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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 29.04.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189004294
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900429
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-04
- Tag1890-04-29
- Monat1890-04
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 29.04.1890
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MMMibMWM Wochen- und Kachrichlsblati zugleich 8tsWs-AMM für Höhndorf, Rüülitz, VernÄorf, NüsSorf, 8t. KBit«, HeinrichÄrh Mmm imi> Rülse«. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. 40. Jahrgang. Nr. 97. Dienstag, den 29. April 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. SMS 8K Nachbestellungen auf das Lichtenstein - Callnberger Tageblatt für die Monate M a i und Inui werden zum Preise von 83 Pfg. in unserer Expe dition, von den Austrägern, sowie von sämt lichen Postanstalten und Briefträgern ent gegengenommen. Inserate finden infolge der gro ßen stets wachsenden Auflage erfolg reiche Verbreitung. Die Expedition des Tageblattes. Carl Matthes. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 28. April. Gestern fand in der hiesigen Turnhalle unter äußerst reger Be teiligung die 41. Gauvorturncrstunde des Niedererz- gebirgischen Turngaues statt; dieselbe begann um 11 Uhr vormittags und währte bis gegen ste2 Uhr nach mittags. Zu dem an demselben Tage nachmittags im Saale des „Goldnen Helm" stattfindenden Gau vorturnertag hatten sich außer den Vorturnern noch viele Turner von List tenstein-Calluberg und den zum Gau gehörigen Ortschaften eingefunden. Herr Gau- turnwart Selbmann-Ernstthal eröffnete die Ver sammlung und erteilte zunächst den Herren Bericht erstattern das Wort, um ihr Gutachten über das am Vormittag stattgefundene Turnen und die Freiübungen auszusprechen. Dieser Bericht lautete allgemein sehr günstig und wurden Vorgefundene kleine Mängel vom Gauturnwart zu regeln versprochen. In der hierauf vorgenommenen Wahl wurde Herr Moritz Müller - Callnberg als stellvertretender Gauturnwart wieder gewählt; gleichzeitig wählte man als Bezirksturnwart für den 1. Bezirk: Herrn Landgraf-Neudörfel, für den 2. Bezirk: Herrn Schramm- Reichenbach und für den 3. Bezirk: Herrn Bochmann-Ernst thal. Außerdem wurde bekannt gegeben, daß das Gau turnfest am 29. Juni in Lugau abgehalten wird; die im Fragekasten vorgefundenen Fragen fanden sofortige befriedigende Beantwortung. Da sich vor dem Gau turnfeste noch eine Gauvorturnerstunde nötig mache, beschloß man, eine solche am 8. Juni in Altstadt- Waldenburg abzuhalten. Es wurde zum Schluffe noch zur Kenntnis gegeben, daß der Turnverein Neuölsnitz dem Niedererzgebirgischen Turngau beigetreten ist und wurde genannter Verein durch ein kräftiges „Gut Heil" begrüßt. Die umfangreichen Verhandlungen erreichten um 6 Uhr ihr Ende. *— Am Sonntag nachmittag beobachtete man, wie ein junger Bursche in der Nähe des Stadtbade teiches ein kleineres Bäumchen samt den Wurzeln aus dem Erdboden riß. Der Betreffende wurde ermittelt und wird seiner Bestrafung entgegensetzen. *— Der 1. Mai ist nahe! Der Wonnemonat steht im innigsten Zusammenhänge mit dem Fühlen und Denken des deutschen Volkes, und wenn es in ihm auch durchaus nicht wonnig und sonnig ist, der Mai gilt nun einmal als der rechte, echte Lenzmonat, auf den sich Groß und Klein, Alt und Jung von Herzen freuen, der schwärmerisch veranlagte Gemüter zu allerlei Solopreisungen veranlaßt. Wer im Mai sich nicht frisch und froh fühlt, dessen Herz zeigt wenig Neigung für die schöpferische Allmacht, für den reizvollen Früh lingsschmuck in Flur und Feld. Das grüne Laub schimmert uns in allen Schattierungen entgegen, von einer wunderbaren Zartheit sind die feinen Blättchen, und gewähren sie noch nicht den meisten Schatten, so macht das nichts aus, denn die Maikühle will durch Sonnenwärme getilgt sein. In diesem Jahre ist nun in die Maiensreude ein häßlicher Zug hineingekommen. Alle Welt hat sich zu aller Zeit am Mai gefreut, dem Einzuge des Königs Lenz eine frohe Feier bereitet, aber jene Feier, zu welcher jetzt von einzelnen Schwarm geistern aufgefordert wird, hat einen weniger erfreulichen Charakter, sie will nicht befriedigen und versöhnen, sondern im Gegenteil erbittern und trennen. Heute follten wir lieber mehr als je zusammenhalten, denn Niemand steht so hoch, daß er eines Anderen Hilfe gänzlich entbehren kann. Man will der Welt am 1. Mai die Macht des Arbeiterstandes zeigen! Als ob es auch von Nöten wäre, dies bei uns in Deutsch land zu demonstrieren, wo die Reichsverfassung aus drücklich dem niedrigsten Tagelöhner dieselben Rechte giebt, wie dem ersten Edelmann! Man soll sich hüten! Wer Haß säet, wird Haß ernten, und es kann doch eine Zeit kommen, wo der jetzige Uebermut in das Gegenteil umschlägt, wo auf die Bitte um Hilfe dann ebenfalls ein hartes „Nein" erfolgen müßte. Wer nicht hören will, wird fühlen, das ist eine alte Sache, auch die Veranstalter der diesjährigen werden das erkennen. Die Arbeiter wollen die ewste Macht nach deuPhautasien dieser VolkSbeglücker werdstn) Aber schlagt einmal einem Menschen den Kopf ab und dann seht zu, was die rechte Hand kann Acht Stunden Arbeitszeit heißt das Programm! Wir wollen einmal mit dürren Worten die weiteren Folgen zeigen: achtstündige Arbeitszeit, erhöhte Preise, mangelnder Absatz, Arbeiterentlassung, Schmalhans Küchenmeister, Hunger und — niedrige Löhne! Das ist's! Beiden Arbeitgebern aber Pleite und Betriebseinstellung in vielen Fällen. — Das Königliche Ministerium des Innern veröffentlicht folgende Bekanntmachung: „Das Ministerium des Innern sieht sich veranlaßt, für den 1. Mai d. I. die Abhaltung von Versammlungen unter freiem Himmel, sowie die Veranstaltung öffentlicher Auf- und Umzüge nicht bloß auf öffent lichen Plätzen und Straßen innerhalb der Ort schaften, sondern überhaupt auf Grund von § 12 des Gesetzes, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, vom 22. November 1850, hiermit zu ver bieten. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot sind nach § 33 des angezogenen Gesetzes mit Geldstrafe von 3 bis zu 150 Mark oder mit dreitägigem bis zu dreimonatigem Gefängnisse, für die ebenda be zeichneten schweren Fälle aber mit Geldstrafe von 3 bis zu 300 Mark oder mit dreitägigem bis sechs monatigem Gefängnisse bedroht. Es ist von der Besonnenheit und dem gesetzlichen Sinne der Mehr heit der Arbeiterbevölkerung zu erwarten, daß sie alles, was geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören, vermeiden und verhindern werde. Wer dem entgegenhandelt, macht sich für die Folgen verant wortlich. Die Regierung ist der Verpflichtung ein gedenk, die gesetzliche Ordnung und den öffentlichen Frieden mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu schützen." — Der in den letzten Tagen zu öfterem sich eingestellte Regen hat zur Entwickelung der Vege tation ganz gewaltig beigetragen, sodaß die ersehnte poesievolle Blütenpracht bald ringsum ihren Reiz entfaltet hat, der sich täglich voller und voller gestal tet. Prächtig hat sich die Kirschblüte entfaltet. Auch die Knospenhüllen der Birnbäume und der Kastanien brechen mehr und mehr auf und rasch folgen nun gewiß auch die anderen Obstbäume. Nunmehr be ginnt auch die Zeih in der ein Morgenspaziergang zu den köstlichen Genüssen gehört, die zugleich billig und gesund sind. — In Gemäßheit einer Verordnung des Kgl. Sächsischen Ministerium des Innern hat alljährlich am 1. Mai eine Zählung der Fabrikarbeiter stattzu finden und werden deshalb in den nächsten Tagen von den Gewerbepolizeibehörden an diejenigen Gewerbeunternehmer, welche Fabrikarbeiter im Sinne der Gewerbeordnung beschäftigen, Zählsormulare zur Ausfüllung verteilt werden. Wir bemerken hierbei, daß bei dieser Zählung alle diejenigen Gewerbeunternehmer in Frage kommen, welche 1. in ihren Gcwerbeanlagen mindestens zehn Arbeiter beschäftigen, oder 2. Dampfkessel verwenden, oder 3. mit Wind-, Wasser-, Gasmaschinen- oder Heißluft maschinenbetrieben arbeiten, oder 4. nach tz 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu besonderer Genehmigung unterliegen. Auch für solche Betriebsanlagen, in welchen keipe Arbeiter beschäftigt werden, ist das Zählformu lar auszufüllen. — Da man ost Mangel an kleinen Gewichten hat, z. B. zum Abwiegen von Briefen oder von Ge würzen bei Bereitung von Speisen w., so dürfte die folgende Tabelle willkommen sein, mittels deren man sich verschiedene kleine Gewichte aus deutschen Reichs- t Münzen zusammenstellen kann. Es wiegen nämlich: 1 Pfennig Kupfer ..... 2 Gramm, g Zweipfsmngstücke Kupfer . . 10 - * ^-MaflrflnNigstücke Nickel . ° 5 - 1 Zehnpfennigstück Nickel ... 4 - 9 Zwanzigpfenmgstücke Silber . 10 - d Fünfzigpfeunigstücke Silber . 24 - H Ein-Markstücke Silber ... 50 - 9 Zwei-Markstücke Silber . . 100 - 9 Fünf-Markstücke Silber . . 250 - 1 Fünf-Ma'-kstück Gold ... 2 1 Zehn-Markstück Gold ... 4 - .1 Zwanzig-Markstück Gold . . 8 - 1 Silberthaler ...... 18 - — Nach den Bestimmungen des Weltpostvertrags dürfen Sendungen, welche zollpflichtige Gegenstände enthalten, nicht in Briefform versandt werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat wiederholt zoll amtliche Beschlagnahmen bei den auswärtigen Ver waltungen im Gefolge gehabt. Es ist daher Jedem, der solche Gegenstände nach dem Zollauslande ver schicken will, in seinem eigenen Interesse anzuraten, die Sachen nicht in Briefe — weder gewöhnliche noch eingeschriebene — zu verpacken, sondern nur in Paket form, alsounterBeifügungvonZoll-Jnhaltserklärungen, zur Post zu liefern. — „Wer unbefugt ein amtliches Siegel, welches von einer Behörde oder einem Beamten angelegt ist, um Sachen zu verschließen oder in Beschlag zu nehmen, vorsätzlich erbricht, ablöst oder beschädigt rc., wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten, oder wer solche Sachen voraussätzlich bei Seite schafft, mithin der Verstrick ung ganz oder teilweise entzieht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft!" Diese W 136, 137 des Strafgesetzbuches hätte der am 28. August 1864 zu Possendorf geborene Kaufmann Reinhold Bruno Raspe in Erwägung ziehen sollen, um nicht Bekanntschaft mit der Anklagebank machen zu müssen. Es stellten sich bei ihm Wechselforderungen nicht un beträchtlicher Höhs ein, die er nicht zu begleichen ver mochte. Von den Gläubigern machten mehrere Ge brauch von der Pfändung von 5 Ztr. Wachskernseife, 1 Faß Spiritus, 110 Fl. Wein und 180 Büchsen mit Konserven. Diese Gegenstände wurden vom Gerichtsvollzieher amtlich angesiegelt und blieben vor läufig in Gewahrsam des Schuldners. Später sollten dieselben abgeholt werden, doch fand sich ein Teil derselben nicht mehr vor. Sie wurden vorsätzlich bei Seite geschafft oder die Siegel davon entfernt. Für diese Verletzung der öffentlichen Ordnung wurde der Angeklagte zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. — Der oft gerügten Unsitte, kleine Kinder da durch zu beruhigen, daß man ihnen einen Gummi- Saugpfropfen in den Mund steckt, ist in Danzig ein Kind zum Opfer gefallen. Die Mutter desselben war zur Arbeit ausgegangen und hatte ihr kleines Kind der Fürsorge von Mitbewohnerinnen anvertraut, welche ihres Amtes nicht besser walten zu können glaubten,
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