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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 72/73.1926/27(1927)
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 375-72/73.1926/27
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-192600002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19260000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ergebnisse der land- und forstwirtschaftlichen Betriebszählung vom 16. Juni 1925
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 72/73.1926/27(1927) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelDie Volks-, Berufs- und Betriebszählung vom 16. Juni 1925 1
- ArtikelDie Ergebnisse der Volkszählungen im Freistaat Sachsen in den ... 2
- ArtikelDie selbstständigen Gutsbezirke 62
- ArtikelDie Bevölkerung nach dem Glaubensbekenntnisse am 16. Juni 1925 67
- ArtikelDie sächsische Bevölkerung nach der Muttersprache 73
- ArtikelDie Berufszählung vom 16. Juni 1925 80
- ArtikelDie Ergebnisse der land- und forstwirtschaftlichen ... 162
- ArtikelDie gewerbliche Betriebszählung vom 16. Juni 1925 246
- ArtikelDie sächsische Papierindustrie nach der Betriebszählung vom 16. ... 290
- ArtikelDie sächsische Vigognespinnerei der Betriebszählung vom 16. Juni ... 294
- ArtikelDie Sparkassen im Jahre 1926 und im 1. Halbjahr 1927 296
- ArtikelStatistik der Wohlfahrtspflege 297
- ArtikelDie Ehescheidungen in Sachsen in den Jahren 1920 bis 1924 298
- ArtikelDie Zählung der Wohnungsuchenden am 8. Oktober 1926 302
- ArtikelDIe Wohnungszählung am 16. Mai 1927 306
- ArtikelVorläufige Zahlen zur Reichsfinanzstatistik 1913 und 1925 311
- SonstigesDer Güteraustausch Sachsens auf der Eisenbahn und der Elbe in ... 313
- SonstigesKleinere Mitteilungen 321
- BandBand 72/73.1926/27(1927) -
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formalstatistische Gründe an dieser ausfallend starken Zunahme be- 1141 Betriebe mit 0, l bis unter 5 u landwirtschaftlich benutzter Fläche teiligt. Sie beruhen auf der veränderten Auslegung des Begriffes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und seines Inhabers im Jahre 1925. Noch im Jahre 1907 wird in den Haushaltungsbogen der Volks-, Berufs- und Betriebszählung Auskunft mit folgenden Worten verlangt: „Besondere Fragen für land- und forstwirtschaftliche Eigen tümer und Betriebsinhaber im Haupt- und Nebenberuf: Wirb von einem oder mehreren Mitgliedern der Haushaltung Lanv- oder Forstwirtschaft betrieben, also eine Bodenfläche, wenn auch von kleinstem Umsang, landwirischastlich oder forstwirtschaftlich — als Acker, Gartenland, Wiese, Weide, zum Wein-, Obst-, Gemüse-, Tabak- uiw. Bau, als Wald- oder Holzland bewirtschaftet? Wird die Frage bejaht, so ist eine Land- oder Forstwirtschastskarte aufzustellen." Dagegen lautete die entsprechende Fassung im Jahre 1925: „Besondere Fragen für die Bodenbewirtschaftung: Wird von einem Mitglied (oder mehreren Mitgliedern) der Haushaltung Land wirtschaft oder Forstwirtschaft oder Weinbau oder Gartenbau oder Fischerei betrieben, d. h. eine Bodenfläche, wenn auch von kleinstem Umfang — als Acker, Gartenland, Wiese, Weide, für Wein-, Obst-, Gemipe-, Tabakbau usw., als Wald- oder Holzland ober als Fischgewässer, gleichviel, ob berufsmäßig oder nicht berufsmäßig — bewirt schaftet? Für jedes Haushaltungsmitglied, das selbständig (als Eigen tümer, Pächter, Direktor, Verwalter, Deputatland-, Dienstland-Jnhaber usw.) eine Bodenfläche bewirtschaftet, ist ein Land- und Forstwirtschafts bogen auszusüllen." Im Jahre 1907 werden also die land- und forstwirtschastlichen Eigentümer und Betriebsinhaber befragt, die eine Bodenfläche land wirtschaftlich oder forstwirtschaftlich bewirtschaften. Im Jahre 1925 werden die Fragen für Bodenbewirtschaftung an die Mitglieder der Haushaltung gerichtet, die Landwirtschaft oder Forstwirtschaft oder Weinbau oder Gartenbau oder Fischers: betreiben. Die Befragung wendet sich 1907 an die Betriebsinhaber im Haupt- und Nebenberuf, 1925 dagegen an die Personen, die eine Bodenflache bewirtschaften, gleichviel ob berufsmäßig oder nicht berufsmäßig. Eine Land- und Forstwirtschaftskarte ist 1907 aufzustellen, wenn die Frage, ob von einem Mitglieds der Haushaltung Land- und Forstwirtschaft betrieben wird, bejaht wird. Im Jahre 1925 ist für jedes Haushaltungsmitglied, das selbständig eine Bodenfläche bewirtschaftet, ein Land- und Forst wirtschaftsbogen auszufüllen. Bei beiden Zählungen wird angeordnet, daß Ziergärten — auch solche, in denen nebenher ein unbedeutender Anbau von Nutzpflanzen stattsindet — außer Betracht bleiben sollen. Doch wird diesem Satz 1925 vorausgeschickt, daß die Frage, ob von einem oder mehreren Mitgliedern der Haushaltung Landwirtschaft oder Forstwirtschaft oder Weinbau oder Gartenbau oder Fischerei be trieben wird, auch dann zu bejahen ist, wenn nur Kleingärten (Laubengärten, Schrebergärten u. dgl.) bewirtschaftet werden. Die Erfragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wurde dem nach auf eine neue, wesentlich umfassendere Grundlage gestellt. Die Wirkung dieser Änderung war ein starkes Anschwellen der Gesamtzahl der Betriebe, das dem Sinne der Neufassung entsprechend ausschließlich die kleinsten Betriebe betrifft. Diese formale Änderung der Gesamtzahl der Betriebe konnte, wenn auch nicht in vollem Umfange, so doch zum überwiegenden Teil durch die 1925 zum ersten Male erfolgte Trennung der Klein gärten von den übrigen Betrieben ausgeschaltet werden. Es war für Flächen unter 5 a ein Land- und Forstwirtschaftsbogen nur dann auszufertigen, wenn die Fläche für berufsmäßigen Gartenbau (Er werbsgärtnerei) oder für Weinbau oder als Fischteich benutzt wurde, oder wenn es sich um Betriebe mit Rindviehhaltung handelte. Lauben kolonisten, Inhaber von Kleingärten, Schrebergärten usw., soweit sie nur eine Fläche unter 500 Hin vorwiegend für die Bedürf nisse ihres Haushaltes bewirtschafteten, hatten keinen Land- und Forstwirtschaftsbogen auszufüllen, sondern nur einige Fragen auf dem Haushaltungsbogen zu beantworten. Die Zählung ergab, daß neben den aus diese Weise ermittelten 92 580 Kleingärten nur auftraten, für die die Voraussetzungen für die Ausfüllung eines Land- und Forstwirtschaftsbogens zutrafen. Die durch die Neufassung der Fragestellung verursachte Zunahme der Zahl der Betriebe macht sich aber nicht nur bei den Betrieben unter 5 a, sondern auch in den Betriebsgrößen über 5 a bemerkbar, wie die folgenden Aufstellungen (im Jahre 1925 ohne Kleingärten) zeigen. Zahl der Betriebe davon Betriebe unter b I>a I von 2—5 tiu I von 5 und mehr da landwirtschaftlich benutzter Fläche 1882 192 921-100,00 1895 193 627-100,37 1907 175 428-- 90,ss 1925') 184 005- 9b,ss 116 247--100,oo 116 374--100,li 100 517- 86,47 112 653-- 96,si 29 881--100,oo 29 348-- 98,22 26 904^ 90,oi 24 720-- 82,73 46 793-- 100,°o 47 905-102,38 48 007--102,59 46 632-- 99,ss Es ist ersichtlich, daß die Gesamtzahl der Betriebe im Jahre 1925 die 1907 festgestellte Verminderung etwa zur Hälfte durch Zunahme wieder ausgeglichen hat, daß aber dieses Ergebnis ausschließlich durch die Betriebe unter 2 da veranlaßt worden ist, während die Betriebs größen von 2 bis 5 im die schon 1907 gezeigte Abnahme fortsetzten und auch die Größen über 5 im ihre Zahl verminderten. Die Zahl der Be triebe mit weniger als 2 im änderte sich in folgender Weise: mit einer ldw. ben. Fläche von unter 5s, bs, bis unter 2 Ira . . Zahl der Betriebe 1882 i8y§ 13 569 13 510 102 651 102 864 1907 1Y25 11 194 1292 89 323 111361 Diese beiden Größenklassen zeigten im Jahre 1925 einen vom Jahre 1907 gänzlich verschiedenen Stand, indem die Betriebe unter 5 a eine starke Verminderung, die Betriebe von 5 a bis 2 da eine bedeutende Vermehrung erfuhren. Die Verminderung der Betriebe unter 5 a kann dadurch erklärt werden, daß die fehlenden Betriebe als Klein gärten gezählt wurden. Für die Vermehrung der Betriebe von 5 a bis 2 Im ist bezeichnend, daß sie sich auf die Betriebsgrößen an der unteren Grenze dieser Größenklasse beschränkt. Es gab Betriebe mit einer ldw. be». Fläche von IY07 >92Z 5 a bis unter 50s.... . 52 676 75 544 50 a bis unter 2 Im . . 36 647 35 817 Auch die Zahl der Betriebe von 50 a bis 2 da hat wie die der Betriebsgrößen über 2 Ua eine Abnahme gegenüber 1907 erfahren. Dagegen vermehrte sich die Zahl der Betriebe von 5 a bis unter 50 a in beträchtlichem Umfange. Für diese Zunahme gelten die gleichen Gründe wie für die Vermehrung der Zahl der Betriebe und Klein gärten unter 5 a. Die Wirkung der umfassenderen Auslegung des Be griffes des Betriebes im Jahre 1925 konnte mit der Abtrennung der Kleingärten unter 5a deshalb nichtvöllig ausgeschaltet werden, weil die den Kleingärten gefetzte Höchstgrenze von 5 a ihre oberste Begrenzung nicht in der Wirklichkeit ist. Es treten auch Betriebe von mehr als 5 a auf, die von ihren Inhabern vorwiegend für die Bedürfnisse ihres eigenen Haushaltes und nicht berufsmäßig bewirtschaftet werden, die aber früher nicht erfaßt wurden, weil die Zählungen sich an die Betriebsinhaber im Haupt- und Nebenberuf gewandt hatten, während die Inhaber von Kleingärten deren Bewirtschaftung auch nicht als Nebenberuf betrachteten. Die Betriebszählung von 1925 gewährt daher keinen sicheren Überblick über die seit der vorhergehenden Zäh lung erfolgte Änderung der Zahl der kleinsten Betriebe. Wenn aber auch die 1925 für sie ermittelte hohe Zahl züm Teil auf einer Neuerfassung beruht, so ist doch Tatsache, daß sie zu einem erheblichen Umfang auch auf eine Neuentstehung von Betrieben zurückzuführen ist, zu der 1) Gesamtzahl und Zahl der Betriebe unter 2 da, des Jahres 1925 wurden um 726 Forstbetriebe ohne landwirtschaftlich benutzte Fläche ge kürzt, die in den Zahlen der vorhergehenden Jahre nicht enthalten sind. Die Jahre 1882 und 1895 sind ohne, die Jahre 1907 und 1925 mit Staatsforstbetrieben.
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