Erzgebirgischer Volksfreund : 22.03.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193003221
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19300322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1930
- Monat1930-03
- Tag1930-03-22
- Monat1930-03
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 22.03.1930
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»b-, bl« 83. Jahrg. Nr. SS. Sonnabend, den 22. März 1S30 M Schneeberg. Kartoffelanbau Den Kartoffelbauern wird in ihrem eigenen Interesse sondere Bestimmungen, die, wie die Namen der Kartöffelsor. sohlen, tunlichst nur amtlich zugelassene krebsfeste Kar- ien, aus dem Anschlag im Rathause zu ersehen sind und auch Der Stadtrat. der chelbach. Der Stadtrat. Schneeberg, den 18. März 1930. r. bis zum 4. April 1930 anzeigen. K8/30 Da- Amtsgericht zu Schwarzenberg. lppen. Am und Inter» en kmnen» für bei 31 rm 40 » 80 . 100 . 80 . w . 130 . 80 . 17 . 80 . Slusbereilel in Kahlschiägen Abi. 13, 14, 104--1L6, 116, 121 gehoben. Schwarzenberg, den 18. März 1930. einzureichen. Schneeberg, den 18. März 1930. INpks Art, ng« I. stis preiswert Hebst -Nuüor», rbsknstr. 2. K 10/24 Amtsgericht. empfohlen, tunlichst nur amtlich zugelassene krebsfeste Kav toffelfvrten anzubauen. in der Hauptkanzlei eingesehen werden können. U. a. hat der Verkäufer jedem Käufer einen Lieferschein nach vorgeschrie benem Muster auszustellen. Die Lieferscheine sind fortlaufend zu numerieren und Abschrift davon geheftet vom Verkäufer aufzubewahren. Personen, die gegen die Handelsbestimmungen verstoßen, kann nach Erteilung einer Verwarnung der Handel mit krebs festen Pflanzkartoffeln durch den Stadtrat untersagt werden. Schriftliche Anzeigen von Händlern, die. diesen Handel betreiben wollen, sind' spätestens bis zum 8. April 1930 hier kehr bringen will, hat dies vor Eröffnung des Betriebes dem Stadtrat schriftlich anzuzeigen. Für diesen Handel gelten be- eigenen Wirtschaft selbst ziehen kann. Solche Kartoffeln können vom Landessaatbauvercin Sachsen in Dresden-A. 1, Christianstr. 29, in Kaufsäckcn billigster Berechnung bezogen werden. Nach der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Verhütung der Ausbreitung des Kartoffelkrebses vom 3. Juli 1928 ist der Anbau von krebsfesten Kartoffelsorten vor geschrieben a) in Betrieben, in denen seinerzeit Kartoffelkrebs festgestellt worden ist, b) von 1930 ab auf Grundstücken, die weniger als 1000 gm groß sind. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung auch auf ein mit.-Kartoffeln zu bebauendes Grundstück mit einem größeren Flqchenraum, wenn es insgesamt von mehreren An? bauern bzw. Nutzungsberechtigten genutzt wird und die auf den einzelnen Anbaüer bezw. Nutzungsberechtigten entfallende Fläche durchschnittlich weniger als 1000 gm groß ist. Wer hiernach verpflichtet ist, krebsfeste Kartoffelsorten an zubauen, hat zunächst und, so oft er neue Pflanzkartoffeln von Etn geharnischler Aufruf. Die thüringische Regierung einig. Weimar, 21. März. Die thüringische Regierung hat ge stern abend einen Aufruf an das Thüringer Volk erlassen. Es wird darin erklärt, daß trotz mancher Zwischenfälle Regie rung und Regierungsparteien einig und entschlossen seien, -sich von der Einlösung des Versprechens gegenüber Thüringen und der Erhaltung seiner politischen Selbständigkeit nicht ab- bringen und durch nichts stören zu lassen. In diesem Zeit punkt strengster und verantwortungsbewußter Arbeit um die Lebensintercssen des thüringischen Volkes, so heißt es wörtlich, unternimmt es der der Sozialdemokratischen Partei angehö rende Reichsinnenminister; Severing ohne jede halt bare Begründung und unter Mißachtung der getroffe- ncn Vereinbarungen, in den gedeihlichen Fortgang der thü ringischen Regierunqsgeschäfte einzugreifen und kündigt in einem Schreiben an die Landesregierung die Zurückhaltung von beträchtlichen, dem Land« zustehcndcn Mitteln an. Wenn sich die Landesregierung mit dieser Kundgebung an die Öffentlichkeit wendet, weiß sie sich in der Zurückweisung dieser Angriffe eins mit der Heimattreuen Thüringer Bevölkerung. Sie bittet das Thüringer Volk um Gefolgschaft und Treue in dem festen Willen, alle Angriffe aufdie Ehre, das Ansehen und die Freiheit unseres lieben Heimtlandes abzuwehren. Der Aufruf ist nament lich unterzeichnet von sämtlichen 8 Mitgliedern der Landes regierung von der Deutschen Volkspartei bis zu den National sozialisten. , Die Regierung ließ erklären, daß der fragliche Brief Severings erst heute, Donnerstag früh 9 Uhr, zugestellr worden sei. Schachspall» ihe 26. Durchforstungen und Vorenlnahmen Abt. 21, 107, 114, 118, 131, 132 Erklärung im Lan-lag Schwer? Vorwürfe gegen Severing. Weimar, 20. März. In der heutigen Landtags-, sitzunq gab Staatsminister Daum im Namen der thürin gischen Regierung eine scharfe Erklärung ab, die sich mit deu Vorgehen des Reickzsinnenministers Severing befaßt. Die thüringische Regierung werde auf demselben Wege wie Reichsinnenminister Severing, nämlich durch Presse und Rundfunk ihre Antwort erteilen. Das Vorgehen des Reichs innenministers müsse befremden, da ein solches Vorgehen zwischen dem Reich und den Ländern nicht üblich gewesen sei. In Beantwortung des sachlichen Inhaltes des Schreibens wird festgestellt, daß die thüringische Regierung gegen den Bund „Adler und Falken" nicht eiusschreiten konnte, da sich der Bund in keiner Weise gegen den Bestand des Reiches betätigt habe. Die bisher nicht erfolgte Beantwortung des Schreibens des Reichsinnenministers durch die thürin gische Regierung gebe Hrn. Severing nicht das Recht, die Ueberweisungen aus den Fondsmitteln an das Land Thü ringen einzustellen. Diese Maßnahme, die nur geeignet sei, die Bevölkerung in Thüringen zu beun ruhigen und einen Konflikt zwischen dem Reich und dem Lande Thüringen herbeizuführen, wird aufs schärfste zurückgewiesen. Zu Ler U m orga n i sa ti o n der thüringischen Polizei wird erklärt, zunächst müsse vom Reichs- innenminister der bündige Beweis dafür erbracht werden, daß die vom Lande Thüringen mit dem Reiche vereinbarten Bedingungen über die Zuweisung von Reichsmitteln für die thüringische Polizei nicht erfüllt worden sind. Der Reichsinnenminister habe aber nicht ein mal mitgeteilt, in welcher Weise diese Bedingungen durch das Land Thüringen verletzt worden seien. Seit Ueber- nahme der Negievungsge sch äste durch die neue thüringische Regierung sei in der L a n de sp ol iz e i mit Ausnahme der terminmäßigen Entlassungen und Beförderungen über haupt keine Veränderung vorgenommen worden. Die sozialdemokratische Fraktion forderte von dem Minister Frick, der bekanntlich die Ilmorganisation der thüringischen Polizei im nationalsozialiftschen Sinne in äffend lichen Versammlungen angekündigt hatte, Auskunft über sein: Absichten und außerdem Besprechung der Regierungserklä rung in einer Ler nächsten Landtaqssttzungen. Stadtrates ng des Kraftpost- 'stvaße ge- h, werden )er herum - Barthel, ehr ab- Bewohner hätten die , die des Baugefell, ntnis der steht man neue Rat- ; darüber lgvmeinen en, wenn aus über über die Vagen die Die Eil- n. Fahv- Verkehrs- daß durch Schwarzen- nq befrie- in gleicher die Inter- >, so wäre oereins eine beide auswärts bezieht, seinen Bedarf durch anerkannte, krebsfeste Pflanzkartofseln zu decken, von denen er in den nachfolgenden Jahren das benötigte Saatgut durch Vermehrung in Thüringen will den Ttaatsgerichtshof anrufen. Weimar, 20. März. Wie im Anschluß an die heutige Kabinettssitzung zuverlässig verlautet, wird die thüringisch« Regierung für den Fall, daß die Ankündigung des Reichs- Innenministers, .dem Lande Etatmittel vorzuenthalten, durch- geführt werden sollte, zur Herbeiführung einer Entscheidung den Staatsgerichtshof anrnfen. Amtliche Anzeigen. Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Emil Friedrich, Metallwarenfabrik in Ra schau wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf- Gegen -en Gewaltstreich Severings. Thüringen wehrt sich. Alte Angriffe auf die Ehre» -as Ansehen und die Freiheit sollen zurückgewiesen werden. tu. Nutzknäppel . Brennscheile fi. . Brennknüppel du. fi. Zacken . Aesle du. . si. Glücke . Streureisig Schneeberg. Kanbel mil amtlich zugelassenen Krebsfeslen Karloffelsorlen. Wer Handel mit den für den Freistaa Sachsen vom Wirt- schaftsministerium zugelassenen krebsfesten Kattoffelsorten treiben und diese als krebsfeste PflanzkartösA Der- SL7.1i «kl «m r«« lowl» m d«ftlm«!,r SU», «N» UD «ch «Ich! ftr Ul» WchtI«»UI d«r d»rch 1»,«««»!« SchrlM« «deriilm»« »I« Schrift- MNmg »Um — Unlndnchm>,m dl ch» scheftHdUi!,»« »«sUftch« »«»>>« «xhi^ch». B«i J-Hl»»«», »«r»« MI» Kmilmr» ,«a« Rat«!!« «l, »Ich! »«rUichaU. -»«MiafchMttMa«» !»> «im. Ab»!». Schämt«, mit Schwarz«ter,. Der Antrag des Fabrikanten Wilhelm Adolf Reinwart in Schwarzenberg-Neuwelt, als alleinigen Inhabers der nicht?,ein getragenen Firma W. Adolf Reinwart, Emaillier- und Skanz- werk, daselbst, über sein Vermögen das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses zu eröffnen, wird abgelehnt. Zugleich wird gemäß 8 24 der Dergleichsordnung heute am 18. Februar 1930, vorm. 10.20 Uhr das Konkursverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Goldhahn in Schwarzenberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. April 1930 bei dem Gericht anzumelden. Ls wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten denfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 16. April 1930, vorm. 1411 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 23. April 1930, vorm. 10 Uhr bei den, unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder Hur Konkursmasse etwas schuldig sst, darf nichts an den Gememschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache ab gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter Dem „E. V." wird aus Berlin geschrieben: Das Vorgehen des Reichsinnenministers Se vering gegen die thüringische Negierung wächst sich immer mehr zu einer hochpolitischen Affäre aus, in deren Mittelpunkt wahrscheinlich sehr bald nicht mehr der national sozialistische thüringische Innenminister Dr. Frick, sondern der sozialdemokratische Reichsinnenminister Severing stehen wird. Es mutet zunächst höchst eigenartig an, daß Severing seine Maßnahmen gegen Thüringen in Berlin durch Presse und Rundfunk bekanntgemacht hat, noch ehe die thüringische Negie rung im Besitz, dieses Schreibens war. Das widerspricht allen Gepflogenheit des amtlichen Verkehrs. Es geht hier nicht um die Beurteilung der Politik des Ministers Dr. Frick. Bezeichnend ist aber die Tat sache, daß diM«K-estamte thüringische Regie- rungskoalitionsich einmütig hinter den I n - nenmi nister gestellt hat. Nur die Deutsche Dolks- partei hat die Erklärung abgegeben, daß sie zunächst authen tische Nachrichten aus Berlin abwarten müsse, sich aber im übrigen dem Standpunkt der anderen Regierungsparteien an schließe. Der Neichsinnenminister hat bisher sein Material gegen Dr. Frick noch nicht bekanntgegeben. Möglich ist, daß das „Material" des Reichsministers in einem Artikel des „Vorwärts" besteht, der in der üblichen Weise gegen politisch rechts eingestellte thüringer Kreise hetzt und wegen dessen der Eisenacher Oberbürgermeister Dr. Janson bereits Strafan trag gestellt hat. Die Tatsache, daß die Parteizugehörigkeit Dr? Fricks dem Sozialdemokraten Severing nicht paßt, kann für ihn noch lange nicht einen Freibrief bedeuten, nunmehr mit allen Mitteln der Neichsgewalt gegen das „unbotmäßige" Land Thüringen vorzugehen. Wir hatten bisher geglaubt, daß im deutschen Reich Recht und Gerechtigkeit herrscht. Die ser Standpunkt muß auch gegenüber dem nationalsozialisti schen Innenminister Dr. Frick gelten. Hat man Beweise in der Hand, daß dieser Mann den Hochverrat vorbereitet, dann heraus damitl Hat man sie nicht, dann ist-das Severingsche Vorgehen eine unglaubliche Verquickung der Parteipolitik mit den Pflichten eines Reichsministers. Es sind allerhand Gerüchte im Umlauf, über die Ab- sichten der Reichsregierung. Wie wir erfahren, Han- dclt es sich dabei zum großen Teil um Uebertreibungen, na- mentlich was die angeblichen Pläne einer militärischen Exekution gegen Thüringen anlangt. Was soll das hei- ßen, wenn von Severing nabestehender Seite ausdrücklich auf das Einvernehmen des Ministers mit dem Reichswehr minister hingewiesen wird? Vermutlich soll dadurch die Drohung mit einem militärischen Einmarsch unterstrichen werden. In der Verfassung hat dieses „Einvernehmen", wie so vieles, was der Reichsinnenminister unternimmt, keine Stütze. Bei der Maßregelung eines Landes hat auch der Reichspräsident ein gewichtiges Wort mitzureden. Da die Reichsregierung offenbar nicht imstande ist, diesen Streit- fall so zu behandeln, wie es ick Interesse des inneren Frie- Forstamt Lanier. dens erforderlich ist, so muß man der dringenden Erwartung Ausdruck geben, daß der Reichspräsident durch ein Eingreifen, welches sich allerdings mehr gegen Herrn Severing als gegen Thüringen richten muß, das Schlimmste berhütet. Es scheint sich bei diesem Kabinett Müller-Severing der Zustand heraus- zubilden, daß tatsächlich der Reichspräsident bei jeder Gelegen heit seine warnende Stimme erheben muß, denn gegenüber den dringendsten Gegenwartsforderungen versagt dieses Kabinett und diese Koalition völlig, dagegen entfalten die sozialdemo- kratischen Minister eine verdächtige Aktivität in Fragen, in denen wirklich etwas mehr Zurückhaltung am Platze eier! «rn. hat ab- »ben Dörner, »stiel b. Aue fragende Kuh must berl-Slisl senberg. e» «thalt«d di« ««Ntch«, der «mi-hauptmannschast «ad der Staatsdehvch« i» Schwarzenberg, der Staats- u städtischen Behörden in Schneeberg. Löbnitz. Neustädtel. Grilnhata. sowie oer Finanzämter in Au, und Schwarzenberg. Sa werd« autzerb^u oeröstentlicht: Di« Bedanniwachung« der Stadträt« zu Au« und Schwarzenberg und der Amtsgericht« zu Au« und Johanngeorgenstadt. Verlag S. M. Gürtner, Aue, Srzgeb. so« 1«» »1, ««!« l»« «« «a»«»«, «4 SM,«r»W»«, na«. vr.hinw'tN! »«IWmnid en-nns-ddH«. KM kaufen. ch Nr. 21. ib-weihe ltze aekommen vnung abzu- »rzenberg. >r Strahe 27. Stamm WtM d. evuöchirl. Grundstr. 1- M.Ae: iudunt, bleu- 8, Altpapier, der, Ilnocbeu metast, äuw- Lacbe, sowie ärt verkauft del ». ketkbntr. § ecm ru vcv kea. Scdreld' «I. aeoomw. 1 »72S »a ck- ELt. 1»^-. Der diesjährige Kram- un- Viehmarkt (Zucht- und Schlachtvieh) in Raschau findet Mittwoch, de» 2. April 1930, statt. —— UMch - VeMmm. SlaMMevm Lauter. (Lauterer und Antonsthaler Teil), Donnerstag, -en 2^. Mürz 1930, von vormittags S Uhr an in „Pöhsch's Restauration" in Schwarzenberg.
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