Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18941119014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894111901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894111901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-11
- Tag1894-11-19
- Monat1894-11
- Jahr1894
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ch genau l gegeben, femt sind. MS. c, ferner > ferner l)ekc und rer Kar te. Ipvthekc. n. Es dürfte e» ganz ver- uikheitssällen und kranker und daß die l der Haupt- »er Versuche wir Heilung Brahminen- »reibnng so- ibc man. da viermal ein, bungc» mit Labinungen ch 3—4 mal l Wirkung sofort besri- ngcriebcncn elt. aliger Ein- Zralmiinen- d Ilntcrlciv l,merzenden 'tue täglich >erbinde die »le. Früh inktur iam ng i». wie eheilter de chlkhäligein : Kur inuß men ist die nrcibungen isselbc vft- öthig. kehlen und tunke ,„>t 1,'atnr und ivltc Ein Kopfe die tcn. BezugS-PreiS k» h« Hanvtrrpedittou od« de» i» Stabt» tqirk »ad den Bororten errichtete» Aus gabestellen abgehalt: vterteljLhrltch^l4ch<^ bei »wetmallE tägttcher Znßellung du» HauS^lbckL Durch die Post bezaae» für Deutschland »ad Oesterreich: diertrhthrUch g.—. Direct» täglich» Kreuzbandleadung im» La-laad: «oaatltch -N> 7ckv. Dtr Mvrgra-Uadgab« erscheint »glich'/,? Uhr^ di« LÜnd-AuSgab« Wochentag« 5 Uhr. LrLllction >uL Ln>editio«: -»tzannatgafs« 8. Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen g^gnet von früh S dt« «bttdä 7 Uhr. Filialen: vtt» Me»»'« Sortt». lUlfre» Untversitatsstrah« 1. Lant» Lösche, Nat-arinenstr. 1«, pari, nad KSnia-vlatz 7. Morgen-Ausgabe. UchMerIWMatt Anzeiger. Organ fSr PMik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Ältizeigen-Prei- dir «gespaltene Petitzeile 20 Pfg. kieclamea nar« dem RedactionSftrich (« ge spalten) 50-H, vor den Aamilienaachrtchleu (6 gespalten) 40-ch. Größer« Schriften lant anserrm Prer-- Verzeichnisj. Tabellarischer und Zisserusatz nach höherem Tarif. Extra-veilage« (gesalzt), nnr mit der Morgen-Au«aabe, ohne Poslbesördernug SV.—, mit Postdesördermrg -Xl 70.-. Ännahmrschluß für ^nzeize»: Abend-Ausgabe: vormittags 10 Uhr. Margea-AnSgab«: Nachmittags 4 Uhr. Sonn- und Festtags früh '/,S Uhr. Bei de» Filialen und Annahmestelle» je »ine halbe Stand« früher. Llttxeiger» sind stet- an dt» Expedition zu richten. Druck »nd Verlag von L. Pol» in Leipzig ^5S1. Montag den 19. November 1894. 88. Jahrganz. Das Kriegsgericht über die Gberfeuerwerkerschöler. von einem militairischen Mitarbeiter wird un geschrieben : Die 'kriegsgerichtliche Aburtheilung der Ober- feuerwerkerschuler stebt bevor. Uebrr den Verlauf diese- milikairgerichtlichen Acte- werden mehrfach ganz unrichtige Nachrichten verbreitet, so daß ein kurzer Blick auf denselben an der Hand der Vorschriften am Platze zu sein scheint. Wa- zunächst die Gerichtsbarkeit betrifft, bei welcher dieser Fall zuständig war, so war eS nach der Milttair- Strasproceß-Ordnung unzweifelhaft da» Berliner Garnison gericht, welches au« dem Gouverneur von Berlin und dem GouvernementS-Audittur besteht. Wollte dieses die An- geschuldigtrn in UntersuchunaShaft nehmen, so mußte die» ebenfalls in Berlin geschehen; rS mag sich aber Wohl herau-gestrllt haben, daß im Berliner Militair» aesängniß nicht genügend Platz zur sachgemäßen Unter- brmgung einer so großen Anzahl von llntersuchuiig-gejangcnen war, so daß man einen Ausweg einschlagen mußle. E« wurde daher die Festung Magdeburg gewählt, welche in ihrer Eitadelle geeigneten Raum zur Onternirung bot. Da nun hierbei zwei verschiedene ArmeecorpS in Frage kamen und bas General- commando de» Gardecorp« dem des vierten ArmeecorpS, welchem die Festung Magdeburg untersteht, nicht einen Befehl zur Aufnahme der Gefangenen ertheilen konnte, so mußte in diesem Falle die höhere Instanz ent scheiden, welche über beiden ArmeecorpS steht, und diese Instanz ist der Kaiser selbst. Daß dieser also mit der ganzen Angelegenheit schon von Anfang an besaßt wurde, lag durchaus nicht, wie einzelne Blätter glauben machen wollten, in der Schwere de« Falles, sondern einfach in der rein formalen Comvetenzfrage. Ob nun durch die Unterbringung der Verhafteten in Magdeburg auch da- Garnisongericht zu Magdeburg, also der Eo»,Mandant und der Garnisonauditeur daselbst, zuständig sind, kann ohne Weitere« nicht bejaht werden. Ist e« der Fall, so kann e« nur auf Grund eine« kaiserlichen Befehl« erfolgt sein, da auch in militairgerichtlichen Sach«« dasjenige Gericht z»st»«p»g ist, «n dessen Bereich ein Delict begangen worden ist. Daher war zunächst das Berliner Gouver» nementS-Gerichl zuständig, und zur Ueberweisung an ein andere« Militairgericht bedurfte e« einer Allerhöchsten Ordre. Bon den Militairgericht en, unter denen e« CorvS-, Division--, Regiment«- und GarnisonS-Gerichte giebt, sind die Spruchgerichte zu unterscheiden, als welche die preußische Miutair-Strafproccß-Ordnuna da« Standgericht sür geringere und da« Kr ieg«gericht ftir schwerere Bergeben kennt, wobei zu bemerke» ist, daß über Ossiciere und SanUätS- officiere nur Kriegsgerichte urtheilen könne». Wenn also gegen die Oberfeuerwerlcrichüler kriegsgerichtlich erkannt wird, so beweist die«, daß cS sich um ein schwerere« Vergeben handeln muß. Denn da« Kriegsgericht gehört zur köderen Gerichtsbarkeit, welcher alle Strafsälle von Unterofsicieren ohne Portepee und Gemeinen andeimsallen, wenn im Gesetz eine härtere Strafe angedrobt ist, als Arrest, Degradation oder Versetzung in die zweite Claffe deS Soldatenstandes, bei Portepceunterosficieren schon, wen» eine härtere Strafe als Arrest im Gesetz angedroht ist. Dies beißt mit kurzen Worten: ^Standgerichte dürfen nicht aus Festungsstrafe er kennen, dazu gebürt immer ein Kriegsgericht. Da das MilitairgerichtSversadrcn ein geheime« ist, so ist nicht bekannt, welches Vergeben- die Verhafteten angeklaat sind ; demgemäß läßt sich auch nickt übersehen, welchem Straf maß die Angeklagten etwa verfallen könnten. Man kann sogar nicht einmal sagen, daß alle Festung erhalten werden, wie der gewöhnliche Ausdruck lautet, d. h. daß sie zu FestungS- Gesängnig verurtheilt werden; denn wenn auch die höhere Gerichtsbarkeit eingetreten ist, so beweist die« nur, daß iin Gesetz FestunzSgefängniß an erster Stelle angedroht ist; sieht aber das Gesetz die Zubilligung mildernder llinstänbe vor, so kann auch nur eine Arreststrasc verwirkt sein. ES ist also wohl zulässig, daß da« Kriegsgericht aus «ine mildere Strafe als FestungSgesängniß, also aus Arrest, erkennt, wie e« ja auch zu einem völlig sreisprechrnden Unheil gelangen kann. Dem «spruchgericht geht stet« daS UntersuchungS- gericht vorder, welches au« dem Auditeur als Jnguirenlen (Vernehmendem) und bei Untersuchungen gegen Unter- osficirre au» zwei Lieutenants als Beisitzern besteht. Alle Aussagen von Aiiaeschuldigten und Zeuge» werden zu Pro tokoll genommen, so daß oaS ganze MilitairgericktSversahren al« rin schriftliches zu dezeichen ist. Bei dem Spruchgericht ist e« Grundsatz, daß in den Richterclaffen auch die Rang- clafse de« Angeschuldigten vertreten ist, dieser also mit von Seinesgleichen abgeurtheilt wird. Diesem Grundsätze gemäß besteht das Kriegsgericht über die Oberfeuerwerker schüler au« einem Major als Präses, zwei Hauptleuten, zwei Lieutenant«, drei Sergeanten, beziehungsweise drei Portepee unterosficiercn und drei Unterofsicieren. E« gehören also drei Richterclaffen dem Officierstance und zwei dem Unterofsieier- standr an. Aus alle Einzelheiten beim kriegsgerichtlichen Verfahren gehen wir nicht ein. E» genügt der Hinweis, daß der Auditeur beim Verfahren Staatsanwalt und Bcrtheidiger zu gleicher Zeit ist — bei Capitalvcrbrechen ausgenommen, wo ein besonderer Bertheidiger zugestanden wird —; baß die Richter vereidigt werden, etwa mir bei den Geschworenen gerichten, nachdem sie vorher ermahnt worden sind, nach bestem Gewissen Recht zu sprechen: daß die Richterclaffen nicht nur über Schuldig oder Nichlschuldig oder Zubilligung mildernder Umstände abstimmen, sondern daß sie im Uribeil auch gleich da- zu verhängende Strafmaß, dessen Höhe vom Auditeur auf Grund de« GesetzeSparagrapben in Vorschlag gebracht wird, frstsetzen; daß die einzelnen Rickterclasien vor Abgabe de« Urtbeil« unter sich eine Beratbung kalten können und daß jede Richterclane nur eine Stimme hat, während der Auditeur selbstverständlich nicht miistimmt, da er nicht Kläger und Richter zu gleicher Zeit sein kann ; e« ist schon sonderbar genug, daß er gleichzeitig Ankläger und Ver teidiger ist. Bevor nun ein vom Kriegsgericht gefällter Spruch die Rechtskraft beschreitet, bedarf er rer Bestätigung de« Gericht- Herrn. welcher im vorliegenden Falle also der Commandant von Magdeburg oder der Gouverneur von Berlin sein würde, da es sehr wahrscheinlich ist, daß die ganze Angelegenheit in der Eompeten» de« Berliner Garnisongericht« geblieben ist, obgleich die Führung der Untersuchung au« den oben an- gegebenen Gründen in Magdeburg, woselbst natürlich auch da- KriegSgericht zusammentritt, erfolgte. Die Annahme, da« Urtbeil werde dem Kaiser zur Bestätigung vorgelegt werden, erscheint uns völlig halilo«; denn bei der verantwortlichen Selbstständigkeit, die man im preußischen Heere jeder zu- tändigen Stelle beläßt, ist eS undenkbar, daß man dem Gerichtsberrn da« ihm bestimmungsmäßig zusrebende Recht der Bestätigung entziehen oder auch nur lchmälern wird. Eine andere Frage ist die der Begnadigung oder der Milderung de« ergangenen Urtbeil-; diese kann nie mals vom GerichtSberrn an- erfolgen, hier tritt immer der Kaiser und König ein, da da« Begnadigungsrecht ausschließlich bei der Krone rubt. Wir wollen aber nicht unerwähnt lasten, daß ein Kriegsgericht den Verurtheilten der Allerhöchsten Gnade empfehle» darf. bi. Deutsches Reich. ä Berit«, 18. November. Auf den Inhalt der sog. Umsturzvorlage fällt jetzt einige- Lickt durch die Mit- tbeilung, daß dem BundeSrath ein Gesetzentwurf über die Abänderung de« Strafgesetzbuchs, de« Militair- lrasgesetzbuchS und des PreßgesetzeS zngegangen ist. Die Abänderung de- Strafgesetzbuch- bezweckt eine schärfere Fassung der Abschnitte über Widerstand gegen die Staatsgewalt und über Verbrechen und Vergehe» wider die öffentlich« Ordnung, — Abschnitte, worin die Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze, öffentliche Zusammenrottung zum Aufruhr, Störung de« öffentlichen Frieden« durch Androhung eine« gemein gefährlichen Verbrechens, Anreizung verschiedener Elasten der Bevölkerung zu Gewalttbätigkeiten gegen einander mit Strafe bedroht wird. Die Abänderung de« Militair- strafgeseybuch- bezweckt bessere Abwchrmaßregeln gegen die Verbreitung dieser Bestrebungen in der Armee, gegen die Aufreizung von Perfonen des Soldaten- stanbeS zur Verweigerung des Gehorsams gegen die Befehle der Oberen. Die Abänderung des PreßgesetzeS richtet sich gegen die die öffentliche Ordnung gefährdenden Ausschreitungen der Presse und faßt namentlich die Bestimmungen üder di« Beschlagnahme ander«. Gesetzliche Maßregeln über da« VereinS- und Versammlungswesen sind nicht vor- geschlagen; man wird abwarten »lüffe», ob auf diesem Feld die gesetzgeberische Thätigkeit der Einzelstaatcn in Anspruch genommen werden wird. * vrrttn, l8. November. Die „Berl. Pol. Nachr.' schreiben: „In der „Kreuzzeitung" wird für die Ersetzung der Tabak steuervorschläge durch «ine Erhöhung der Biersteuer und zwar aus socialpolilischen GesichtSpuncten eingetreten. Dem gegenüber ist daran zu erinnern, daß die jetzt geplante Vorlage eine ungleich geringere Belastung de« Tabak« in Aussicht nimmt als der vorjährige Entwurf, und zwar wesentlich um den vom socialpolitischen GesichtSpunct gegen den letzteren erhobenen Einwendungen zu begegnen. Wenn diese allein die in der Tabakindustrie beschäftigten Arbeiter ins Auge fassen, obwohl doch auch der Schutz der Tabakbauern aus focialpolitischem Gebiete liegt, so darf nach den Erfahrungen, welche mit »er so ungleich höheren Belastung des Tabaks durch die Gesetzgebung von l879 gemacht sind, angenommen werden, daß eine die ArbeitS gelegeuheit und daS Arbeitsverdienst der Tabakarbciter fühb bar beeinträchtigende Verminderung de« EonsumS durch die geplante Steuererdöhung nicht kerbeigeführt werden würde. Wa» aber die Besteuerung de« Bieres anlangt, so darf nicht vergessen werden, daß die Biersteuer keine Reicks st euer im engeren Sinne, d.h. für das ganze Reich ist. daß sie zwar von Reichswegen auscrlegt ist, aber vermöge der Re- fervatreckte der süddeutschenStaaten sür diese nicht gilt. Eine Erhöhung derBicrsteuer würde für diese dahergleich- bedeutenb sein mit einer entsprechenden Erhöhung der al« Aequivulcnt zu entrichtenden Matricnlarbritrage. Für diese Staate» würde also der Zweck der Erhöhung der Reichseinnahiiien, die Vermeidung der Belastung der Einzelstaaten sür ReichSzwecke, ganz verfehlt werden. Diese« Bedenken gegen den Plan, den Eiiinahmc- bedars des Reichs in Form einer Bierstcuer zu decke», wird somit durch den Rücktritt d«S Grasen Eaprivi voiu Amt de« RcichSkaiizlcrS nicht berührt." * Brrlln, 18. November. Die „Vvlk-ztg." brachte die Nachricht, die ganze Action zur Organisation dc«Ha»d- werkS sei von der Negierung ausgegcben worden. Diese Meldung ist, wie dem „B T" „von bestunterrichteler Seite" »ntgetheilt wird, nicht ganz zutreffend. Richtig dagegen ist, daß, bevor aus dem Wege der Gesetzgebung im Sinne der Berlepsch'schen Vorschläge vvrgcgange» wird, zunächst ein« En quete über die Verhältnisse »n Handwerk veranstaltet werden soll. Dieselbe würde sich z. B. auf die Krage zu erstrecken haben, wie viel Meister Lehrlinge halten und wie viele nicht, wie groß die Anzahl ^cr Lehrlinge in den einzelnen Betrieben ist, und dergl. DaS StaatSininisterium hat über die El.quete- srage »och leinen Beschluß gefaßt. Da die Angelegenheit, wie sich hiernach ergiebt, noch vollständig in der Schwebe ist, so liegt es auf der Hand, daß an Einbringung eine« Gesetz entwurfs über die Organisation de« Handwerk« in der br vorstehenden ParlamenISzeit nicht gedacht werden kann. Die Miltbeilunz indeß, daß die ganze .Aktion' hiermit gescheitert sei, wirb at« nicht zutreffend bezeichnet; der preugische HandelSniinister, Freiherr v. Berlepsch, habe seinen Organi sationlplan noch keineswegs ansgegebt», wen» es auch fest stehe, daß vor Wciterversolaung desselben das Ergebniß der Enquete abgewartet weiden soll. * vcrltu, 18. November. Es war vorauszuseben, daß di« an vielen Orten veranstaltete Feier des 4v0iab>igen Ge burtstage» de« Nürnberger Poeten Han« Sach« vom Ultr a m onta n iSm u» al« eine freventliche HerauSsortcrung der Katholiken gedeutet werden würde. Wie Luther, Gustav Adolf und alle Träger und Bekenner reforinatorischer Ideen ist denn auch der wackere Freund und Mitkämpfer Luther« unter daS Schlachtineffer der römischen GeschicktS- und Literaturkenner gefallen. Man glaubt Len verhaßten Pro testanti-mu- am sichersten dadurch herabsetzen und vernichten ch können, daß man systematisch den Hellen Spiegel seiner geschichtlichen Vergangenheit mit Schmutz besudelt. Man will natürlich nie Hetzen und verletzen, da« ist ja bei unseren riedlirdenden Gegnern principiell auSqeschloffen und that- achlich unmöglich, man will in selbstlosem Edelmutb der bethörten Mitwelt nur dir Binde de« traurigsten ZrrtbumS von den Augen nehmen. Darum allein schreibt da« „Mär kische Volksblatt', ein ultramontanc« Hetzdlättchen: „Auch die woblwollendste Kritik muß zweierlei zu- geben: erstens, daß Han« Sachs' Meistersangerei nur sehr geringen dichterischen Gehall besitzt und zweitens, daß in seinen Schriften sich eine Kloake von Un- slätherei befindet. E- ist aber thalsächlich nickt der Dichter, der gefeiert werden soll, sondern der Beförderer der Reformation, der Feind der katholischen Kirche, al- welcher HanS Sachs unbestritten dastehr. Die Macher der ganzen Feier haben diesen Hintergedanken, sie nehmen den Deckmantel deS „poetischen' HanS Sachs, um im gegebenen Augenblick Rom eins zu versetzen Daher erklärt sich auch die Helle Begeisterung, mit welcher die „bünklerischen' protestantischen Männcr- vcreine HanS Sach« feiern. Da die Feier diesen Cbarakter unleugbar hat, müssen wir eS ablebne», den Rummel mitzumachen. Ob die Leiter der Bewegung in dem Verseschnnede und Zotenreißer HanS Sach« sür ihre Zwecke einen Mustermenschen sehen, möge dahin gestellt sein — er soll ihnen bleiben!" Wir geben die vorstehende Auslassung nur wieder, um zu zeigen, wie „unbefangen und vorurtbeilSlo«' der Ultra- montaniSmuS unseren nationalen GeisteShelden gegenüberstehl. — Nachstehende Verfügung des KricgSministe- rium« wird der „Bollsztg." mitgetheilt: Berlin, 28. August. Abschrift. Krieg-Ministerium M. O. D. Mehrfache Gesuche von Baulechnikern und sonstigen im Ver- tragSverhattiiisje stehenden, bei Garnisonbauten diittarisch I>». schästiaten Hilsearbeitern um Iuivenduiig von Pensionen oder lausenden staatlichen Unterstützungen bei eingelreleuer Di»»st- unsähigkeit geben Anlaß, den in Einzelsallen ergangenen Bejcheid allgemein bekannt zu machen. Wen» es sür die Garnison-Bou- deamten auch wünschen-wentz sein mag, tzils-arbeiter, welche sich «ingearbeitet habe» und mit dem Dienst vertraut sind, «-glichst lange zu behalten, so dürfen die betreffende» doch nicht so lang« im Dienst zurückbehalten werde», daß ei ihnen später schwer oder unmöglich gemacht wird. anderwSnS Unterkommen »n finde», da die Ganiijon-Bauvenvaltung nicht in der Lage ist, die dlätarisch beschäftigten Hiss-arbeiter für ihr Alter zu versorgen. Bi« zur Atlere-Invaiidität dürfen dies« Hilfskräfte, wie gegenwärtig dir Verhältnisse bezüglich der AlierSversorgung der nicht pension-berechtigten Hilsrkräste liegen, unter keinen Umständen beibehaiten werden. Außerdem wird bestimmt, daß di« in Rede stehenden Personen im Anschluß an die ihnen laut Erlaß vom 27. 94 Nr. I08/IL. 94 v. b — Ziffer ü bei ihrer Annahme zu machenden Eröffnungen auch darauf ausdrücklich hingewieskn werden, daß ihnen beim Au-scheidcn aus ihrer Stellung als Techniker re. keinerlei Pension gewahrt werde» kann. Die königliche Juteadantur wird ersucht, daraus zu Hallen, daß im dortige» Geichäsi-bezirk nach dein vorstehenden Grundsatz allgemein verjähren wird. Nebenexeiiiplar« liege» bei. gez. von Gemmingen. An sämmtliche königlichen CorpS-Jnle»da»turen, mit Ausnahme des ö. ArmeecorpS. — Dem General der Infanterie von Blomberg, comman- direndem General des 11. Armeecorp«, ist der Roih» Adler^Orden erster Llasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe versieh«» worben. — Der sacksen-altenburgische Staat-minister von Helldorf ist hier ringetrossen. — Ter bisherige LaildwirthschasiS-Minifter von Heyden hat heutc die Räumlichkeiten des landwirthschaftliche» Ministeriums verlassen und jcmea Lüohusitz nach Uadow bei Vülschow nn »resse Dcmmi» verlegt. — Der Direktor der Reichtdruckerei, Geheimer Oder-RegierungS- raid Buije, erlitt am Dounersn.g aus dem Gendarme,imarkt »inen Ohnmachtsaiisall, von Lein er sich jedoch bereit« volltommen er holt hat. — Die Comiiiission für die zweite Lesung de« Entwurfs eines bürgerticken Gesetzbuches setzte in den Sitzungen vom 12. In« l t. November zunächst die Berathung der Vor schriften über den Testamentsvollstrecker (ßtz. 1889 bi« l9lu) fort. Dann wandte sich die Beratbung den Vor schriften über die Erreichung letztwilligcr Verfügungen (88 19ll bi« 1939) zu. — In den „Alid. Blatt.' lesen wir: „Au- einer schlesischen Stadt geht uns die freilich unglaublich klingende, aber wob» verbürgte Nachricht zu, daß c« den Lehrer» zur Zeit ver boten sei, dem Allgemeinen Deutschen Schulverein beizutrete». Da bisher ein solche« Verbot nicht bestanden hat, möchten wir doch gern wissen, ob da« jetzt erlassene der patriotischen Gesinnung de« betreffenden Gyninasiaivirectors entsprungen ist, oder der politischen Vorsicht einer höheren Behörde entstammt. Ma» muß freilich zugebeu, daß gegen über dem „vcriöhnlichen" Verhalten unserer tschechischen Nach barn, wie e« immer schöner sich entfaltet, ei» solche« Verbot wohl begründet ist!" — Die Nordwestliche Gruppe de» Vereins deutscher Eisen- und Stahlinvustricller bat beschlossen, betreffs der Be schäftigung jugendlicher Arbeiter in Walz- und Hammerwerken an den Minister sür Handel und Gewerbe die Anfrage zu richten, wie eS mit der in Auksicht gestellten Abänderung der bundeöräkhlichcn Vorschriften vom 29. April 1892 stebe. — Die socialvemokratische Frauenbewegung soll in andere Vahucn gelenkt werde». Zu dem Zweck schlägt, wie wir der „Post" cntnebme», die hiesige Frauen-Agitalions- coniuiisflon ^m Verein mit der Rctaction der „Gleichheit" (der FrauenzeituiiH) vor, die Krauen Agitation-commissionen aufzulösr», da j>e von einzelnen Gerichten bereit« al« Vereine erklärt und die Mitglieder bestraft worden seien. An Stelle dieser üommissioneii sollen dir Frauen in öffent lichen Versammlungen weibliche Verlrauensversonen wählen rum Zwecke der Leitung der Agitation. Besonder« soll die GcwerkschaftSagitatiou gepflegt und da wo e« lhun- lich, die Arbeiterinnen zum Eintritt in die Fach vereine der Männer veranlaßt werden. An die Parteipreffc ergebt die Mahnung, sich mehr al« biskstr der Frauenbewegung an- zunebmen. Zur „Aufrüttelung' der Frauen sollen von Zeit z» Zeit besondere Flugblätter geschrieben und in Mafien ver breitet werden. Bisher sind durch die Agitation unter den Arbeiterinnen nur sehr bescheidene Resultate erzielt worden. * Wilt>elm«da«en, 17. November. Da- Flaggschiff der Kreuzerdivision „Irene" bat die Reise nach Ostasien heule bei schönstem Wetter angetreten. * Wesrl, 17. November. Im ReichStaHSwablkreise Reeö- MörS werten sich dem Vernehmen der „Köln. Z." nach um daS erledigte Mandat OberreaierungSratb Gescher, con- scrvativ, und AmtSgerichlSrath Fritzen, Eentrum, bewerben. * Stettin, 16. November. In der gestrigen Stadt- verordnetcnsitznng lam eS zu einem Zwischenfall, der den gesammten Magistrat veraiffaßte, den Saal zu verlassen. Es bandelte sich um die Streitfrage, ob die Schnldcpulation überhaupt noch berechtigt sei, wie früher bei der Feststellung der AlterSznlagen lbätig zu sein. Bei der Verhandlung hierüber ging der Stadtverordnete vr. Ko lisch i» seiner erregten Kritik deS BerkallenS de« Magistrat« so weit, dem Oberbürgermeister Haken vorzuwerfen, er verstehe von dem A-B-E der Selbstverwaltung nichts. Der Magistrat verließ, als der Redner immer aufgeregter wurde, den Saal; de», Letzteren, der immer lauter schrie und lärmte, wurde schließlich da« Wort entzogen. * G-rlltz, l7. November. Eine am 15. November in Görlitz von dem Blind der Landwirtbc für den Stadt- unb Landkreis Görlitz veranstaltete Versammlung sandte folgendes Telegramm an den LandwirlhschaftSmiuister Frei herr« von Hammerstein-Loxten: „Die heutige Bertiauensinänner-Vcrsammluiig des Bunde- der LanLwirtde für den Wahlkreis Görlitz-Laubon begrüßt Euere Ex- cellenz mit sreudiger Hoffnung an der Spitze der deutschen La»d- wirlhichaft und spricht Las sesie Vertrauen aus, daß es einer ziel- bewußten Agrarvolillk getingen möge, di« deutsche Landwirlhjchast über die gegenwärtige schwierige Lage in ei»« glücklichere Zutunst hinüberzuleilen. Der Vorsitzende: Freiherr von Losn, Groß-BieSnitz." * Straffbur«, 16. November. Heule Nachmittag bat der Reichskanzler, wie schon erwähn«, die zur Verabschiedung angcmeldeten Abordnungen empfange». Bürgermeister Back hielt eine längere Ansprache, in der e« beißt: „Um der Dankbarkeit einen ösfeiilliche» Ausdruck zu gebe» und zugleich die Erinnerung an Ihr reich gesegnetes Wirke» in unserer Stadt auch den später» Geschlechtern zu überliefern, hat der Gemtinderalh beschlossen, eine Anstalt, welche sich in be sonderem Maße der Fürsorge Eurer Durchlaucht zu erfreuen batte, dauernd »lit Ihrem Namen z» verknüpfen. Wir bitten, gestatten zu wollen, daß unser städtisches Kn»st- gewcrbe-Museum lünsligkin den Namen „Hobentvhc- Muscuin" führe." Der Reichskanzler antworlete: „Ick hatte mich an de» Gedanke» gcwöbitt, die Stadl Straßburg als meine zweite Hci»>alb zu betrachten. Ich hoffte, in der mir liebgewordenen Tbätigkeit und getragen von dem Ver trauen der Bevölkerung des Landes hier mein Leben beschließen oder wenigstens hier so lange bleiben zu können, als meine Kräfte ausreichen würden und mir daS Ver trauen de« Kaisers erbalten bliebe. Nu» hat da« Vertrauen Sr. Majestät mich aus eine andere Stelle berufen, und ich mußte de», Rufe folge». So ehrenvoll dieser kaiserliche Ruf ist, so schmerzlich empfinde ich den Abschied vom Reichslanb und von der Stadt, die durch ihre sorgliche Verwaltung in der Thal, wie cS im Liede heißt, eine „wunderschöne Stadt' geworden ist." Dem Bürgermeister der Statt Metz, Geh. Regieningsralh Halm, erwiderte der Fürst: „Ich danke Ihne», Herr Bürgermeister, sür Ihre freundlichen AbschieLsivorte. Sie bade» reckt, wenn Sie vvranSsetzen, daß ich manche gute Er innerung von Picy und dem lothringischen Lande »uliiehiiic. Ich bade srvhe und glückliche Tage dort verlebt. Wa« Ihre Wünsche betrifft, die Sir »icincin Schutz «»ipfeblen, so giebt mir meine neue Stellung Gelegenheit, sowohl die Frage der Sladterweiteruug wie der Mosel-Eauali- sation zum Gegenstand meiner Fürsorge zu machen." * Stuttgart, 17. November. Dem Vernehmen nach über steigen die Matricularbeiträge Württembergs an da« Reich die Ueberwcisniigen des Reiches a» Württemberg sür LaS tominendc EtatSjahr um annähernd 700 090 -Xi * Mauchen, l?. November. Drr Reichskanzler trifft den „Neuesten Nachrichten" zufolge am Montag mit Familie in Schilling« sür st ein; die Gemeinde bereitet einen Fackelzug und eine Serenade vor. — Der neucrnannte badische Ge sandte Freiherr v. Bodmann ist bereits hier eingetroffen. — Daß die gestern verkündeten Wahlen der Akademie der Wissenschast außer dem damals bestätigten Bonner Professor Langen nur Münchener Name» enthielten, hat eine besondere Bedeutung. Die Akademie wollte zur Sicherung der Freiheit ihrer Wahle» nicht wieder ein auswärtige« Mitglied wählen, bi« Langen bestätigt worden. Oesterreich. Ungar«. * Wie«, l7. November. Ta« „Frc mdenbla t t" be zeichnet alle in den Blättern vorkommeiide» positiven An gaben über den Staub der österreichisch-französischen Verhandlungen in der Weiuzollsrage als ungenau. Die Verhandlungen seien überhaupt noch nicht so weil vor geschritten, um dergleichen positiven Behauptungen als Grund lage dienen zu könne». * Trieft, l7. November. Wegen der Vorfälle in Pirano am 2l. Octobcr wurde» drei weitere Verhaftungen vorgeiiomnien * Pest, 17. November. Abgeordnetenhaus. Bezüglich des ungarischen Hoshalt« erklärte der Miuisteiprasident 1>r. Wekerle nach einem ausführlicheren Bericht: Er habe in dieser Frage, welche über drei Jahrhunderte alt sei, i» der kurzen Zeiljpaniie von zwei Jahre», seiidei» er die Regierung übernommen, ersüllt, was er versprochen. Er Hab« beim Hosilaate bezüglich aller sisal-rechtlichen Functionen in Vorschlag gebracht, daß bei diesem ausschließlich ungarische Würdenträger anwesend seien, serner, daß zu den Renunciolioiitii die ungarische Regierung amtlich zugezogen werde, und daß endlich die Thronsolgeordnung und die aus diejelbe bezug- lichen Aenderungeu der ungarischen Regierung amllich z»r Kenntniß gebracht werden. Die« bilde den slaaiSrechllichen Theil der Hos- staatSsrag«. Wa- nun denjenigen Tkeil des Hosstaat« betreff«, der nicht staatsrechtlicher Natur sei, nämlich den inneren Hosstaat, so unterliege dieser auSschließiich den rigenihümlichen Rechten der Krone. Die Regelung diese« Hofstaate« gehör« nicht vor den Retchs»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite