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Weißeritz-Zeitung : 19.11.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191011197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19101119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19101119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1910
- Monat1910-11
- Tag1910-11-19
- Monat1910-11
- Jahr1910
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 19.11.1910
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Inserate werden mit H Weißeritz-Zeitmg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. 76. Jahrgang Sonnabend, den 19. November 1910 Nr. 134. Die Wahl »o« Vertretern der Landgemeinden znr Bezirlsdersammtnng Gasthof zu Wendischcarsdorf. Gemeindevorstand Schäfer-Wendischcarsdors. Herr III. Herr Gemeindevorstand Börner-Zinnwald. Fortsetzung -es amtlichen Teils in der großen Beilage von Herr Herr Herr Herr Gemeindevorstand Wolf-Ruppendorf. E emeindevorstand Fuchs-Pretzschendorf. Gemeindevorstand Göhler-Holzhau. Gemeindevorstand Giimmer-Burkersdorf. s für 9913 !N in ihmen ) daß Gasthof zu Ruppendorf. Erbgerichtsgasthos zu Pretzschendorf. Erbgerichtsgasthof zu Hermsdorf i. E. Gasthof zur Oelmühle-Nassau. Bahnhotel Geising. Quohren, Börnchen b. P, Wendischcarsdorf, Großölsa', Spechtritz, Malter, Oberhäslich, Reinholdshain, Reinberg, Hermsdorf b. D. Borlas', Seifersdorf', Höckendorf', Ruppendorf', Obercunnersdorf. Pretzschendorf', Röthenbach, Friedersdorf, Hartmannsdorf', Kleinbobritzsch Reichenau', Hermsdorf i E', Rehefeld Zaunhaus, Seyde, Holzhau. Burkersdorf', Dittersbach', Nassau', Rechenberg*. Georgenfeld, Zinnwald, Fürstenau', Fürstenwalde, Löwenhain, Hirschsprung, Liebenau', Dorf Bärenstein*. erließ fand, löntg ; ins- önigs rinem >mitee und dieser »arin, was ntum r mit nach- utzer- auch önigs und er in objekt die >reib- nlber der war > be- tönig ; be- Sie -Be- nnte, von S, tc. i. Nummer des Wahlbezirkes: I ver- Aber schon hädigt o spät reffen. >g im , dar. st» 31. sonen, n fetzt imltch er be- g be- schul- cüßen. Ufer über- !, aus Zeug- und unter- rnuar neidet Vasser Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Trotzdem für die Beobachtung der totalen Mondfinsternis am Mittwoch abend die Witte- rungsverhältnisse zunächst sehr günstig waren, umwölkte sich doch in der 12 Stunde der Himmel vollständig, so datz das Ereignis hinter den Wolken vor sich ging. Wir müssen nun bis zum Jahre 1917 warten, ehe wir wieder eine totale Mondfinsternis beobachten können. Dippoldiswalde. Wie entstehen viele strafbare Hand lungen ? Sind da zwei gute Freunde, Gelegenheitsarbeiter Lange Zeit schon verkehren sie zusammen und vertragen sich. Aus Schlesien kommen beide zum Talsperrenbau. Sie wohnen zusammen, arbeiten miteinander in schönster Harmonie. Eines Tages beim Abladen schwerer Zement werkslücke entstehen Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die Arbeit am besten anzufassrn sei. Der Streit wird hitziger. Aufgeregt schlägt der eine mit einem großen Holzstück nach seinem Gegner, der wütend eine gerade zur e el: Herr Gustav Stephan in Niederpöbel und Herr Ernst Robert Lohse in Pauls hain sind als Gemeindeälteste für ihre Wohnorte verpflichtet worden. 1365 Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 10. November 1910 Hand liegende Eisenklammer dem Angreifer auf den Kopf sausen läht. Eine nicht unbedeutende, glücklicherweise nicht lebensgefährliche Verwundung ist die Folge. Die Körper verletzung ist da. Die gesetzliche Strafe wird nicht aus- bleiben. So ist eine strasbare Handlung entstanden, ohne jeden Vorsatz, ohne Absicht. Gern machte man die Tat ungeschehen, wenn das möglich wäre. — Ein anderer Fall. Eine launige Ges.llschaft, jung und alt, ist auf einer Bier reise begriffen. Beim Verlassen einer Gaststube, in der man kurze Zeit gezecht, verschwindet ein hübscher Asche- becher unter e'nem Mantel. Doch der Wirt hat das Manöver bemerkt und setzt, aufgeregt über diese „Spitz büberei", die betreffende Person und wohl auch noch eine andere, die ihr sekundierte (die Sache wird von dieser Seite als Scherz dargestellt), an die Luft. Andere zu dem Trupp Gehörige, die vorher die Gaststube verlassen haben kehren zurück, um sich nach dem Sachverhalt zu erkundigen und wohl auch mit dem Wirt aurzusprechen. Gäste inner »scher u irk ) Ke) ierste -2UV, .27. «euer ischer 178 -141. etto: hch-r 385 pro o «e rken) Sack, oaer >4,50 . dt» 3,00 1 -L ich«" !2,0v meZ <s. ck -M :.»n) :mel in. er toiz Im Gehöft Nr. 40 für Quohren ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet ortsüblich bekannt gemachten An ordnungen sind genau zu beachten. Dippoldiswalde, am 17. November 1910. Königliche Amtshauptmannschaft. mischen sich ein. Im Hausflur kommt cs zu Handgreif lichkeiten. Da hat auch schon einer der Gäste mehrere Stiche mit einem Messer erhalten. Der Zustand des Ver wundeten ist anfangs bedenklich, bessert sich ab-r glück licherweise. So ist der Messerheld doch wenigstens kein Totschläger geworden. Schlimm genug ist die Sache ja so noch. Auch hier wieder: Die strafbare Handlung ohne vorherige Absicht. Momentane Aufregung war wohl die unmittelbare Ursache. Etwas mehr Selbstbeherrschung konnte in beiden Fällen das Unglück vermeiden. Und ähnlich wie diese liegen so viele Fälle. Kipsdorf. Vorigen Sonntag, den 13. November, feierte der Kgl. SSchs. Militäroerein für Kipsdorf u. U. sein 5. Stiftungsfest, bestehend aus musikalischen und anderen Vorträgen, Ansprachen, Deklamationen, lebenden Bildern, humoristischem Theaterstück und Rall. Die Aus- führenden — Mitglieder des Vereins, Damen derselben, sowie eine Abordnung der Jahnschen Kapelle unter 2. Ortschaften, aus welchen der Wahlbezirk besteht: Crgänzungswahl für die Handelskammer zn Dresden. Für die m diesem Jahre ftattfindende Ergänzungswahl für die Handelskammer zu Dresden sind zufolge Verordnung des Kgl Ministeriums des Innern gemäß dem Gesetze vom 4 August 1900 in der 12 Wahlabteilung, umfalsend die Amtsgerichtsbezirke Alten berg, Dippolaiswalde, Frauenstein und Lauenstein 2 Wahlmänner zu wählen. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt nach Belieben der Wahlberechtigten entweder Dienstag, den 29 November d. I. im Gasthof Stadt Dresden zu D ppoldiswalde oder Mittwoch, den 30 November d I. im Bohnhofshotel zu Glashütte von vormittags 10 bis 12 Uhr; jedoch darf jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt für die Handelskammer sind (ohne Rücksicht auf die Staals- oder Reichsangehörigkeit): 1. die natürlichen (sowohl männlichen wie weiblichen) und juristischen Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuches betreiben, und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister ein getragen sind, ausgenommen jedoch die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Handwerke kein selbständiges Handelsgewerbe betreiben; 2. die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Hand werk ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben und vor der Urwahl eniweder der Handelskammer oder vor der Stimmabgabe den« Wahlleiter die Erklärung abgeben, zur Handelskammer wahlberechtigt sein zu wollen; 3. die im Genossenschastrregister eingetragenen Genossenschasten, sofern sie ein Handelsgewerbe bet.eiben; 4. die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbe- Unternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbe- Unternehmungen; V. Vlll. IX. X. Xl. S4 Pfg., cinmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern w Pfg. - Alle Postan- jtalten, Postboten, sowie msereAustrüger nehmen Bestellungen an. v - - - , —. «v- iv Amtsblatt fiir die Königliche Amishauptmamlchast, das Königliche Amtsgericht md den Siadtrat zu MMldrswake. die unter 1-4 Genannten insgesamt, sofern sie innerhalb der Wahl- abteilung mit einem gewerblichen Einkommen (Spalte ck des Katasters) von über 3100 M. eingeschätzt und nach der Rev. Städte- bezw. Land gemeindeordnung (8 44 bezw. 8 35 a—g) zur Ausübung des Stimmrechts bei den Gemeindewahlen berechtigt sind; außerdem 5. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch können weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht versehenen Vertreter abgeben lassen. Nur durch Vertreter können ihre Stimme abgeben lassen: a) die juristischen Personen, und zwar durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; b) dec Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; c) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; ck) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar dürch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). Wählbar zu Wahlmännern sind nur diejenigen zur Handelskammer wahlberechtigten männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Handelskammer wahl berechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebens'ahr erfüllt haben und deutsche Reichsangchörige sind. Königliche Amtshauptmannschaft. Dippoldiswalde, am 15 November 1910. Pfg., solche aus unsere» Amtshauptmunnschaft mit 12 Pfg. die Spalyeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Sette (mir von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. ZV Psg. - Tabellarisch« und komplizierteJnserat« mit entsprechendem Aus schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Telle, di« Spaltenzeile 30 Pfg. Infolge Ablaufs der Wahlzeit macht sich die Wahl je eines Abgeordneten der Landgemeinden zur Bezirkrversammlung in den aus nachstehendem Verzeichnisse ersicht lichen Wahlbezirken 3, 5, 8, 9, 10 und I I auf die Jahre 1911 bis mit 1916 erforderlich. Als Termin für diese Wahlen wird hiermit Vollvvrilae, äor 1 Dorombvr 1918, vormittags 10 Ldr, . bestimmt. Eine Stunde darauf, somit um 11 Uhr, wird die Abstimmung geschlossen. Die Wahlakte und Wahllokale ergeben sich aus Spalte 4 des nachstehenden Ver zeichnisses; die Leitung der Wahlen ist den daselbst in Spalte 3 genannten Personen übertragen. Die Wahlen selbst sind zu bewirken durch die Borftände der im Wahlbezirke ge legenen Gemeinden und die Eigentümer derjenigen vom Gemeindeverbande ausge schlossenen Güter, welche nicht unter den Höchstbesteuerten stimmberechtigt sind, sowie endlich in Gemeinden von 500 Einwohnern und mehr — das sind die im Verzeich nisse mit * versehenen Orte — durch einen zu dem Gemeindevorstande hinzutretenden, vom Gemeinderate zu wählenden Mahlmann. ^"^Die^bei der Wahl Beteiligten haben ihre Stimmzettel im Wahllokale persönlich abzugeben, auch bis nach erfolgter Stimmenauszählung wegen einer etwa nötigen engeren Wahl daselbst zu verbleiben. , _ . , „. . Die Eemeinderäte der in Frage kommenden Orte haben unverzüglich einen Wahl mann zu wählen und diesen von seiner Wahl und davon, daß er sich nebst dem Ge meindevorstande zur Wahlhandlung einzusinden habe, in Kenntnis zu setzen. Die Namen dieser Wahlmänner sind alsbald dem bestellten Wahlkommissare anzuzeigen. 57 6. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 10. November 1910. 3. Wahlkommissar: Stimmberechtigt und wählbar bei den Wahlen zur Bezirksversammlung sind nur selbständige männliche Personen, welche die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen und im Sinne der Gemeindeordnungen unbescholten sind. , .., „ , Wählbar als Abgeordneter der Landgemeinden ist unter diesen Voraussetzungen jedes Gemeindemitglied und jeder Eigentümer eines selbständigen Gutes in dem betreffenden Mit -chtl-Mg-m «nt-ch-Itmg-IE-. Mit land. und h<m-ml-!,ch<>fwch«° Mr di- «asaahm- -»<-» J»!-rat« au b-sMmU-r St-»- »ud 0» d-Muuat-u r»,-u wird k-w- Gara»«-ud-rtwau»^ Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Irlrnr m Dippoldiswalde. DK .Weißeritz-Zelton^ «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird andek» vorhergehen- tzenWenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Psg-, zweimonatlich 4. Lokal, in welchem die Wahl stattfindet:
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