Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 23.11.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-11-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188411231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18841123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18841123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-11
- Tag1884-11-23
- Monat1884-11
- Jahr1884
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Es faßt der Tod die Erde fest und fester, Wie heil'ge Mahnung dringt dies auf uns ein, Die kühle Gruft, der Wiege stille Schwester, Wie bald kann sie auch uns geöffnet sein! Wie bald vielleicht wird unser Grab man schmücken, Wie unsrer Toten Grab wir jetzt geschmückt, Doch laßt uns hoffnungsvoll nur vorwärts blicken, Wie er am Kreuz dem Tod ins Äug' geblickt. Wir wollen nicht vertrauern bang das Leben, Weil allzufrüh oft mäht der Tod die Saat, Ein süßer Trostesstrahl ward uns gegeben, Die Taube mit dem grünen Oelzweig naht. Und wenn auch uns nach sturmbewegtem Tage Der Todcsengel mit der Palme winkt, Wir wollen beben nicht vorm Sarkophage, Der uns ein neues, goldnes Leben bringt. Dort oben wird auch uns ein Lenz erblühen Boll friedenssel'gem, goldnem Sonnenschein, Er wird nicht mehr wie Blumenlenz verglühen. Nein, unser Frühling wird ein ew'ger sein! Nachabounements Nach Ort«n außerhalb des deutschen Reichs und Oesterr-iüa sand franko unter Kreuzband von unserer Expedition au« unter SO Pf. per Vierteljahrs ^n aus unter Pvrtoansatz von 1 M. Kl. s« Bekanntmachung. Mit Ende dieses Jahres scheiben in geordneter Reihenfolge au- dem Stadl verordnetencollegium auS: a) von den ansässigen Stadtverordneten die Herren- Johann Gottlieb Reimann, Schuhmachermrtster, Karl LouiS Hengst, Schlossermeister, Gustav Adolf Leichmann I, Bäckermeister, Julius Hermann Wodeck, Webermeister, Friedrich August Nammum, MaterialwaarmhSndler, Karl Robert Lohe, Kaufmann und Webwaarenfabrikant; ' d) von den unansäiflgen Stadtverordneten die Herrenr Konstantin Rompano, Kaufmann und Webwaarenfabrikant, Friedrich August Morgenstern, Webermeister, Ernst Loui« Möbius, Schuhmach,rmetster und Agent, Kati Iuliu« Krö^Sky, Zigarrensabrikant. Hiernach find tut der bevorstehenden ErgSnßung«wahl « ansässige und Stadtverordnete zu wählen, wobei zu bemerken ist, daß Herr Karl Julius KräpSky, welcher inzwischen ansässig geworden ist, in der Klaffe der Unansasstgen n ch wählbar ist und daß an Stelle der ansässigen Herren Kaufmann Arthur Schleck Bankdirektor Johann August Schulze, welche infolge ihrer Wahl unbesoldeten Rathsmilgliedern mit Ende dieses Jahres aus dem Stadtverordnetencollegmm außer ordentlich ausscheiden, nach 8 8 des Ortsstatuts auf die Jahre l885 und 1886 die jenigen als Stadtverordnete einzutreten haben, welche bei der bevorstehenden Wahl in der Klaffe der Ansässigen nach den im ordentlichen Wahlgange gewählten Per sonen die größte Anzahl der Stimmen für sich haben werden. Nachdem nun als Wahltermin . von uns anberauml worden ist, werden die stimmberechtigten in der Wahlliste aufge- sührten ansässigen und unansäisigen Bürger hiesiger Stadt geladen, am gedachten Tage von 1« Uhr Vormittags bis 41 Uhr Nachmittags oder von jS Uhr bis 5 Uhr Nachmittags im Rathhaussaale vor dem Wahlausschüsse persönlich sich elnzufinden und die mir 6 Namen ansässiger und mit 4 Namen «nansäsfiger wählbarer hiesiger Bürger zu beschreibenden Stimmzettel in die Wahlurne einzulegen. Aus den zur Aushändigung an die Stimmberechtigten kommenden Stimmzetteln, von welchen vor deren Abgabe die Abschnitte abzutrennen sind, sind die zu Wählen den so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwähl barer enthalten, sind dieselben ungiltig. Frankenberg, am 20. November 1884. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Gtz. Bekanntmachung. Zur Vertheilung von Zinsen aus den unter unserer Verwaltung stehenden Stif tungen sehen wir den Anmeldungen armer und alter Personen bis zum SV. November d. IS. an RathSstclle entgegen. Nach diesem Tage werden Anmeldungen nicht mehr angenommen. Frankenberg, den 22. November 1884. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung. — Der unterzeichnete Stadtrath hat auf Antrag der Fleischerinnung und nach Ge- hör der Stadtverordneten beschlossen, die nach 8 10 der Schlachthofordnung vom 10. Apr, 1884 unter d für ein Schwein zu entrichtende Schlacht- und Beschaugebühr von jetzt ab von 1 M. 50 Pf. auf 2 M. zu erhöhen. I»? ll V Frankenberg, am 19. November 188-1. Der Stadtrath. Kuh«, Brgrmstr. „ --- Blatt am Baume, E» "»d I°d>, Der holde Lenzesengel wälzt den «nein. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschast Flöha, des Lönigl. Amtsgerichts und -es Stadtrats M Frankenberg. - - «««Undank — Rudolf Mosse Bekanntmachung. Im Lieferungsverbande der unterzeichneten Amtshauptmannschaft (Hauptmarktort Chemnitz) betrug im Monat October 1884 der Durchschnittspreis für 50 Ko. Hafer 6 M. 50 Pf., für 50 Ko. He« 3 M. 10 Pf. und für 50 Ko. Stroh 2 M. 20 Pf. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 14. November 1884. »r Gehe. Hg- Bekanntmachung. Es sind schleunigst vorzubereiten die Wahlen zunächst der von sämmtlichen Mit gliedern der Ortskrankenkassen und von deren Arbeitgebern zu Mitgliedern der General versammlungen zu wählenden Vertreter und sodann die Wahlen der Vorstände der Ortskrankenkassen. Hierzu haben alle Diejenigen, welche innerhalb des Bezirks der hiesigen Stadtgemeinde Gewerbe oder Handel, sowie Land- oder Forstwirthschaft be treiben, sämmtliche von ihnen in und außer ihren Betriebsstättcn allhier gegen Gehalt oder Lohn, Gewinnantheile oder Naturalbezüge beschäftigten Personen einschließlich der sog. Hausgewerbtreibenden, jedoch ausschließlich der Dienstboten und derjenigen Per sonen, deren Beschäftigung entweder ihrer Natur nach eine vorübergehende, oder durch den Arbeilsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche be schränkt ist, ungesäumt und zwar spätestens am S4. d. M. unter Benutzung der ihnen durch die Schutzmannschaft zugehenden Formulare schriftlich anher anzuzeigen und diese Anzeigen in unserer Rathsstube bei Herrn Registrator Grundig abzugeben. Arbeitgeber, denen Formulare nicht zugehen sollten, können solche an derselben Stelle erhalten. Die Anzeigen haben zu enthalten Vor- und Zunamen, Alter, Beschäftigungsart, Wohnort und Wohnung jeder beschäftigten Person, sowie den Betrag des von derselben während ihrer dermaligen Beschäftigung im Laufe dieses Jahres bezogenen durchschnitt lichen Tagelohncs und sind von dem Arbeitgeber unter Beifügung der Vornamen und der Brandverstcherungskatasternummer der Betriebsstätte bez. mit seiner Firma zu unterzeichnen. Säumige Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 20 M. bestraft. Von der Anzeigcpflicht sind nur diejenigen Arbeitgeber befreit, welche für ihre Betriebe besondere Kabrikkrankenkasscn errichten und auch diese nur in Ansehung der jenigen Personen, welche nach den betreffenden Statuten verpflichtet sind, der fraglichen Fabrikkrankcnkasse beizutretcn. Frankenberg, am 20. November 1884. Der Stadtrath. - Kuhn, Brgrmstr.
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