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Erzgebirgischer Volksfreund : 18.11.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-11-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186411189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18641118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18641118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 1264 als Seite 1260 gezählt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1864
- Monat1864-11
- Tag1864-11-18
- Monat1864-11
- Jahr1864
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 18.11.1864
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Erzgebirgischer Vollssreund Tage-nnü Ämlsklatt für die GerichtSümter Grünbain, Johanngeorgexstadt, Sckwarzex»erß und Wildenfts-; so »re für die Stadträche Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schwär- zenberg, Vildenfels und Zwönitz. Freitag, den 187Rovember. V«i« »i«rtelsthrlich 1b Ngr. — Jnseraten-Annabme für di« am Abend erscheinende Nummer bi« Bormittaq« N Mir. , <E> Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige nach sind in der Zeit vom Abende des 30ten bis zum Morgen des 31. Oktober- dieses JchreS die nachstehend sub und v specificirten Effekten, von denen die suk v verzeichneten einer auf der rechten Schütter bedeutend ausgewachsenen Mannsperson zugehört haben, aus dem Gasthofe zum Einsiedel zu HärtenSdorf und zwar jedenfalls mittelst Ein- schleichens spurlos entwendet worden, was zur Ermittelung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch veröffent licht wird. Wildenfels, am 12. November 1864. - , Das Kömgl. Gerichtsamt daselbst. Meusel. Scheidhauer. Ein blauer Tuchrock, im Leibe und den Aermeln mit weißer Leinwand, im Schooße mit schwarzem Kattun gefüttert^ ein Paar schwarze, wildlederne, am Latze mit Hornknöpfen, von denen einer fehlt, versehene Hosen; ein Paar braunlederne, mit grün eingefaßten Oehren versehene Hosenträger-, ein Gesangbuch mit gelbem Schnitt, schwarzen Schaalen und der golbgedruckten Auf schrift: „Zwickauer Gesangbuch"; ein braun, blau und weiß gestreiftes seidenes, ungesäumtes Halstuch; eine schwarze, roch klein getippte, mit kleinem Ueberschlagkragcn und abwechselnd blauen und rothen Masse-Knöpfen versehene BuckSkinweste; ein kalbleder nes Schurzfell, welches unten in der Mitte einen Riß gehabt hat, sammt Riemen und schwarzer Schnalle; ein abgetragener Rock von grauem, halbwollenem Sommerzeug, mit grauem Kattun gefüttert und mit schwär en Hornknöpfcn versehen; ein Paar grau- wollene Fausthandschuhe. Ein schwarzer Tuchrock, in den Aermeln mit gelbem Kattun, im Leibe und Schoost mit schwarzem O leanS gefüttert und mit wollener Borde besetzt; ein schwarzer, abgetragener Tuchrock, im Leibe mit aschgrauem, im Schooße mit schwarzem Kattun, in den vom eng zulaufenden Aermeln aber mit weißer Leinwand gefüttert und mit Hornknöpfen versehen; ein alter dunkelblauer, unter beiden Armen zersprengter, in den Aermeln mit weißem Barchent gefütterter Tuchrock; ein Paar gut gehaltene schwarze Tuchhosen, mit breitem Latz, aschgrauem Futter und bleiernen Knöpfen versehen; ein Paar dunkelgraue Sommerhosen mit breiter» Latz und grauem Futter; eine schwarzseidene, klein weiß und roth geblumte Weste mit Shawlkragen und aschgrauem Futter; eine grünwollene, schmal weiß und roth gestreifte Weste mit kleinem Umschlagkragen und grauem Futter; ein Paar bekohlte und mit Eisen auf den Absätzen versehene Aufschlagstiefeln mit kalbledernen, roth gefütterten Schäften und rindslevcrnen Schuhen ; ein schaaflederneS Schurzfell, an dessen linker Seit- ein Stückchen abgerissen gewesen, sammt Riemen und Schnallt. Bekanntmachung. Der Zimmermeister Friedrich Wilhelm Otto zu Zwönitz beabsichtigt auf dem Flurstück Nr. 262 uNd 2626. des Len- kersdorfer Flurbuchs eine Ziegelbrennerei zu errichten. , Es wird daher solches in Gemäsheit des Gewerbegesetzes 8- .26 andurch bekannt gemacht und Jedermann aufgcsordert, innerhalb 4 Wochen, längstens bis den LT. Deeember 1 M K 4 etwaige Einsprüche dagegen allhier anzubringen, unter dem Verwarnen, daß solche, insoweit sie nicht auf PrivatrechtStiteln beru hen, den Berechtigten verloren gehen werden. Grünhain, den 15. November 1864. Das Königliche Gerichts-Amt. von Scheibner. Tage-geschichte. Zur Angelegenheit der Herzogthümer Schleswig- Holstein. Wiener Blätter versichern, daß ein preußischer Anttag auf Zurückziehung der BundeStruppen aus Holstein in Wien zurückgewiesen worden sei, während Berliner Blätter berichten, daß das Berliner Cabinet einen österreichischen Antrag auf Belas sung von Bundestruppen in Holstein abgelehnt habe. Ob sich diese Nachrichten bestätigen, darüber liegt etwas Bestimmtes uud Sicheres durchaus noch nicht vor. So viel ist aber sicher, daß der neue Minister des Auswärtigen, Graf Mensdorff in Wien, noch keine bestimmte Erklärung gegeben hat in Bezug auf das Verblei ben oder die Zurückziehung der Bundestruppen. Ganz Deutschland ist auf die endliche Aeußerung des Wiener Eabinets in dieser An gelegenheit gespannt. Die Wiener Presse aber fährt fort, entschieden und kräftig da für zu kämpfen, daß die Bundestruppen in Holstein zu verbleiben haben bis der neue Herzog eingesetzt und anerkannt ist, und wir meinen sie thut ganz recht daran. So unterwirft der „Botschafter" da-in Berlin aus dem Frie dens« ertrage hergeleitete „Besttzrecht" Preußen« und Oesterreich» einer ausführliche» Kritik, in der zunächst bemerkt wird, daß Artikel 3 des Friedensinstruments nicht ganz dem § 1 des Präliminarfrie dens entspreche. In letzterm trete der König von Dänemark seine Rechte ab (e-cke), iw erster« verzichte er (r-none-). Man scheine diese Verbesserung nicht unabsichtlich vorgenommen zu haben. Aber, fragt der „Botschafter" weiter: wenn Christian IX. der rechtmäßige Herr in Schleswig-Holstein wäre, was würden die Consequenzew dieser Anschauung sein? In welchen: Lichte erschiene dann der Krieg, den Oesterreich und Preußen gegen Dänemark geführt haben? Was hatten die Truppen der beiden Stagtvr itz. den HerzogMmerir zu thun, wenn sic nickt für Deutschland kämpftcn^„Um die Rechte Christian » des Neunte» anzuerkennen, oder damit dänische Frechheit nnd Gewaltthat nun für alle Zett ein Ende hätte»? Alle die harte» Angriffe, alle die groben Schmähungen, von denen die englische»
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