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Wilsdruffer Tageblatt : 24.01.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-191901249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19190124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19190124
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-01
- Tag1919-01-24
- Monat1919-01
- Jahr1919
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 24.01.1919
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lng für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das sowie für das Forst Freitag den 24. Januar 1919 78 Johrg Amtlicher Teil Wilsdruff, am 23 Januar 1919. >»« itlU r« Der Gemeinde« orftand. I«<4 Kesselsdorf, am 23. Januar '.919. Der Stadtrat Das Endergebnis der Nationalwahlen ). 1«» in» Uhr aus rücke, de« des i«t eld von . die die 'den. nsche Obst l ge- ruft ür den auf dem afge- l der heint ayen i tun » bis olles leidet emd, lila- ine« fenen Freitag den 24. Januar 1919 vormittag« von 11—1 Uhr Ausgabe der neuen Stile An durch sowie rußer Fett- Im nicht ferner iften. nd u. c Um laufen Preis- m die ten. gez. Ebert. Der Kriegsminister. gez. Scheuch. gez. Scheidemann. Der Unterftaatssekrctär. gez. Göhre. befohlen. Berlin, am 3I. Dezember 1918. Die Reichsregierung. kaufen ft Slw Ullttk ie achea h bei- or die r stei- dieses Druck- rr und r in g- Zwei Armeen gegen Polen. Sieben Deutsche in Posen ermordet. Berlin, 22. Januar. Unter dem Oberbefehl Hindenburgs, der sein Haupt quartier in Kolberg nimmt, werden zwei Armeen gegen die Polen aufgestellt und zwar ein A. O. K. Nord in Königsberg und ein A. O. K. Süd in Breslau, das später nach Sagan verlegt wird. Oberbefehlshaber im Norden ist General der Infanterie Otto v. Below, sein GeneralstabSches Gen. d. Infanterie v. Serckt, im Süden Generaifeldmarsichall v. Woyrsch, sei» GeneralstabSches Gen. d. Inf. b. Loßberg. Dem nördliche« A. O. K. wird das 1v. A. O. K. (v. Falkenhahn) unter stellt, das bisher in Wilna war und jetzt in Grodno ist. In Posen sind vor einigen Tagen sieben Deutsche, die von den Polen als Geiseln fortgeschleppt worden waren, erschossen worden. Die Herren wurden ohne Angabe eines Grundes als Geiseln festgenommen und nach dem Kern werk in Posen gebracht. Dort wurden sie mißhandelt und von den Posten und der Wache mit Gewehrkolben miß handelt und erschossen. Die Leichen wurden geschändet und in eine Grube geworfen. Die Ärzte stellten fest, daß die Deutschen in geradezu unmenschlicher Weise behandelt worden sind. An ihren Körpern waren keine Knochen mehr HM Das Programm der Tlationasversammlung. Verfassung — Frieden — Steuergesede. Berlin, 22. Januar. Wie man in Regierungskreisen versichert, hat die Nalioualversammlung zunächst die neue provisorische Re gierung zu bilden und die neue Reichsverfassung zu be raten. Auf diese Beratungen, denen zunächst der Entwurf des Reichsamtes des'Jnnern zugrunde liegen wird, rechnet nian 2 bis 3 Monate. Die zweite Hauptarbeit der Nationalversammlung wird dann vermutlich die Beratung der Friedensverträge bilden, die aber voraussichtlich erst im Sommer beginnen dürfte. Als weiterer Punkt für das Pro gramm der Nationalversammlung ist die Durchberatung der nötigen Steuer- und Finanzgesetze in Aussicht genommen, wobei sie sich wahrscheinlich mit Notgesetzen zu behelfen haben dürfte. Man kann wohl annehmen, daß dreier Punkt des Programms im Frühjahr seine Erledigung finden Oie Kommandogewalt. ES muß eine ziemlich schwere Geburt gewesen sein, dir Verständigung zwischen den entscheidenden politischen und den maßgebenden militärischen Stellen des Reiches über die Neuordnung der Kommandogewatt und alle die anderen wichtigen Fragen, die mit ihr zusammenhängen. Schon der Rätekongreß war, als er plötzlich von einer in seinen Beratungssaal eingedrungenen Soldatenabord nung mit Forderungen auf diesem Gebiet überfallen wurde, in einige Verlegenheit geraten, hatte sich aber mit einer Art Kompromißlösung aus der Affaire gezogen. Die Praktische Durchführung seiner Beschlüsse bereitete indessen Neue Schwierigkeiten, da die Oberste Heeresleitung Ein spruch erhob und Kriegsminister Scheüch nicht länger witmachen wollte. So mußten mit seinem Nachfolger erst wieder neue Verhandlungen geführt werden. Jetzt ist man endlich so weit, um ihr Ergebnis der Öffentlichkeit Unterbreiten zu können. Die neue Regelung dieser Dinge trägt nur einen vorläufigen Charakter: das letzte Wort soll erst die Nationalversammlung oder die durch sie zu schaffende eigentliche deutsche Volksvertretung schaffen. Sie gilt über dies nur für das Friedensheer, so daß die mobilen For mationen. die z. B. im Augenblick zum Schub unserer . Ostgrenze ausgestellt werden, nicht unter sie fallen. Die Kommandogewalt wird dem Kriegsmin ister übertragen, der dem Rate der Dvitsbeauftragten für ihre Ausübung verantwortlich ist. Die eigentliche Befehlsgewalt liegt bei allen höheren Verbänden in der Hand der Führer, im übrigen ist aber an dem System der Soldatenräte festgehalten morden, unter Ausschluß, wie gesagt, einer Mitwirkung bei rein militärischen Befehlen. Kleinere Einheiten (Kimpagnien, nicht selbständige Bataillone) haben lediglich Vertrauensleute. Die Steilem eietzung ist Sache des Kriegsministeriums. Inner- Hal' vier Wachen haben die Soldatenräte zu melden, ob der ernannte Führer das Vertrauen der Soldaten besitzt, verneinendenfalls die Gründe anmgeben. Zur Absetzung oder Ausschaltung von Führern sind sie nicht befugt, sie können die Absetzung nu, beantragen. Die Entscheidung trifft nach dem nächsthöheren Führer letzten Endes die Regierung: beiden Teilen, dem Solda e rat wie dem Be- lroffenen, steht die Berufung zu. Unteroffiziere und Mannschaften können als Zugführer in Offirierstellen ge tor rott jü setzst- Kesselsdorf. Landwirte I Der Bedarf an Milchseihtücher« ist dis Montag den 27. Januar 1V19 im Gemeindeamt anzumelden. * en hrung Demobilmachungs- und Landsturmauf- lösungs-Besehl. l. Das Heer und dis Marine sind unter Anlehnung an die Bestimmungen des Demobilmachungsplanes demobil zu machen, lieber die weitere Gestaltung des Heeres wird später entschieden werden. 2. Als Tag des Befehls zur allgemeinen Demobilmachung gilt der 10. Januar 1919 und zwar mit der Maßgabe, daß alle Formationen, die sich bereits im Demobil- machungsorte infinden, am 10. Januar 1919, alle anderen Formationen am Tage nach dem Eintreffen 'M Demobilmachungsort demobil werden. 3. Sicherheits-, Kranken- und Arbeitsdienst, Rückführung der Feldtruppen, Gefangenen bewachung und Grenzschutz, sowie Durchführung und Abwickelung der Demobil- machungsgeschäfre müssen unter allen Umständen gewährleistet bleiben. 4. Ueber die Erfassung der Angehörigen des Heeres, soweit es die Aufgaben unter 3 zulasten, trifft das Knegsmimsterium, über die der Marine daS Reichs-Marine- Aml Bestimmung. Zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigte werden wie die anderen Angehörigen ihres Jahrganges behandelt. — Einjahrig-Freiwillige der Jahrgänge 98 und 99 dürfen auch dann nicht entlasten werden, wenn sie bereits ihrer gesetzlichen akt'ven Dienstpflicht genügt haben. b. Der Landsturm wird aufgelöst, die Landsturmpflichtigen werden entlasten, sobald cs die unter 3 genannt«» Aufgaben zulast n 6. Für Bayern wird Demobilmachung und Auflösung des Landsturms besonders Fleischmarken Wilsdruff, am 23. Januar 1919., tir Wochenblatt für Wilsdruff und Llmgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. »t« s^espaltrnr Korpus,eile oder der«, Raum. dir'«vatti^e «"vfa^'b»''EH^ungen tm amtlich«» T«f, «nur^on »eh/An, ^aaen und Platzen wird keine Gewähr aelristet / Girin, Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nu^ bei Aar» zahlung binnen ZV Tagen Gültigkeit; längere- Ziel, gerichlliche SInziehu»« ae. me nsomc Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Beuito-Zel^» "jch'slbon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort als vereinbart durch Annahme der Rechnung. fast« nicht der Empfänger innerh.» Tagen, vom Rechnungslag« an. Widersprus^erhebl. wählt werden, aber nur mnervalv des eigenen Lrv en? teils und wenn sie im Felde bereits eine gleiche St, ng sechs Monate lang einwandfrei geführt haben; auch be- tü sen sie der Bestätigung durch das^Kriegsministeri m. Dann die Frage der Bekleidung. Alle Achselstücke und Tressen sollen wegfallen, später auch die Schulter klappen. Behelfsmäßiger Ersatz dunkelblaue Tuchstreifen am linken Ärmel mit den alten Nummern der Achselstücke. Außer Dienst wird keine Waffe getragen, während im Krieg erworbene Orden und Ehrenzeichen in und außer Dienst geduldet werden sollen. Außer Dienst darf mit Zustimmung der Vorgesetzten bürgerliche Kleidung ge tragen werden. Ferner haben alle Militärpersonen die Kokarde in Landesfarben zu tragen, womit also die roten Kokarden wieder aus dem Straßenleben verschwinden werden. An Stelle des einseitigen Grußzwanges soll gegenseitige Grußpflicht treten mit der Maßgabe, daß der jüngere und im Dienstgrad mindere dem älteren zuvor kommen muß. Indessen soll diese Grußpflicht ruhen — im Weichbild größerer Städte, in belebten öffentlichen Räumlichkeiten und innerhalb aller Menschenansamm lungen, also geübt werden nur da, wo die Militär personen sozusagen unter sich sind. Das ungefähr ist der Inhalt der neuen Bestimmungen. Ein gleichzeitig bekanntgegebener Erlaß des Kriegs- ministers an die Offiziere und Unteroffiziere und alle ihnen gleichgestellten Angehörigen des Heeres appelliert an „das bewährte Pflichtgefühl" der Offiziere, auf daß sie sich nach besten Kräften mit den neuen Maßnahmen abfinden. Insbesondere wird ihnen verständnisvolles Zusammenwirken mit den Soldatenräten zur Pflicht gemacht. „Niemand darf im Hader und Hab verharren; unsere Wehrhamnke>t kann nur gesunden, wenn wir auf dem Wege der Arbeit und der Pflichterfüllung uns die Bruderhände reichen . Ob die Offiziere diesem Mahnruf von ihrer Seite Folge leisten werden, wird die Zukunft lehren; wie die Solüaten- räte sich zu ihm stellen werden, bleibt gleichfalls ab zuwarten. Soviel müßte aber wohl von beiden Setten zugegeben werden, daß hier ein äußerst schwieriges Geb,et in Frage kommt, auf dem mit Schroffheiten we .:z — od , gar nichts erreicht werden kann. Also bleibt wirklich wob der Weg der Verständigung, wie er in den neuen Ver ordnungen des Kriegsministeriums beschritten worden ist. Kriegsgefangene betr. »NU Dresden (Europäischer Hof) weilt z. Zt. eine Delegat on der neu'ralen und ^"suchung, ob die Abbeförderung der Gefangenen entsprechend den Waffm»illstandsbedlngungen erfolgt ist. Zur Unterstützung dieser Untersuchung ist cme allgemeine Zahlung noch vorhandener Kriegsgefangener angeordnet worden. n- Ordern alle Einwohner der Stadt auf, bei ihnen in der Zeit vom 24. zum 2o. Januar dss. Js. etwa noch in Arbeit befindlichen oder wohnhaften Kriegsgefangenen '"'Er^ge befindlich gewesenen Ländern am 25. Januar bis 12 Uhr mit'ags in der Polizeiwache zu melden. Weiler ersuchen wir um sofortige Mitteilung, falls k«E M Ü^enwärtige inländische Aufenthalt eines solchen Kriegsgefangenen be- vas gSUsdnchtl Tageblatt- erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn« und »rfttage, abends « Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung b»n der Druckerei wächentllch ro Psg., monattich .0 Pfg., vierieljährüch 2,10 Ml.; durch unsere Austräger zugeiragen monattich SV pfg., vieriehähriich 2.« Mk.; »ei den deutschen postanstatten vtertetsährttch 2,40 TM. ohne Zustettungsgebühr. Alle vsstanstalten, Postbote» sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen »dertlt Bestellungen entgegen. / Im Aaste häherer Gewalt — Krieg oder sonstiger lrgendwelcher Störungen der Betriebe der Aeltungen, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Rachlieferung der Zeitung »der auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner put der Inserent >n den obengenannten Fällen kein» Ansprüche, faNs die Zeitung verspätet, In beschränktem Umfangt oder nicht erscheint. / Einzel» »erkaufspreis der Rümmer 10 Pfa. / Zust-risten find nicht versänttch zu «refsteren, sinder» an den Vertag, dt« Schnftlettung odevchte Gesibästssteste. X Anonym« Zuschrift«» bkrtb«n unbrrückstwtiat. / Brellnee Vertretung: Bertin SW. 4S. Frrnsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Nr. 19. I Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Rentamt zu Tharandt. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. MSI«. 1843 Der Gemeiudevorstand. La«. Der Stadtrat. Für Geflügelhalter. Geflügelbacksutter das Pfund 40 Pfennige steht uns zur Verfügung. — So fortige Bestellungen in der Kriegswirtschaflsabteilung. Wilsdruff, am 23. Januar 1919. „„ Der Stadtrat — Kriegswirtschaflsabteilung. Kesselsdorf. PIeiIAmarken-U usgabe Freitag den 24. Januar 11 bis 12 Uhr vormittags. KesseiSdorf, am 23. Januar 1919
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