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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 12.10.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-10-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187210125
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18721012
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18721012
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-10
- Tag1872-10-12
- Monat1872-10
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Beztrksanzelger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung und Dank. Der am 13. August d. I. verschiedene hiesige Kaufmann Herr Karl Gottlob Edward Schmidt, früher langjähriges Mitglied de» RathS« und Stadlverordnetencollegiums, hat in seinem Testament der hiesigen Stabtgemeinde «in, Seiten seiner Erbin sofort eingezahltes Legat von 400 THIr. mit der Bestimmung ausgesetzt, daß die jährlichen Zinsen davon zum Besten deS hiesigen Krankenhauses verwendet werden solle», daS Kapital aber bei einer baulichen Erweiterung deS Krankenhauses oder bei dem Bau eines neuen Krankenhauses verbraucht werden kann. Nachdem wir in Uebereinstimmung mit dem Stadtverorbneiencollegium diese Stiftung für die Stadlgemeinde dankbar angenommen habe», bringen wir diesen letzten Beweis der wohlwollenden Gesinnung deö im Leben so wobllhätig gewesenen Verstorbenen zur Kenntniß unserer Mit bürger. Frankenberg, am II. Oktober 1872. Der Stadtrat h. Meltzer, Bcgrmftr. Bekanntmachung, das Feilbieten von Arznei- und Heilmitteln betr. Zur Steuerung irriger Annahmen, als ob der Vertrieb von Arznei» und Heilmitteln vyllig srrigegeben sei und zur Warnung vor hier unter etwa vorkommenden, der Bestrafung unterliegender. Conlravenlionen wird darauf aufmerksam gemacht, 1) daß nach 8 367 unter Ziffer 3 deS ReichS-Straf-GesetzbucheS mir Geldstrafe bis zu Fünfzig Thalern oder mit Hast bestraft wird, wer ohne polizeiliche Erlaubniß Gift oder Arzneien, soweit der Handel mit denselben nicht srrigegeben ist, zubereitet, feil» hält, verkauft oder sonst an Andere überlässt; 2) daß diesem Verbote und der gedachten Strafbestimmung das Feilhalten und der Verkauf der in den Beilagen und k zu der Beo* ordnung vom 25. März 1872 (Reichs-Gesetzblatt v. I. 1872 Seite 85 ff.) aufgeführten Zubereitungen zu Heilzwecken, Drogue» und chemische Präparate, welche ausschließlich nur in Apotheken geführt werden dürfen, insbesondere unterliegen, sowie 3) daß nach der Verordnung vom 16. December 1850 (Gesetz, und Verordnungsblatt von 1850 Seite 292) bei Vermeidung ein«» im Wiederholungsfälle zu verschärfenden Strafe von 5 bis 20 Thalern oder Gefängniß bis zu vier Wochen die Ankündigung voa Arzneimitteln aller Art zum Verkaufe, sowie von Recepien zu Arzneimitteln in öffentlichen Blättern, durch öffentliche Anschläge od>c sonst auf eine, die allgemeine Verbreitung derselben bezweckende Weise nur dann gestattet ist, wenn dazu von dem betreffende». BczlrkSarzte schriftliche, mit dessen AmtSsiegel versehene Erlaubniß, nach vorgängiger Prüfung der Berechtigung ertheilt worden ist- Frankenberg, am 8. Oktober 1872. Die Medicinalpolizeibehörde daselbst. Der K. Bezirksarzt. Der Stadtrath. Fickert. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Diejenigen Pachter von den zu den Winkler'fchen StiftSgrundstücken gehörigen Gärten, welche ihren betreffende» Garten unter den zeitherigen Pachtverhältnissen auf weitere sechs Jahre (bis zum IS. October 1878) behalten wolle»» haben sich bis zum IV October d I. in der RathSexpeditio« (Registrator Metzler) zu melden. Frankenberg, am 11. October 1872. Der Stadtrath. , , , Meltzer, Brgrmstr. Vermischtes. Von der Elbe, 10. Octbr. Die Bera- thung ehrenwerther deutscher Männer über Wohl und Wehe der «rbeiterwelt, welche in diesen Tagen zu Eisenach stattgefunden, hat den Be« weis geliefert, daß eine rege Theilnahme für die gesellschaftlichen Uebelstänbe, unter welchen die arme Bevölkerung leidet, vorhanden ist. Man verschließt nicht mehr Vie Augen dagegen und man fürchtet sich nicht die Wunde bloS zu le» gen. Freilich ob man auch in dieser Versamm lung die rechten Mittel zur Beseitigung der Ue bel erkannt und zur Benutzung vorgeschlagrn Hal, bleib, fraglich, allein schon, daß man die ernste Ausführung der bestehenden oder noch zu erlassenden Fabrikgesetze ,c. durch staatlich ange- stellte Inspektoren zu überwachen empfiehlt, ist als ein wohlthätiger Schritt anzusehen. Daß diese Inspektoren sich in unabhängiger Stellung befinden und nicht gerade nur Staatsbeamte sein müssen, wurde mit Recht mehrfach betont, eS ist aber außerdem zu wünschen, daß sie sich vön der rechten Liebe zum Volke beseelt zeigen, wag ja daS Walten von Billig« und GerechtigkeitS» gründen in ihrer Amtirung nicht ausschließen würde. Ein solcher Inspektor darf nicht nur Äugen für die Uebel haben, welche nicht zuzu- lassen ihm vorgeschrieben werden, sondern er muß auch vielfach vorhandene andere ausspähen und entweder sofort auf deren Beseitigung drin- gen oder doch sic sich merken, um geeigneten Or tes und zur geeigneten Zeit sie zur Sprache zu bringen. ES verlautete schon vor längerer Zeit, daß die preußische Regierung und die RcichS- verwaltung die Anstellung von Fabrikinspectoren als eine wohlthätige volkSwirthschaftliche Maß regel erkannt hätten, aber man weiß auch, daß in den Kreisen der Volkswirthe und Industriellen sich ein Widerstand dagegen erhoben hatte. Jetzt wird daS anders werden, im Reichstage würde ein solches Gesetz seine Zustimmung finden, zu mal Einzelländer, wie unser Sachsen, mit der Anstellung von Fabrikinspectoren schon den An fang gemacht haben. Ob diese den oben von UNS gestellten Forderungen entsprechen können und werden, überlassen wir dem Unheil unsrer Mitbürger. Zu den bevorstehenden Festlichkeiten zur gol» denen Hochzeit unseres KönigSpaareS wird Seitens der Stadt Dresden die möglichste Au»« schmückung der dem Schloß zunächst gelegene» Straßen in'S Auge gefaßt. Die Schloßstraß» wird in einem Meer von Gaslichtern strahle», die mit 17,000 Flammen zu beiden Seilen de« Straße Guirlanden bilden sollen, an denen i» gewissen Zwischenräumen Kronen, Sterne, Wap» pen und Initialen angebracht sein werben. Von den in Sachsen sich aufhalteuben Mass- Lothringern haben im Ganzen nur >0 sich für Beibehaltung der französischen Nationalität er klärt. DaS Zwickauer Wochenblatt vom 10. Ocibr- berichtet: „In Frankenhausen bei Crimmitscha» ist am Sonntag auf einem Kleiderschrank de^ Leichnam eines neugebornen Kindes ausgesunde». worden. Die Mutter deS KindeS, eine au» SchweinSburg gebürtige 18jährige Zimmermann», tochter, welche bei einem Gutsbesitzer in Fran» kenhausen in Diensten stand, wurde ermittelt, und ist geständig, ihr Kind unmittelbar nach de» Niederkunft durch wiederholtes Ausschlagen de»
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