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Elbeblatt und Anzeiger : 18.10.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187210186
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18721018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18721018
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-10
- Tag1872-10-18
- Monat1872-10
- Jahr1872
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 18.10.1872
- Autor
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m« großes ern u. W Etbeblall und Anzeiger. Amtsötatt siir dir Königlichen Gmchtsämtcr sowie die Stadträt-e z» Riesa md Strehla. Druck und Verlag von E. F. Grellmann in Riesa. 1872 Freitag, den 18. Oktober Eckelmann. Rar. - Ps. - «ar. 5. l0V. ». » ». » ». ro >. "V. »z'L Diejk« Blatt „«ld,blatt and ^n^Der" erlchelnt in »iirsa Ivbchcntttch zweimal, Dienstag« und Kreitag«, und koste« vierteljährlich I« Rgr. — Bestellungm Iverden bei jeder Vostanstalt in «Uhren erpedilioucn in Siiela und Strehla iowie von Men unjern Boten entgegen genommen. — Zu Ännahnw »on vtmoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenftein UN» «»gier in 0 amdUtg-iNliona, Leipzig und Kranksurt a. »l., R. Masse in Leipzig, K. W. Taalbaa, in Dresden und ltugen Kort in Leipzig. Bekanntmachung. Di« Ftschereinutznng im sächsischen Thetle des Grödel-Elsterwerdaer Canales soll Montag, den S8. Oktober »- o., Bormittags Uhr, im Gasthofe zu Ttrenmen auf die Jahre 1873 bl- mit 1875 unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend öffentlich verpachtet werden. Meißen, den 7. Oktober 187S. Die Königliche Vauverwaltung daselbst. Grimmer. ,r. - Vst («so Stück.) <iS8L ieben i ein LI. 1872. lt, Kirchengemeindc gegen deren kundg cgebene Wünsche einen Geistlichen oclrohire: — jetzt sind gerade diejenigen, welche seiner Zeit am lautesten auf traten, nahe daran, in ganz gleicher Weise den Wünschen der Kirchengemeinde entgegenzuhandeln. Wie schwer es uns wird, unfern Lesern we nigstens diese Mittheilungen zu machen, möge man daraus ermessen, daß in letzter Sitzung Herr Kirchenvorsteher Drasdo beantragte: eS mögen die Beschlüsse dieser Sitzung geheim gehalten werden. Glücklicher Weise wurde gegen diesen Antrag protestirl. Wir weinen, daß unsere Abonnenten, und insbesondere di« Mitglieder un serer Kirchengcmeinde, ein Recht daraus haben, über die Beschlüße des Kirchenvorstandes gerade in dieser wichtigsten Angelegenheit Etwas zu er fahren, und es ist ja noch sehr wohl bekannt, daß vor einiger Zett di« Consivutionelle Zeitung, welche. Herr Drasdo damals nicht gelesen zu haben scheint, auf das Schnellst« und Umftänd- lichft« über die Vorkommnisse in den Kirchen- vorstandssitzungen benachrichtigt wurde. — Bon Herrn E. Käse berg ging uns heut« folgende« Schreiben zu: In einem Artikel der letzten Nummer d. Bl. ist ein Angriff aus meinr Person erfolgt, welchen ich zur Steuer der Wahrheit abwehren muß. Da« Schreiben der Herren Herkner und Genossen kam >/» Stünde vor der Sitzung in «eine Hände. Ich legte «S in der Sztzyug nach Erledigung der Gegenftände der Tagetordnung de« Lollegtum vor. Letztere» beschloß darauf, diese« Gesuch erst Taaesgeschichte. fRiesa, 16. Oct. In der gestrigen Kirchen- vorstandsfitzung ist daS in der letzten Nummer d. Bl. abgedruckt« Schreiben zum Vortrag ge kommen. Wie man hört, hat der Kirchenvorstand sein« Beschlüsse nicht im Sinne dieses Schreibens gefaßt, vielmehr soll (zwar nicht einstimmig, aber mit überwiegender Stimmenmehrheit) beschlossen worden sein, durch eine Deputation aus der Mitte de« Kirchenvorstandes beim Cultusministerium um Berufung deS Herrn SrchidiaconuS Moritz in Dohna in da« hiesige Pfarramt nachzusuchen. Auch soll Herr Käseberg beauftragt worden sein, da- obenerwähnte Schreiben zu beantworten, e« ist der Redaclion aber von «Itter solchen Ant wort noch nichts bekannt geworden. Man hält e» allgemein für «in« Pflicht der Minorität im Kirchenvorstand«, daß dieselbe eS nicht verab säum«, auch ihrerseits ihre Ansichten dem Kultus ministerium einzuberichten. Hervorzuheben ist, daß die Kirchenvorftände vom Lultusministeriu« aufgefordert worden wa ren, denjenigen Geistlichen zu berechnen, welchen nach ihrer Ansicht di« Ktrcheagemetnde vor zug-weise berücksichtigt zu sehen wünscht. E» ist nicht bekannt, in welcher Weis« der hiesig« Kir chenvorstand bemüht gewesen ist, di« Wünsch« der Ktrchengemeind« zu erforschen, vielmehr hat «» geradezu den Anschein, al« »k die Majorität im Kirchenvorstand« den en wünschen der Kbechengemeinde - Früh« de- Bekanntmachung, betreffend die Vergütung von Kriegsleistungen, die auf Grund des Gesetzes wegm der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 30. Juni 1871 erfolgt sind; vom 10. September Lv72. Nach 8 21 de» durch Verordnung vom 18. Juli 1870 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 242flg.) noch besonder» zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom N. Mat 1851 verbunden mit dem Schlußsätze der angezogenen Verordnung vom 18. Juli 1870 sind alle Ansprüche aus Vergütung von Kriegsleistungen, mit den nöthigen Bescheinigungen versehen, bei der Bezirks-Amtshaupt- mannfchafl innerhalb eine« Jahre- nach erfolgter Deinobllmachung anzumelven, und sollen die bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche mit dreimonatltchem Präclusivtermine öffentlich ausgerufen und nach Ablauf bes letzteren, wenn sie auch bi« dahin nicht angemeldet worden find, von jeder Befriedigung ausgeschlossen werden. Nach Maaßgabe dieser Bestimmungen ergeht nun, nachdem von der vom Kriege der Jahre 1870/71 erfolgten Demobilmachung (30. Juni 1871) ab mehr Xtl» JahreSftist verflossen, an alle Diejenigen, welche au« der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 3V. Juni 1871 auf Grund des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mat 1871 (Ges.- u. Ver. Bl. v. 1.1870 S. 244slg.) Ansprüche aus Vergütung von Kriegsleistungen erheben zu dürfen glauben und dieselben bis jetzt noch nicht angemeldet haben, hiermit der öffentliche Aufruf, besagte Ansprüche nunmehr binnen drei Monaten und spätesten» am LI. December 1872 mit den erforderlichen Bescheinigungen versehen, bei der AmtShauptmannschast ihre» Bezirke» anzumelden, indem nach Ablaus des eben erwähnten Termine« all« bi« dahin nicht angemeldelen Ansprüche von jeder Befriedigung «»«geschloffen bleiben. Hierbei wird noch zu Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich bemerkt, daß der gegmwärtige Aufruf sich nicht bezieht aus Ansprüche, die aus Gewährung von Vergütungen für die in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zur völligen Demobilistrung der einzelnen Truppentheil« stattgehabten Einquartierungen nach Maaßgabe des Gesetzes vom 28. März 1872 (Ges.- u. Verordn.-Bl. S. 37flg.) haben erhoben werden dürfen, indem auf Grund Ve» Eingangs erwähnten Kriegsleistungs-Gejetzes vom 11. Mai 1851 (KZ 1, 3), auf welchem der gegenwärtige Aufruf beruht, während der Zeit der Mobilmachung für Gewährung des Naturalquartiers für Offiziere, Militärbeamt«, Mannschaften und Pferde (Einquartierungen) Vergütung au« Staatskassen überhaupt nicht erfolgt. Rücksichtlich der Vergütung dieser Einquartirnngen bewendet e« vielmehr allenthalben bei den Vorschriften des angezogenen Gesetzes vom 28. März 1872 und Ausführungs-Verordnung dazu von demselben Tage. K r i e g s - M i n i st e r i u m. von Fabrik«. lS. »M. — Pi- nein. . den 20. Gasthofe Um zahl- mitglieder :«sa.> ender. ». ober. r in kür. k Mttt- esa. en zur u Haft re tref- ske. ng. «leider- zfetdenem ll. d.M., nnpsschiff- ider wird g in der bei der nächsten Sitzung zur Berathung zu bringen. In derselben ist nun beschlossen worden,, den Herren Herkner und Genossen folgende Antwort zu ertheilen: Der Kirchenvorstand glaubt, daß es besser ist, einen erfahreneren Geistlichen als Pfarrer anzunehmen, als einen jungen Mann, dem trotz sonstiger. Tüchtigkeit doch noch Manches an Lebenserfahrung selbstverständlich fehlen muß. Man würde in Verlegenheit kommen, wenn man nach der Anstellung eine» so jungen Pfar rer» sich nach einem DiaconuS umsehen müßte, der doch wohl noch jünger sein möchte. Ihre Petition ist bei uns nicht aus die Tagesord nung gekommen, sondern hinter unserem Rücken nicht nur entstanden, sondern auch verbreitet und dem Ministerium überreicht worden. Wir find daher gar nicht in der Lage gewesen, in unseren Sitzungen über diese Petition und deren Inhalt zu berathen und zu beschließen und maßen uns auch jetzt noch nicht ein Uriheil über sie an, da wir sie nicht kennen gelernt haben. Uebrigen« stimmen wir mit Ihnen darin überein, »aß wir ebensall« wünschen, den Herrn Bicar Graf un« zu erhalten, wenn auch nicht al» Pfarrer, so doch als Dtaconu«. Riesa den iS. Oktober 1872. Der Kirchenvorstand.^ dieser Darstellung ergiebt sich, daß et sein würde, wmu der Berfaffer ch besser, al« geschehen, tnformtrt ae» Artikel«
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