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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 23.05.1906
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1906-05-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19060523015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1906052301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1906052301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-05
- Tag1906-05-23
- Monat1906-05
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Bei dem zurzeit wieder sehr regen Interesse für die staat liche Zwangsversicherung der Privatangestellten wollen wir uuS zu dem Thema auch grundsätzlich äußern. Der Stand der Privatangestellten ist nicht mehr so häufig nur «ine Station auf dem Wege zur Selbständigkeit, wie er dies früher war. Nur wenige erreichen noch das Ziel; die übrigen haben sich mit der Tatsache ackzufinden, daß unsere Volkswirtschaft eine sehr große Zahl abhängiger Existenzen höherer Art bedingt, zu denen für immer zu gehören sie die Ehre, wenn auch nicht immer das Vergnügen haben. Erst diese Erkenntnis, daß es aus dem Stande der Angestellten für den größten Teil seiner Angehörigen kein Entrinnen gibt, hat das Gefühl der Zusammengehörigkeit erstarken und aus ihm die modernen großen Angestellten-Verbände entstehen lassen, deren Existenz als Vorbedingung für die Durchfüh rung der Zwangsversicherung zu betrachten ist. In Deutschland nahm die Bewegung zuerst im Dezember 1901 festere Formen an, als sich in Hannover eine große An zahl von Angestellten-Verbänden zusammenschloß, um gemein schaftlich für die Einführung der Zwangsversicherung zu arbeiten. Sehr schnell hatte der Gedanke in den beteiligten Kreisen gezündet, so daß jetzt weit über 300000 inkorporierte Privatangestellte dem gleichen Ziele nachstreben. Daß es Arbeit kosten würde, die Regierung, als die wichtigste In stanz, für die Angelegenheit so zu interessieren, „als wär's ein Stück von ihr", war vorauszusehen. Immerhin über raschte es doch allgemein, als am 9. Februar 1903 auf eine Interpellation hin der Staatssekretär Graf v. Posadowsky im Reichstage kühl erklärte, die Frage sei ja „gelöst": Wer von den Privatangestellten unter 2000 verdiene, sei schon versicherungspslichtig; wer mehr verdiene, könne sich selbst versichern. Nun, um das zu erfahren, hätte man freilich nicht erst den Herrn Staatssekretär zu fragen brauchen: das war eine billige und nicht einmal korrekte Auskunft über das, was ist, aber nicht über das, was werden soll. Ich möchte den Grasen von Posadowsky aber doch auch in Schutz nehmen, und wer den Sozialpolt- tiker Grafen v. Posadowsky nach dieser in einer bösen Stunde getanen Aenßerung beurteilen wollte, täte ihm Unrecht. Wir alle kennen ihn als einen der fleißigsten und kenntnisreichsten hohen Reichsbeamten und können uns unschwer vorstellen, daß ihm bei der damals herrschenden Finanzlage im Reiche, bei den ungeregelten Verhältnissen zu den Einzelstaaten und vor allem bei dem ungestümen Drängen großer Gruppen auf Wetterführung der speziellen Arbeitcrschutzmaßregeln ein ge lindes Grauen kam, als er mit seinem geschulten Auge die Manuskriptberge sich vor sich türmen sah, die schon die bloße Vorbereitung der Angestelltenversicherung nötig ' machen würde, ganz abgesehen von den berührten Hindernissen an derer Art. Es mag aber doch gleich hier auf die nun einmal Geschichte gewordene Antwort des leitenden Beamten im Staatssekretariat des Innern eingegangen werden, auch schon deswegen, weil sie eben nicht richtig ist. Es ist nämlich nicht richtig, daß alle Privatangestellten, die unter 2000 .-E verdienen, schon heute versichert sind: z. B. sind es die Redak teure nicht: und es gibt ihrer immer noch viel zu viele, welche die berühmten 2000 Verdienst nicht erreichen. Wir müssen hier auch einmal auf diese merkwürdige, sehr schmeichelhafte, aber auch sehr ungerechte Hochachtung zu sprechen kommen, die der wirtschaftlichen Lage des geistigen Arbeiters entgegen- gebracht wird, und die erst in neuerer Zeit einer niedrigeren und deshalb für ihn besseren Einschätzung weicht, vor allem durch systematische Aufklärung unter seinen eigenen Kollegen. Während der Arbeiter mit 1800 .tl. Lohn vielleicht seinen Bebel hochleben läßt, ohne sich erst die Bluse auszuziehen, mustert so mancher Redakteur mit 2400 Gehalt sehr be kümmert seinen Frack, ob der noch einmal seinen Besitzer zu Kaisers Geburtstag zu schmücken würdig sei. Das ist ja alles trivial, gewiß, aber wenn immer wieder aus den unbedingten Vorrang der Arbeiterklasse bei jeder staatlichen Fürsorge trotz der schon bestehenden Millioneneinrichtungen gedrungen wird, so muß eben auch immer wieder gesagt werden, daß den durchschnittlich größeren Einnahmen der geistigen Arbeiter auch unbedingt notwendige größere Ausgaben gegenüber stehen, was Nahrung, Wohnung, Kleidung, Kindererziehung und fast alles andere anbetrifft. Und bei alledem trägt der Privatangestellte sein redlich Teil auch zu dem Reichszuschusse bei. der die Rente des Arbeiters vergröbert. Später hat sich übrigens Graf v. Posadowsky sehr viel freundlicher zu der Angelegenheit gestellt. Vom 9. bis zum 28. Februar 1906 war die Stimmung in seinem Ressort schon so weit umgeschlagen, daß einem Ausschüsse der vereinigten Angestellten-Verbände bei einer Audienz im Reichsamte des Innern erklärt wurde, die Regierung stehe den Bestrebungen der Angestellten sympathisch gegenüber. Vorerst aber möch ten doch die Verbände einmal feststellen: 1) den Begriff ..Privatangestellter", 2) wie man sich die Herausziehung der bereits zwangsversicherten Privatangestellten auS der Alters und Invalidenversicherung denke, und 3) möchten die Ver bände «ine Statistik zum Nachweise der Notwendigkeit der geplanten ZwangSversicherung veranstalten. Man konnte da mals eine herzliche Freude empfinden über die Klugheit der Herren aus dem Neichsamte, die ihre Arbeit so elegant den Verbänden zuschoben und sich für einige Zeit Ruhe verschaff ten, und dann über die Mitglieder des Ausschusses, weil sie nicht aus der Haut gefahren sind. Auf das hübsche Wort von dem „notwendigen Nachweise der Notwendigkeit" soll hier nicht weiter eingegangen werden, das könnte leicht zu bitter werden. Was den Begriff „Pridatangestellter" anbetrifft, so ist der praktische Wert einer genauen, alles umfassenden Be griffsbestimmung nicht allzu groß. Sollte es nicht gelingen, eine Formel für ihn zu finden, so schadet das so gut wie nichts: man führt dann eben die einzelnen Klassen von An gestellten, wie Handlungsgehilfen, Techniker, Ingenieure usw. einzeln auf und überläßt nach ganz ähnlichen Vorgängen bei anderen Gesetzen dem Bundesräte das Recht der Kvmple- tierung dieser Liste. Die etwa nicht aufgeführten Klassen werden sich dann schon melden. Uebrigens gibt eS bereits eine gesetzlich festgelegte Definition des Begriffes im 8 622 des B. G.-B., wo die Rede ist von „zur Leistung von Diensten höherer Art Angestellten". Was den Punkt 2, die Heraus ziehung der bereits zwangsversicherten Privatangestellten aus der Alters- und Invalidenversicherung, angeht, so ist das in erster Linie eine Aufgabe der Versicherungstechniker des Reichsamts des Innern. Bekanntlich ist dann von den Angestellten-Verbänden eine Enquete über die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder an gestellt, und das Resultat der Regierung als Material über geben worden. Im Herbst dieses Jahres will die Regierung sagen, was sie zu tun gedenkt. Die vorhin besprochene Audienz hatte vor allem aber ein schätzenswertes Resultat: Am 1. März 1903 wurde ein „Ge- samtausschuß deutscher Privatangestellten-Verbände für die staatliche Pensions- und Hinterbliebenenversicherung" ein gesetzt, der zur Propaganda und zur Erfüllung der drei klugen Reichsamtswünsche dringend nötig war und auch schon tüchtig gearbeitet hat, und es wurde nun auch eine Einigung über die Zielformel herbeigeführt. Die Forderungen lauten also: 1s Durch Reichsgesetz wird eine Versicherungspflicht für Alter, Invalidität, Witwen und Waisen der Privat angestellten, gleichviel mit wesilxm Einkommen, fest gesetzt. 2) Zu den Steuern trägt der Arbeitgeber einen Teil sdie Hälfte oder ein Drittel) bei. Darüber, ob das Reich einen Zuschuß, wie jetzt bei dem Invalidengesetze für die Versicherten mit Einkommen bis zu 2000 .il., gewähren, oder ob es durch die unentgeltliche Ver waltung der notwendigen Kassenorganisationen den Kassen die Kosten tragen helfen soll, bestehen noch Meinungsver schiedenheiten. Ein Grund, von vornherein aus den Reichs zuschuß stolz zu verzichten, ist jedenfalls nicht vorhanden. Schon der allbekannte Lehrsatz vom Parallelogramm der Kräfte sollte das verhindern. Dessen kann man versichert sein: Wenn die Privatangestellten nicht selbst kräftig an ihrem Strange ziehen, so wird die Resultante sie eines Tages darüber belehren, daß zwar andere Kräfte auch tüchtig ge zogen haben, aber nicht an ihrem Strange. Es ist gerade bei diesem Punkte vielfach übersehen worden, daß ein solcher Reichszuschuß für ähnliche Fälle schon gesetzlich sestgelegt ist, u. z. im Jnvalidenversicherungsgesetz. In den Paragraphen 8 und 9 des Gesetzes ist die Bestimmung getroffen, daß ver- sicherungspflichtige Personen, die in staatlichen oder Ge meindebetrieben beschäftigt werden, der gesetzlichen Ver- sicherungspslicht genügen durch Beteiligung an einer sür den betreffenden Betrieb bestehenden oder zu errichtenden be sonderen Kasseneinrichtung, die ihnen eine den reichsgesetz lich vorgesehenen Leistungen gleichwertige Fürsorge gewährt. Ten vom Bundesrat zugelassenen Kasseneinrichtungen dieser Art wird zu den von ihnen zu leistenden Invaliden- und Altersrenten der Neichszuschuß gewährt, sofern ein Anspruch auf solche Renten auch nach den rcichsgesetzlichen Bestim mungen bestehen würde. Laut 8 10 des Gesetzes kann nun der Bundesrat die Vorschriften der Paragraphen 8 und 9 auch auf Kasseneinrichtungen ausdehnen, deren Mitglieder nicht in öffentlichen Betrieben beschäftigt sind. Die Knapp schaftskassen der Bergleute haben sich diese Bestimmung zu Nutze gemacht, ihre Mitglieder sind aus der allgemeinen Versicherung ausgeschieden. Es mag hier auch noch einmal betont werben, daß das Reich ein Lebensinteresse daran hat, seine Mittelstands intelligenz nicht zu proletarisieren, sondern durch Schutz, gcwährung an sich zu ketten, und dieses Interesse hält mit dem Wachsen der politischen Arbeiterbewegung genau gleichen Schritt. Noch eine Bevölkerungsklasse gegen sich zu haben oder wenigstens politisch indifferent zu machen, würde dem Reiche bei den leider schon vorhandenen zentrifugalen Kräften doch leicht schwere Stunden bereiten können Wir haben ja allmählich lernen müssen, solche politisch-wirtschaft liche Fragen nüchtern aufzusassen und nicht mehr vergebens Moral zu pauken, wenn wir die Entwicklung der politischen Parteien verquickt sehen mit den wirtschaftlichen Existenz bedingungen ihrer Anhänger. Möchten doch nun auch die leitenden Stellen daraus die Konsequenzen ziehen! Lum stegieruitgssubiläum «les König; von KumSnien. , In Rumänien finden dieser Tage großartige Jubiläums feierlichkeiten statt. Sind doch jetzt 40 Jahre verstossen, seit König Karl die Regierung seines Landes übernahm Der vormalige Hohenzollernprinz, der ruhmreichen Anteil am 1864er Kriege genommen hatte, war Rittmeister im 2- preuß. Garde-Dragoner-Regiment, als ihm die Krone der ver- einiaten Fürstentümer Moldau und Walachei angeboten wurde. Zu ihrer Annahme bedurfte es aber der Zustimmung König Wilhelms von Preußen, und das war kein einfaches Verlangen. Denn Napoleon III. sprach zu jener Zeit daS Machtwort über Europa. Der Prinz erschien daher äußerst aufgeregt, als man ihm jene Nachricht übermittelte: aber Bismarck wußte sofort Rat: „Verlangen Sie sofort Urlaub nach dem AuSlande, den Ihnen der König nicht verweigern darf", sagte er zum Prinzen. Sie nehmen dadurch dem König die Entscheidung auS der Hand, die er sonst nicht zu treffen vermag, weil ihm politisch die Hande gebunden sind. lußland in Verwickelung. Ruß- s Durchmarschland. Daß Ru- Von Oesterreich befürchten wir nicht-' ich hoff«, Oesterreich e.ne Zeitlang in anderer Weise beschäftigen zu können." Bismarcks Rat erwies sich auch hier als weise' im April 1866 wurde Prinz Karl unter Zustimmung Napoleons durch ein Plebiszit zum „regierenden und erblichen Fürsten von Rumänien" gewählt, am 20. Mai desselben Jahres landete er in Turnseverin, um seinen Einzug in lein Land zu halten, und am 22. Mai beschwor er die Verfassung. In den übernommenen Ländern herrschte völlige Anarchie. Das Land stand unter der Oberhoheit der Türkei. Fürst Karls Aussichten waren daher keineswegs glänzend, als er den rumänischen Boden betrat, um so mehr, als auch der größte Teil der walachischen Bevölkeruna, die durch die bis herigen Zustände an eine Zigeunerwirtschaft gewöhnt waren, es offen avssprachen, daß sie ihn bei passender Gelegenheit wie ihre früheren Häuptlinge und Fürsten zu verjagen beab sichtigten. Doch Fürst Karl verstand es mannhaft, daS Volk zur Raison zu bringen. Nur im Jahre 1871 stellte sich ihm eine garstige politische Schwierigkeit von großer Tragweite in den Weg: die Sympathien der Rumänen tür die Fran- zosen, sowie der finanzielle Zusammenbruch des Erbauers der rumänischen Eisenbahnen, Strousberg, — wodurch der Ausbau dieser Bahnen in Frage gestellt wurde — hatten eine gegen Fürst Karl betriebene feindliche Bewegung zur Folge, die von Rußland ausging und in dem Verlangen gipfelte, der Fürst solle die Regierung sofort niederlegen. Tas war sür den Fürsten eine sehr bewegte Zeit, aber er verstand eS, den russischen Verkettungen zu entgehen. Der Ausbruch des russisch-türkischen Krieges brachte ihn abermals mit Rußland in Verwickelung. Ruk' land brauchte Rumänien alt veulscves sprich. Lettzzig, 23. Mai. * Ter Kaiser an »ei, Staatssekretär »an Stengel Der .Reicksanzeiger" schreibt: Der Kaiser richtete an den Staats sekretär Frhrn. v. Stengel folgendes Telegramm: .Nachdem der Reichstag die Steuergesetzvorlagen in der dritten Lesung angenommen hat, ist eS Mir ein Bedürfnis, Ihnen sür Ihre hervorragenden Verdienste um das Zustandekommen diese« für die Zukunft des Reiches so bedentungavolleu Werke« der Rrich«sinanzreform Meine wärmste Anerkennung auSjusprech««. mänien dem russischen Kai erreiche in diesem Kriege Bei stand leiste, lag nicht im russischen Plane. Doch die russische Niederlage vor Plewna drohte den ganzen russischen Kriegs- >lan über den Hausen zu werfen. In höchster Not sah man ich nach Rumänien um, und 'es bleibt eine unbestrittene ge- chichtliche Tatsache, daß gerade die bisher über die Achtel angesehene rumänische Armee Rußland zum Siege über die Türken verhalf. Fürst Karl zwang die Festung Plewna zur Uebergabe, und Osman Pascha wurde von ihm gefangen ^ge nommen. Am 22. Mai 1877 wurde die Unabhängigkeit Rumäniens erklärt und am 26. März 1881 seine Erhebung zum Königreich ausgesprochen. Wer Rumänien noch als Barbarenland in Erinnerung hat, der wird, wenn er sich an Ort und Stelle befindet, staunen über die Umwälzungen, die sich während der Re- aicrungSzeit König Karls zugetragen haben. Die Entwicke lung d<H Handels und Verkehrs kommt insbesondere auf dem Gebiete des Straßen-, Wasser-und Eisenbahnbaues zum Aus druck, weniger —wie man im allgemeinen annimmt —beim Ackerbau, obwohl Rumänien nach Rußland das größte Acker- bauland in Europa sein könnte. Der Rumäne läßt nämlich in der Landwirtschaft mehr die Natur walten und ist kein großer Freund eigener Arbeit und rationeller Bewirt- ichaftung, obgleich die Regierung durch Errichtungvon Acker- bauschulen und Veranstaltung umfangreicher Maschinen ausstellungen unterstützend eingreift. Dagegen hat man neuerdings ein ausgesprochenes Interesse für die Industrie gewonnen, namentlich für die Petroleumindustrie, die jetzt eine derartige Ausbreitung genommen hat, wie man sie sich in dem vor 25 Jahren noch halbasiatischen Staate niemals hätte träumen lassen. An dieser Industrie ist Deutschland mit einem Ka pital von 40 Millionen Mark interessiert, weshalb sie auch in der hohen Finanzpolitik die „rumänisch-deutsche" Petro leum-Industrie genannt wird. Sie ist noch jungen Datums, ihre Produktion beträgt augenblicklich 1^26 Prozent des Ge- samtumsatzes auf dem Weltmarkt (die Vereinigten Staaten von Amerika und Rußland haben bekanntlich mit 45,64 und 45,44 Prozent die Führung), doch ist sie in fortgesetzter Steige rung begriffen, so daß eine gute Zukunft zu erwarten steht. In Deutschland sind bereits gute Anfänge für eine entwicke- lungssähige Absatzorganisation Vorhänden. Berlin, Ham- bürg, Bremen, Mannheim und Regensburg sind darin feste Plätze. Auch in England, Belgien, Dänemark und in den Niederlanden, ebenso in der Schweiz, bilden sich vorteilhafte Niederlassungen. Auf dem Gebiete der Handelsbeziehungen mit Rumänien steht Deutschland als Einfuhrland an der Spitze. Dann kommt Oesterreich-Ungarn, weiter Großbritannien, Italien, Frankreich, Niederlande, Belgien usw. Hinsichtlich der Aus- fuhr aus Rumänien ist Belgien das Land, das die meisten rumänischen Produkte bezieht, es folgt Oesterreich-Ungarn, Italien, die Niederlande, England und Deutschland usw. Bei der nächsten Jahresbilanz dürste insofern ein Wechsel eintreten, als Deutschland durch seinen anwachsenden Pe- troleumbezug vor England rangiert. In der Einfuhr wiesen in der Hauptsache Textilwaren die größte Gruppe auf, danach kommen Metalle und Metall waren. Der mittlere Jahreswert der nach Rumänien ein geführten Metallwarcn dürfte für das gegenwärtige Jahr mindestens auf 75 Millionen Franken zu berechnen sein; sür das nächste Jahr sogar noch erheblich höher, weil ein großer Teil dieser Waren zu Spekulationszwecken angekauft wird. Die Tonauhäfen behaupten ihren Platz in dieser Branche. Etwa drei Viertel der Einfuhr kommt von Galatz. Deutsch lands Anteil nimmt von Jahr zu Jahr zu. Es liefert ein Drittel des Bedarfes an Roheisen, etwa die Hälfte des Ver brauches an Gußeisen und ziemlich zwei Drittel des Be darfes an industriellen Maschinen, Maschinenteilen, Sä maschinen, Pflügen, Eggen und Sägen. Neuerdings wird auch unsere Kohle dort eingesübrt, insbesondere beziehen die rumänischen Eisenbahnen fast durchweg deutsch' Kohle. Während demnach Deutschland mit seinen Waren den rumänischen Markt Schritt für Schritt erobert, sinkt der Wert der englischen Einfuhr von Jahr zu Jabr herab: noch in den letzten 5 Jahren betrug er 75 Prozent des Gesamtimportes, beute nur noch 49 Prozent. So ist Deutschland durch wirtschaftliche Interessen eng mit dem Lande verknüpft, auf dessen Thron ein Hohenzollern- sproß sitzt. Möge es dem König gelingen, unter seiner ferneren Re gierung die politische Selbständigkeit Rumäniens zu erhalten und dem guten Anjana einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwickelung eine gedeihliche Fortsetzung zu teil werden zu lassen. Als äußeres Zeichen Meiner Dankbarkeit und Meines Wohl wollens habe Ick Ihnen den Roten Adler-Orren l. Klasse verliehen, dessen Abzeichen Ihnen alsbalv zugehen werden." * Die Bezüge des Erbprinzen von Hohenlohe. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Auf Grund einer Mitteilung in der „Freien Deut'chen Presse" geht die Nach richt durch die Zeitungen, dem Erbprinzen zu Hohenlohe jeien in seiner Eigenschaft als Vertreter res Direktors der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes Bezüge angewieicn, welche nicht nur daS etatsmäßige Einkommen ves Direktors der Kolonialabteilung, sondern auch das des Staatssekretärs in der biSheiigen Höhe überstiegen. Demgegenüber muß sekt- gestelll werden, daß der Erbprinz bisher lediglich eine Remuneration in der Höhe des etatSmäßlgen Diensteinlom- mens des Direktors der Kolonialabteiluug bezogen hat. * Militärische Veränderungen. Das „Militärwochcn- blatt" meldet: Frhr. v. Med em, Generalmajor und Kom mandeur der 2. Znfantcrie-Brigade, ist zu den Offizieren von der Armee verletzt worden; Frhr. v. Amelunxen, Oberst und Kommandeur des Grenadier-Regiments Nr. 3, ist unter Beförderung zum Generalmajor zum Kommandeur der 2. Infanterie-Brigade ernannt wor den; Prinz Albert zu Schleswig-Hol st ein- Sonderburg-Glücksburg, Kommandeur des Garde- Kürassier-RegimentS, und Prinz Friedrich Heinrich von Preußen, Kommandeur des Dragoner-Regiment» Nr. 2, sind zu Obersten befördert worden. Generalmajor Blanguet, Kommandeur der 15. Feldartillerie-Brigade, ist in gleicher Eigenschaft zur 2. Garde-Feldartillerie-Brigabe versetzt worden, v. CretiuS, Generalmajor und Kommandeur der 2. Garde- Fcldartillerie-Brigade, ist unter Verleihung des Charakters als Generalleutnant der Abschied bewilligt worden, evenso dem Generalmajor Heer, Kommandeur der 9. Feld-Artillerie-Brigade. Kretzschmar, Generalmajor, zurzeit Kommandant des Truppenübungsplatzes Hagenau, ist von seiner Dienststellung auf sein Gesuch hin enthoben worden. Bode, Oberst und Kommandeur der 37. Ka vallerie-Brigade, wurde unter Verleihung des Charakters als Generalmajor der Abschied bewilligt. Generalleutnant v. Trotha, Kommandeur der Sckutztruppe für Südwest, asrika, ist in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellt worden, v. Deimling, Oberst mit dem Range eines Brigade- Kommandeurs, AbteilungSchef im großen Generalstab, scheidet mit dem 21. Mai aus dem Heere aus und wird mit dem 22. Mai als Kommandeur der Schutztruppe für Süd- Westafrika angestellt. * Tie zweite Lesung des preutztschen Schulgesetzes begann gestern nach Erledigung des Knappschaftsgesetzes im Plenum des Abgeordnetenhauses. Der Kultusminister erklärte, die Regierung sei bereit, der Anregung des natioualliberalen An trages zu Paragraph 40 zu folgen, der die differenzielle Be handlung der Lehrer und Rektoren in der Art ihrer Berufung für geboten erachtet, der aber der Bestimmung, daß die Rektoren von der Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörden bezw. des GesamtschulverbandcS ernannt werden sollen, keine rückwirkende Kraft geben will. Der Minister sprach die Hoffnung auS, daß aus dieser Grundlage eine Verständigung möglich sei. Demgegenüber er klärten die Abgeordneten von Zedlitz namens der Frei- lomervaüvcn und Heydebranv namens der Konser vativen, daß sie an den Kommissionsbescklüfsen kestbalten würden. Das Zentrum bedielt sich eine definit.ve Stellungnahme vor, während Abg. Friedberg erklärte, daß die Nationalliberalen, falls ihr Antrag abgelehnt würde, gegen die Vorlage stimmen würden. Ohne erhebliche Debatte wurden hierauf die Paragrapöen 1 bis 5 betr. die Träger der Sckuiunlerhaltungslast und die Paragraphen 6 und 7 betr. aastweiie Einschulung und Fremdenschulgelv nach den Bekchlüssen der Kommission angenommen. Zu Paragraph 8 wurde ein Antrag Gyßling angenommen, nach dem die SiandeSherren zu den Schullasten heranzuziehen sind. Eine Reihe weiterer Paragraphen über Volksschullasten, Bau fonts, Staalsbeiträge zu den Schulbaukosien, Schulstijtungeii, nichtstaatliche Fonds und Beiträge Dritter wurden im wesent lichen in der Fassung der Kommission, teilweise ohne De batte, genehmigt. Die Weiterberatung findet heute um 11 Uhr statt. Der Antrag der Nationalliberalen zum Schulgesetz lautet: Tas Haus der Abgeordneken wolle beschließen: 1> im 8 40 Len Absatz 6 (Seite 26) folgendermaßen zu ändern: „In Stellen, deren Inhabern Leitungsbefugnisse zustehen (Rek toren, Hauptlehrern usw.), sind solche Lehrer zu berufen, welche den besonderen aus Gesetz oder rechtsgültigen BcrwaltungS- anordnungen beruhenden Loransscyungen entsprechen. Die Be etzung erfolgt durch die Scbulaussichtsbehörde nach An hörung der im Abs. 2 bezeichneten Behörde. Jedoch bewendet es in den einen eigenen Schulverband bildenden Gemeinden, in welchen bisher die bürgerliche Gemeinde Trägerin der Sbullast war und re» Gemeinbeorganen ein Recht aus weilergcbende Mitwirkung bei der Berufung der Lehrkräfte für Stellen der vorstehend bezeichneten Art zugestanden hak, rücksichtlich der den Genieindeorganen zusicheuden Befugnisse, bei dem bestehenden Recht. Dasselbe findet in den einen eigenen Schnlverband bildenden und unter 3 9 Abs. 1 fallenden Gutsbezirken, sowie in Len unter die Bestimmungen der 8 33 Abs. 7 und 8 9 Abs. 1 fallenden Gesamttchulverbänden rück sichtlich LrS bisher den Gutsherren zustehenden Rechtes auf weitergehende Mitwirkung bei der Berufung von Lehr kräften der gedachten Art mit der Maßgabe statt, daß dieses Recht durch Len Gulsvorsteher ausgeübt wird. Darüber, ob und in welchem Umfange ein solches Recht besteht, beschließt die Schulaus sichtsbehörde. Gegen deren Beschluß steht den Beteiligten binnen drei Monaten bei dem Kreisausschuß, und sosrrn eine Stadt be teiligt ist, dem Bezirksausschuß die Klage im BerwaltungSstreitver- fahren zu. Hinsichtlich der Bestätigung, der Ausfertigung der Er nennungsurkunde und der Anstellung finden die Bestimmungen im Abs. 3—5 sinngemäße Anwendung." 2) im 8 40 den Eingang Les 7. Absatzes folgendermaßen zu fassen: „Die Ausübung des Wahlrechts, der Berufung»-(Borschlags- usw.1 Rechte oder der Anhörung findet uicht statt^ (usw. wie in der Borlage). Die ,Nat.-Ztg." versichert hierzu: „Von diesem klaren Standpunkt der Anerkennung des stntus qua wird sich die nationalliberale Fraktion unter keinen Umständen aboringea lassen, mögen nun die Ding, i« de» nächsten Ta-«« st» Par- lameut la»fe» wie st« wolle».
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