Die Befreiung In der Gewalt der Gestapo Der Prozeß war beendet. Was würde weiter geschehen? Daß man ihn gleich „auf die Straße führen“ würde - so, nun geh’ deiner Wege! damit hatte Dimitroff auf keinen Fall gerechnet. Er wußte, in wessen Händen er war, und er hatte vor allem noch Görings wutschnaubende Morddrohung im Ohr. Zunächst brachte man die ehemaligen Angeklagten aus dem Ge richtssaal in die Kanzlei des Reichsgerichts. Hier wartete bereits der Vertreter des Leipziger Polizeipräsidiums. Mit triumphierender Geste überreichte er den Freigesprochenen die schriftliche Mittei lung, daß sie auf Grund der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 unter Aufsicht des Innenministeriums bis zu einer neuen Verfügung in Schutzhaft behalten werden! Der Freispruch war also eine Farce. Von sofortiger Freilassung war keine Rede. Aber Schutzhaft? Und noch dazu auf Grund der Reichs tagsbrand-Verordnung ! Was haben die Nationalsozialisten vor? fragte sich Dimitroff. Wollten sie einen neuen Prozeß wegen Hochverrats einleiten? Wie und unter welchen Anschuldigungen? Nur eines konnte mehr oder weniger als sicher gelten: Die faschistische Regierung würde alles tun, um die Freigesprochenen unter dem einen oder anderen Vor wand solange wie möglich im Gefängnis zu behalten. Im schlimm sten Fall mußten sie aber auch damit rechnen, daß die Hitler und Göring eine Gelegenheit suchen würden - vielleicht irgendeine neue Provokation -, um die drei Bulgaren physisch zu vernichten!