Suche löschen...
Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Etwas von Handelsgesellschaften
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 33
- ArtikelEtwas von Handelsgesellschaften 34
- ArtikelDie Berechnung der Zeigerwerke 36
- ArtikelUhrmacher Jahres-Arbeitsplan 37
- ArtikelGeld-Zeit für London 40
- ArtikelSaison des Fahrradhändlers 41
- ArtikelEin neues Geschäftshaus 44
- ArtikelGeschäftsnachrichten 44
- ArtikelPersonalien 45
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 45
- ArtikelGeschäftsnachrichten 46
- ArtikelRundschau 46
- ArtikelFragekasten 47
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 48
- ArtikelPatente 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
34 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 3 Von dem Uhrenhändler Krell in Magdeburg haben wir schon einmal berichten müssen, daß er anscheinend auf Uhrmacherkundschaft keinen Wert legt. Diese Annahme ist jefet zur Gewißheit geworden, denn vor Weihnachten hat der Genannte in der M. Zeitung eine Empfehlung von goldenen Herrenuhren erscheinen lassen, die ihn als einen ganz gefährlichen Konkurrenten der Uhrmacher kenn zeichnet. Die angekündigten Preise sind Schleuderpreise in des Wortes schlimmster Bedeutung. Goldene Sav.- Uhren von 30 Gramm Goldgewicht bietet K. z. B. für OS Mark an; das bedeutet, wie der Einsender der Annonce richtig bemerkt, den Anfang vom Ende, hoffentlich vom ganzen Krellschen Uhrenhandel. Erneut verweisen wir auf die diesjährige L ehrlings ar b eiten-Prüf ung, die wieder zu Ostern stattfindet. Leiter Einsendungs termin ist der 10. April. Anmeldeformulare sind von unserer Geschäftsstelle kostenlos zu beziehen. Da wir schon eine Anfrage erhalten haben, welche Arbeiten für einen Lehrling im ersten Jahre der Lehre empfohlen werden können, so nennen wir nachstehend einige der uns passend erscheinenden Prüfungsarbeiten: Für das erste Jahr empfehlen wir die Anfertigung von Amboßen aus Stahl, einfachen Punzen, Drehherzen, Gehäuse- ausbeulern oder Messing-Feilarbeiten wie Flachschleifer, Planteur zum Löcherfüttern mit 3 Körnern, Nietbänkchen usw. Für die Beurteilung der Ausführung ist es besser, wenn die Messingflächen nur geschliffen, nicht poliert sind. Im zweiten Jahre sind Aufziehwellen aus Stahl für Stutzuhren, große Gesperre, große Triebe, Unruhwagen, Ganghaken, feinere Punzen usw. zu wählen. Für das dritte Jahr empfehlen wir Aufziehwellen, Triebe, Unruhwellen für Taschen- oder Reiseuhren, große Zylinder, Gangmodelle (Hemmungszeichnungen sollten davon vor her angefertigt werden), Steinfassungen usw. Im vierten Jahre ist die Auswahl der Arbeiten unbe grenzt; empfehlenswert sind Reparaturen an Taschenuhren, Vollendung von Rohwerken, Zeichnungen von Hemmun gen, Gangpartien für Reiseuhren usw. Wir hoffen, daß diese Angaben genügen und erwarten eine recht zahlreiche Beteiligung. Für die Prämiierung der besten Arbeiten sind wieder 50 Mark ausgeworfen worden. Mit kollegialem Gruß! Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Alfred Hahn, H. Wildner Vorsitzender. Schriftführer. Etwas von Handels-Gesellschaften. Unsere Uhrmacher haben im geschäftlichen Leben öfter mit Handelsgesellschaften aller Art zu tun, bald mit einer „G. m. b. H., das ist „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, bald mit einer „Offenen Handelsgesellschaft“, bald mit einer „Aktiengesellschaft“ usw. Den Uhrmacher wird es deshalb interessieren, einmal die unterscheiden den Merkmale dieser verschiedenen Geschäftsformen kennen zu lernen. Dann aber kommt auch noch ein an deres hinzu. Vielfach findet man in mittleren und größeren Uhrendetailgeschäften ebenfalls Gesellschaftsformen, die für den kleinen und mittleren Kaufmann — und ein solcher ist der Uhrmacher häufig — sehr empfehlenswert sind in unserer Zeit, wo der Kampf mit großer kapitalkräftiger Konkurrenz oft so schwer ist. Vielleicht können wir des halb dem einen oder ändern Kollegen mit unsern folgen den Ausführungen gute und nützliche Anregungen geben. Wir werden uns heute mit den Unterscheidungsmerkmalen dieser verschiedenen Gesellschaftsformen in großen Zügen beschäftigen und werden in einem weiteren besonderen Artikel aus den für unsere Leser besonders interessanten Geschäftsformen einige wichtige Einzelheiten bringen. Natürlich kann das hier im kurz gebotenen Rahmen nur in großen Zügen geschehen. Wenn aber unsere Leser über diesen oder jenen Punkt Näheres wissen wollen, so wird es uns sehr freuen, wenn sie uns brieflich anfragen. Wir wollen dann, soweit es von allgemeinem Interesse ist, gern an dieser Stelle Auskunft geben. Beginnen wir mit der „Offenen Handelsgesell schaft“, deren Rechtsverhältnisse das Handelsgesetzbuch regelt. Wir wollen hier gleich einschalten, daß auch für die weiteren behandelten Handelsgesellschaften das Han delsgesetzbuch maßgebend ist, soweit wir nicht ausdrück lich ein anderes Gesetz nennen. Wenn nun zwei oder mehrere Personen ein vollkaufmännisches Handels gewerbe gemeinschaftlich unter einer Firma betreiben, so daß die Geschäftsinhaber für die Forderungen der Gläubiger dieser Gesellschaft unbeschränkt haften, so liegt eine „Offene Handelsgesellschaft“ vor. Hierbei haftet also jeder Teilhaber mit seinem ganzen Vermögen für die Geschäftsschulden der Firma. Diejenigen Personen, welche zur „OffenenHandelsgesellschaft“ zusammentreten, müssen einen „Gesellschaftsvertrag“ abschließen und sämtlich diese Errichtung zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Bei der Anmeldung muß.dem Registergericht (Nachdruck verboten.) angegeben werden: Vor- und Zuname, Stand und Wohn ort jedes Gesellschafters, die Firma, welche das Unter nehmen führen wird, der Ort, wo das Unternehmen seinen Sitz haben und wann es beginnen wird. Bei dem für diesen Ort zuständigen Gericht muß auch die Eintragung erfolgen. „Offene Handelsgesellschaft“ heißt solches Unternehmen auch deshalb, weil die einzelnen Gesell schafter nach den Bestimmungen des abzuschließenden Gesellschaftsvertrages ausscheiden können und weil auch neue Gesellschafter aufgenommen werden können. Neu eintretende Gesellschafter und austretende müssen dem Registergericht in der vorgeschriebenen Form mitgeteilt werden. Ein neueintretender Gesellschafter haftet ohne Weiteres ebenfalls mit seinem ganzen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft, auch für diejenigen, die schon vor seinem Eintritt gemacht wurden. Das Handelsregister liegt auf dem Registergericht öffentlich aus, so daß jeder Interessent jederzeit sich daraus über die Verhältnisse der Gesellschaft, soweit sie hier in Frage kommen, unterrich ten kann. Die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ gewöhnlich „G. m. b. H.“ abgekürzt, ist heute die häufigste und beliebteste Form, die wir z. B. auch in der Uhr macherei häufig antreffen. Sie unterscheidet sich von der „Offenen Handelsgesellschaft“ hauptsächlich dadurch, daß die Gesellschaft und die Gesellschafter nur be schränkt haften. Die Gläubigerder Gesellschaft können sich zur Deckung ihrer Forderungen nicht an das Privat vermögen der einzelnen Teilhaber, nicht wie bei der „Offenen Handelsgesellschaft“ bis zur vollen Deckung ihrer Forderungen halten, sie können sich vielmehr nur an das Vermögen der Gesellschaft selbst, an das was die Gesellschaft besitzt, halten. Die „Offene Handelsgesell schaft“ kann, wie oben gesagt, nur für ihr vollkaufmänni sches Handelsgewerbe errichtet werden, dagegen kann eine „G. m. b. H.“ zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, also z. B. auch zum Bau einer Bahn, zur Fabri kation von Uhren, natürlich auch zu Handelszwecken aller Art, errichxet werden. Auch hier ist ein Gesellschafts vertrag nötig, der vor Gericht oder vor einem Notar ab geschlossen werden muß. Im Vertrag müssen enthalten sein: Firma und Sit) der Gesellschaft, die Höhe ihres Stammkapitals und der einzelnen Stammeinlagen. „Stamm kapital“ ist das Grundkapital, das Geschäftskapital der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder