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Weißeritz-Zeitung : 16.02.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-190102164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19010216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19010216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1901
- Monat1901-02
- Tag1901-02-16
- Monat1901-02
- Jahr1901
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 16.02.1901
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DK „Weih-titz-Zeitung" «rscheini wöchentlich drei mal: Dien-ltag, Donners- ?taq und Sonnabend. — Preis vierteljährlich l M. L> Pjg., zweimonatlich »4 Pfg., einmonatlich 42 Psl,. Einzelne Numinern »v Pjg. — Alle Postan palten, Postboten, sowie die Menten nehmen Be stellungen an. WeWtz-Wung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage deS Blattes eine sehr wirk same Verbreitung sinoen. werden mit 10 Pjg. die Spaltenzeile oder deren Naum berechnet. — Ta bellarische und complicirte Inserate mit entsprechen dem Ausschlag. — Einge sandt, im redactionelle» Theile, die Spaltenzeil» 20 Pfg. Amtsblatt für die Königliche Amishauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Dippoldiswalde. Veranlworllicher Vedacleur: Paul Jehne. - Druck und Verlag nun Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mit achtseltigem „Jlluftrirten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirthfchastlicher Monats-Beilage. Nr. 21. Sonnabend, den 16. Februar 1901. 67. Jahrgang. Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushebungsbezirk Dippoldiswalde wird 1. für die Stadt Glashütte und die Ortschaften Berthelsdorf, Dittersdorf mit Rückenhain und Neudörfel, Cunnersdorf, Hausdorf, Johnsbach mit Bärenhecke, Luchan, Ntederfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz Montag, den 25. Februar dieses Jahres, Vormittag 10'/r Uhr, im Gafthof „Stadt Dresden" in Glashütte, 2. für die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirte Lauenstein und Alteilberg mit Ausnahme der Stadt Glashütte und der Orte Berthelsdorf, Ditters dorf mit Nückenhain und Neudörfel, Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau Dienstag, den 26. Februar dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, im Gasthof „znm Löwen" in Lauenstein, 3. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Frauenstein a) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit N Mittwoch, den 27. Februar dieses Jahres, Vormittag 8^ Uhr, I und b) mit den Anfangsbuchstaben 8 bis mit L Donnerstag, den 28. Februar dieses Jahres, Vormittag 8'/2 Uhr, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein und 4. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde a) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit H mit Ausnahme der Stadt Dippoldiswalde und der Orte Cunnersdorf, Hausdorf und Johnsbach Freitag, den 1. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, b) mit den Anfangsbuchstaben N bis mit T mit Ausnahme der Orte Luchan und Niederfrauendorf Sonnabend, den 2. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, c) mit den Anfangsbuchstaben K bis mit L mit Ausnahme der Orte Rein hardtsgrimma und Schlottwitz Montag, den 4. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, -und ch für die Stadt Dippoldiswalde, sowie die fünf Ortschaften des Amts gerichtsbezirks Altenberg: Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falken hain und Schellerhau Dienstag, den 5. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, im Rathhause allhier, die Loosung für den gesammten Aushebungsbe„irk aber Donnerstag, den 7. März dieses Jahres, Vormittag 8'/2 Uhr, im Nathhause zu Dippoldiswalde stattfinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Loosungsberechtigten — vergl. 8 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem anberaumten Loosungs- terminc überlassen; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommissiou geloost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anberaumten Musternngsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen und können ihnen außerdem die Vortheile der Loosung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann auhcrterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis; einzureichen. Dasselbe ist durch die Örtsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, das; sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis; eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem unterzeichneten Tivilvorsitzenden namhaft zu machen. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne das; ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Der Vortheil ist der, das; sie am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt werden oder überzählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zn bringen, das; sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhaft ge führt haben. Volksschullehrer, welche von der Berechtigung als Einjährig-Freiwillige zu dienen, keinen Gebrauch machen wollen, haben als Beweisstücke für die Berechtigung zum 1 jährigen Dienste im Musterungs-, spätestens aber im Anshebnngstermine amtliche Zeug nisse darüber vorzulegen, das; sie 1. die Schulamtskandidatcnprüfung bestanden haben und 2. an einer Volksschule angestellt sind. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den be treffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforder lichen Beweismittel thunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, das; sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 8 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen könne«, Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann schaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine persönlich mit zu erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuche, welche im Musterungstermine nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musternngsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Eemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung derselben nöthig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, das; die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel recht zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und das;, wie schon vor stehend bemerkt, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Mustcrungstermine persönlich mit zu er scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäs; § 61,z nnd 8 62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern, hiernächst etwaige Ver änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Aus zuges stets sofort anher anznzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, ingleichen ausge bildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach 8 122 der Wehr ordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichtete« Gesuche bis zum 22. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von weich' letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der er forderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen sind. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommisson Donnerstag, den 7. März dieses Jahres, Bormittags 10 Ahr, Entschließung fassen und haben sich die Gesuchsteller selbst zu dem angegebenen Termine im Rathhause allhier einzufinden. Dippoldiswalde, am 14. Februar 1901. Der Civilvorsitzende der König!. Ersatz-Kommission des Aushebungs- bezirtes Dippoldiswalde. 134 ll. Lossow. Hn. WMcht Ak,W ills BtMmWsses Mittwoch, am 20. Februar 1901, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungszimmer des hiesigen Nathhauses. Die Tagesordnung hängt in der anitshauptmannschaftlichen Kanzlei aus. Dippoldiswalde, am 14. Februar 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossow. Wahlers für die bevorstehende VH. evangelisch- lntherische Landessynode im Wahlbezirke Nr. VH. Für die bevorstehende VII. evangelisch-lutherische Landessynode macht sich im VN., ri»» rls»' AnntsksupImsnnsvksFit llippNieiisMkKöLZs umfassenden Wahlbezirke an Stelle des emeritirten Pfarrers Böttcher und des ausscheidenden Bezirksschulinspektors Schulrath Richter die Ersatzwahl eines gkiisiUviisn und die Neuwahl eines »»«Illivksn Abgeordneten nöthig. Das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium hat zur Vornahme dieser Wahl Mittwoch, den 13. März dieses Jahres, festgesetzt. Die Wahlhandlung soll, wie hiermit bestimmt wird, an diesem Tage lAHttsg» >2 UI»», sm ries kslkksuses reu vippolriis«rslrle vorgenommen werden. Es ergeht daher an sämmtliche Kirchenvorstände des Wahlbezirks unter Hinweis auf 8 38 der Kirchenvorstands- und Synodal-Ordnnng vom 30. März 1868 in Ver bindung mit der eine authentische Erläuterung dieser Bestimmung betreffenden Bekannt machung vom 3. Juni 1871 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1871, Seite 79), sowie der Verordnung vom 11. März 1890 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1890, Seite 34 slg.) hiermit Anweisung, die erforderliche Wahl der von jedem Kirchen vorstande in die Wahlversammlung zu entsendenden weltlichen Wahlmänner alsbald in einer Sitzung des Kirchenvorstandes, in welcher wenigstens zwei Dritttheile der Mit glieder anwesend sein müssen, vorzunehmcn. Die Wahl dieser Mahlmänncr hat mit Stimmenmehrheit zu erfolgen. Heber das Ergebnis; dieser Wahl ist von dem Kirchcnvorstand unter Benutzung des demselben noch zugehenden Formulars Anzeige zu erstatten. Diese Anzeigen müssen den vollständigen Namen der Wahlmänner und, wenn ein Kirchcnvorstand im Voraus für den Behinderungssatl Stellvertreter zu wählen für zweckmäßig befindet, auch deren Namen enthalten und sind alsbald »pslsslen» »Kes- «ins Wvctkv Vvi- MLrkiksgc an den unterzeichneten Wahl kommissar einzusenden.
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