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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17/19.1893/95
- Erscheinungsdatum
- 1893 - 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454469Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454469Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454469Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- S. 285-288 d. Jg. 1895 sind im Orig. im Anschluss an d. Jg. 1893 gebunden; S. 9/10 d. Jg. 1895 sind nach der S. 4 gebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 17.1893
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1893)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung in Deutschland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17/19.1893/95 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1893) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1893) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1893) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1893) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1893) 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 33
- ArtikelDie Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung in Deutschland 33
- ArtikelElektrischer Doppelkontakt, welcher ein zur Regulirung von Uhren ... 34
- ArtikelInstrument für kurze Zeitmessung 35
- ArtikelNormal-Ringmass 36
- ArtikelUeber Erdbeben und die einfachsten Instrumente zu ihrer ... 36
- ArtikelAus der Werkstatt 37
- ArtikelSprechsaal 37
- ArtikelPatent-Nachrichten 38
- ArtikelVermischtes 38
- ArtikelBriefkasten 39
- ArtikelAnzeigen 40
- AusgabeNr. 6 (15. März 1893) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1893) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1893) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1893) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1893) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1893) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1893) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1893) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1893) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1893) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1893) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1893) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1893) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1893) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1893) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1893) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1893) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1893) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1893) 185
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 285
- ZeitschriftenteilJg. 18.1894 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- BandBand 17/19.1893/95 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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JO©», Iasertions- Preis: pro 4gespaltene Petit-Zeil« oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 I*fg. Erscheint monatlich zwei Mal. Alle Korrespondenzen und Sendungen sind an die Expedition Berlin W., Jägerstrasse 73 zu richten. JuergviisM JCesseM ahani Abonnements-Preis: pro Quartal im deutsch, n. österr. Postverb. M. 1,50; für Streifband Sendung? p. Quartal M. 1,75 ,, Jahr „ 6,76 pränumerandp. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Streifbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. '*&&& F % Q h fe 1 a» 11 itf TJ h r m a Q h © r® Verlag und Expedition hei ß. Stäckel, Berlin W., Jäger-Strasse 73. XYII. Jahrgang. Berlin, den 1. März 1893. * No. 5. Inhalt: Deutsche Uhrmacherschule. — Die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung in Deutschland. — Elektrischer Doppelkontakt, welcher ein zur Regulirung von Uhren verwendbares Zeitsignal abgiebt. — Instrument für kurze Zeitmessungen. — Normal-Ringmass. — Ueber Erdbeben und die einfachsten Instrumente zu ihrer Beobachtung. III. — Aus der Werkstatt (Vorrichtung zum Anlöthen der Zifferblattfüsse. — Amerikanischer Rundlaufzirkel). — Sprechsaal. — Patent-Nachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. Deutsche Uhrmacherschule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (sechszehnte) Schuljahr. Zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der Schülerzahl wäre es erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten mit Zeugnissen begleitet, baldigst an den Direktor, Herrn L. Strasser, gelangten. Diejenigen Herren Kollegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Glashütte i. S. Richard Lange Vorsitzender des Aufsichtsrathes der Deutschen Uhrmacherschule. Die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung in Deutschland. Nachdem in der Sitzung des Reichstages vom 22. Februar die An nahme des Gesetzentwurfes über die Einführung einer einheitlichen Zeit bestimmung im Deutschen Reiche in dritter Lesung [ohne Debatte statt gefunden hat, ist nunmehr über diese wichtige Frage, welche auch von uns schon wiederholt besprochen worden ist, endgiltig entschieden. Das betreffende Gesetz besteht nur aus einem einzigen Paragraphen mit fol gendem Wortlaut: «Die gesetzliche Zeit in Deutschland ist die mittlere Sonnenzeit des fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich. Dieses Gesetz tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem nach der im vorhergehenden Absatz festgesetzten Zeitbestimmung der 1. April 1893 beginnt.» Hiernach soll also die bisher im inneren Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienst des Deutschen Reiches bereits bestandene, in Bayern und Württemberg schon seit einem Jahre in Geltung befindliche mittel europäische Zeit (M. E. Z.) als neue deutsche Einheitszeit auch für das gesammte bürgerliche Leben im Gebiete des Deutschen Reiches gesetzlich eingeführt werden. Wir halten es für angezeigt, unseren werthen Lesern schon heute einige Erläuterungen über die neue Einheitszeit und insbesondere dar über zu geben, wie sich dieselbe zu den bisher in Geltung befindlichen Ortszeiten verhält. Wie bekannt, gilt der Greenwicher Meridian ganz allgemein als Null- oder Grundmeridian, von welchem aus alle Zeit bestimmungen für die Schifffahrt gemacht werden. Die Greenwicher Zeit ist somit gewissermassen international. Man hat daher der gesetz lichen Einheitszeit ebenfalls den Greenwicher Meridian zu Grunde gelegt und dafür die mittlere Sonnenzeit des fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich (des sogenannten Stargarder Meridians, da derselbe über Stargard geht) bestimmt, welche der Greenwicher Zeit genau um eine Stunde voraus ist. Die Wahl gerade des 15. Längengrades empfahl sich als zweckmässig nicht nur wegen dieses runden Betrages der Abweichung vom Nullmeridian von genau einer Stunde, sondern auch deshalb, weil jener Meridian das Deutsche Reich fast in der Mitte durchschneidet, so- dass durch Einführung der neuen Zeit nirgends allzugrosse Abweichungen von der geographischen Ortszeit entstehen. Für diejenigen Orte, welche mit Stargard auf einem Längengrad, d. h. in gerader Richtung nördlich oder südlich davon liegen, wie beispielsweise Görlitz, Sorau u. A., stimmt die neue Einheitszeit mit der richtigen Ortszeit genau überein. Für alle anderen Orte findet dagegen eine Abweichung der Ortszeit von der neuen Einheitszeit statt, die, je nach der Entfernung des betreffenden Ortes in westlicher oder östlicher Richtung vom 15. Längengrade, an der Ostgrenze des Reiches bis auf 31 Minuten, an der äussersten Westgrenze bis auf 36 Minuten anwächst. Im allgemeinen Sprachgebrauch heisst die neue deutsche Einheits zeit «mitteleuropäische Zeit» (amtliche abgekürzte Schreibweise «M. E. Z.»), weil der ihr zu Grunde liegende Meridian die mittleren Länder Europas, nämlich ausser Deutschland noch Norwegen, Schweden, Oesterreich uud Italien durchschneidet. Um die vom 1. April ab gesetzlich vorgeschriebene deutsche Ein heitszeit ausser im Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienst auch für das bürgerliche Leben einzuführen, sind noch vor dem genannten Zeit punkt seitens der einzelnen Landesregierungen Verfügungen zu erwarten, in welchen sämmtliche Ortsbehörden angewiesen werden, die unter ihrer Aufsicht stehenden Thurm- und anderen öffentlichen Uhren vom Eintritt des in dem Gesetz gekennzeichneten Zeitpunktes ab nach der neuen deutschen Einheitszeit richten zu lassen; denn zur Vermeidung von Verwirrungen, die höchst nachtheilige Folgen hervorrufen könnten, muss die neue Zeit selbstredend an allen Orten gleichzeitig in Kraft treten.
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