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Wilsdruffer Tageblatt : 03.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-191812039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19181203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19181203
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-03
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 03.12.1918
- Autor
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MMusserTageblatt o« »MMdnistrr Tageblatt' erschein« IZgttq, Mil Aufnahme der Sonn- und Festtage, abend« S Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung »on der Druckerei wScheniNch ro pfg., monailich .0 pfg., oiertestLhrlich 2,10 Ml.; durch unsere Austräger zugelragen monatlich »0 pfg., vierteljährlich r,4v Ml.; bet den deutschen postanstalten vierteljährlich 2,« Ml. ohne ZustcNungsgebühr. Aste Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Aachsteferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. 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Pfg. / Rachweisungs- und Offertengebühr A> bcz. UNv UMÜLÜötlv. b0 Pfg. / Telephonische Inseralen-Aufgabe schließt jedes Restamationsrecht aus. / " " Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend s Ml-, . ^«scheint seil dem ahpk "1841 — i- die postaufiage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten , ,u/r.,», 1^" » V Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / GttiNe Platzvorschrist 25°/. Aufschlag ohne Rabatt. / Sie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen zo Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen vcrsch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeiten» Preises. / Sofern nichtschon früher ausdrücklich oder stistschweigend alsSrfüstungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Nr. 281. Dienstag den 3. Dezember 1918. 77. Jahrg. Amtlicher Teil. Höchstpreise für Gemüse. 1. Mit Wirkung vom 1. Dezember ab werden mit Zustimmung und im Auftrage der Jieichsstelle für Gemüse und Obst die unter 1 der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 11. November d. I. — Nr. 2128 V 6 2 in Nr. 265 der Sächs. Staats- zeiiung »sm 1t. November 1t18 — aufgeführten Höchstpreise wie folgt abgeändert: Erzeuger- - Gruppe Gruppe Gruppe preis I II III L «> .L-L L W LZ B-Z 8-Z Pfennige je Pfund 1. Weißkohl 4.75 5 10 14 8.5 12 7 10 S Dauerweißkohl vom 15. Dezember ab . . 5.75 6 11 15 9.5 13 8 11 8. Dauerroikohl 9.50 10 16 20.5 14 18.5 13.5 17.5 4. Dauerwirstngkohl .... 8 9.5 15.5 20.5 13 5 18.5 12 15.5 5. Grünkohl v. 15. Dezbr. ab 8 8 5 15 20 13 18 11.5 16 «. Note Möhren und längliche Karotten (ohne Kraut) . . 7?25 7.75 13.25 18 11.56 17 9 75 14 7. Gelbe Möhren (ohne Kraut) 5.50 5.75 1O.l75 16 9.25 13 7.25 10 8. Weiße Möhren (ohne Kraul) 3 3.75 »25 12 «.75 10 5 25 » S. Kleine runde Karotten . . 12.75 — 18.75 26 17.25 24 15.75 22 10. Rote Rüben (rote Beete) . 7.75 8.75 12.75 18 11.75 17 10.75 16 11. Weiße Kohlrüben . . . 2.35 — 5.7» 9 5.25 8 » 7 12. Gelbe Kohlrüben . . . 3kO — 7.5 II.» 6.6 9.5 6 9 IS. Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sack 17.» 18 26 34 24.5 32 23.5 31 14. Herbst-, Wasser-, St«ppel- rüden, Mairüben . . . 2.1 — 3.6 7 3.1 6 2.9 5.5 15. Runkelrüben (Futterrunkel- rüden) 2.1 — 3.8 7 3.1 6 2.S 5.5 überdies: Erzeugerpreis Großhandelspreis Kleinhandelspreis 10. Spinat 18 28 30 Die Erzeugerhöchstpreise umfassen die Kosten der Beförderung zur nächsten Verlade stelle und der Verladung, sowie die Vergütung für besondere Aufwendungen des Andauers an Arbeit oder an Kosten für Aufbewahrung (Einmieten, Einkellern und dergl.). Die Preise gelten für gesunde, marktfähige Handelsware. Grünkohl und Dauerweißkohl dürfen erst vom 15 Dezember 1918 ab abgesetzt »erden. Unter Gruppe I fallen die Kommunalverbände: Dresden-Stadt und-Land, Leipzig- Stadt, Chemnitz-Stadt, P^ruen-Stadt. Zu Gruppe II gehören die Kommunalverbände: Annab-rg, Auerbach, Bautzen, Stadt, Chemnitz-Land, Döbeln, Freiberg-Stadt, Freibsrg-Land, Flöha, Glauchau, Großen hain, Leipzig-Land, Marienberg, Oelsnitz, Pirna, Plauen-Land, Rochlitz, Schwarzenberg- Stollberg, Zittau-Stadt und -Land, Zwickau-Stadt, Zwickau-Land. Die Preise der Gruppe III gelten für die Kommunalverbände Bautzen-Land, Bern«, Dippoldiswalde, Grimma, Löbau, Meißen-Stadt und -Land, Oschatz, Kamenz. 111. Die Kommunalverbände find berechtigt und nach Befinden verpflichtet, Niedrigere Groß- und Kleinhandelshöchstpreise, als in ihrem Bezirk nach den Bestimmungen unter 1 und 11 Geltung haben würden, festzusetzen. Auf jeden Fall find sie verpflichtet, binnen 8 Tagen die in ihrem Bezirk nunmehr gültigen Preise — gleichgültig, ob sie von der Befugnis der Senkung der Handelspreise Gebrauch machen oder nicht — nochmals bekanntzumachen. Dresden, am 29. November 1918. 2197 V 62 Arbeits- und Wirtschaftsministerin«». Nachstehende Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst wird zur all gemeinen Kenntnis gebiacht. Dresden, am 27. November 1918. 2236 v 62 Arbeits- und Wirtfchastsminifterium. Bekanntmachung Auf Grund der HZ 11 und 18 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichsanzeiger S. 307) wird bestimmt: 8 Grünkohl und Dauerweißkohl dürfen erst vom 15. Dezember 1918 ab im Gebiete des Deutschen Reiches abgesetzt werden. . 8 2. Zuwiderhandlungen gegen Z 1 werden mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft. Auch kann auf Einziehung der ohne Genehmigung abgesktzten Waren erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht Berlin, am 1k. November 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: v. Tilly. Zur Beachtung für Arbeiter- und Soldatenrüte. Arbeiter- und Soldatenräte im Lande haben wiederholt eigenmächtig in die Lebens mittelversorgung durch Beschlagnahme von Waren, die öffentlich bewirtschaftet werden, oder durch Untersagung angeordneter Lieferung eingegriffen. Dieses Vorgehen stellt eine geregelte und gerechte Versorgung der einzelnen Landesteile mit Lebensmitteln in Frage Es wird deshalb nachdrücklich darauf hingewiesen, daß, wie die Kommunalverbände selbst, so auch die Arbeiter- und Soldatenräte nicht befugt sind, dis von den zuständigen Zentralbehörden erlassenen Vorschriften für die Volksernährung einzuschränken oder auf zuheben. Dresden, am 28. November 1918. 1243 bis. 6. 1a Das Gesamtmiuisterium. Buck, Fleißner, Geyer, Gradnauer, Lipinski, Schwarz. Am 3. Dezember Abgabe von Kunsthonig auf rote, blaue und gelbe Nährmittelkarten, Abschnitt 3d 1/4 Pund für 20 Pfennig, ferner gegen Abtrennung des Abschnittes 3« 1VV, 15V und 20Ü Gramm Nährmittel. Preis das Pfund 94 Pfennig. Wilsdruff, am 1. Dezember 1918. 7« Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabteilnng. Die Wahl zur Nationalversammlung. Arbeiter uns Soldaten. Von emem Berliner Mitarbeiter wird uns ge-i schrieben: Es ist merkwürdig, die Revolution haben sie gemein schaftlich durchgeführt, ihre Früchte scheinen sie aber nicht zusammen genießen zu können. Getrennt marschieren,! vereint schlagen — Las war offenbar bis zum 9. No-- vember die heimliche Parole, und als es losging, sah man überall Arbeiter und Soldaten Hand in Hand am Werk, um die alten Gewalten zu stürzen. Auf die breiten Massen in den Großstädten machte es einen tiefen Ein druck, als die rotbeflaggten Automobile überall durch die Straßen fuhren, von einem Arbeiter, einem Soldaten und einem Matrosen besetzt, und als dann die ASR wie Pilze aus dem Boden heraufschossen, hielt man diese Bereinigung der beiden Volksschichten zu Trägern der neuen Regierungsgewalt für die gegebene, nach Lage der Dinge einzig mögliche Lösung. Indessen, noch ist kein Monat vergangen seit dem Um sturz im Deutschen Reich, und schon beginnt sich das Bild nicht unbedenklich zu verschieben. Draußen im Reiche liegen die Verhältnisse allerdings sehr verschieden: vielfach hat sich die Zusammenarbeit von Arbeitern und Soldaten trotz aller Schwierigkeiten, trotz aller Anfechtungen be hauptet, im Süden namentlich sind von ihnen sogar auch die bürgerlichen Kreise zur verantwortlichen Mitarbeit herangezogen worden, und wenn man von einigen Großstädten absieht, wo der Kampf um die Macht an- bält und zu immer wieder wechselnden Ergebnissen führt. so haben im großen und ganzen me neuen Gewalten fiH doch einigermaßen eingerichtet und zeigen den ritten Willen, das Wohl der ihnen anvertrauten Volkstcile nach Möglichkeit zu wahren. In Berlin aber, vorläufig immer noch der Hauptstadt des deutschen Reiches, ist es nicht gelungen, die Einigkeit' zwischen Arbeitern und Soldaten aufrechtzuerhalten. Schon äußerlich tritt diese Tatsache dadurch in die Erscheinung, daß beide Gruppen jede Woche gesonderte Tagungen veranstalten; heute kommen die Ar beiter zusammen, morgen die Soldaten, jene in irgend einem großen Vereins- oder Wirtshaussaal, d ese im Reichstagsgebäude. Gesonderte Bureaus besorgen, jedes für sich, die Geschäfte, und so haben die Wege, die eingeschlagen wurden, sehr bald auseinander geführt, sicherlich gegen den eigentlichen Willen der leitenden Personen. Selbstverständlich gab es für den Arbeiterrat besondere Arbeiter- und für den Soldatenrat besondere militärische Fragen, deren sie sich unter den ge gebenen Verhältnissen auf eigene Faust annehmen mußten. Aber sie drängten sich, da eine rasche Lösung nicht möglich war oder wenigstens nicht gelingen wollte, mehr und mehr in den Vordergrund auf Kosten derjenigen Aufgaben, die gemeinschaftlicher Bearbeitung bedurften. Und di« äußere Trennung führte sehr bald zu innerer Entfremdung. Sie trat am deutlichsten in den Beziehungen der beiden Körper schaften zu dem gemeinschaftlichen Organ, das sie sich ge geben hatten, in die Erscheinung: dem Vollzugs ausschuß. Auch er war und isi zu gleichen Teilen aus Arbeitern und Soldaten zusammengesetzt, aber der Einfluß der Arbeiter in ihm scheint- sich immer entschiedener durcl - zusetzen, was im anderen Lager naturum ohne Widerspruch hingenommen wird. So ist es dazu gekommen, daß am letzten Donnerstag der Soldatenrat keinem Arbei'tervertreter des Vollzugsausschusses das Wort nerstattete, und daß daraufhin am Freitag der Arbeiterrat die.es Verhalten als eine schwere Gefährdung der Emheit um, damit der Revolution bezeichnete. Der Vollzugsausschuß muß sich vom Soldatenrat die schwersten Angriffe, zum Teil ehrenrühriger Natur, gefallen lassen — der Arbeiter rat spricht ihm sein volles Vertrauen aus und gelobt, ihn „voll und ganz" zu unterstützen. So gibt es Streit auf der ganzen Linie. Die Soldaten, an straffe Gliederung und Unterordnung gewöhnt, halten mehr zu dem sechs köpfigen Reich'skabinett, dem sie in höherem Grade als de n 28gliedrigen Vollzugsausschuß die Fähigkeit zutraucn, das Reich noch einigermaßen unbeschädigt aus den Fluten der Revolution hinauszusteuern. Die Arbeiter Hinwiederuin halten sich mehr an den Vollzugsausschuß, den sie geivählt haben, der ihnen unmittelbar verantwortlich ist und auf dessen Entschließungen sie daher leichter einwirken können, so wie cs ihnen gut und nützlich erscheint. Das sind Gegensätze, die sich kaum ausgleichen lassen werden. In der Tat, es ist so: die Einheit der Revolution ist in Gefahr. Sie ist eS um so mehr, als es sich ja hier nicht um Vorgänge von bloß lokaler Bedeutung handelt. Denn der Vollzugsausschuß ist augenblicklich die höchste politische Gewalt in Deutschland. Er soll und er will es wenigstens sein. Je mehr indessen seine Autorität auch nur für Berlin in Frage gestellt wird, desto stärker wird die Ab-
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