für Österreich und für Danzig heule zu uns gesprochen haben, bei uns den Icbhaf- lcften Widerhall finden. Lasten Sie uns nicht müde werden, an dem großen Werk der Rcchtsangleichung Weiler zu arbeiten. Wenn wir hier zum Ziel kommen, so werden wir nicht nur ein neues Zeichen für die unlösliche innere Verbundenheit unserer Kultur geschaffen haben, sondern wir werden darüber hinaus zu den vielen Kulturgütern, die uns gemeinsam sind, ein nettes großes Kulturgut hinzugefügt haben; wir werden einen festen Grund geschaffen haben, auf dem die Zukunft wciterbaucn kann. Mir tiefer Freude erfüllt das Reichsgericht, daß die deutsche Rechtswissenschaft an der Feier seines fünfzigjährigen Bestehens so warmen Anteil nimmt. In den Ehren promotionen, die sich soeben vor unseren Augen vollzogen haben, sicht das Reichs gericht nicht nur eine Ehrung der Männer, denen diese Auszeichnung zuteil gewor den ist; das Reichsgericht darf darin vielmehr eine Anerkennung seines Bemühens erblicken, die Rechtsprechung mit wissenschaftlichem Geiste zu erfüllen und mit der Rechtswissenschaft engste Verbindung zu hallen. Mit großer Freude nimmt das Reichsgericht auch die wissenschaftlichen Gaben entgegen, die ihm soeben überreicht worden sind. Kein schöneres Denkmal für die Gemeinsamkeit des Strebens der Praxis und der Wissenschaft hätte errichtet werden können. Und nicht nur ein Denk mal ist hier unter opferwilliger Mitarbeit der Herren Verleger geschaffen, sondern cs ist in diesen Festgaben ein gewaltiges Stück wissenschaftlicher Forschung geleistet, die für die künftige Arbeit des Reichsgerichts und aller deutschen Gerichte reiche Frucht tragen wird. So lassen Sie mich denn Ihnen allen, die beute dem Reichsgericht ihre Wünsche ausgesprochen haben, von Herzen banken. Mit diesem Dank darf ich den Ausdruck der aufrichtigsten Dankbarkeit an alle verbinden, die der Bedeutung des heutigen Tages in Glückwünschen, in wissenschaftlichen Zeitschriften und in der Tagespreise gedacht haben. Ich weiß mich mit den Mitgliedern des Reichsgerichts darin einig, daß unser Dank nicht am wenigsten, ja vielleicht am meisten denen gilt, die mit dem Gedenken an ein halbes Jahrhundert deutscher Rcchtsgcschichtc ernste Betrachtungen über die Zukunft des deutschen Rechts und der deutschen Gerichtsbarkeit verbunden haben. Ob und in welchem Ausmaß das fünfzigjährige Jubiläum des Reichsgerichts ge feiert werden sollte, ist in diesem Hause der Gegenstand ernster Erwägungen ge wesen. Ich leugne nicht, baß auch ich zunächst gezweifelt habe, ob cs in der gegen wärtigen Lage unseres Vaterlandes angebracht fei, den Tag, an dem wir auf ein halbes Jahrhundert unseres Bestehens zurückblicken, festlich zu begehen. Aber der heutige Tag zeigt, wie mir scheint, daß diese Zweifel unbegründet waren, und der 5d