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Wilsdruffer Tageblatt : 14.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192003142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19200314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19200314
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1920
- Monat1920-03
- Tag1920-03-14
- Monat1920-03
- Jahr1920
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 14.03.1920
- Autor
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Amtsgericht m,s de» Stadttat z« Wilsdruff Ar die Amtshauptmannfchaft Meißen, Mc das rentamt zu Tharandt ArrnloceHtr: Amt WiiSdruff Nr. 8. Postscheck-Konco: Leipzig Nr. 28«i4 sowie für das Forst- Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1S41. o« »MUdncher Tageblatt erschein! täglich, mit «»«nähme der «onn- und Festtage, abend« c- ishr für den folgenden Tag. / Bezug«pre!« bei Selbstabholung «mi der Oruüerei wichentliib pfg., monatlich pfg., viertestährlich Ml.; »vrch unsere Au«trLger zugetragen monatlich Pfg-, vierteljährlich Ml.; »ei den deuffchen postanstatten vierteljährlich Ml. ohne ZusteNung«aebühr. Nlle poffanstalien, Postboten sowie unsere Austräger und T>cschästsstelle nehmen ederzeit Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der B-trlebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungsrinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises, »erner bat der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, In beschränktem Umfange oder nicht erschein,. / Ginzel, »mlaussprei« der Rümmer 10 pfg. ^Zuschriften stnd nicht peAMch zu «dressieren, sondern an den Verlag, dle SchrEtung »der die S°,chüstssteNe. / «nonpme Zuschriften bleiben unberückstSsta«. / Berkner Vertretung: Berlin SW.4». Insertionsmeis pfg. für die 6.gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, Lolalprcis pfg., Reklamen pfg., alle« mit Teuerungszuschlag. Z. traub und tabellarischer Sah mit rcstr Ausschlag. Bei Wiederholung und Zahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Belannknachungen im amtlichen Teil snur von Behör. -ft die Epaltzeile so pfg. bez. Pfg. / Rachweisungs« und Offcrtsngebühr ro be». pfg. / Telephonische Inseraien-Aufgabe schließ! jede« Restamaiionsrechl au«. / Anzeigenannahme dis 11 ilhr vorinistag«. / Beilagengebühr da« Tausend- Ml., Ir dle Postaufiage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / GtrMe Plahborschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabaiisätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Sültigleit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brulto-Iellen- prestes. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt e« al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechluingstage an, Widerspruch erhebt. Nr. 61 Sonntag den 14. März 182V 79. Jahlg. Amtlicher Teil Fettverteilung. Aut den Abschnitt O der Landessenkarte sowie auf dis Kranksnbutterkarten wcrdm auf die Zeit vom 15. bis 21. März 1920 5V § Butter ausgegeben. Meißen, am 12. März 1920. z«,7 Nr. 311 II0 KomMunalverbkud Meitzen-Land. Rostfieisch-Dsrkaus Dienstag den 16. März von 2—4 Uhr auf dle Nummern 738 bis Ende und 1 bts 102. — Di- bestellten Möhren können bei Humpisch ab- gehoit werden. Gelbe Möhren das Pfund 18 Pfg. Rote Möhren das Pfund 25 Pfg. Wilsdruff, am 13. März 1920. Mir Der Stadtrat—Kriegswirtschaftsadt. Grumbach. Wegebaufuhren. Da die Versteigerung der Wegedaufuhren wegen Mangel an Bietern am 11. März 1920 abgebrochen werden mußte, findet Fortsetzung dec Versteigerung Sonntag den 14. März 1920 vormittags '/»I2 Uhr im Gasthof statt. Grumbach, am 12. März 1920. 2S7S Der Gemeindevarstand. Nir Mm MW, SnzeiW bi; 10 Ihr mmittG MziWkn. M WMMlils Mzt. M DiMckeckmlW mtzU Me M KaiiMmitglitder ftkm Mte stütz Aerliii »ecklsei. HeiieriislMdsltzaPgirktzlor M-MWerg IMikmzler. — ßmeralSer ZiWklie Kitzen o.Mmtz MürisltztrMriksttzktzlitztr Heute morgen 8 Uhr erhielten wir von unserem Ber liner D-veschen-Bureau folgende Nachricht: Die Marine Brigade in Döberitz auf dem Anmarsch gegen die Regierung. Berlin, 13. März, stu.) Die in Däberitz garni- sonierende Marine-Bvigade soll fich, wie verlautet, auf dem Anmarsch gegen die Regierung befinden und marschierte während der Nacht von Däberitz in der Richtung nach Berlin. Das Brandenburger Tor und alle Zugänge zum Stegierungsviertel, sowie alle Regierungsgebäude find mit Truppen stark besetzt und mit Geschützen und Maschinen gewehren in Verteidigungszustand versetzt. In der Stadt ist alles ruhig. Mittlerwelle haben sich aber die Verhältnisse mit Blitzesschnelle entwickel. Kur; vor 12 Uhr telephonierte unsere Bcrl'ner Vertretun.,: Berlin, 13. März, (tu.) Die i« Anmarsch befindliche Brigade Ehrhardt in Stärke von 5000 Mann stellte an die Re- gier««8 ein Ultimatum Die Verhandlungen mit der Regiernng Bauer in der Nacht verliefe« ergebnislos. Da die Negierung «nr 3000 Mann Garuissntruppen und nicht sicher in der Hand hatte» vermied sie unnötiges Blutvergieste«. Nie Aabiuettsmitglieder haben heute früh V26 Uhr Berlin verlasse«. Um 7 Uhr rückte die Brigade Ehrhardt mit schwarz-weist-rote« Fahne« i« Berlin ein «»d besetzte sofort das ganze Re- gierungsviertel Wie gerüchtweise verlautet, soll »>ls Protest hiergegen der Generalstreik er klärt werde«. Berlin, 13 März (tu.) Vo« der Reichskanzlei wird folgende Benach richtigung ausgegeben: Die bisherige Reichsregierung hat anfgehört -u sei«. Die gesamte Staatsgewalt ist auf den «itnnterzeichnenden Generallandschastsdirektor Kapp-Königsberg als Reichskanzler«, preutzifche« Ministerpräsidenten übergegangen. Zum mili- tärischey Oberbefehlshaber und gleichzeitig als Neichsmehrmiuister wird vom Reichskanzler der General der Infanterie Freiherr vo« Lüttwitz berufe«. Eine neu« Regierung der Ordnung, der Freiheit «nd der Tat wird gebildet. Freiherr von LÜttwitz, General der Infanterie Kapp, Reichskanzler. Berlin, 13 März (tu.) Der Reichskanzler gibt bekannt: Das Mandat der Nationalversammlung zum Erlast einer Verfassung und znm Adschlutz des Friedens ist erloschen Es fehlt hier jedes moralische Recht zu weiterer Tagung Ihr Ver such, die Wahl hinansznschisben und dadurch ihr Mandat eigenmächtig zu verlängern, wider spricht dem Volkswillen Die eben beschlossene Verfassung wird willkürlich von ihr wie ein Fetze« Papier behandelt Schon will dis Mehr heit dis Wahl des Reichspräsidenten nicht durch die Gesamtheit des Volkes, sondern durch das Parlament vornehmen. Me Nationalversamm lung wird hiermit aufgelöst. Sobald Vie innere , Ordnung wieLerhergeftellt, werden wir zu ) verfafinngsmästigen Zuständen znrÄckkLhre«. Der Reichskanzler Kapp. * Wie der D'ed in der Nacht kam der Sturz der dis- l herigen Regierung. Gehnme Vorbereitungen scheinen hier- s zu schon längst im Gange gewesen zu sein. Daft eigen- ! mächtig« Handeln der mshengeu Regierung, das Hinweg- ? setzen über den VolkswiLen mögen, wie es heißt, das schnelle Vorgehen verenlaßt Haven. Hoffen wir, Voß mit der neuen Regierung auch bessere Z^ten einkehven. Jedenfalls hat dis alte Regierung h nläng ich gezeigt, uns nicht regiert werden darf. Welchs Stellung dis Stützen der alten Regierung zu dem Gewaltakt nehmen werden, ble br der Zukunst avhs mgestellt. Eine ungeheuerliche Forderung. Was Frankreich uns zu bieten wagt! Die Affäre der wildernden Franzosen in der Mark, wobei einer der Wilddiebe erschossen wurde, soll anscheinend noch weitere Kreise ziehen. Aach ein r Havaemettung steht nämlich zu erwartk», dass die französische Regierung für den in Deutschland ae° töleten fean öüschcn Soldaten emr bedeutende Ei tichädwuog verlangen wird, ähnlich wie tm Falle dcS Wachtmmstciö Manheim. Das wäre allerdings der Gipfelpunkt des Unglaublichen. Man denke! Mitten im Frieden treiben sich zu wiederholten Malen wildernde französische Soldaten in der Mark herum, werden von den Bauern und den Jagdpächtern gestellt und aufgefordert, ihre Waffen niederzulegen. Dieses tun die Wilddiebe aber nicht, eröffnen vielmehr das Feuer auf die Bauern. Diese erwidern, einer der Wilddiebe wird getötet und die Mehrzahl der übrigen festgenommen. Anstatt nun, wie es sich gehörte, diese Frevler zu bestrafen, fordert Frank reich eine .bedeutende" Entschädigung. Neue Ententenoten in Sicht. Die Pariser Botschafterkonferenz beschäftigte sich mit den Zwischenfällen vom Dezember in Memel aus Anlatz der Anwesenheit der interalliierten baltischen Kommission unter dem Vorsitz des Generals Nießel. Die Konferenz hat entschieden, der deutschen Regierung eine neue Note, die, wie der „Temps" sagt, in sehr festem Tone gehalten sein soll, zu überreichen. Das .Journal des Debats" sagt sogar, sie sei in außerordentlich scharfem Tone gehalten. Die Botschafter- konferenz beschäftigte sich alsdann mit dein sogenannten Detachement Markow, einer russisch-deutschen Formation, dis sich augenblicklich in Danzig befindet. Die englische Regie rung soll die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Austoiung treffen. Die Konferenz beschloß, daß die interalliierten Kontrollkommissionen in Deutschland auch berechtigt sei dle befestigten Plätze, deren Niederlegung durch den Friedei vertrag von Versailles nicht beschlossen wurde, zu inspizier Des ferneren soll dem Verlangen der deutschen Regierw ihr eine gewisse Anzahl Militärflugzeuge zu Polizeizweä zu belassen, nicht Folge gegeben werden. ZMÜckWer'slmg der EnienievorSehalFe. Ändrohung von Repressalien. In einer Note an die Entente betreffend die „Kriegs vergehen" weist die Reichsregierung nachdrücklichst auf die Unparteilichkeit des deutschen Reichsgerichtes hin und weist die Ententevorbehalte bezüglich des Verfahrens vor diesem höchsten Gericht entschieden zurück. Auch wendet sich die Note scharf gegen die unrechtmäßige Verhaftung von Reichs angehörigen im besetzten Gebiet und verlangt deren Frei lassung. Die deutsche Note schließt mit den Worten: .Die Herstellung normaler Beziehungen zwischen den beiderseitigen Staatsangehörigen ist kaum denkbar, wenn die Alliierten es endgültig ablehnen, ihre Strafgewr.lt in dieser Hinsicht frei willig zu begrenzen, und wenn sie dadurch die deutsche Re gierung zwingen, auch ihrerseits zur Sühnung der von alliierten Staatsangehörigen während des Krieges gegen Deutsche begangenen strafbaren Handlungen Maßnahmen zu treffen." AM Mark Geldstrafe für Helfferich. 8 Berlin, 12. März. Starke Sicherheitsmaßnahme waren heute in Moabit getroffen, um die Verkündigung des Urteils im Beleidigungs prozeß Erzberger-Helfferich vor jeder Störung zu bewahren. Das Kriminalgericht war in weitem Umfange abgesperrt, die oberen Tribünen im Saal geschlossen und für den Ein tritt in den Zuhörerraum nur ganz wenig Karten auS- gegeben. Herr Helfferich war mit seinem Anwalt an wesend, Herr Erzberger dagegen nicht erschienen. Gegen 10 Uhr begann der Vorsitzende mit der Verkündigung deS Urteils. Der Angeklagte Staatssekretär Dr. Helfferich wurde wegen formaler Beleidigung ans den ßß 485 bis 180 des Strafgesetzbuches im einheitlichen Zu sammentreffen aus 8 1^6 des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von 300 Mark eventuell im Nicht- einbringnngsfallc zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. Dem Nebenkläger Erzberger wurde die PnSlikativns« befugnis des Urteils, die Unbrauchbarmachung der Druckschriften, besonders der Broschüre „Fort mit Erzberger" zugesprochen. Unter den Begriff der zu vernichtenden Druckschriften sind außer der Broschüre die in der Kreuzzeitung erschienenen Artikel Helfferichs zu verstehen, dann auch die Unkosten des Prozesses einschließlich der dem Nebenkläger erwachsenen Kosten auferlegt worden. * Die Urteilsbegründung, soweit sie vom Gerichtsvorsitzenden mündlich gegeben wird, besagt, der Angeklagte habe dem Nebenkläger vorgeworfen 1. die Vermischung politsicher Tätigkeit und eigener Geld» tisteresfen (Geschäftsvolitik), 2. Unwadrhastigkeit, 3. Unan ständigkeit, 4. politische Tätigkeit zum Nachteil Deutschlands. Das Gericht hatte die Berechtigung der erhobenen Vorwürfe zu prüfen mit einer Einschränkung hinsichtlich der Gruppe 4 inwiiücbe Täiiakeitl und des rur Gruvve 2 aeoöriaen Vor-
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