wicklung der Wirtschaftsgeschichte in Deutschland ist vielmehr der Umstand geworden, daß die neue historische Rechtswissenschaft bestimmenden Einfluß darauf gewonnen hat. VonK.D.Hüllmann (1806) undK.F.Eichhorn (1808) an bis auf unsere Tage haben nicht nur Spezialuntersuchungen über einzelne Probleme der Verfassungs geschichte, wie Hüllmanns „Geschichte des Ursprunges der Stände in Deutschland“, den wirtschaftlichen Verhältnissen eingehende Beachtung geschenkt, sondern — was besonders maßgebend wurde — auch die Gesamtdarstellungen der deutschen Staats- und Rechts geschichte. Das hatte unleugbare Vorteile im Gefolge. Die Be handlung wirtschaftlicher Vorgänge durch Juristen brachte es mit sich, daß von vornherein eine Präzision der Begriffsbestimmung, eine scharfe Scheidung der verschiedenen Rechte vor allem an Grund und Boden durchgeführt wurde und zunächst die Agrar geschichte eine beträchtliche Förderung erfuhr. Zugleich aber führte die rechtsgeschichtliche Betrachtungsweise auch zur Aufhellung der Standesrechte, so daß frühzeitig die Wirtschafts- mit der Sozialgeschichte in enge Verbindung trat, was später freilich auch manch nachteilige Folge zeitigte. Man kann ohne Übertreibung sagen: jede neue Arbeit auf dem Gebiete der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte kam da mals direkt oder indirekt doch auch der Wirtschaftsgeschichte zu gute oder trug zu deren Befruchtung bei. Allerdings werden wir heute eine gewisse Einseitigkeit und verschiedene Mängel nicht verkennen dürfen, die eben dadurch mit bedingt waren. Einmal hinsichtlich der Quellen, aus denen man schöpfte. Gesamtdarstel lungen wie etwa jene K. F. Eichhorns gingen bis auf die älteste Zeit zurück. Diese „Urzeit“ wollte man in den Berichten der römischen Schriftsteller, vor allem Cäsars und Tacitus’ erkennen. Auch das Alter der sog. deutschen Volksrechte wurde damals stark überschätzt und angenommen, daß darin die ursprüngliche Volksverfassung vollkommen zutage trete. Da die Frühzeit von Tacitus bis auf die Karolinger nur wenige Quellen zu bieten schien, griff man auf das reichere Material des neunten Jahrhunderts und meinte, ohne Rücksicht auf die große zeitliche Differenz daraus all das rekonstruieren zu können, wofür sonst zeitgenössische Quellen fehlten. Die retrograde Methode war gewissermaßen selbstverständlich und