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Sächsische Elbzeitung : 22.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-185801220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18580122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18580122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-22
- Monat1858-01
- Jahr1858
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 22.01.1858
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Amts-, Anzeige- und Anterhlütungsblntt für Schändern, Sebnitz und Hohnstein. DV" Durch alle Postanstalten zu beziehen. Prännmcrationsprcis vierteljährlich 10 Ngr. Wie sorgt man für die Zukunft? Jedem menschlichen Wesen ist von der Natur selbst der Trieb cingcpflanzt, in demjenigen Lebenöalter, welches die Reife der körperlichen und geistigen Entwickelung bezeichnet, der Mit telpunkt eines Kreises gleichartiger Wesen zu werden, welcher die sittlichen Zwecke der menschlichen Gesellschaft überhaupt, in beschränkterem Umfange verfolgt. Aus diesem Triebe baut sick> aller Orten, wo menschliche Cultur herrscht, die Familie auf, welche die Grundlage der staatlichen Gemeinschaft, das Fundament der sittlichen Wcltordnung ist. Wer nun an dieser Grundlage, an der sittlichen Bedeutung der Familie rüttelt, versucht damit zugleich die Bedingung aller höher» Cultur, alles geistigen und moralischen Zusammenhanges zwischen den Einzelwesen, zu stören. Das hat man bereits im Altenhum erkannt, und die Geschichte von dem Verfall und Untergänge deö grossen römischen Weltreiches ist zugleich die Geschichte der Entartung des Familienlebens, der cinreißendcn Sittenlosigkeit, des immer allgemeiner werdenden HagestolzcnthumS. Mit Recht hat man darauf hingewiesen, daß dke sittlich- ernste Tüchtigkeit in dem Charakter der Volksstämmc germani scher Nace, ihre Quelle in der höhcrn Achtung vor der Ehe, in der größern Festigkeit der Familienbande hat. Man wird sich daher zu hüten haben, daß man in dem Streben, dem be drohlichen Wachsthnme deö Proletariats vorzubeugen, nicht Mittel anpreisc oder zwangsweise anordne, welche zwar die Begründung eines Hausstandes erschweren, in keinem Falle aber irgend eine Aussicht für die Beseitigung des hervorgeho- bencn Uebelstandcs bieten. „Schaffe Dir selbst eine Nöthigung Zu wirken und zu erwerben; Der einzle Mensch hat zn leicht genling. Läßt seine Kräfte verderben; Du wirst Dir der Deinen erst bewußt, Wenn Du für Andre sie brauchen mußt." Dieses Dichtcrwort birgt eine ernste Wahrheit in sich, und bedarf keiner weitern Umschreibung. Jbm liegt die alle Wahr heit zu Grunde, daß, wo ein Bcdürfniß sich einstellt, die Reg samkeit und mit ihr die Fädigkeit zu erhöhter Tbätigkeit, zu vermehrtem Erwerbe sich einfindet. Diese beiden Momente sind die Ausgangspnnktc aller Cultur überhaupt, — ohne Bedürf- niß kein Schaffen, ohne Nöthignng kein Fortschritt. Nächst diesem Triebe, eine Familie zu bilden, sich einen eignen Hecrd zu gründen, ist in der sittlichen Menschcnnatur kein Hang so ursprünglich, als der, diese selbsterschaffenc kleine Welt, welche der Familicnvcrband darstcllt, zu schützen und zu erhalten. Auch bei den edler organisirtcn Thieren ist dieser Trieb stark hcrvortretend, — er reicht aber nicht über die erste Zeit der Unbehilflichkcit der jungen Geschöpfe hinaus. Die Fürsorge des Menschen erstreckt sich auch auf die Zukunft der Seinen, umfaßt selbst die Zeit nach seinem Tode. Die Wichtigkeit des Gegenstandes wird es rechtfertigen, wenn wir der/ an die Spitze dieses Aufsatzes gestellten Frage einige praktische Be trachtungen widmen. „Wie sorgt man für die Znkunft der Seinen?" Diese Frage hat gewiß schon Viele unserer Leser zu ernsthaften Ge danken, Manche zu sorgenvollen Betrachtungen angeregt. Die jenigen, welche sich eines reichen Bcsitzlhumö, sei es an Capi- talvcrmögen, bedeutendem Grundeigenthum, oder sicherer Ren ten erfreuen, werden bei einfachen Verhältnissen von solcherlei Sorge weniger berührt, als Diejenigen, deren ganzes Capital in ihrer Arbeitskraft besteht, so lange sie im vollen Gebrauche derselben sind. Für verschiedene Beamtenklafscn hat der Staat in dieser Hinsicht insofern Fürsorge getroffen, als er die Beamten ver pflichtet, an den von ihm gegründeten Wittwenkassen Theil zu nehmen. Der Beamte ist verbunden, einen gewissen Theil sei nes Gehaltes zn dieser Kasse einzuzablen; je nach der Höhe des Beitrages erhält seine Wittwe bei seinem Tode eine ent sprechende jährliche Rente, welche mit ihrem Ableben wegfällt. Die sonstigen Familicngliedcr, namentlich die Kinder, erhalten auö diesen Kassen nichts. Man wird sagen, das Einfachste sei, wenn der sorgsame Hausvater bei Lebzeiten, namentlich während der Zeit rüstiger Arbeitskraft und reichlichen Verdienstes, von dem Erworbenen einen Sparpfcnnig znrücklegc, so daß sich zuletzt eine ansehn liche Summe beisammen findet, welche die bei seinem Tode noch unversorgten oder hilfsbedürftigen Angehörigen vor Man gel schützt!. Das klingt recht schön,'hat aber, praktisch betrach tet, seine großen Bedenken. Es gicbt wenig Personen, welche nicht schon mehrmals in dieser Weise zu sparen begonnen ha ben — es gehört aber wohl zu den größten Seltenheiten, daß ein solcher Vorsatz, gegenüber den tausenderlei kleinen und gro ßen Verlegenheiten des Lebens, conseqncnt durchgeführt würde. Man hat daher schon frühzeitig begonnen, auf Mittel zu sin nen, welche derartige Ersparnisse mit einer gewissen Unwider- ruflichkeit dem einmal beschlossenen Zwecke sichern, und gewisser maßen der Disposition des Sparenden entziehen. Diese Ent ziehung der beliebigen Disposition über die ersparten Groschen ist das einzige Mittel, aus Groschen Thaler, und auö einer Hand voll Thaler ein Capital zn machen, mit dem sich zuletzt ctwaü Erhebliches anfangen läßt. Die erste dieser Art von Anstalten waren die Leibrenten, nach dem Erfinder derselben, Lorenz Tonti, Tontinen genannt. Sic kamen um die Mitte deö siebzehnten Jahrhunderts in Frankreich in Aufnahme, und beruhen auf der Einrichtung, daß eine Anzahl von Personen ein Capital zusammcnschießen,'dessen Zinsen sie zn gleichen Antheilcn beziehen; in dem Maße, als die Zahl der Theilnehmcr sich durch den Tod einzelner Mit glieder verringert, wachsen die Zinscnbeträge der Ueberlebcnden; der Lctztlebcnde erwirbt daö gesammtc Capital. Eö ergicbt sich, daß daö Princip dieser Anstalten auf einer Art von Glücksspiel
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