Suche löschen...
Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 72/73.1926/27(1927)
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 375-72/73.1926/27
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-192600002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19260000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- DIe Wohnungszählung am 16. Mai 1927
- Autor
- Burkhardt, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorläufige Zahlen zur Reichsfinanzstatistik 1913 und 1925
- Autor
- Hoffmann, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 72/73.1926/27(1927) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelDie Volks-, Berufs- und Betriebszählung vom 16. Juni 1925 1
- ArtikelDie Ergebnisse der Volkszählungen im Freistaat Sachsen in den ... 2
- ArtikelDie selbstständigen Gutsbezirke 62
- ArtikelDie Bevölkerung nach dem Glaubensbekenntnisse am 16. Juni 1925 67
- ArtikelDie sächsische Bevölkerung nach der Muttersprache 73
- ArtikelDie Berufszählung vom 16. Juni 1925 80
- ArtikelDie Ergebnisse der land- und forstwirtschaftlichen ... 162
- ArtikelDie gewerbliche Betriebszählung vom 16. Juni 1925 246
- ArtikelDie sächsische Papierindustrie nach der Betriebszählung vom 16. ... 290
- ArtikelDie sächsische Vigognespinnerei der Betriebszählung vom 16. Juni ... 294
- ArtikelDie Sparkassen im Jahre 1926 und im 1. Halbjahr 1927 296
- ArtikelStatistik der Wohlfahrtspflege 297
- ArtikelDie Ehescheidungen in Sachsen in den Jahren 1920 bis 1924 298
- ArtikelDie Zählung der Wohnungsuchenden am 8. Oktober 1926 302
- ArtikelDIe Wohnungszählung am 16. Mai 1927 306
- ArtikelVorläufige Zahlen zur Reichsfinanzstatistik 1913 und 1925 311
- SonstigesDer Güteraustausch Sachsens auf der Eisenbahn und der Elbe in ... 313
- SonstigesKleinere Mitteilungen 321
- BandBand 72/73.1926/27(1927) -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
b) Nach Größenklassen. «Fortsetzung de- Textes von S. S07.) Haltungen entfallen weitere Familien in den Gemeinden mit unter 1000 Einwohnern: 75,2, 1000 bis unter 2000: 70,1, 2000 bis unter 5000: 56,3, 5000 bis unter 20 000: 44,S, 20000 bis unter 50 000: 37,3, 50 000 bis unter 100 000: 35,1, 100000 und darüber: 18,5. Bezieht man die Summe der weiteren Haushaltungen und der weiteren Familien auf 100 Wohnungen bzw. 1000 Einwohner, was in den Spalten 14 und 15 der Übersicht nach Gemeindegrößenklassen geschieht, so findet man, daß die sich ergebenden Häufigkeitszisfern durchgängig ohne Ausnahme mit zunehmender Einwohnerzahl an steigen. Die eben behandelte Summenzahl der weiteren Haushal tungen und der weiteren Familien kennzeichnet die maximale Zahl der am Erhebungstage fehlenden Wohnungen. Es ist klar, daß nicht alle weiteren Haushaltungen und alle weiteren Familien auf dem Wohnungsmarkte als Wohnungsuchende auftreten. Damit erklärt es sich auch, daß bei der Wohnungsnotzählung am 8. Oktober 1926 weniger wohnnngsuchende Haushaltungen und Familien, die noch keine eigene Wohnung hatten, ermittelt wurden, als bei der Reichs wohnungszählung am 16. Mai 1927 weitere Haushaltungen und weitere Familien nach den vorläufigen Ergebnissen festgestellt wurden. Gesamtabschluß der Gemeinde als Fehlbetrag erscheint. Bei den ein zelnen Verwaltungszweigen stellt er also den Überschuß der Ausgaben über die eigenen Einnahmen dar. Dieser betrug im Jahre 1913 bei sämtlichen sächsischen Gemeinden und Gemeindeverbänden 119,7 Mill. M. gegenüber 333 Mill. RM. im Jähre 1925. Zu seiner Deckung standen im Jähre 1913 aus Steuern 112,2 Mill. M. und an Betriebs überschüssen 23,1 Mill. M., sowie bei den Bezirksverbänden an Um lagen 0,8 Mill. M. zur Verfügung, so daß in diesem Jahre ein Uber- und 1925. Bon Oberrcgierungsrat Di'. Georg Hoffmann. Auf Grund des 8 8 Abs. 4 des Gesetzes über Änderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 10. August 1925 (RGBl. I S. 254) und des § 61 Abs. 2 des Finanz ausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1927 (RGBl. 1 S- 203) sind durch die Reichsratsverordnungen über Finanzstatistik vom 9. Februar 1926 (RGBl. I S. 109) und vom 25. Juli 1927 (RGBl. I S-245) Erhebungen über die Ausgaben und Einnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände an geordnet worden. Für das Reich sind die entsprechenden Aufstellungen im Statistischen Reichsamt ebenfalls durchgeführt worden. Die vor läufigen Ergebnisse der Rechnungsjahre 1913 und 1925 liegen nunmehr für die Gemeinden und Gemeindeverbände vor, während die Erhebung für das Rechnungsjahr 1926 gegenwärtig bearbeitet wird. Für die Rechnungsjahre 1913 und 1925 wurden die gesamten Rechnungsergebnisse der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern sowie einer geringen Anzahl kleinerer Gemeinden (der sogenannten Vergleichsgemeinden) einzeln festgestellt, während bei den meisten kleineren Gemeinden (unter 2000 Einwohnern) nur eine vereinfachte Erhebung der Einnahmen erfolgte. Zur Gewin nung eines vollständigen Bildes des Finanzgebarens aller Gemeinden wurde für die Gesamtheit der kleineren Gemeinden eine Umrechnung auf Grund der Ergebnisse der Vergleichsgemeinden vorgenommen. Die Darstellung dieses Umrechnungsverfahrens muß ebenso wie die des Aufbaues und der Gliederung der Finanzstatistik überhaupt einer späteren Darstellung Vorbehalten bleiben, wenn die endgültigen Er gebnisse aller drei Rechnungsjahre vorliegen. Bis dahin muß auch die Veröffentlichung der Zahlen des Landes zurückgestellt werden. Aus drücklich sei hervorgehoben, daß die jetzigen vorläufigen Ergebnisse nur Annäherungswerte darstellen, die zwar ein im wesentlichen zutreffendes, aber immerhin nicht ganz genaues Bild der Finanz wirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände liefern. Dies gilt besonders für die Gemeinden unter 2000 Einwohnern. Das Schema der Erhebungsbogen ist mit den eingangs erwähnten Ver ordnungen im Reichsgefetzblatt veröffentlicht worden, worauf ver wiesen werden darf. In Sachsen wurden von der Einzelerhebung 322 Gemeinden und die28 Bezirksverbände erfaßt, da dieletzteren allein als Gemeinde ¬ schußbedarf den allgemeinen Haushalt berühren. Im Gegensatz dazu können die Aufwendungen der Kämmereiverwaltungen nur zu einem geringen Teile durch eigene Einnahmen der einzelnen Verwaltungs zweige selbst bestritten werden, sie weiseninfolgedessenFehlbeträge auf, die durch allgemeine Einnahmen zu decken sind. Der Zuschußbedarf ist demnach der bei den einzelnen Verwaltungszweigen nicht durch bei diesen selbst erzielte Einnahmen gedeckte Betrag, der durch all gemeine Einnahmen — insbesondere Steuern und Betriebsüber schüsse — gedeckt werden muß oder, soweit das nicht möglich ist, im Übersicht 1. Ter ZuschustbcSarf 1913 und 1925. (In Millionen M. bzw. RM.) verbände im Sinne der Finanzstatistik zu gelten haben, während die Rechnungsergebnisse aller übrigen Verbände, wie der Schulver bände usw., als Zweckverbände nicht besonders erhoben wurden. Da durch aber, daß die Zuschüsse an sie bzw. Zahlungen von ihnen in den Rechnungsergebnissen der Gemeinden besonders erfaßt worden sind, wurde ihre Bedeutung für die Statistik, die doch ein Gesamt bild der gesamten öffentlichen Finanzwirtschaft geben soll, festgestellt. Da die Gesamtergebnisse der Ausgaben und Einnahmen sowie ihre Untergliederung auf die einzelnen Verwaltungszweige und auf die einzelnen Ausgabe- bzw. Einnahmearten erst in endgültigen Zahlen veröffentlicht werden sollen, so behandelt die folgende Darstellung nur die vorläufigen Ergebnisse des Zuschußbedarfs und der Steuer einnahmen der sächsischen Gemeinden und Gemeindeverbände. a) Der Zuschußbedarf. Die Finanzstatistik scheidet die Aufgaben zur Durchführung der eigentlichen Selbstverwaltung — bei Reich und Ländern Hoheits verwaltungen, bei Gemeinden und Gemeindeverbänden Kämmerei verwaltungen genannt — von den Betriebsverwaltungen. Zu den ! letzteren gehören die von den Selbstverwaltungskörpern betriebenen i gewerblichen, landwirtschaftlichen und ähnlichen derartigen Unterneh- , mungen, die—meist nach kaufmännischen Grundsätzen verwaltet—sich BorläuslAe Aülslou Mr NelchöslNtlU^stüilstlE 1913 selbstzutragenhaben undnur mit ihren Überschüssen bzw. ihrem Zu- a) Verwaltungszweige d) Größenklassen isis 1925 1913^100 gesetzt ergibt sür 1925 absolut °/° I absolut °/° a) Nach Verwaltungszweigen. 1. Allgemeine Verwaltung . . . 11,8 9,9 29,4 8,8 219,2 2. Polizei 10,2 8,5 18,8 5,6 184,3 145,4 3. Schul- n. Bildnngswesen . . . 46,9 39,s 68,2 20,5 4. Bau- u. Verkehrswesen . . . 26,6 22,2 66,7 20,o 250,8 5. Soziale Maßnahmen u. Anstalten 27,5 23,o ! 149,3 44,9 542,» 6. Finanz-, Steuer-u.Schulöenwesen -3,8 -2,8 0,6 Os zusammen 118,, 1V«,» 333.» 10«,» 278,« 100 000 u. mehr Einwohner . . 68,s 57,6 ! 156,8 47,1 ! 227,6 20000 bisunter lOOOOOEinwohner 12,8 10,7 35,3 10,6 275,8 5 000 - - 20000 18,3 15,3 51,i 15,4 279,2 2 000 - - 5000 6,5 5,4 23,4 7,o 360,o weniger als 2000 12,6 10,5 39,° 11,7 309,5 Gemeinden überhaupt 119,1 99,5 305,6 91,8 256,6 Bezirksverbände 0,6 0,5 27,4 8,2 4566,7 zusammen 119,7 1«y,o 333,» 10«,» 278,«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder