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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die erste Sitzung der neugegründeten Uhrmacher-Zwangsinnung Groß-Berlins
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 223
- ArtikelDie erste Sitzung der neugegründeten Uhrmacher-Zwangsinnung ... 224
- ArtikelWillkürherrschaft der Uhrmacher-Zwangsinnung Magdeburg 226
- ArtikelEin Perpetuum mobile? 227
- ArtikelDie Schneidwerkeuge des Uhrmachers (Fortsetzung zu Seite 193) 228
- ArtikelDie Eisenbahn-Katastrophe bei Gaschwitz 230
- ArtikelReklamebeleuchtung in Verbindung mit einer Uhr 231
- ArtikelDas Pendel in seinen ersten Anwendungsarten 231
- ArtikelKleines Amerikaner Werk mit achttägiger Gangdauer 233
- ArtikelSprechsaal 233
- ArtikelAus der Werkstatt 236
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 237
- ArtikelVermischtes 237
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 238
- ArtikelBriefkasten 239
- ArtikelPatent-Nachrichten 240
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 240
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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224 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 14 Handwerkskammer Berlin Berlin, den9. Juli 1912 An den Deutschen Uhrmacher-Bund hier Auf Ihr gefälliges Schreiben vom 7. d. Mts. er widern wir ergebenst, daß der Artikel in der Hand werks-Zeitung »Wie es nicht gemacht werden soll«, eine amtliche Darstellung der Handwerkskammer selbst ist, die wir in allen Punkten aufrecht erhalten. Eine Berichtigung ist uns nicht zugegangen. Der Vorstand: Dr. Fischer, C. Rahardt, stellvertretender Syndikus Vorsitzender Soweit die Behörde! Trotz dieser klipp und klaren Er klärung sind wir darauf gefaßt, daß wir auch weiter in unsach licher Weise als die Hetzer und die Störenfriede hingestellt und daß uns auch fernerhin als Motiv egoistische Beweggründe unter stellt werden. Damit werden wir uns aber abzufinden wissen. Wie dringend notwendig es ist, daß wir unsere Mitglieder gegen die unglaubliche Bevormundung schützen, die ihnen von Halle aus droht, mag der Artikel auf Seite 226 unserer heutigen Nummer: »Willkürherrschaft der Uhrmacher - Zwangsinnung Magdeburg« beweisen. Die Art und Weise, wie man dort ein Mitglied behandelt, beweist, wohin die ganze Fahrt gehen soll: ins finsterste Mittelalter mit Bedrohung aller persön lichen Freiheit. Hier kann kein wahrer Freund einer gesunden Entwickelung mehr mitmachen; gegen einen solchen Mißbrauch, der mit dem so gut gemeinten Institut der Innungen getrieben wird, ist jeder gerecht Denkende gezwungen, energisch Front zu machen und den eigentlichen Schrittmachern ein »Bis hierher und nicht weiter!« zuzurufen. Uber den oft genannten Paragraph 100q der Gewerbe ordnung wird weiter gestritten. Ob es richtig ist oder falsch, die Innungen in der Festsetzung von Mindestpreisen zu beschränken, darüber sind nun, so schreiben verschiedene Handwerkerzeitungen, die Ansichten sehr verschieden; immerhin zeigt sich doch mehr und mehr, daß zur Zeit an eine Aufhebung dieser Beschränkung praktisch nicht zu denken ist. Sehr bedenklich ist es indessen, daß die verschiedenen zuständigen Behörden der einzelnen Bundesstaaten bezüglich der Tragweite des Paragraphen lOOq zu verschiedenen Ansichten kommen. Es handelt sich um die Frage, ob die Zwangsinnungen ihren Mitgliedern untersagen können, daß sie solche Preise veröffent lichen, mit denen die von ihnen festgesetzten Preise unterboten werden. Viel Aufsehen erregte vor einiger Zeit eine Entscheidung des Kgl. Sächsischen Ministeriums des Innern, die den Para graph lOOq nur auf die Zulassung zum Gewerbebetriebe bezog, nicht aber auf die Art der Ausübung und das dabei an zuwendende Verfahren. Auf Grund dessen erachtete sie die Innung für befugt, eine Veröffentlichung von Minderpreisen zu verbieten. Somit sind in Sachsen die Innungen zu solchen Maßnahmen befugt. Anders entwickelte sich ein ähnlicher Fall in Baden, über den wir schon berichtet haben. Dort hatte eine Zwangsinnung im Januar 1911 beschlossen, daß ihre Mitglieder die in ihren Werkstätten verfertigten Arbeiten nicht durch Zeitungsanzeigen, Broschüren oder sonstige Reklameart unter den von der Innung festgesetzten Preisen dem Publikum anbieten dürfen. In einem Straffalle bestätigte das im Beschwerdeweg angerufene Bürgermeisteramt die Strafe, das übergeordnete Bezirksamt aber hob sie auf, weil in dem Gebot der Innung unzweifelhaft eine unzulässige Beschränkung der Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren und Leistungen liegt, das Verbot der Ver öffentlichung aber nur den Zweck haben könne, einen Drude auf Einhaltung der Mindestpreise auszuüben, und ein Unterbieten im Rahmen der gesetzlichen Freiheit hierzu geradezu zwecklos sei, wenn der Betreffende seine billigeren Preise die Kunden nicht wissen lasse. Diese Entscheidung wurde jetzt durch das Groß herzogliche Ministerium des Innern bestätigt; in Baden dürfen also die Mitglieder einer Zwangsinnung in der Ver öffentlichung ihrer Preise nicht beschränkt werden. Hoffentlich wird dieser verschiedenartigen Auslegung des Gesetzes bald ein Ende bereitet. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmadher-Bundes Berlin SW 68, Zimmerstraße 8 cn - rr> Die erste Sitzung der neugegründeten Uhrmacher-Zwangsinnung Groß-Berlins |s ist ein alter Brauch, nicht nur bei uns im lieben deutschen Vaterlande, sondern auch bei allen Völkern auf dem Erdenrund, daß man ein großes Werk, wenn es nach vollbrachter schwerer Arbeit fertiggestellt ist, nicht früher in Be nutzung nimmt, bis es seine Weihe empfangen hat. »Weihe«, das Wort verrät schon, daß diese Handlung immer etwas Feierliches ist. Und in der Tat, ist ein Werk vollendet, dann ist aller Hader und Kampf, der früher tobte, vergessen; vergessen sind dann die Schwierigkeiten, die sich vorher der Vollendung entgegen stemmten, und freudigen Herzens pilgern festlich geschmückt die Kämpen in gehobener Stimmung zur Weihefeier — zur Friedens feier, denn nur »Zur Eintracht, zum liebenden Vereine ver sammelt sich die liebende Gemeine«. So, werte Kollegen, dachte ich mir die Einleitung zum Be richte über die erste Zwangsversammlung der Uhrmacher Groß- Berlins, als ich vernahm, daß auf der Handwerkskammer zwischen Angehörigen der beiden Fachverbände ein Vertrag zu stande gekommen sei, der den Frieden verbürge, Ehrenmänner waren es, die den Vertrag Unterzeichneten, und daher wagte ich schon zu hoffen, daß ich meinen Bericht würde schließen dürfen mit den Worten: »In den Armen lagen sich beide und weinten vor Lust und Freude«. Doch es kam anders. Am 24. Juni, nachmittags 4 Uhr, erste Zwangsversammlung im Hotel Stewen. Der Saal gewährt etwa 350 Personen Sitzgelegenheit. Die Einberufer sind lange vor der Zeit da und prüfen, ob alle Nebeneingänge, Hintertüren und Galleriezugänge auch fest verschlossen sind. Der Eingang zum Saal wird durch Tische verrammelt, die so aufgestellt sind, daß jeder Ankömmling eine lange schmale Gasse passieren muß. Wer keine Gewerbesteuer-Veranlagung oder -Quittung vorlegt, wird zurückgewiesen. Ausnahmen werden nur bei Kollegen gemacht, die einer gewissen Marschroute Folge leisten. Es wäre wirklich zu wünschen, daß bei künftigen Versammlungen nicht die allereinfachsten Sicherheitsvorschriften außer acht gelassen werden, sondern für den Fall eines Brandes genügend Ausgänge freigehalten werden; der Parteifanatismus darf doch
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