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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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6. Petition der Tuchmacherinnung zu Leisnig, worin sic die j! Zustimmung der 2. Kammer zu dem preuß.-deutschen Zoll- § verbände beantragt; ft An die vereinigte I. und 2. Deputation. 1 7. Die Schneiderinnung zu Löbau bittet ihre durch das Ge- 1 setz vom 3. Januar 1831, das Fertigen neuer Kleider durch Frauenspersonen betreffend, verursachte drückende Lage zu verbessern; An die 4. Deputation. 8. Die 4. Deputation der 2. Kammer übersendet dieser Kam mer die Beschwerdeschrift der Gemeinden Holzhausen und Zuckelhausen, No. 368 der Hauptregistr. mit dem Ersuchen, solche mit der darauf gefaßten abschriftlich beiliegenden Resolution an die erste Kammer abzugeben; Nachzugehen. 9. Bericht der 1. Deputation der 2. Kammer über den Ge setzentwurf, das Verlesen der Gesetze und Gesetzauszüge, auch Bekanntmachung anderer nicht kirchlicher Gegenstände von den Kanzeln betreffend; Zum Druck. 10. Bericht derselben Deputation, über das Decret, die Publication der Gesetze und Verordnungen betreffend; Zum Druck. Auf der Tagesordnung stand auch heute die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, die gemischten Ehen be treffend. Man begann mit tz. 11. Er lautete wie folgt: „Uneheliche Kinder, welche durch nachfolgende Ehe legkti-j mirt werden, ingleichen die durch einen Landesherrlichen Befehl mit der Wirkung des Allodial-Erbfolgerechts in das Vermögen Z des Vaters Legitimirten, sind jedoch auch in dieser Beziehung den ehelichen gleich zu achten. Nur ist, was die Legitimirten der letztem Art betrifft, hierzu erforderlich, daß die an der Erziehung derselben noch thatigen Antbeil nehmende Mutter in die Legitima tion mit der bezeichneten Wirkung gewilligt habe. —> Brautkin- der werden, wenn die Schließung der Ehe durch Ableben des ei nen oder andern Verlobten verhindert wird und giltige Vertrage darüber unter ihnen nicht bereits geschlossen worden sind, nach der Bestimmung des überlebenden erzogen. — Sind aber beide gestorben, oder treten andre Hindernisse der Vollziehung der Esie entgegen, so entscheidet die Confession der Mutter." Die Deputation bemerkte hierbei: Die Deputation findet es angemessen, und demjenigen, was j oben darüber bemerkt worden, daß bei unehelichen Kindern nicht i die Bestimmung, sondern die Confession der Mutter, überdies Erziehung des Kindes entscheiden müsse, wie bei ehelichen nichts die Bestimmung, sondern die Confession des Vaters entscheidet,; entsprechend, daß anstatt des zweiten Satzes, nach der Bestimmung des überlebenden erzogen, gpsagt werde: nach der Confession des überlebenden erzogen. Weil auch ferner nach der vaterländischen Gesetzgebung Brautkinder mehr den ehelichen als unehelichen Kindern beizuzäh len sind, so findet die Deputation es für richtiger, daß am Schluß i des gesagt werde anstatt entscheidet die Confession der Mutter, vielmehr im Gegentheil entscheidet die Confession des Vaters. Der erste Satz des H. ward unverändert angenommen. Der j 2. Satz wurde mit der von der Deputation vorgeschlagenen Mo- i disication angenommen. Wegen der beim 3. Satze von der De putation vorgeschlagenen Abänderung bemerkte der Staatsmini ster I). Mü ller: Es sei allerdings gegründet, daß auch in den im tz. angegebenen Fällen Brautkinder in der Regel den ehelichen beigezahlt würden, wenn nicht ein öffentliches Hinderniß entge gengestanden habe, welchesdieEhe wieder getrennt haben würde, z. B. eine so nahe Verwandschaft, daß die Dispensation nicht eintreten konnte. Allein es schiene doch die Bestimmung des in den angegebenen Fällen wünschenswert!). Unter den „andern Hindernissen" habe man sich z. B. folgende gedacht. Der Ver lobte bereue, verlasse das Vaterland und werde abwesend; oder er bleibe auch da, weigere sich aber, die Ehe zu vollziehen. Nun werde gegen ihn geklagt, er werde verurtheilt, aber die gesetzlichen Zwangsmaßregeln vergeblich angewendet, so würde in beiden Fällen die Erziehung des Kindes der Mutter allein oder den mütterlichen Ascendenten zur Last fallen, daher es wohl billig wäre, daß man auch ihrer Confession den Vorzug gebe. Die Abgeordneten Sachße und Axt treten dem be i. Der Referent bemerkte, daß die Deputation geglaubt habe, es den Rechtsgrundsätzenschuldig zu sein, die sonst angenommene Gleich stellung der ehelichen und Brautkinder auch hier beizubehalten. Abgeordneter Sachße: Man dürfe den Rechtsgrundsätzen nicht die Familienverhältnisse opfern; übrigens werde ja durch die Bestimmung des tz. noch nicht gesagt, daß die Brautkinder den gleichzuachten seien. Abgeordneter Roux: Nur die Conseguenz habe die Depu tation zu ihrem Gutachten bestimmt; indessen wäre die Wichtig- ! keit der praktischen Bedenken nicht zu verkennen. Abgeordneter Nostitz und Jänckendorf: Wenn man vom praktischen Gesichtspuncte allein ausgehen wolle, so ließen sich auch Verhältnisse denken, wo es besser wäre, das Kind durch seine Confession der Familie des Vaters naher zu stellen. Wenn also die Erfahrung für beide Meinungen spreche, so sei cs doch am besten, bei den Rechtsprincipien stehen zu bleiben. Bei der Abstimmung über den 3. Satz des tz. erklärten sich 42 Stimmen gegen den Vorschlag der Deputation. Man ging zu tz. l2. über. Die Deputation hatte dabei ' nichts zu erinnern und er ward unverändert angenommen, wie s folgt: „Hört eine Ehe durch Uebertritt des einen Theils auf, eine gemischte zu sein, so haben die Aeltern die Freiheit, ihre Kinder ; in der ihnen nun gemeinschaftlichen Confession zu erziehen, auch ! wenn dieselben bisher einen andern Religionsunterricht erhalten hatten." Länger verweilte man bei tz. 13. welcher folgendennaßen lautet: „Wenn hingegen durch einseitigen Uebertritt des einen Theils j eine Ehe erst zu einer gemischten wird, so ist dieser Uebertritt auf l die bis dahin gebornen Kinder ohne .allen Einfluß. Wegen der spater gebornen aber ist den Aeltern eine freie Uebercinkunft nach zulassen." Bei diesem tz. schlug die Deputation vor, nach den Worten des ersten Satzes: „ohne allen Einfluß" zu mehrerer Deutlich-
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