Zur Methodologie der Wirtschaftsgeschichte 527 waldfreien Landes besessen habe, die offen und anbaufähig schon in vorgeschichtlicher Zeit kultiviert worden sind. 1 ) Die „Urzeit" ist heute nicht mehr so dunkel, als die rechtshisto rische Forschung früher angenommen hatte! Denn zu der Klärung, welche die Geographie uns gebracht hat, trug eine neue Groß macht noch weiter sehr wesentlich bei: die Prähistorie. Sie hat sich ja bereits einen selbstständigen Platz im Kreise ihrer älteren Schwestern und vor allem eigene Lehrkanzeln an den Universi täten erobert. Man kann die Fortschritte auf diesem Gebiete am besten ermessen, wenn man einen Band des neuen Reallexikons der Vorgeschichte von Max Ebert aufschlägt. Kein Wirtschafts historiker kann sie heute mehr unberücksichtigt lassen. Um nur ein Beispiel herauszuheben, das die ganze Einseitigkeit der älteren Wirtschaftsgeschichte drastisch dartut: Auch heute noch wird von einzelnen Verfassungs- und Rechtshistorikern die alte These blind verteidigt, daß Innerdeutschland, nicht nur Thüringen, eine uner schlossene Wildnis ohne jede Kultur in der Frühzeit gewesen sei; diese sei lediglich vom Westen und Süden nach Deutschland ge kommen und hier nur kümmerlich weitergeführt worden. 2 ) Darf denn die Rechtsgeschichte an all dem einfach Vorbeigehen, was durch die Arbeiten G. Kossinnas und seiner Schüler, sowie durch Nils Aberg und La Baume, ferner zusammenfassend von C. Schuch- hardt dargelegt wurde ? 3 ) Die Wirtschaftsgeschichte darf es nicht! Die Zeiten, welche Cäsar und Tacitus schildern, erscheinen jung und spät zur wirklichen Urzeit, die Jahrtausende vor unserer Zeit rechnung liegt. Die Germanen aber hatten damals bereits eine be trächtliche Kultur, die keineswegs nur von Westen und Süden her erst geholt werden mußte. Damit rückt auch die sog. Völkerwanderungszeit in ein ganz anderes Licht. Sie mag die Wiegenzeit der staatlichen Neugestaltung ger manischer Völker sein, wirtschaftsgeschichtlich kommt ihr eine ganz andere Bedeutung zu. Hier ist sie der historisch helle End- 1) Die Siedlung im nordöstlichen Thüringen (1903), S. 153fr., 159fr. 2) So noch 1925 F. Philippi in den Göttinger Gel. Anzeigen, S. 169 und besonders U. Stutz in Zeitschr. d. Savigny-Stift f. RG., Germ. Abt. 46 (1926), S. 340, sowie 47 (1927). S. 893. 3) Vgl. dessen „Alteuropa", 2. Aufl., 1926, wo auch die andere Literatur zitiert erscheint.