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Wilsdruffer Tageblatt : 08.02.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192002088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19200208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19200208
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1920
- Monat1920-02
- Tag1920-02-08
- Monat1920-02
- Jahr1920
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 08.02.1920
- Autor
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MOM Tageblatt Sonntag den 8. Februar 1820 79. Jahrg Insevlonspr«!» Pfg. für »le »gestalten« Ker,»«zelle »»er »er«n Naum, Lolalprel« Pfg., Rettamen Pfg., alles mit Teuerungszuschlag. Z trau» und tabellarischer Satz mit 5v"r Ausschlag. Del Wiederheiun« und Zadreeun 'hen entsprechender Nachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil lnur »en BeM. die Spaltzeile so Pfa. bez. Pfg. / Nachweisung»« und OffeMngsbiffr A> de». Pfg. / Telephonisch« Zustraten-Aufgade schließt jede« R«N«m»tt»»srecht au«. / Anzeigenannahme di« 11 Uhr vormittag«. / iSetlagengebühr »«s Tausend. Ml., iir die postaufjage Zuschlag. / Für da« Erscheinen »er Anzeigen an bestimmte« Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte Plaheerjchrist Auffchlag ohne Rabatt. / Vie Rabattsätze und Nettopreise baten nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigleli; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen »ersch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Jetten- preise«. / Sofern nicht scheu früher ausdrücklich »der stillschweigend al« Erfüllung«»! Wilsdruff vereinbart ist, gilt e« al« »ereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« lischt »er Empfänger iunerh.» Tagen, »»m Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. N,. »»» für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das g.ln,o"cher, «ml WilSdrufI Nr. « f0Mfe fük dNs Forst- »»« .Wilsdruffer TogablaN- »rschel«! tügstch, mit «»«nähme »er Sonn- und 7 ^stiage, abend« » Uhr für dm felgenden Tag. / B«,u,«Preis bel «elbfiabhelung GL N e» vH Lsr «b M »'N der Druckerei »gch.ntlich Pf,., m.nattich pfg., »tert.ljährlich Ml.; »HtTH >8 »H k LZ L L Ußßß* L iI p I ZR IZ A4 unser« »usträ,er zu,fragen menattich Pfg., vierteljährlich SU.; V vH/ V v V V Gvd p S ? DA » p P W V "ll tei den deutschen Pestanstalten vierteljährlich Ml. ohne Zustellungsgebühr. - » e e Ale Postanstalten, Postbote» sowie unsere Austräger und «effhäst«steNe nehmen tederzeit Bestellen,«» ,»t,»,m. / Im Fall« Häberer »«»alt — Krieg »der sonstiger »d»»V irgendwelcher «t«ru»,en d»r Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten »der der sch - LT.t. » » . Befärdrrung««tnrichtung,n — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung iLLstr/SlNk sölk veNl uI) Ie »der Nachlieferung »er Zeitung »der auf Rückzahlung de« Bezu,«pr»is»«. Ferner hat der Inserent in den »den,«nannte» Fällen kein« Ansprüche, fall« di« Zetiung verspätot, I» beschränktem Umfange »der nicht erscheint. / «uzel- »orkaufsprei« »er Nummer 1» Pfg. / Zuschrist«» sind nicht perfüniich zu adressieren, sinder» an den Verlag, dl« Schristleliun, »d«r di« SesLästsstelle. / Ln»npme Zuschristtn bleiben unbertckstckttgt. / Brrliuer Aertretun,: Berstn SW.«. Amtlicher Teil Srolversorgung. Nachdem von der Reichsgetreidestelle der Ausmahlungssatz des Getreides sowohl für Roggen als auch für Weizen auf YO°/g festgesetzt und die Mehlration für die ver- sorgungsberechtigte Bevölkerung vom 9. Februar (920 ab auf 200 A auf den Tag und Aopf herabgesetzt worden ist, macht sich eine Neufestsetzung der Backvorschriften sowie der Mehl- und Brotpreis« und eine Herabsetzung der Wochenkopf-Brotmeng« erforderlich. Nach Gehör des Grnährungsausschufses wird daher für das Gebiet des Aommunal- »erbander Meißen Stadt und Land mit Wirkung vom 9 Februar 1920 folgendes bestimmt: l Backvorschristen. 1. Für die Zeit vom 9. Februar»1S2v ab wird das Mischungsverhältnis für die Herstellung von Schwarzbrot wie folgt festgesetzt: SO Teile Roggenmehl, 20 Teile Weizenmehl. 2. Die Bäcker haben aus (00 Pfund Mehl mindestens (36 Pfund Schwarzbrot herzustellrn und hierfür ein« entsprechende Zahl Brotmarken abzuliefern. Der Verlust infolge v»n Schwund, Verstaubung usw. ist hierbei bereits berücksichtigt. II. Mehlpreise. 3 Der Höchstpreis, den die Bäcker und Mehlhändler für be« Doppelzentner Mehl» frei Däckerhaus, an die Mühle zu entrichten haben» beträgt ab 9. Februar 1S2Ü 58,00 Mark für Roggenmehl, 63,75 Mark für Weizenmehl. 4. von den Bäckern und Mehlhändlern ist V0M 9. Februar 1929 ab für den Doppelzentner Mehl gelegentlich der Ausstellung der Mehlbezugsscheine die zur Deckung der Ablieferungsprämien für die Landwirte bestimmt« und an die Reichsgetreidestelle ab zuführende prämiengebühr in Höhe von 31»2V Mark (bisher 35,00 Mark), die zur Deckung der verauslagten Druschprämien erforderliche Li-f«rungszuschlagsgebühr in Höhe von 8 Mark (bisher 9 Mark) und di« Mehlbezugsscheingebühr wie bisher in Höht »on 1 Mark an den Rommunalverband zu entrichten. wie bisher, erhalten auch künftig diejenigen Bäcker, die einen Gesellen beschäftigen, auf 1 Doppelzentner Mehl H50 Mark Lieferungszuschlagsgebühr zurückoergütet und haben ferner diejenigen Bäcker, die keinen Gesellen beschäftigen, zum Ausgleich der Un kosten, di« den Bäckern erwachsen, welch« Geselltn eingestellt haben, folgende Sonder gebühr bei Ausstellung der Mehlbezugsscheine zu entrichten: u) 4,00 Mark für den Doppelzentner Mehl, wenn sie nach dem letzten viertel jährlichen Durchschnitt «ine Mehlmenge von wöchentlich über 20 bis 25 Zentner verbacken oder umsetzen, k) 2,00 Mark für den Doppelzentner Mehl, wenn sie nach dem letzten viertel jährlichen Durchschnitt eine Mehlmeng« von wöchentlich üb«r (5 bis einschließlich 20 Zentner verbacken oder umsetzen. b. Die Mehlhöchstpreise, welche Bäcker ««b Mehlhänble» fordern dürfe«, und wie sie unter I! 5a bis c der Bekanntmachung vom 30. Dezember (9(9 festgesetzt sind, bleiben bis auf weiteres bestehen. Der Bezug von Mehl durch die Versorgungsberechtigten und Selbstversorger von den Mühlen und Mühlrndäckereien bleibt auch weiterhin vrrboten. m. Brotgewicht und Brotpreise. Vom 9. Februar 1920 ab können Brot« zu 3 Pfund 400 x — (900 x und zu 3 Pfund hergestellt werden. Von demselben Tage ab betragen die Brotpr-isr für Schwarzbrot 0,55 Mark für ( Pfund Brot, (-05 „ „ 2 ,, „ 1,55 ,, „ s ,, " (,95 „ „ 3 „ 400 F Brot. Der Höchstpreis für eine Semmel im Gewichte von 70 bis 75 x beträgt auch weiterhin (2 pfg. IV. Wegen Herstellung eines besonderen KrankeugebScks erfolgt noch besondere Bekanntmachung. V. Grundration. Mit Wirkung vom »Frbrnar 1920 ab wird die Grnndration der »ersorgunAsberechligten Bevölkerung auf Anordnung des Wirtschaflsministeriums bis anf weiteres ans wöchentlich 1900 x Brot festgesetzt Demzufolge dürfen auf die vom Rommnnalverband Meißen Stadt und Land in Form von Brotmarkenheften ausgegebenen Brotmarken der versorgungsberechtigten Bevölkerung abgegeben und bezogen werden: a) ans eine« ganzen, über 4 Pfund Brot lautende« Brotmarken boge« künftig: 1900 8 Schwarzbrot oder (500 § Weißbrot oder (200 x Mehl, b) auf je eine Brotmarke aus dem Broimarkenheft über ( Pfund Schwarz brot oder 375 x Weißbrot oder 300 Mehl künftig: die ans der Brotmarke ausgedruckte Menge Brot oder Mehl, c) auf je eine kleine Marke über 100 x Brot künftig: 80 8 Schwarzbrot oder 75 § Weißbrot oder 60 § Mehl. VI. Selbstversorgerration. Hinsichtlich der Herabsetzung der den Selbstversorgern zustehenden Getreidemenge find die Verhandlungen bei den zuständigen Stellen noch nicht abgeschlossen. Bekanntmachung «lfolgt daher später. Zunächst darf der auf dem Selbstversorgerbogen Februar (9^0 befindliche Kleiebrzngsschein infolge des veränderten Ausmahlungssatzes nur mit 720 x Kleie beliefert werde« VII. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen di« Bestimmungen di-ser Bekanntmachung werden auf Grund der ßß 6(, 80, 8( der Reichsgetreideordnung vom (8. Zuni (9(9 bezw. auf Grund -es Höchstpreisgesetzes bestraft. Meißen, den 5 Februar (920. Rr. 141 II R. Kommunaloerbaud Meitze« Stadt und Land. <Die Amtshauptmannschast.) Brotmarkena usgabe. I. Versorgnugsberechtigte Bevölkerung. Nachdem die Reichsgetreidestelle die Mehlration auf 200 § auf den Tag und Kopf herabgesetzt hat, und das Wirtschaflsministermm teilweise auch hinsichtlich der Wochenration für die Kinder eine Aendrrung angeordnet hat, haben für die Zeit vom 16. Februar bis 9. Mai 1920 zu erhalten: a) Kinder im 1. Lebensjahr wöchentlich 1 Pfd. Schwarzbrot, b) Kinder im 2., 3., 4., 5. und 6. Lebensjahr wöchentlich S Pfund Schwarzbrot, also ein Brotmarkenheft, aus dem die rechte Hälfte (dir 5 kleinen Abschnitte) »on jedem Blatt entfernt ist, c) alle übrigen Personen wöchentlich 1900 x Schwarzbret. Die unter c in Frage kommenden Personen haben ein vollständiges Brotmarkenhsft zu er halten. Die Minderbelieferung erfolgt durch die Brotoerkaufsstellen. II. Selbstversorger. Für die Selbstoerssrger werden die Brotmarkenbogsn für März, April und Mai 1920 ausgeg«ben. Ihr« Umwertung blribt vorbehalten. lll. Die Brotmarken nebst weiteren Unterlagen werben den Gemeindebehörden wieder durch die Druckerei Klinkicht und Sohn in Meißen zugehen. Etwaiger Mehrbedarf ist bei der Amtshauptmannschast anzumelden. Meißen, am 5. Februar 1920. Nr. 127 II R. rs7» Kommunalverba«d Meitze« Stadt und Laud. (Die Amtshauptmannschast > Grumbach. MW GGHWt in der UMmDsW. Die Auszahlung der Kvhlenbsihilfen an Minderbemittelte erfolgt von Montag den 9. Februar bis Mittwoch den 11. Februar nur vormittags im Gemeindeamts. Die bis 11. Februar nicht abgrholtrn Beihilfen werden der Brmmkassr überwiesen. Der Gemeiudevorstaud. Grumbach, am 6. Februar IL20. rz«e Kleine Zeitig Ar eilige Leser. * ^Inb«n.!urg nnü Ludendorff losten erklären, daß auch sie kemeLwess bereit find, sich der Erneute freiwillig zu stellen. * Die Anklage gegen den Attentäter, der Erzberger ver wundete, lautet auf Ätordversuch. Der P ozei beginnt vor aussichtlich am 21. Februar. * Die AeiÄrregiernng lc:4t für S0 Millionen Mark nes« Lelmwenntüstücke präge«. * Meldungen aus Paris besagen, dab ble RLsliefsnmasMts »»ch nicht »oLnändi? i« und w«U«r« Lisi«, fÄs«« würSe«. Was nun? Weitere Asslis?er««ss ifts« fslZnr. Lllle Reichs- und StaatSstellen, die gesamte deutsche Presse gleich welcher Partei und mit ihnen das deutsche Volk sind sich einig, dcch die schmachvolle Zumutung der Aus lieferung an die Entente eine glatte Unmöglichkeit und darum abPrlehnen ist. Dss steht einwandfrei fest, nicht aber, was nun gesÄtsikn «ruß. «rs diesem einmütigen Wille« der deutsche« Natis« s« ElchaLs«. D«S W«Ä i« AuLMdÜck weder die Regierung noch fönst jemand» es wird vielmehr wesentlich davon abhängen, was dis Entente weiter in der Angelegenheit unternehmen wird, nachdem ihr — hoffentlich — jenes Bewußtsein kommt, was sie mit ihrer Forderung angerichtet hat. Darüber liege« im Augenblick nur unbe stimmte Nachrichten vor, die wir nachstehend registrieren wollen. Boran die eine, daß „Havas" halbamtlich meldet, der ersten ArSlieferungsliste würden noch weitere folgen, sobald durch di« Vernehmung der Angeklagten die übrigen Mitschuldige« sestgestellt feie«. »Hav^s« ist also naiv senua Wumrehme«. d-ck Männer wie Lludenbnrg, Luden-
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