Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zu unserer Kunstbeilage
- Untertitel
- Adolf Lange, Friedrich Tiede
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hütet Euch vor Feuer! (Schluss aus Nr. 14)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- ArtikelFestgruß 255
- ArtikelCentral-Verband 256
- ArtikelEinladung zum Besuch der Uhren-Fach-Ausstellung zu Leipzig 256
- ArtikelVerbandstag in Leipzig 257
- ArtikelBericht über die vierzehnte auf der Deutschen Seewarte im Winter ... 257
- ArtikelZu unserer Kunstbeilage 258
- ArtikelHütet Euch vor Feuer! (Schluss aus Nr. 14) 261
- ArtikelAnleitung, die Reparatur einer Taschenuhr möglichst schnell und ... 262
- ArtikelVereinsnachrichten 262
- ArtikelVerschiedenes 265
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 266
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 266
- ArtikelAnzeigen 266
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 261 — beseelte ihn der Wunsch, ein eignes Geschäft zu begründen und als treuer Sohn Mecklenburg^ zogs ihn nach seinem Vaterlande. Was heut uns kaum verständlich noch erscheint, war derzeit nur zu wahr; dem Mecklenburger war mit Ausnahme der beiden Grossherzogthümer alles Andere das Ausland. In Rostock sollte der eigene Herd geschaffen werden, allein das Zunftwesen, das damals in Mecklenburg noch in schönster Blüthe stand, bereitete ihm so unendliche Schwierigkeiten, dass er schweren Herzens sein Vaterland verliess und mit einem Empfehlungsschreiben des Pastors Karsten im Oktober 1825 nach Berlin ging. Hier miethete er in der Mittel-Strasse eine Stube und fing an zu arbeiten. Unter den Segnungen der Stein’schen Gesetzgebung hatte er mit keinerlei Hindernissen zu kämpfen. Ein grösser Theil der Arbeit der ersten Zeit kam ihm von den Soldaten ainer benachbarten Kaserne. Was ihm an freier Zeit blieb, ver wendete er für die ihm zum Bedürfniss gewordene Neuarbeit und in dieser Periode baute er seinen ersten Taschen-Chrono meter. Durch die Herren Geh. Rath Minuth und Ober-Bergrath Schaffrinsky an Herrn von Seidlitz empfohlen, fand er bei Letzterem so lebhaftes Interesse für sein Chronometer, dass der selbe Alexander von Humboldt darauf aufmerksam machte. Dieser übergab es der Sternwarte zur Prüfung und da der Gang befriedigte, veranlasste er den König Friedrich Wilhelm III., dasselbe für die Sternwarte anzukaufen. Die nächste Folge •dieses entscheidungsreichen Abschnitts war seine Wahl zum Akademischen Künstler. Im Jahre 1826 verlegte er sein Geschäft nach der Charlotten - Strasse, dem Französischen Dom gegenüber. Als Tiede sich im September 1832 verheirathete, zog er nach -der Behren-Strasse 31 und hier war es, wo er durch Fürsprache des Geh. Rath Beuth eine grosse Drehbank Seitens der Regierung als Geschenk erhielt, um Pendeluhren für Sternwarten bauen zu können. Im Jahre 1839 wurde das Geschäft nach der Jäger- Strasse 20 verlegt, an welcher Stelle es 52 Jahre hindurch ununterbrochen bestanden. Ein Auftrag der Regierung zum Bau von 18 Schiffs-Chronometern wurde die Veranlassung, dass eine zweite grössere Drehbank ihm durch Vermittelung des Geh. Rath Beuth als Geschenk überwiesen wurde. Seit dieser Zeit ist die Tiede’sche Werkstatt eine Pflanzstätte guter Arbeit geblieben und jeder Gehilfe, welcher einige Jahre in derselben thätig gewesen, weiss davon zu erzählen. Das Patent als Königl. Astronomischer und Hof-Uhrmacher -erhielt Tiede im Jahre 1838. Bei der Gewerbe-Ausstellung von 1844 im damaligen Zeughause in Berlin war er Mitglied der Jury und erhielt später die goldne Medaille für ausgestellte Arbeiten, 1846 den rothen Adlerorden IV. Klasse. Die Instand haltung der damaligen drei Hauptuhren für richtige Zeitangabe: Akademie, Universität und Post war ihm übertragen. Nach allen Weltgegenden gingen seine astronomischen Pendeluhren; die Professoren der Sternwarten des In- und Aus landes schätzten und besuchten ihn, von Humboldt und Beuth besass er Bilder mit eigenhändig geschriebener Widmung. Bis über sein achtzigstes Lebensjahr hinaus ist es Fr. Tiede vergönnt gewesen, in seinem Geschäft praktisch thätig sein zu können; dann kamen einige Jahre der Krankheit, welche, so schmerzhaft die Zeit auch war, durch die nie ermüdende Pflege der Gattin, den trostbringenden Zuspruch der Kinder des Hauses, wo immer möglich, gemildert wurden. Am 12. Oktober 1877 verschied er im 84. Jahre seines arbeits- und segensreichen Lebens. Die irdische Hülle des Meisters senkten wir in die Gruft, sein Geist lebt; er lebt fort in der Werkstatt, die der Vater ge gründet, durch dessen ältesten Sohn Bernhard Theodor Friedrich Tiede, einen Schüler Adolf Lange’s und seit 1860 Mitarbeiter -der Firma Fr. Tiede. In treue Hand ist das Vermächtniss gelegt, die Ehre der Firma rein zu erhalten; möge die Leuchte noch Vielen ein Zeichen sein, nach welchem sie den Kours ihres Fahrzeugs richten. A. E. Hütet Euch vor dem Feuer! Eine Betrachtung über Feuerversicherungs-Gesellschaften. (Schluss aus Nr. 14.) Mit grösster Genauigkeit hat man die übernommenen Ver pflichtungen auszuführen, beispielsweise muss dem Agenten binnen 24 Stunden nach dem Brande Anzeige gemacht werden, der Ortspolizeibehörde innerhalb drei Tagen. Geschieht dies nicht, ist es der Gnade der Gesellschaft tiberlassen, ob sie den eingegangenen Vertrag halten will oder nicht. Man denke sich die Aufregung der Betheiligten nach einem grösseren Brande. Haben diese wohl Sinn für die zu erfüllenden Formalitäten? Womöglich ist die Police mitverbrannt oder man hat die Be stimmungen nicht auswendig gelernt. Die Versicherungs-Gesell schaft kennt diese Verpflichtung nicht, dieselbe schickt ihren Be amten nach Belieben und kann selbst eine Woche darüber ver gehen; unterdessen wartet der Abgebrannte und darf nichts unternehmen. Einestheils möchte er gern wissen, ob die ge leistete Entschädigung ausreicht, um den wirklich stattgehabten Schaden zu ersetzen und ferner möchte er wieder in Ordnung, das Geschäftslokal herrichten lassen und seine Thätigkeit beginnen, damit sich die Kundschaft nicht verliert. Die Abschätzung des entstandenen Schadens geschieht auf folgende Weise: jede Partei wählt sich einen Sachverständigen als Taxator, der vom Gegner anerkannt werden muss, in streitigen Fällen entscheidet ein von ihnen ernannter Obmann. Angenommen ein Regulator hat im Einkauf 48 Mk. gekostet, die Repassage eines Schlagwerkes 6 Mk. = 54 Mk., das Gehäuse ist angebrannt, jedoch gelöscht, das Werk nur durch Wasser beschädigt, so ist der Werth nach dem Brande, von beiden Parteien bestätigt, 20 Mk., die Differenz von 34 Mk. also die zu zahlende Ent schädigung. In gleicher Weise wird mit den anderen Waaren, Inventarium etc. verfahren; Stück für Stück wird durchgenommen, aus den Büchern oder Rechnungen der Werth vor dem Brande von den Taxatoren festgestellt, die Differenz notirt. Mancher verehrte Kollege wird der Ansicht sein, ein durch Brand und Wasser beschädigter Regulator sei für die Welt unbrauchbar und müsste vollständig bezahlt werden oder man stellte ihn der Ge sellschaft zur weiteren Benützung zur Verfügung. Dies wäre die natürliche Auffassung. In Wirklichkeit hat man sich aber die Hände gebunden und muss man sich den Versicherungs-Be dingungen unweigerlich fügen, denn: „es steht der Gesellschaft frei, dem Versicherten die ihm zu gewährende Entschädigungs summe baar zu zahlen, oder die Versicherungsgegenstände wieder herzustellen. Auch steht es ihr frei, beschädigte Gegenstände ganz oder theilweise zu den von dem Versicherten angegebenen oder von den Sachverständigen festgestellten Preisen zu über nehmen, oder nur den Schaden daran zu vergüten“. Obiges Beispiel kommt also dann in Anwendung, wenn die Waaren oder Mobilien zum vollen Werthe versichert waren; anders ist die Sache, wenn der Versicherte an der Prämie sparen wollte oder sich in der Zeit nach der Aufstellung der Bestände das Lager vergrössert hat, ohne nachversichert zu werden. Als dann geschieht die Entschädigung pro rata, d. h. nicht der effektive Schaden wird gezahlt, sondern derselbe im Verhältniss zur Versicherungssumme, z. B. der Posten Pendülen etc. ist ver sichert mit 1400 Mk., der wirkliche Werth nach den Rechnungen 4122,90. Der Werth nach dem Brande laut Taxe 2474,90, bleibt ein Verlust von 1648 Mk., der nach folgender Formel entschädigt wird: 4122,90:1400 = 1648 :#. # = 559,60 Mk., was in Wirklichkeit gezahlt wird. Bei einem Brande wurde ein goldenes Armband mit Uhr vermisst, welches einen Werth von 180 Mk. repräsentirte; nach obiger Formel wäre dies infolge zu niedriger Versicherung des Postens Taschenuhren mit 110 Mk vergütet, mithin hätte der Abgebrannte hieran einen Verlust von 70 Mk. gehabt, wenn sich das Armband nicht noch in letzter Stunde gefunden hätte. ; Aus dem Gesagten geht wohl zur Genüge hervor, wie un- vortheilhaft eine zu niedrige Versicherung ganz besonders im Geschäft ist, wo die Bestände fortwährend wechseln. Man soll daher nicht versuchen an Prämien zu sparen, besonders bei den
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