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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 34.1910
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die dem Uhrmacher drohenden Schädigungen und ihre Abwendung (Schluß zu Seite 40)
- Untertitel
- Auszug aus einem in Fachkreisen gehaltenen Vortrage von Wilh. Schultz
- Autor
- Schultz, Wilh.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 37
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 55
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der zwanzigsten ... 55
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 56
- ArtikelDie dem Uhrmacher drohenden Schädigungen und ihre Abwendung ... 57
- ArtikelDer Betrieb einer Straßenuhr durch Starkstrom 59
- ArtikelAus der Werkstatt 61
- ArtikelDie Mitglieder des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten 62
- ArtikelVorschläge für Rücker-Kompensationen 63
- ArtikelDer älteste Himmelsglobus im Germanischen National-Museum zu ... 64
- ArtikelDie Wahrheit über die Androiden 65
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 70
- ArtikelVermischtes 71
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 72
- ArtikelNebenfächer 73
- ArtikelBriefkasten 73
- ArtikelPatent-Nachrichten 74
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 75
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 93
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 109
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 191
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 207
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 225
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 257
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 273
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 327
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 343
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 363
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 4 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 57 Exterikulturen und Uhren. Von einer bekannten Glas- hütter Uhrenfabrik wird uns ein Schreiben zur Verfügung ge stellt, das ihr von den »Kolberger Anstalten für Exterikultur« aus Kolberg zugegangen ist. Diese Firma, die nach ihrer Brief- Verschlußmarke mit »Anmut, Schönheit, Jugendblüte, Ausdauer, Kraft« sozusagen handelt, beabsichtigt, jetzt auch Taschenuhren »aufzunehmen«, weil dabei vermutlich noch mehr abfallen dürfte, als beim Handel mit jenen mehr abstrakten Begriffen, die zusammen den Oberbegriff der Exterikultur (Außenkultur) ausmachen. Die Glashütter Firma hat natürlich keine Neigung, ihre Fabrikate jenem Versandhause mit dem schönen Namen zugänglich zu machen, und wir zweifeln nicht daran, daß dies für alle echten Glashütter Uhren gelten wird. Es gibt ja noch sonst Uhren genug, c’ie sich »exteri- kultivieren« und auf Abzahlung nach berühmten Mustern ver treiben lassen. Mit Bundesgruß die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Berlin SW 68, Zimmerstraße 8 Carl Marfels dr “TD Die dem Uhrmacher drohenden Schädigungen und ihre Abwendung Auszug aus einem in Fachkreisen gehaltenen Vortage von Wilh. Schultz (Schluß zu Seite 40) Secht häufig sind auch die Fälle, in denen der Uhrmacher Geld verliert, weil er eine reparierte Uhr ohne Baar- zahlung aushändigt. Dies darf man nur bei Leuten tun, die man ganz genau kennt, d. h. nicht nur als zahlungs fähig, sondern auch als ehrlich und anständig. Es gibt auch unter wohlhabenden Leuten Geizhälse, die alles zu teuer finden oder nachträglich allerlei auszusetzen haben, um am Preise etwas abdrücken zu können. Wieder andere tun das Gleiche aus bloßer Lust am Schikanieren. Dagegen schützt man sich am besten, indem man Reparaturen nur gegen Baar- zahlung abgibt, — es sei denn, daß es sich um einen alten guten Kunden handelt. Viel Geld geht verloren, wenn ein Geschäftsmann seine Bücher nicht ordentlich führt und seine Außenstände nicht rechtzeitig einzieht. Die Bücher müssen so ge führt werden, daß man jedem Kunden zu jeder Stunde oder wenigstens an jedem Tage auf Wunsch seine Rechnung aus stellen kann. Wenige Dinge machen auf den Kunden einen schlechteren Eindruck, als wenn ein Geschäftsmann nidit in der Lage ist, auf Verlangen sofort die Rechnung zusammen zustellen. Meldet sich der Kunde nicht von selbst, so ziehe man längstens alle sechs Monate, möglichst aber vierteljährlich die Außenstände für die abgelaufene Zeitperiode ein. Der eine Kunde zieht fort, der andere stirbt, ein dritter gerät in Konkurs usw. Je länger man mit der Einziehung seiner Forderungen wartet, desto größer wird die Gefahr, daß man durch derartige Umstände sein Geld verliert. In einem Geschäft, wo strenge Ordnung herrscht, kommen auch verhältnismäßig wenige Verluste durch Veruntreuung oder Diebstahl vor. Hält man beispielsweise sein Lager in Uhrketten, Anhängern und sonstigen Nebenartikeln recht schön in Ordnung, indem man diese Sachen abgezählt auf kleinen, mit Sammet überzogenen Brettchen befestigt, so kommt schon niemand in Versuchung, eine Unehrlichkeit zu begehen. Ein unehrlicher Angestellter, der es auf Diebstähle abgesehen hat, bleibt gar nicht in einer solchen Stelle. Solche Leute sind zwar in unserem Fache glücklicher Weise eine Seltenheit; wer aber gerade Pech hat, der engagiert doch einmal einen Unehrlichen. Sehr wichtig ist eine geordnete Buchführung als Ver teidigungs-Waffe gegen ungerechte Besteuerung. Von der irrigen, aber weit verbreiteten Ansicht ausgehend, daß gerade der Uhrmacher im Vergleich mit anderen Gewerbetreibenden sehr viel Geld verdiene, sind nur zu viele Steuerbehörden ge neigt, ihm ein doppelt oder dreifach so hohes Einkommen zuzu schreiben, als er es tatsächlich genießt. Kann nun der Uhrmacher nicht durch einen ordentlichen Jahresabschluß auf Grund einer Inventur und Bilanz nachweisen, wie groß sein Einkommen ist, so verläuft die Angelegenheit in der Regel folgendermaßen: Die Steuerbehörde verlangt Angabe, wieviel der Uhrmacher für Verkauf und für Reparatur im Jahre durchschnittlich einnehme. Dies kann in der Regel von dem Uhrmacher angegeben werden. Angenommen es seien 10000 Mark für Verkauf und 3000 Mark für Reparatur (bei einem Gehilfen). Dann läßt sich die Steuer behörde von irgend einem »Sachverständigen« bestätigen, daß der Uhrmacher an seinen Waren durchschnittlich 50%. an der Reparatur aber 75 bis 100% verdiene, und rechnet daraufhin dem Uhrmacher vor, daß er ein Jahreseinkommen von mindestens 6000 Mark habe. Was dabei durch Ladenmiete, Gehilfengehalt und durch die hunderterlei Geschäftsspesen von jenem Verdienst abgeht, so daß in Wirklichkeit der betreffende Uhrmacher froh wäre, wenn sein tatsächlicher Reinverdienst nur 2500 Mark betrüge, kommt für die Behörde nicht in Betracht. Sie verlangt darüber von dem Uhrmacher einen Nachweis, und da er diesen nicht liefern kann, so mißt sie seinen Beschwerden keinen Wert bei. Solche Fälle kommen unglaublich oft vor. Könnte der Uhrmacher aber seine Bücher vorlegen und damit beweisen, daß er tatsächlich noch nicht die Hälfte der Einschätzung verdient, dann muß die Steuerbehörde dies berück sichtigen. Ist die Buchführung in Ordnung, so kann es ferner nicht leicht übersehen werden, eine in oder außer dem Hause ausgeführte Arbeit zu buchen. Ebensowenig können Irrtümer bei der Abrechnung mit den Lieferanten entstehen, durch die gar mancher unpünktliche Geschäftsinhaber Schaden erleidet, ohne es überhaupt zu merken. Da wir gerade bei den Lieferanten sind, so sei derjenigen Schädigungen gedacht, die daraus entstehen, daß Jemand im geschäftlichen Verkehr mit seinen Lieferanten nicht Bescheid weiß. Dieser Verkehr ist teils durch die all gemeinen geschäftlichen Gepflogenheiten, teils aber auch direkt durch gesetzliche Bestimmungen streng geregelt. Wer ein Ge schäft führen will, muß diese Bestimmungen kennen, sonst kann er im Handumdrehen in einen Prozeß verwickelt werden. Besonders häufig ist folgender Fall: Ein Uhrmacher bestellt einen Posten Waren bis zu einem bestimmten Termin. Aus irgend welchem Grunde kann der Lieferant diese Frist nicht ein- halten; er schickt nur einen Teil der. bestellten Waren recht zeitig, oder auch vorläufig noch gar nichts. Der Besteller, dem
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