nicht bloß einen Akt der Höflichkeit erfüllen, wenn wir der Einladung zur Gedenk feier des fünfzigjährigen Bestandes des höchsten Gerichtes im Deutschen Reiche Folge geleistet haben. Sondern wir gehorchen mit unserem Erscheinen auch der Stimme unseres Blutes und Herzens, die uns zu unseren Brüdern im Reiche ruft. Also nicht bloß nüchterne sachliche Gründe rechtfertigen unser Kommen, sondern auch Gefühle wärmster persönlicher Art. Diese Gefühle werden noch verstärkt durch die herzliche aufrichtige Freundschaft, welche bereits gegenwärtig die rcichsdeutschen Richter mit den österreichischen verbindet. Erst vor wenigen Tagen anläßlich des Richtertagcs in Köln war die Frage der Eingliederung der österreichischen Richter schaft in diereichsdeutscheSlandcsorganisalionGcgcnstandeingchendsterBeralung. Und wenn man die Lage des österreichischen und reichsdeutschen Richters mitein ander vergleicht, so ist der Unterschied wahrlich sehr gering: dieselben großen Auf gaben, die jedem deutschen Richter heute gestellt sind, und dieselben persönlichen Wünsche. Es dürste wohl niemanden geben, der im Reiche und bei uns dem Richter die Anerkennung versagen könnte, in schwerster Zeit bei schwierigster Gesamtlage, in den Wogen der Leidenschaften, die in den letzten Jahren unser Volk durchwühlten, an dem Rechte festgehalten zu haben wie an einem ehernen Wall und den Schild des Rechtes blank und rein erhalten zu haben. Wenn in diesen Kämpfen und Stürmen besonders das Reichsgericht zu Leipzig sich als Vorbild treuester Pflichterfüllung für Volk und Staat erwiesen hat, wenn in diesen Zeiten vielfach allgemeiner Ver wirrung der Geister es den Richtern in ihrer glühenden Begeisterung für das Recht gelungen ist, den Sinn für Gesetzmäßigkeit, Recht und Ordnung im deutschen Volke wieder fest zu verankern, so kann um so mehr das Reichsgericht zu Leipzig aus den heutigen Jahrestag seiner Gründung mit Stolz und Befriedigung aus seine ruhm volle Vergangenheit im Dienste seines Volkes zurückblickcn. Gestatten Sie mir da her, daß ich dem deutschen Reichsgerichte zu seiner heutigen Feier im Namen der österreichischen Bundesregierung und speziell im Namen des Herrn Bundesministcrs für Justiz I)r. Franz Slama die herzlichsten und aufrichtigsten Glückwünsche entbiete. Nicht minder aber freut sich auch über jedes bedeutungsvolle Ereignis im Mutter reiche die Freie Stadt Danzig, die ebenfalls gegen den Willen ihrer Bevölkerung durch den Gewaltfricden vom Deutschen Reiche abgctrcnnt und mit dem Weichsel delta zu einem neuen Staat umgebildct wurde. 2n Dankbarkeit und Verehrung ge denken auch dort die Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte der Freien Stadt Danzig des Ehrentages des Reichsgerichtes. Es gibt in der Freien Stadt kein spezi fisches Danziger Recht, sondern nur ein allgemeines deutsches Rechtsgcfühl. Das deutsche Recht ist und bleibt in Danzig heimisch. Es ist klar, daß auch sie bei der heutigen Feier nicht fehlen durfte und daher als ihren persönlichen Vertreter ihren