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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1911
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handwerker-Konferenz
- Autor
- Coelsch, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufruf zur Beschaffung von Material zu einer Petition in der Leihhausfrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 17
- ArtikelHandwerker-Konferenz 19
- ArtikelAufruf zur Beschaffung von Material zu einer Petition in der ... 20
- ArtikelDie Zapfenlöcher der Federhäuser in Taschenuhren 21
- ArtikelDie elektrische Zentraluhrenanlage der Stadt Charlottenburg 22
- ArtikelDie Turmuhr auf Amerikas größtem Wolkenkratzer 24
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 25
- ArtikelAutomatische Aufzüge an Turmuhren 26
- ArtikelAus der Werkstatt 27
- ArtikelSprechsaal 28
- ArtikelVermischtes 29
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 30
- ArtikelBriefkasten 32
- ArtikelPatent-Nachrichten 32
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 67
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 159
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 311
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 329
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 345
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 397
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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20 DEUTSCHE UHRMÄCHER-ZEITUNG Nr. 2 der Konferenz eingeladenen Verbände zugezogen werden. Er gibt die Prüfung des Betriebes dessen Zugehörigkeit zur Handels- oder zur Handwerkskammer, so ist auch die Frage der Beitragsleistung hiermit erledigt. Ergibt die Prüfung keine Klärung, so wird sich in den meisten Fällen eine Einigung dahin erzielen lassen, daß der Betrieb z. B. zu 3 / i zu den Kosten der Handwerkskammer und zu 1 / i zu den Kosten der Handels kammer heranzuziehen ist. Anders ist die Frage einer Heranziehung der Industrie zu den Kosten der Lehrlingsausbildung durch das Handwerk zu behandeln. Trotz der Erhebungen des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe, trotz der Veröffentlichung der Handelskammer Düsseldorf lehrt die Statistik, daß ein großer Prozentsatz der im Handwerk ausgebildeten Lehrlinge nicht im Handwerk bleibt, sondern zur Fabrik übergeht Ich habe in meiner Untersuchung »Deutsche Lehrlingspolitik im Handwerk« (Berlin 1910, Verlag E. Guttentag) an Hand amtlicher Darstellung nachgewiesen, daß die Fabriken in den wenigsten Fällen in der Lage sind, selbst Lehrlinge auszubilden. In den amtlichen Er hebungen über die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrikarbeiter von 1895 ist nachgewiesen, daß auf je hundert beim Handwerk gebliebene Gesellen über zweihundert kommen, deren Hauptmasse zu der Arbeiterschaft der Fabrik übergeht (Erhebung Heft 3, Seite 80). Erscheint diese Zahl auch zu hoch, so steht damit doch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks als Hauptversorger der Industrie mit gelernten Arbeitern außer Frage. Hieraus ergibt sich aber auch die Ver pflichtung der Industrie, zu den Kosten der Heranziehung dieser gelernten Arbeiter, also der Lehrlingsausbildung im Handwerk beizutragen. Eine beide Teile befriedigende Lösung dieser Frage erscheint leichter, als allgemein angenommen wird (vergleiche meinen Aufsatz hierüber in Nr. 311 der »Post«). Eine gesetzliche Regelung der Frage erscheint wegen der Schwierigkeit der Materie schlecht durchführbar; dagegen dürfte die Industrie, wie verschiedene Zuschriften von den Handels kammern an den Vorsitzenden der Deutschen Mittelstands-Ver einigung, Herrn Abgeordneten Rahardt, zeigen, bereit sein, Beiträge zu der Handwerksausbildung zu leisten, wenn ihr ein Einfluß auf die Verwendung der Gelder zusteht. Dieser Einfluß wäre dadurch zu ermöglichen, daß die Handwerkskammern Vertreter der Industrie in die betreffenden Ausschüsse kooptieren (wozu sie gesetzlich das Recht haben); diese Vertreter hätten natürlich nur über die Frage der Verwendung der Gelder mitzuberaten. Ist erst die prinzipielle Geneigtheit der Industrie zur Beitragsleistung herbei geführt, so kann der Maßstab der Heranziehung wie in den oben bezeichneten Erhebungen von 1895 gefunden werden. Ist das deutsche Handwerk sich über die Regelung der bisher besprochenen Punkte einig, so gehen die Ansichten über eine Änderung oder Aufhebung des § lOOq der Gewerbe ordnung auseinander. Die Aufhebung oder Änderung des § 100 q, der den Zwangsinnungen verbietet, ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder in der Annahme von Kunden zu beschränken, kann nicht generell vom Standpunkt des gesamten Handwerks aus betrachtet werden; denn die Aufhebung des § lOOq bedeutet nach meiner Auf fassung bei der heutigen Mannigfaltigkeit der Erzeugnisse für manche Gewerbe den Ruin, ist aber für andere wieder eine Lebensfrage, z. B. für die Barbiere. Hier scheint mir ein Mittel weg der gangbarste. Der § 100 q sollte dahin geändert werden, daß die Zwangsinnung ihren Mitgliedern Mindestpreise vor schreiben kann. Die Innung bedarf aber hierzu eines Gutachtens des betreffenden Innungsverbandes und der Genehmigung der Handwerkskammer. Für eine ganze Reihe von Gewerben, für die z. B. eine generelle Festsetzung von Mindestpreisen schädlich wirken würde, ist die Festsetzung von Mindestpreisen für einzelne Arbeiten ein großer Segen. Im Tischlergewerbe z. B. würde eine solche Festsetzung von Mindestpreisen für Normal fenster und Türen am Platze sein, da die Herstellungsbe dingungen überall die gleichen sind. Das Gutachten des Innungs verbandes und die Genehmigung der Handwerkskammer dürften Gewähr dafür bieten, daß die Genehmigung nur dann erteilt würde, wenn auch wirklich Bedürfnis für einen derartigen Zwang vorliegt. Es ist zu hoffen, daß eine Aussprache der berufenen Ver treter des Handwerks und der Industrie greifbare Resultate in diesen Lebensfragen des Handwerks ergibt und daß der in formatorische Charakter der Konferenz zu positiver Arbeit im Reichsamte des Innern führt. Wünsche der verehrten Leser in diesen Fragen wird die Deutsche Mittelstands-Vereinigung in Berlin, Gneisenaustraße 114, bei der Konferenz gern zur Sprache bringen. Desgleichen bezüglich der Konferenz über Gefängnis arbeit im Januar dieses Jahres im preußischen Ministerium des Innern, zu welcher die Vereinigung ebenfalls ein geladen ist. Aufruf zur Beschaffung von Material zu einer Petition in der Leihhausfrage ^opuf der letzten Tagung der Fachverbandsvorstände wurde beschlossen, eine Petition an die Regierung abzu- ügä® fassen und einzureichen, in der darum ersucht werden soll, den Mißständen im Leihhauswesen abzuhelfen. Es kommt nun darauf an, daß sie durch Angaben tatsächlicher Art hin reichend gestützt wird, wenn auf einen Erfolg gerechnet werden soll. Daß die Mißstände, die wir treffen wollen, bestehen, ist eine Tatsache, die jedem Fachmanne bekannt ist. Wir richten hierdurch die dringende Bitte an unsere Mitglieder und Leser, uns baldigst zweckentsprechende Mitteilungen über Be obachtungen zu senden, die sie auf diesem Gebiete in den letzten Jahren gemacht haben. Vor allen Dingen wollen wir dem Unfug entgegentreten, daß die Leihhäuser neue Waren, die von ihnen eigens gekauft werden, als verfallene Pfänder ausbieten. Wir bitten alle Kollegen, denen Pfandleiher bekannt sind, die neue, von ihnen eigens zum Verkauf bezogene Uhren und Goldwaren feilhalten und dabei an ihren Verkaufsläden oder in Anzeigen die Be zeichnung »Verkauf verfallener Pfänder« gebrauchen, uns mit näheren Angaben an die Hand zu gehen. Die Regierung wird im Frühjahr Beratungen mit den Vertretern großer Gewerbe-Vereinigungen über Abänderungen der Gewerbe-Ordnung pflegen. Wenn auch kaum daran zu denken ist, daß der jetzige Reichstag dazu kommen wird, sich mit der Gewerbe-Ordnung abermals zu befassen, so ist das bei dem nächsten um so sicherer zu erwarten. Wir hoffen daher, daß der vorliegende Aufruf uns ausreichendes Material für eine Begründung der Eingabe verschaffen wird.
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