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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine falsche Anklage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 345
- ArtikelEin lehrreiches Kapitel aus dem Vereinsleben 347
- ArtikelTerrorismus in der Uhrenindustrie 348
- ArtikelDer mechanisch bewegliche Hahn der alten Straßburger Münster-Uhr 349
- ArtikelEin neuer Elektromotor für die Uhrmacher-Werkstätte 351
- ArtikelWas der Uhrmacher vom Anzahlungsgeschäft wissen muß 352
- ArtikelVierundzwanzigstunden-Uhr 353
- ArtikelSprechsaal 353
- ArtikelVermischtes 354
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 356
- ArtikelNebenfächer 359
- ArtikelBriefkasten 359
- ArtikelEine falsche Anklage 361
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 20 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 361 Eine falsche Anklage dem so betitelten Artikel auf Seite 330 bis 333 in voriger Nummer erhalten wir die nachfolgende SS^ÜI Erwiderung. Leider traf dieselbe so spät bei uns ein (am 9. Oktober), daß der Text der vorliegenden Nummer bereits abgeschlossen war. Nur durch ganz außergewöhnliche Maß nahmen ist es uns unter großen Schwierigkeiten möglidi geworden, diese Erwiderung noch mit aufzunehmen. Unsere eigene Entgegnung darauf mußten wir infolge dessen auf das äußerste Maß beschränken. Wir haben die betreffenden Stellen der Erwiderung, die einer Richtigstellung oder Entgegnung bedürfen, mit Nummern bezeichnet, die sich auf unsere am Schluß angefügten Bemerkungen beziehen, die mit den gleichen Nummern bezeichnet sind. Zunächst bringen wir den Wortlaut der uns zugegangenen Erwiderung In einem unter der Überschrift »Eine falsche Anklage« erschienenen Artikel der Deutschen Uhrmacher-Zeitung Nr. 19 vom 1. Oktober d. Js. wird der Prüfungsausschuß und die Sach verständigen der Braunschweiger Uhrmacher-Innung, sowie Kollege Hofuhrmacher F. Ludewig in einer Weise angegriffen (1), die notwendig einer Berichtigung bedarf. 7~ Zuerst möchten wir hervorheben, daß der Kollege Hof uhrmacher Ludewig vollständig unparteiisch ist, da derselbe dem Prüfungsausschuß nicht angehört und auf dem Verbands tage in München nur das bekannt gegeben hat, was ihm zu diesem Zwecke über die Angelegenheit vom Prüfungsausschuß zur eventuellen Verwertung mitgeteilt war. Kollege Ludewig sagte wörtlich in München: »Ich begreife überhaupt nidit, wie man in Berlin auf den Ankergang ein »hervorragend« hat geben können.« Unzweifelhaft geht daraus hervor, daß damit das miteingereichte Ankergang-Modell gemeint ist, welches tatsächlich nicht in Ordnung war, und nicht, wie irrtümlich in dem Artikel von Herrn W. Schultz behauptet wurde, der Gang in dem nach Glashütter Art gebauten Präzisionsuhrwerk (2). Diese Arbeit sowie die noch mit eingereichten sind so vorzüglich ausgeführt, daß sie auch als Meisterstück noch hervorragend zu nennen wären. Umsomehr mußte es unser Befremden erregen, daß der Prüfling, der solche Arbeiten ausgeführt hat, sich weigerte, die gewöhnliche, einfache Gehilfenprüfung unter Aufsicht zu machen. Obgleich er von allen maßgebenden Seiten auf die Folgen aufmerksam gemacht wurde und darauf hin gewiesen ist, daß man bei Ausführung der ihm aufgegebenen einfachen Arbeiten schon ein Urteil gewinnen würde, ob der Prüfling die eingereichten Stücke gemacht hat, erklärte er, sein Vater sei über dreißig Jahre fertig geworden, ohne Lehrlinge auszubilden, und so würde er auch wohl ohne diese fertig werden. Die in Punkt 23 angeführte Entschuldigung der Erkrankung seines Vaters ist doch kaum ernstlich zu nehmen, denn innerhalb der vier Monate von Anfang Mai bis September hätten sich schon zwei bis drei Tage gefunden, um die an geforderte Gehilfenprüfung zu machen, wenn der Wille dagewesen wäre. Die bei der Prüfungskommission entstandenen Zweifel sind hauptsächlich jedoch erst durch die von dem Lehrmeister, Herrn Siemann in Schöppenstedt, geführten Redensarten und Wider sprüche sowie durch ein von diesem Herrn an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtetes Schreiben, welches hierunter wörtlich folgt, entstanden: Otto Siemann _ , Uhrmachermeister. Schöppenstedt, den 5. Mai 1909. Sehr geehrter Herr Isensee! Meinem Lehrling C. Clemens genügte seine Prüfung in Berlin beim Deutschen Uhrmacher-Bunde, wo er an erste Stelle gekommen ist, nicht. Er quälte mich fortwährend um unsere im vergangenen Jahre ge gründete Innung für den Kreis Woh.nbüttel, wo er seine Innungs prüfung machen möchte. Unsere Innunr schläft, es liegt an mir; Clemens wird Ihnen gewiß auch erzählt haben, daß mir viel durch den Kopf geht und ich manchesmal nicht weiß, wo mir derselbe steht. Außer meinem Geschäft habe ich achtzehn oder neunzehn Ämter, als Direktions mitglied der hiesigen Spiritus-Sprittfabrik sehr viel zu tun, meine Geflügelzucht und Garten nimmt viel Zeit in Anspruch. Dazu kommt, daß ich öfter nach Glashütte und der Schweiz muß, wo ich bei Taschen uhrenfabrikationen beteiligt bin usw. Ich gab nun meinem Äusgelernten den Rat, er möchte sich an Sie betreffs einer Prüfung vor einer Innung wenden; er war bei Ihnen und hat seine Arbeiten gezeigt. Solche kann man nun nicht so schnell begutachten, dazu gehört Zeit. Ich habe mich geärgert über die Herren in Berlin, die haben nicht einmal die Taschenuhr auseinandergenommen (3). Heute schicke ich Ihnen Zeichnungen, die Fassungen und den theoretisch richtigen Gang. Ich erlaube mir auch ein von mir seiner Zeit eingedrehtes Trieb beizulegen. Ich bitte Sie, die Fassungen alle los zu machen, um die Arbeit beurteilen zu können; auf die Schrauben ist selbstverständlich kein Wert gelegt. Werter Herr Isensee, für Sie als bekannter Theoretiker wird der Glashütter Gang interessieren, genau nach Großmann gemacht, in der Praxis aber nicht zu gebrauchen. Clemens ist als Kaufmann weit tüchtiger als praktischer Uhrmacher. Ich würde sehr gern sehen, wenn Sie oder sonst ein Herr dort denselben einmal acht Tage im Geschäft hätten; er weiß von allem Bescheid, im Einkauf sowie Verkauf und Buchführung tüchtig. Er hat moderne Anschauungen, gutes Auffassungsvermögen; es spricht bei Ihnen aber auch mit, daß er sehr vermögend ist und mit den Ausgaben nicht sparen braucht. Bevor Sie ihm ein Zeugnis ausstellen, sähe ich gern, wenn Sie vielleicht einmal nach hier kommen könnten; ich möchte Ihnen meine Lehrlings-Erziehungsanstalt gern zeigen und könnte Clemens dann eine Welle, Fassungen usw. machen. Wollen Sie bitte die Sachen nur so lange dort behalten, bis ich nach dort komme: wir können uns dann noch weiter darüber unterhalten, d. h. wenn es Ihnen angenehm ist. Mit den freundl. Grüßen verbleibe iii Ihr Otto Siemann. Aus vorstehendem Briefe des Herrn Siemann geht doch hervor, daß derselbe sehr viel außergeschäftlich in An spruch genommen ist und, wie er angibt, auch oft auf längere Zeit verreist war, mithin keine genügende Kontrolle ausüben konnte. Ferner sagt er darin selber, daß der Prüfling weniger Uhrmacher wie Kaufmann ist, so daß die Zweifel des Prüfungsausschusses, ob der Prüfling die Prüfungsarbeiten wohl allein angefertigt habe, hiernach wohl berechtigt sind und er als einzige Beglaubigung die Bestätigung des Herrn Siemann wegen seiner häufigen Abwesenheit nicht anerkennen kann. Der vorstehende Brief des Herrn Siemann ist abschriftlich mit einem Begleitschreiben vom Kollegen Ludewig rechtzeitig am 21. September d. Js. an Herrn Redakteur W. Schultz, Mitglied der Prüfungskommission des Deutschen Uhrmacher-Bundes in Berlin, eingesandt, und hätte dieses wohl genügt, daß von seiten des Bundes erst nähere Erkundigungen über den Fall in Braun schweig bei dem dortigen Prüfungsausschuß eingeholt worden wären, bevor derselbe derartig angegriffen .wurde (4). Die Angabe des Herrn Siemann bei Punkt 23 des Artikels, die Mitglieder des Braunschweiger Prüfungsausschusses seien nicht in der Lage gewesen, das Ankermodell auf seine Richtig keit prüfen zu können, beruht auf einer freien Erfindung und zeigt dieses wieder, mit welcher arroganten Überhebung Herr Siemann gewöhnt ist, seine Zwecke zu verfolgen. Die den Sachverständigen gemachten Vorwürfe betreffs ihrer Gutachten müssen energisch zurückgewiesen werden. Die Gut achten sind nur der Wahrheit entsprechend und für den Prüf ling in jeder Weise wohlwollend und gerecht abgefaßt. Da von der Behörde die Gutachten als amtliche Dokumente bezeichnet wurden, sind wir leider nicht in der Lage, dieselben hier ver öffentlichen zu dürfen. Zu dem Beschluß der Prüfungskommission des Bundes be merken wir nochmals, daß uns als einzige Beglaubigung, daß der Prüfling die Arbeiten allein gemacht hat, die Unterschrift des Herrn Siemann nicht genügt. Auch das, wie hervorgehoben wird, mit großer Sorgfalt geführte Arbeitsbuch gilt uns nicht als
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