durch die Geburt in einem bestimmten Stand, sondern durch den gewählten Beruf begründet, weshalb die Enrollierung auch auf die Städte ausgedehnt war. Eigentliche Militärakten besitzt das Landesarchiv der Natur der Sache nach nicht, wenn man von der lückenhaften gottorfischen und der vollständigeren Überlieferung aus der Erhebungszeit absieht. Im merhin sind aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts für Holstein die Lageregister und aus der Erhebungszeit für beide Herzogtümer die Aushebungsrollen vorhanden, und sie bilden eine gute bevölke- rungs- und personengeschichtliche Quelle. Lit.: Falck: Handbuch II, 2. Abt. S. 323 ff. Schulgeschidite: a) Wie schreibe ich die Geschichte einer Schule? Von Ernst Erichsen Im Rahmen der Heimatforschung hat auch die Schulgeschichte ihre Stätte. Gegenwärtig wählen zahlreiche Junglehrer - von den Arbei ten einzelner Lehrerkonferenzeh und älterer Kollegen hier zu schweigen - als schriftliches Thema für die 2. Prüfung die Geschichte ihrer Schule, und auch Studenten der Päd. Hochschule pflegen sich wohl mit ihrer Geschichtsarbeit auf das Gebiet der Schulgeschichte zu begeben. Die Erfahrung lehrt nun, daß es einmal im Interesse der jungen schulgeschichtlichen Forscher angezeigt erscheint, eine Hand reiche für ihre Arbeiten zu geben, andererseits liegt es aber auch im Interesse der landesgeschichtlichen Forschung, diese Unter suchungen zugleich planvoll einer weiterführenden wissenschaft lichen Zielsetzung ein- und unterzuordnen. Am Anfang stehen gründliche Vorstudien. Unter allen Umstän den wäre in Verbindung mit Ortschroniken und Einzeldarstellungen zunächst F. M. Rendtorff „Die schleswig-holsteinischen Schulordnun gen vom 16. bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts“ (Kiel 1902) in die Hand zu nehmen. Der erste Eindruck wird sein, daß die Umrisse bis ungefähr 1800 noch recht schemenhaft bleiben. Die Allgemeine Schulordnung von 1814 ist dann der tiefe Einschnitt und für die Zu kunft in allen Landesteilen gleicherweise von Bedeutung. Ganz be sonders tritt hier das Wirken des Mannes in Erscheinung, der über all bestimmend dahinter steht: Jakob Georg Christian Adler, seit 1792 Generalsuperintendent für Schleswig, seit 1806 auch für Hol stein; er hat die Schulregulative für die schleswigschen Städte und Propsteien zum großen Teil schon vor 1806 erprobt und erlassen -