ihm unterbreiteten Tatbestände im ganzen und nach allen Richtungen zu erfassen gewußt. Ls hat, zumal auf den Grenzgebieten zwischen Rechts- und Tatfragen, ins besondere bei der Bertragsauslcgung, niemals ängstlich Halt gemacht. Gerade diese seine Tätigkeit beherrschende, dem Formalen abholde Grundauffaffung ist es, die der reichsgerichtlichen Rechtsprechung ihr Gewicht verliehen und dem Reichs gericht den angesehenen Plan unter den höchsten Gerichtshöfen der Aulturstaaten geschaffen hat. Die weite Erfassung seiner Aufgaben bat dem Reichsgericht allerdings eine Arbeits last eingebracht, die vielfach die Grenzen seiner physischen Leistungsfähigkeit über stiegen bat und die für Justizverwaltung und Gesetzgebung ein Gegenstand ernster Sorge ist. Die neue Zeit hat dem Reichsgericht Ausgaben zugewiesen, die seinem ursprüng lichen Wirkungskreise fremd waren. Der ibm vorläufig angcgliederte Staats gerichtshof hat es vor verfassungsrechtliche Aufgaben von besonderer Schwierigkeit und vor allem auch von politischer Bedeutung gestellt. Auch sind ibm im Rahmen der strafrechtlichen Rechtsprechung nicht selten Entscheidungen von politischer Be deutung zugcfallen. Dadurch ist das Reichsgericht Gegenstand einer an sich ver ständlichen, aber nicht immer sachlichen Tageskritik geworden. Wie man aber auch zu dieser oder jener umstrittenen Entscheidung stehen mag, niemand kann daran zweifeln, daß das Reichsgericht sich stets von unbestechlichem Willen nach Gerech tigkeit hat leiten lassen. So hat das Vertrauen in diese Gerechtigkeit erst jüngst den Gesetzgeber bestimmt, dem Reichsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in den gerade in der Gegen wart besonders bedeutsamen Arbeitsstrciligkcitcn zu übertragen. Fünfzig Zahrc deutsches Reichsgericht! Die Namen seiner Präsidenten v. Simson, v. Dhlschlüger, Gutbrod, v. Seckendorfs, Delbrück, Simons, sie sind in die deutsche Rechtsgcschichte eingeschrieben. Weiler treten in diesem Augenblick vor unser Auge die Gestalten vieler großer Richtcrpcrsönlichkciten, die noch in ihren Werken leben; ich nenne nur die Namen Baehr, Petersen, Rehbein, Turnau, Stcnglcin, Ols- kausen. Auch politische Führer großen Formats sind aus dem Reichsgericht ker- vorgegangen. Ich nenne Spahn, Düringer, Burlage, Heinze. Möge in einer Zeit, in der die Anforderungen an Wissen und Fädigkeiten des deutschen Richters so außerordentlich gestiegen sind, es immer gelingen, die besten unter den deutschen Juristen für das Reichsgericht zu gewinnen. Dann wird es dem Reichsgericht möglich sein, zu wirken für des Volkes Glück, für des Reiches Ehre, für die Festigung und die Zukunft der deutschen Republik. Meine Herren, ich habe nunmehr die Ehre, als Gipfelpunkt meiner Ausführungen