richtung alsbald auch den Hausbau in den Kreis ihrer Unter suchungen mit einbezog. Hier wie dort wurden die auffallenden Verschiedenheiten in der Form der Einteilung und Veranlagung als spezifische Äußerungen völkischer Zugehörigkeit und be stimmter Wirtschaftstypen aufgefaßt und gedeutet. Eines freilich unterblieb. Die Neuerkenntnisse wurden nicht zu einer Überprüfung der bis dahin gewonnenen Anschauungen be nützt. Da sowohl G. Hanssen wie A. Meitzen von Haus aus keine geschulten Historiker waren, so bezogen sie das, was sie als historischen Unterbau für ihre Auffassungen brauchten, eben von den Rechtshistorikern, die damals vor allem sich damit beschäftigt hatten. Nicht nur dem älteren G. Hanssen, sondern auch noch A. Meitzen lag zudem eine systematische Ausbeutung der über haupt vorhandenen historischen Quellen der älteren Zeit durchaus ferne, sie vermochten nicht an der Hand dieser die Provenienz, bzw. das Alter bestimmter Wirtschaftsformen späterer Zeiten zu bestimmen. Die Romantik hat, glaube ich, noch eine weitere verführerische Wirkung ausgeübt. Die Schwärmerei für das Uralte ließ manches, was von der Regel abwich oder absonderlich schien, als ,,uralt“ erscheinen und wurde als Überrest der ursprünglichen germanischen Wirtschaftsweise hingestellt. Die Gehöf erschaff en im Regierungs bezirke Trier sind eine berühmt gewordene Illustration dazu! Die Wirtschaftsgeschichte von damals repräsentieren vornehmlich die verschiedenen sehr umfänglichen Werke G. L. v. Maurers, welche seit 1854 herauskamen. Auf ihnen fußen nicht nur der Feld messer A. Meitzen, sondern auch der Jurist O. Gierke in ihren historischen Aufstellungen. So blieb die von Rechtshistorikern ge botene Darstellung in Deutschland führend. Sie war lange Zeit hier auch für die Ortsnamenforschung rich tunggebend, da W. Arnold, der sie für die Siedlungsgeschichte hauptsächlich herangezogen und verwertet hat, ja selbst ein Rechts historiker gewesen ist. So kann nicht Wunder nehmen, daß die be kannten Vorstellungen dieser auch hier wiederkehren. Die Orts namenforschung Arnolds führte im einzelnen das Bild aus, wel ches die Rechtshistorie vorbildlich gezeichnet hatte. 1 ) So drehte 1) Man vgl. z. B. das, was Arnold, Ansiedlungen und Wanderungen deutscher Stämme, 1875, S. 52öff. über die germanische Wirtschaft gesagt hat.