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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Satzungen des Bundes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Federnde Zifferblattbefestigung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 341
- ArtikelDie neuen Satzungen des Bundes 342
- ArtikelFedernde Zifferblattbefestigung 343
- ArtikelScheinbare Perpetua mobile 344
- ArtikelVerzeichnis der zur Prüfung eingelaufenen Lehrlingsarbeiten 345
- ArtikelDie Schneidwerkzeuge des Uhrmachers (Schluß zu Seite 332) 346
- ArtikelAuszug aus dem Bericht über das vierunddreißigste Schuljahr der ... 347
- ArtikelDie Verhandlungen der Fachverbände über die Münchener Verträge 348
- ArtikelElektrischer Aufzug für Hausuhren 349
- ArtikelVermischtes 350
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 352
- ArtikelBriefkasten 355
- ArtikelPatent-Nachrichten 356
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 356
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 21 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 343 zehnte Teil der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Berufung verlangt. Die Einberufung geschieht durch Bekanntmachung in der Deutschen Uhrmacher- Zeitung. § 9. Die Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit ge faßt. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich aufzuzeichnen und von drei Mitgliedern, einschließlich des Vor sitzenden, zu unterschreiben. Die Abstimmung kann auch auf schriftlichem Wege herbeigeführt Werden, falls sie zu einer Zeit erforderlich wird, in der keine Mitgliederversammlung tagt. Statutenänderungen, Verschmelzung oder Auflösung des Verbandes können nur auf Bundestagen und nur mit Dreiviertel- Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. § 10. Im Falle der Auflösung des Verbandes ist der Bestand der Kasse einer den Zwecken des § 3 dienenden Anstalt (Schule, Museum oder dergleichen) zu überweisen. § 6. Von den Mitgliedern werden irgend welche Beiträge nicht erhoben; auch sind sie nicht verpflichtet, das Verbandsorgan zu halten. § 7. Das Verbandsorgan ist die Deutsche Uhrmacher-Zeitung; sie soll das alleinige Publikationsorgan des Bundes sein. Als Gegenleistung hat sie der Bundeskasse bis auf weiteres jährlich mindestens 8000 Mark zur Deckung der Bundeskosten zu über weisen. § 8. Der Vorsitzende des Verbandes vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. In zweifelhaften Fragen hat der Vorstand das Recht, die Ansichten der Mitglieder durch zu versendende Fragekarten zu ermitteln, um danach seine Entscheidung treffen zu können; auch ist ihm anheimgestellt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Eine Mitgliederversammlung muß auch einberufen werden, wenn der Berlin SW. 68, den 1. November 1912. , ZimmerstraBe 8. ' Der Vorstand: Max Bergner, Mitglied der Gewerbedeputation und der Handwerkskammer Berlin. Willg Hennings, Inhaber der Firma Johannes Hartmann. F. L. Löbner. A. Lünser. Carl Marfels. Adolf Oppermann. Chr. Reimers vom Hause Konrad Felsing. Wilhelm Schultz. E. Volkelt. -j/~ "7/ 7/~ ~7/~ Federnde Zifferblattbefestigung [ohl jedem denkenden Kollegen hat einmal die Idee vorgeschwfbt, daß es — wenigstens bei Taschen uhren — eine Zifferblattbefestigung geben müßte,, die so beschaffen wäre, daß die Füße des Blattes einfach in, ihre Löcher eingedrückt und alsdann dort durch eine einschnappende Feder festgehalten würden. Ähnliche Vorrichtungen mit sperr- kegelartigen Verschlüssen sind, auch schon konstruiert Worden, haben aber unseres Wissens noch keine weitere Verbreitung erlangt. Eine der artige Vorrichtung muß eben über aus einfach, billig und dabei den noch praktisch und dauerhaft sein, wenn sie sich durchsetzen soll, und es ist nicht so ganz leicht, alle diese vier Eigen schaften an einer und derselben Konstruktion zu vereinigen. Heute liegt uns nun eine neue Zifferblattbefestigung vor, die diesem Ideal sehr nahe kommt. Sie ist der Uhrenfabrik von J.Rauschenbachs Erben (vormals IWQJ in Schaff hausen patentiert und wird durch die beistehenden drei Ab bildungen in starker Vergrößerung veranschaulicht. Fig. 1 zeigt in Seitenansicht einen Teil des Zifferblattrandes r : mit dem Pfeiler c, der nahe seiner Wurzel mit einer eingedrehten Nut c 1 versehen ist. Fig. 2 zeigt das Loch a für den Zifferblattpfeiler in der Werkplatte P. Um das Pfeilerloch a ist eine stark unterstochene flache Vertiefung a 1 ausgedreht, in die eine kleine Drahtfeder b b l eingesprengt ist. Das innere Ende dieser Feder geht quer über das Pfeilerloch, läßt sich aber ziemlich leicht zurückdrücken, wo nach es ithmer wieder nach innen federt. B Fig. 1 Fig. 2 Rg. 3 zeigt einen Querschnitt der Werkplatte P nach der Linie A B in Fig. 2 mit dem aufgesetzten Zifferblatt r. Die unter- -schnittene Form der Ausdrehung a 1 ist hier ~deutlich 'sichtbar. Das Ende b 1 der Drahtfeder b hat sich in die Nut c 1 des Pfeilers gelegt und hält so das Zifferblatt sicher fest. Es ist klar, daß bei dieser Anordnung die Zifferblattfüße, wenn man das Blatt aufsetzen will, einfach in ihre Löcher gedrückt zu werden brauchen, wobei die Feder b 1 erst aus weicht und dann von selbst in die Nut c 1 des Pfei lers einschnappt. Danach sitzt das Zifferblatt fest, bis man von der Rückseite her die Pfeiler wie der herausdrückt. Alles Schrauben bder Verstiften fällt weg; ebenso ist eine Beschädigung des Pfeilers selbst nach vielmaliger Reparatur der Uhr ganz ausgeschlossen. Sogar wenn die Uhr einen starken Stoß erhält, z. B. mit dem Zifferblatte nach unten flach zur Erde fällt; kann weder am Pfeiler, noch an der Befestigüngsfeder etwas entzwei gehen. Bei richtiger' Form der eingedrehten Nut c 1 werden in einem solchen: Falle nicht einmal die Drahtfedern aus den Nuten springen. Die Vor- '■ richtung ist also einfach, praktisch und dauerhaft. Daß sie sich- aber auch in der Fabrikation billig stellt, ist nicht zu bezweifeln.' Wir glauben deshalb, daß diese Art der Zifferblattbefestigung ! im Gegensatz zu vielen anderen. sich bewähren und deshalbl' auf die Dauer behaupten wird. In diesem Falle wäre es für den Uhrmacher nur wünschenswert, wenn sie sich nicht nur auf die eine Fabrik, die das Patent besitzt, beschränken würde, sondern > recht weite Verbreitung fände. W. Sch. ; , Fig. 3-
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