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Wilsdruffer Tageblatt : 30.01.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192001303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19200130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19200130
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1920
- Monat1920-01
- Tag1920-01-30
- Monat1920-01
- Jahr1920
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 30.01.1920
- Autor
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MsdmfferTageblatl Amts«! Blatt Mr die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Amtsgericht und Sen Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharandt F-rolvrecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Posilcheck-Korno: Lelvzig Nr. 28614 sowie für das Forst- Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre ^841. InserNvNÄpr°is vkg. für Vie s-gespaiiene Korpuszelle oder deren Naum. Lolalpreis Pfg., Reklamen Pfg., alles ml! Teuerungszuschlag. 3 'raub und tabellarischer Satz mit Lv°^ Aufschlag. Le! Wiederholung und Iahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Lelanntmachungen >m amtllchen Teil snur von Lehör- -ft die GpaNzelle b» pfg. bez. Pfg. / Nachweisungs- und Offertengebühr 20 be». Pfg. / Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt fedes Rellamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis LI llhr vormittags. / Leilagengebühr das Tausend ML, lr die Postauslage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird seine Gewähr geleistet. / Stritte Platzvorschrist '/» Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Lar« Zahlung binnen zo Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Lercchnung des Lrutio-Zeiken- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbar! ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Vas .Wilsdruffer Tageblatt' erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends 5 Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Seibstabholung »on der Druckerei wöchentlich pfg., monatlich pfg., vkerteljährtzch Mk.; surch unsere Austräger zugetragen monatlich Pfg-, vierteljährlich M!.; »ei den deulschen postanstaiten vierteljährlich Mk. ohne Zustellungsgebühr. Alle postanstaiten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Lestestungen entgegen. / Im Aaste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Letrtebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Lesörderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Kästen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- »erkaufsprei« der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu «dressieren, sondern an den Verlag, die Schriftleitung oder die Geschäftsstelle. / Anonyme Zuschriften bkeiben unberücksichiiat., Berliner Vertretung: Berlin SW. 4S. Nr. 24 Freitag den 30. Januar 1920 79. Jatzrg. Amtlicher Teil. Verordnung über die Einfuhr von frischem Auslands gemüse, -obst und Südfrüchten. Zur Ausführung der von der Rsichsstelle für Gemüse und Obst über die Einfuhr von Auslandsgemüse und -obst getroffenen Bestimmungen wird unter gleichzeitiger Auf hebung der dazu ergangenen Verordnungen des Wirlschaftsministeriums vom 28. März l919 — Nr. 451 V kl — und vom 28. April 1919 — Nr. 974 V O 2 — (Nr. 74 und 97 der Sachs. Staatszeitung) auf Grund der Reichskanzlerbekanntmachung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 307) und der Bundesratsverordnung über die Pceisprüfungsstellen und die Vsrsorgungsregelung vom 25. September/4. No vember 1915/6. Juli 1916 (RGBl. S. 607/728, 673) folgendes ungeordnet: I. Mit Rücksicht auf den Stand der Währung kann dis Genehmigung zur Einfuhr von frischem Auslandsgemüse, -obst und Südfrüchten von den zuständigen Reichsbehörden nur in begrenztem Umsange und nur nach vorher eingeholter Vorgenehmigung des Landss- preisamtes (nicht mehr der Landesstelle für Gemüle und Obst!) erteilt werden. Anträge sind beim Landespreisamt, Dresden-A., Parkstraße 7 (nicht bei den Reichsbehörden!) in doppelter Ausfertigung einzurcichen. In dem Antrag muß angegeben sein Art, Menge und Wert der Ware, Zahlungsart, Herkunftsland, Name und Wohnort des ausländischen Verkäufers, Empfänger und Gcenzübergangsplatz. Will der Gesuchsteller die Waren über verschiedene Grenzübergangsplätze beziehen, so hat er anzugeben, welche Mengen und in welchen Werten (in ausländischer Währung) diese über die verschiedenen Grenzübergangs plätze laufen sollen. Das Landespreisamt erteilt die Vorgenehmigung nur für Händler, die als zuverlässig bekannt sind, entsprechende Geschäftsbeziehungen zum Auslands haben, über die erforder lichen Geldmittel verfügen und außerdem nachweisen, daß die Zahlungsbedingungen den von den Reichsbehörden jeweils aufgestellten Bestimmungen entsprechen. Das Landespreisamt ist berechtigt, vor Erteilung der Vorgenehmigung Auskünfte über Antragsteller einzuholen und Nachweise von diesen zu verlangen. Das Landespreis amt teilt die Vorgenehmigung den zuständigen Reichsbehörden mit, dis den Antragsteller unmittelbar endgültig bescheiden Die Gültigkeit der von den Reichsbehörden erteilten Einfuhrgenehmigung ist auf die Dauer eines Monats beschränkt. Sie kann von den Reichsbehörden auf Antrag aus nahmsweise um einen weiteren Monat verlängert werden. Der Antrag ist beim Landes- preisamt einzureichen und zu begründen. Die Einfuhrgenehmigung ist nicht übertragbar. Bei Einreichung des Antrags auf Einfuhrgenehmigung ist von dem Gesuchsteller bei Gemüse und Obst bis auf weiteres ein Betrag in Höhe von '/r Prozent des bean tragten Wertes der Einfuhr, bei Südfrüchten ein Betrag von 1,— Mk. je Kiste beim Landespreisamt zu hinterlegen. Von jeder Einfuhrgenehmigung wird eine Gebühr nach den angeführten Sätzen erhoben. Die Gebühr wird berechnet nach dem Betrag der er teilten Einfuhrgenehmigung. Bei Ablehnung oder teilweiser Ablehnung des Antrags auf Einfuhrgenehmigung wird der entsprechende Betrag, bei gänzlicher Nichtbenutzung der Einfuhrgenehmigung die Gebühr auf Antrag zurückgezahlt unter Abzug eines Unkosten- vauschsatzes von 10 Mk. je Wagen. Der Einfuhrhändler ist verpflichtet, den Wert der Ware in ausländischer Währung, bei Einfuhr von Teilmengen den Wert der Teilmenge auf dem Frachtbrief anzugeben. II. Der Einführende ist verpflichtet, alle von ihm durch Vermittlung des Landes preisamtes eingefühne Ware ausschließlich im Freistaat Sachsen abzusetzen. Das Landss- preisamt kann Ausnahmen hiervon bewilligen. Der Einführende ist verpflichtet, bei Südfrüchten dem Landespreisamt, bei Gemüse und Obst der für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Preisprüfungsstelle oder den vom Landespreisamt bestimmten Stellen die Einfuhr der Ware sofort bet deren Eingang am ersten sächsischen Bestimmungsort mitzuteilen und dabei auf Erfordern dis Einstands kosten nachzuweisen. Das Landespreisamt oder die von ihm bestimmte Stelle ist berechtigt, dem Einführenden Anweisung über die Art und den Preis des Weiterverkaufs zu erteilen, insbesondere bei dringendem örtlichen Bedarf den Absatz der Waren in bestimmten Kommunalverbänden oder an bestimmte Empfänger anzuordnen. Dis Einführenden und die Weiterverkäufe!.- der Ware sind zur Einhaltung dieser Anweisungen verpflichtet. III. Die Ueberwachung der getroffenen Anordnungen liegt den Kommunalverbänden und den Preisprüfungsstellen ob. Das Landespreisamt und die Kommunalverbände sind berechtigt und nach Befinden verpflichtet, aus Gründen der Ueberwachung anzuordncn, daß dis Einfuhrwaren nur in bestimmten Geschäften oder in bestimmten Geschäften nicht, oder daß sie nicht gleichzeitig mit Jnlandsgemüse und -obst feilgehalten werden dürfen. Auslandsware ist bcim Kleinveikauf in allen Fällen als solche deutlich zu kennzeichnen und mit deutlich erkennbaren Preistafeln zu versehen, deren Preise bei der Abgabe nicht überschritten werden dürfen. IV. Zuwiderhandlungen werden nach den eingangs genannten Bestimmungen bestraft. V. Diese Verordnung tritt am I. Februar 1920 in Kraft. Dresden, am 24. Januar 1920. 190 V O Wirtschaftsministerin«, Landesledensmittelamt. Landespreisamt. Bergarbeiterstreik im Lugau OelsnitzerRevier Kleine Zeitung für eilige Leser. * Alle Gerüchte über eine angebliche demnächstige Ein stellung des deutschen Zinsendienstes werden amtlich ganz em- jchteden in Abrede gestellt- * Im Befinden des Nsichssinanzministers Erzberger ist noch keine Besserung eingetleten. * Die Relchsregierung kündigt den Entwurf eines Aus- wandemngsgesehes an. * Reichskommissar Severing hält die Streikgefahr im Nuhr- revier zur zwang-wehen Einführung der Sechsstuuoenschnyl für beseitigt. * Ein Versuch der Kommunisten, in Leipzig wilde Betriebs räte einzuführen, scheiterte gänzlich. * Es verlautet, baß die Entente eine neue Note an Holland wegen Auslieferung des Kauers richten w.rd. Bedenkliche Erscheinungen. Man tut gut, heutzutage weniger auf die Reden der berufsmäßigen Politiker und Agitatoren zu achten, die ja längst verlernt haben, uns noch etwas Neues zu sagen, was wir nicht schon hundert- oder tausendmal gehört haben, als auf die Äußerungen von Männern des praktischen Lebens, die alles das, was die Gesetzgeber der nachrevolutionären Zeit zusammenbrauen, am eigenen Leibe auszubaden haben. Nicht, als ob es sich dabei um ihr persönliches Wohl und Wehe, um Gedeih oder Verderb ihres Privatunternehmens handelte: die Öffentlichkeit hätte dem ganz andere Sorgen entgegenzustellen. Aber mit der Möglichkeit nutzbringenden Schaffens der einzelnen Betriebsleitungen hängt die Wohl fahrt ihrer Angestellten und Arbeiter nicht nur, sondern auch unserer ganzen Volkswirtschaft auf das allerengste zusammen, und nur ausgesprochene Bolschewistengehirne können heute den Standpunkt vertreten, daß die Kapitalisten nihig zu grunde gehen mögen, wenn sie sich in den Anschauungen der neuen Zeit nicht zurechtfinden könnten: dann würden eben die Arbeiter an ihre Stelle treten, und da man vom Kapital nun einmal nichts mehr wissen wolle, brauche man auch auf den Kapitalisten gar keine Rücksicht zu nehmen. So liegen die Dinge wirklich nicht: geht das Unternehmen zugrunde, dann müssen mit dem Unternehmer auch alle seine Arbeit nehmer ihres Weges ziehen, und der Staat, der nur am Leben bleiben kann, wenn ihm durch werteschaffende Arbeit immer wieder frisches Blut zugesührt wird, muß zusammen brechen. Da ist in diesen Tagen die Generalversammlung der Siemens u. Halske A.-G. in Berlin abgehalten worden, eines Unternehmens, das dem deutschen Namen in der ganzen W^lt zu hohem Ansehen verhalfen hat und das es an iatbereiter sozialer Gesinnung nicht hat fehlen lassen. Trotz dem war es selbstverständlich, daß der Generaldirektor der Gesellschaft, Herr C. F. v. Siemens, seinen Aktionären über einen sehr erheblichen Rückgang der Produktion zu klagen hatte — das gehört heute ja so gut wie zu jeder General versammlung. Aber mehr als das: auch die Arbeits leistung des Vorstandes der Gesellschaft und der leitenden Angestellten, mußte Herr v. Siemens berichten, ist auf ein Minimum zurückgegangen, weil ihre ganze Zeit und fast ihre gesamte Arbeitskraft durch nichts als innere Betriebs schwierigkeiten in Anspruch genommen wurden. Betriebs versammlungen und Ausschußsitzungen, Konferenzen und Ver handlungen verschlangen die kostbarste Arbeitszeit und Arbeitskraft, sodaß für die leitende Führung des Unter nehmens, seinem weiteren Ausbau nach innen wie nach außen die Anknüpfung nur nutzbringender Verbindungen kaum noch Spielraum übrig blieb. Wenn das am grünen Holz einer so großen, wohlorganisierten Firma geschieht, die noch dazu über einen sehr beträchtlichen Stamm alter, mit dem Unternehmen einigermaßen verwachsener Arbeiter ver fügt, was soll da erst mit den dürren Zweigen unserer Volkswirtschaft geschehen, die den Stürmen der Zeit nm ungleich weniger gewachsen sind? »Und nun kommt gar noch das Betriebsratsgesetz, von dem die deutsche Industrie, wie Herr von Siemens bemerkte, die durch Erfahrungen begründete Befürchtung hegt, daß es von den immer noch ausschlaggebenden radikalen Elementen der Arbeiterschaft zur weiteren Beunruhigung des Volkes benutzt werden dürfte. Was sie braucht, um die Produktion wieder un gefähr wenigstens dem Friedensstand anzunähern, sind ruhige und gleichmäßige Arbeitsbedingungen. Siemens und Halske aber ist im letzten Jahre hinter der Friedensleistung so ziemlich um die Hälfte zurückgeblieben. Ehe diese barba rischen Verluste nicht wieder eingeholt werden, werden wir das Ausland von der Lebensfähigkeit unserer Wirtschaft nicht überzeugen können. Was aber davon alles abhängt — Valuta, Preise der Lebensmittel, .der Rohstoffe und der Waren, Höhe der Löhne, Kaufkraft unseres Geldes.— das vermag nachgerade jedes Kind sich an den Fingern adzu- ;ählen. Also? Man muß in diesem Zusammenhangs an die Warnung eines anderen Mannes aus der Praxis, des volksparteilichen Abgeordneten Dr. > Bögler denken, der kürzlich in der Nationalversammlung ankündigte, daß wir demnächst in Deutschland 5—600 000 Betriebsräte haben würden, die für produktive Arbeit nicht mehr in Betracht kommen dürften. Davon 10 000 allein im Ruhrgebiet, deren Arbeitsleistung auf I V2 Millionen Tonnen Kohlen im Jahr zu berechnen sei. Können diese unsäglichen Verluste an kostbarsten Arbeits werten durch irgendwelchen Segen ausgewogen werden, den das Betriebsrätegefetz vielleicht uns bringen wird? Wenn aber die Stimmen der erfahrensten Praktiker ungehört ver hallen, wer soll da noch Vertrauen haben, daß wieder bessere Zeiten für uns kommen werden? Änderung -es KnedensvsrLrages? Neuorientierung der Ententepolitik. Die halbamtliche Londoner .Westminster Gazette" ver sichert, Lloyd George sei mit einer neuen Orientierung aus Paris zurückgekommen. Er sei sich darüber im klaren, daß die Strafbestimmungen des Friedensvertrages unbeachtet bleiben müssen und sei überzeugt, daß Mitteleuropa dem freien Handel wieder geöffnet werden müsse. Er sehe ein, daß dies nur möglich sei. wenn der Kredit Deutschlands miederhergestellt werde. Der erste Schritt werde vielleicht eine große Anleihe an Deutschland sein. Die „Westminster Gazette" meint, daß diese Neuorientierung auch Änderungen in den Bestimmungen übel die Wiedergutmachung nach sich ziehen könne. * Pariser Botschasterkonfcrenz und Ausliefernngsfrage. Die holländische Note wegen der Auslieferung des Kaisers wurde in der Pariser Botschafterkonferenz eingehend besprochen. Die Vorberatung einer Antwortnote, in der neuerdings auf der Auslieferung beharrt werden soll, wurde einer juristischen Sachverständigenkommission beim franzö sischen Ministerium Les Äußern übertragen. Die Antwort note wird bald fertiggestellt sein. Man erwartet, daß ein Vertreter der Alliierten sie der holländischm Regierung nach der nächsten Sitzung der Botschafterkoch,renz am Montag übermitteln wird. Schutz der Auswanderer. Verbot privater Auskunftsbetriebe. Um die immer stärker einsetzende Auswanderung in richtige Bahnen zu lenken und die Auswanderer vor Ent täuschungen zu bewahren, stellt die Regierung ein ent-
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