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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 14.06.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190606140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19060614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19060614
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1906
- Monat1906-06
- Tag1906-06-14
- Monat1906-06
- Jahr1906
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 14.06.1906
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I atsache, daß iplatz) falle» imrn wir für sich an die erachten sei. e« über di^ Vereinigung Vereinigung ;ren, di« ihre achtlos über« Zeiten fegen» Frage kein tr. INK Zitaten. I »bert amm: etzler. ren uni Zieses Volks« )neten Bor- er zu ent» Lallnberg^ nann. fziehen des llhr: Platz- hr solenner igS 10 Uhr ttafel, hier» ug, König«-- Inhaber. Zeldmarsch, S Königs. INI. I, Tiefbau» n ige. g Rie le«- cau, stark» nckt einige Abstamm^ Auswärtige Karte er» ept. Calln» Hauptstr. MitzmMMMTWM essr Früher Wochen- und Nachrichtsblatt As-eblatt sil Mlit. «aiÄif. Wins. UWia, KmMni, Nikitia. »E Lümmstns. MsaSi.Mes. Sl.3mh St Nijrli. Aniatns, Amr MmWa. w WUM Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen AmLsgerichtsb^tr? . — S«. Jechrge«-. »— -tr. 134. Donnerstag, den 14. Juni rel»g«n»»«w»effe i »«gedielt. 1906. Schm. Trgr. 6. Umfrage. Schm. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Der Bürgermeister P r a h t e l. Lichtenstein, am 12. Juni 1906. Der Stadtrat. Steckn er, Bürgermeister. WMe Atzm- les AMmmhntts WMz Donnerstag, de« 14 Juni 1906, abends 8 Uhr im Gesellschaftszimmer des RatskellerlokaleS. Tagesordnung: 1. Bericht des BauauSfchuffeS. Erbauung einer Schleuse über ein« Teilstrecke des Marktplatzes betr. 2. Beschlußfassung, den Vertrag mit dem Erzgebirgischen Elektrizitäts werke betr. 3. Bericht des Finanzausschusses über das Ergebnis der Prüfung der Armen« und Feuerlöschkossenrechnung auf das Jahr 1905. 4. Vorlage der Stadtkassenrechnung auf das Jahr 1905 und Beschluß fassung wegen deren Prüfung. 5. Mitteilungen. BekKNNtumchrmg Während des diesjährigen Schützenfestes sind öffentliche Würfelspiele auf dem Schießplätze nur unter der Bedingung statthaft, daß mit höchstens drei Würfeln gespielt wird, d., alle ungeraden Nummern gewinnen und alle geraden Nummern verlieren und o., der Gewinn, der nicht in Selb bestehen darf, vor dem Würfeln zwischen dem Budeninhaber und dem Spieler durch Vereinbarung festgesetzt wird. Zuwiderbandlunaen aeaen diese Anordnungen werden an dem Würfel- Mehrere Redner kündigten für den Fall, daß der Wahlreformausschuß seine Arbeiten nicht beschleunige, für die nächsten Tage die Proklamierung eines politischen MassenauSstandeS in Wien an als Vorprobe für einen GeneralauLstand in ganz Oesterreich. Ein Drahtbericht ergänzt diese Meldung wie folgt: Wien, 13. Juni. In sozialdemokratischen Wahlrechts-Versammlungen, die hier abgehalten wurden, verkündeten die Redner, es sei «in drei« tägiger politischer Massenstreik geplant für den Fall, daß der Wahlreform« Ausschuß seine Arbeit nicht beschleunige. Adler sagte, die Metallarbeiter und Eisenbahner seien bereit; die Arbeiterschaft möge die Vorarbeiten für den dreitägigen Streik durchfübren und sich auf Opfer gefaßt machen. „Staat, Volk und Krone sind einig, daß die Wahlreform durch» geführt werden muß. Wer steht im Wege ?" Zwischen ruf: „Die Lumpen Im Parlament!" Seitz sagt« im Arbetterhrim: „Wir kündigen vorläufig an, daß wir in Oesterreich russisch zu reden beginnen werden. Angesichts der Stellungnahme der Krone und der Minister ist der Kamps gegen die Wahl ¬ spielinhaber mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 10 Tagen sowie mit sofortiger Wegweisung vom Schießplätze geahndet werden. Lichtenstein, den 12. Juni 1906. Die städtische Kirschen-Nutzung in Glauchau soll nächste« Sonnabend, den 16. Juni 1S06, «ach« 4 Uhr, in der Schankwirtschaft „Obstplantage" (Talstraße) meistbietend verpachtet werden. Stadtrat Glaucha«, den 11. Juni 1906. Die diesjährige Ktrscheuuutzuug an den Straßen der Amtsstraßen meisterei Glauchau sowie auf Abt. 1 von Im 0—1,0 der Waldenbmg-Egidten» Lößnitzer und aus Abt. 3 von Im 9,4—11,54 der Allenburg-Oberlungwitzer Straße in der AmtSstraßrnmeisterei Lichtenstein soll am 18. J««t dsS. IS. von vorm. 10 Uhr an im Restaurant „z«« Hoheuzolleru" in Glauchau und diejenige an den Straßen der Amtsstraßenmetsterei Lichtenstein am 19. Juni dsS. IS., und zwar von vorm. 11 Uhr an im Gasthofe „zur Sonne" in Hohenstein-Ernstthal die Nutzungen der Abt. 8 der Hoferstraße L, der Hohenstein Ernstthal-Stollberger, der Altenburg Oberlungwitzer Straße, Abt. 3 und 3s und der Wüstenbrand. Glauchauer Straße, sowie von nochm. V,5 Uhr an im Gasthofe „zum goldene« Helm" in Lichtenstein die Nutzungen der übrigen Straßen gegen sofortige Barzahlung und unter den vor der Verpach tung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Zwickau, am 11. Juni 1906. Königliche Straßen- und Waffer-Baninfpektiou «form nichts als Lausbubenpolitik." Pernerstorffer sagte im VerbandSheim deS sechsten Bezirkes, die Bemerkung, die der Kaiser bezüglich der Wahlresorm gemacht habe, sei für die Arbeiterschaft überaus wert voll. DaS merkwürdige sei, daß auch ter neue Ministerpräsident, der Vertrauensmann des Thron folgers, für die Wahlreform sei. Ellenbogen sagte, eS sei nicht ausgeschlossen, daß während des General» streiks russische Zustände entstehen würden. Gin Generalstreik bedeute unter Umständen die offene Revolution. Jede Verantwortung sei auf den Wahlreform-AuSschuß zu wälzen. Die neuen Ausgleichsverhandlungen zwischen den beiden Reichshälften sind durch die Besprechung zwischen dem Ministerpräsidenten Frhrn. o. Beck mit Wekerle und Kossuth angebahnt worden. Beide Regierungen werden Fachkommissionen einsetzen, welche die auf beiden Seiten erhobenen Wünsche und Beschwerden studieren und eine ForderungSliste sür jede Seite ausarbeiten sollen. In zwei bis drei Wochen, wenn diese Vorarbeiten beendet sind, werden die beiden Fachkommissionen zusammentreten und die Verhandlungen zwischen ihnen beginnen. Bekanntmachung. Der zweite Termin S1«dtaulage«, welcher am 31. Mai fällig ge wesen, ist längsten- bis z«m 2. Juli -ss. IS. zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an unsere Stadtsteuer.Einnahme abzuführen. Lichtenstein, den 11. Juni 1906. Das Wichtigste. * In der Landschaft Irak» am Kilima». dscharo sind lokale Unruhe« auSgebrochen. * Generalleutnant v. Marchthaler wurde zum »ürttrmbergischen Kriegsminister ernannt. * Feldzeugmeister FrelherrvonBeckistzum Ehef deS preußischen Jnfanterir-Regtment- von Cour- bisre (2. Pos.) Nr. 19 ernannt worden. * I« Genf konstituierte sich am Montag die Kovfereuz zur Revision der Genfer Kon- »entiou. * Die Herkomer-Konkurrenz wurde am Dienstag beendet. Die offizielle Verkündigung der Sieger wird erst Mittwoch erfolgen. knWn Snmlwßnt ii Lelm«-. In sechs stark besuchten Versammlungen pro testierten die sozialdemokratischen Arbeiter Wiens gegen die Verschleppung der Wahlreform. Im Güterrechtsregister deS unterzeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden, daß der Hausmann Alki« G«U Tetzner und seine Ehefrau Klar» GNfaveth geb. Geipel, beide in Lallnberg, Gütertrennung vereinbart haben. Lichtenstein, den 12. Juni 1906. Königliche« «mtSgertcht. Freitag, -e« 15. Jmri 19V6, abe«dS V Uhr findet im kleinen Saale des Ratskellers öffentliche Stadtverordneten-Sitzung statt. Tagesordnung: 1. Entschließung wegen Annahme der Bedingungen hinsichtlich der FußwegS- anlage in der Slauchauerstraße und Genehmigung der hierzu ausgestellten Reverses. 2. Beschlußfassung wegen Beitrag« zu den Kosten der Beschotterung deS inneren Teiles der Zwickauerstraße infolge Trottoiranlage. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Bekanntmachung, das diesjährige Schützenfest betreffend. Folgende für dar Schützenfest der hiesigen Schützengesellschaft in Kraft bestehende Anordnungen werden hiermit von neuem zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 1. , Der Betrieb der Schankwirtschaft in Schankzelten und dergl. ist nur denen gestattet, welchen hierzu von dem unterzeichneten Stat^rat Erlaubnis erteilt worden ist. 2. Das Ausstellen von Schankbuden, Verkaufsstellen u. s. w. außerhalb deS Schießplatzes ist verboten. 3. DaS Feilhallen von Waren auf dem Schießplätze ist spätestens nachts 12 Uhr, das Ausschänken und Schaustellen spätesten« nachts 2 Uhr einzustellen, und «S müssen sämtliche Buden und Zelle auf dem Schießplatz selbst nachts 2 Uhr vom Publikum geräumt fein. 4. Aller Bier- und Branntwemschank auf dem Schießplätze außerhalb der gestatteten Schankstätten ist bei Strafe verboten, ebenso das Schreien beim Anpreisen von Waren. 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht bereits in den Gesetzen Strafen ausdrücklich angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet.
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