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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was der Uhrmacher vom Anzahlungsgeschäft wissen muß
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vierundzwanzigstunden-Uhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 345
- ArtikelEin lehrreiches Kapitel aus dem Vereinsleben 347
- ArtikelTerrorismus in der Uhrenindustrie 348
- ArtikelDer mechanisch bewegliche Hahn der alten Straßburger Münster-Uhr 349
- ArtikelEin neuer Elektromotor für die Uhrmacher-Werkstätte 351
- ArtikelWas der Uhrmacher vom Anzahlungsgeschäft wissen muß 352
- ArtikelVierundzwanzigstunden-Uhr 353
- ArtikelSprechsaal 353
- ArtikelVermischtes 354
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 356
- ArtikelNebenfächer 359
- ArtikelBriefkasten 359
- ArtikelEine falsche Anklage 361
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 20 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 353 Wer sich dennoch auf Abzahlungsgeschäfte einläßt, den wird auch eine Streifung des Gebietes in strafrechtlicher Hinsicht inter essieren. Es gibt Leute genug, die kein Geld haben, sich eine Uhr zu kaufen, aber vielleicht die erste Rate erschwingen können. Sie schlagen dann dem Uhrmacher ein Abzahlungsgeschäft vor und erreichen häufig ihr Ziel. Solche Leute sind, wenn sie bei Eingehung des Geschäftes wußten, daß sie die Uhr nicht würden bezahlen können, Betrüger im Sinne des Gesetzes. Indem sie dem Verkäufer ihre Zahlungsunfähigkeit verschweigen, im Gegenteil womöglich regelmäßige Ratenzahlung versprechen, nehmen sie seinen Kredit in Anspruch in der Absicht, ihn um sein Guthaben zu bringen. In solchen Fällen kann die Anzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Diese Behörde ist auch der gegebene Ort, wenn ein Kunde die noch nicht völlig bezahlte Uhr, bei der der Uhrmacher sich das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung Vorbehalten hat weiterverkauft oder sonst widerrechtlich dem Uhrmacher entzieht. Es liegt dann strafbare Unterschlagung vor. — So unerfreulich die Abzahlungsgeschäfte auch für den Uhrmacher erscheinen, so notwendig ist es doch, daß er sich mit den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen vertraut macht, selbst wenn er persönlich nichts auf Abzahlung ver kauft. Sonst kann er die Hausierer nicht wirksam bekämpfen, die ihn durch solche Geschäfte im Umherziehen schwer zu schädigen vermögen. Wer die vorstehenden Ausführungen gelesen hat und sie sich für vorkommende Fälle aufhebt, wird die Verträge dieser Hausierer leicht auf ihre gesetzliche Zulässigkeit prüfen und manchem hereingefallenen armen Teufel aus der Klemme helfen können. L. |§m letzten Internationalen Telegraphenvertrage, der im vor jährigen Kongreß zu Lissabon revidiert wurde, haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, die amtlichen Zeit angaben in den Tele-t grammen einheitlich mi den Stundenziffern von 1 bis 24 durchzuführen. Es ist demnach keine Frage, daß die Uhren mit dem Vierundzwan- zigstunden - Zifferblatt sich allmählich ein größeres Feld erobern. Sie haben in Belgien und Italien schon eine große Verbreitung ge wonnen. Einrichtungen, die den Übergang vom alten zum neuen System zu erleichtern bestimmt sind, dürfen daher ein gewisses Interesse beanspruchen, und von diesem Gesichtspunkte aus führen wir hiermit eine neue Erscheinung auf diesem Felde vor. Ein Vierundzwanzigstundenkreis (Fig. 1) zerfällt in zwei Hälften, und zwar in einen Nachtbogen (19 bis 24, 1 bis 6) und in einen Tagesbogen (7 bis 18). Wenn man nun diese Kreislinie bei den Punkten . 6 und 18 kreuzt (Fig. 2), so entsteht eine flchterschlinge, wobei die obere Schlinge den Nachtkreis, die Vierundzwanzigstunden-Uhr untere den Tageskreis bildet. Klappt man nun den Tageskreis so hinauf, daß er innerhalb des Nachtkreises zu liegen kommt (Fig. 3), so bildet die Ziffernreihe von 1 bis 24 eine Schlinge in sich selbst. Die Ziffern sind jetzt, der Schlinge fol gend, ununterbrochen fortlaufend von 1 bis 24 zu lesen, und es kommen auf diese Weise sämt liche Tageszeiten (7 bis 18) in die innere Kreis fläche, sämtliche Nacht zeiten (19 bis 24, 1 bis 6) in einen äußeren Kreis ring zu liegen. — Bei der praktischen Aus führung wird dem Zifferblatt zweckmäßig die Ausgestaltung nach Fig. 4 gegeben, bei der die Ziffern in konzen- Die Nachtziffern würden dabei Fig. 4 frischen Kreisen angeordnet sind, zweckmäßig auf dunklerem Untergründe liegen. In Deutschland, als einem der zivilisiertesten Staaten, würde sich die Einführung solcher Zifferblätter unter Hinweis auf den oben erwähnten Revisionsbeschluß in der breiten Masse der Bevölkerung sehr leicht beschleunigen lassen, Wenn solche Uhren bereits im Handel wärea ~vm Sprechsaal Kegelbrüder Dem Vorsitzenden des Keglerbundes in Hannover sollte eine goldene Uhr nebst Kette im Werte von etwa 500 Mark geschenkt werden. Die Angelegenheit wurde dem Uhrmacher K. übertragen, der sich anschickte, eine I. W. C. - Uhr mit ent sprechender Panzerkette zu liefern. Da meldete sich aber ein anderer Uhrmacher und Kegelbruder, der eine Glashütter Union- Uhr mit Kette besorgen und bei dem Geschäft nichts verdienen, sondern noch 100 Mark zusetzen wollte. Der Geschenk-Ausschuß wurde stutzig und erkundigte sich bei einem dritten, unparteiischen Uhrmacher, ohne aber nach dem Einkaufspreise zu fragen. Der Befragte erklärte, daß von einem »Zusetzen« keine Rede sein könne, vielmehr würde dem zweiten der erwähnten Uhrmacher noch ein guter Verdienst bleiben. Der Neid ließ nun auch die Schließlich wurde dem Ausschuß von einem Uhrmacher eine 75 g schwere goldene Glashütter Lange-Savonnette-Uhr mit 63 g schwerer, vierzehnkarätiger Panzerkette für den oben genannten Preis angeboten. Erfreulicherweise erhielt aber dieser billige Mann die Lieferung dennoch nicht, sondern sie wurde dem zu erst angeführten Uhrmacher übertragen, der sein möglichstes zu tun versprach. Der Ausschuß hat sich also in diesem Punkte ungleich verständiger verhalten, als eine Reihe von Uhrmachern, die sich weder durch ihr Kollegialitätsgefühl noch in ihrer Eigenschaft als Kegelbrüder an unsinnigen Unterbietungen hindern ließen. Gerade die Uhrmacher sind es,d ie an den schlechten Preisen die Schuld tragen. Wann wird die Vernunft hier tagen? Zeit wäre es! W. in R. anderen Uhrmacher, soweit sie Kegelbrüder waren, nicht ruhen,
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