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Sächsische Elbzeitung : 12.07.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-07-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191307124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19130712
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19130712
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1913
- Monat1913-07
- Tag1913-07-12
- Monat1913-07
- Jahr1913
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 12.07.1913
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Fernsprecher Nr. 22. 'Die „Sächsische Elbzeitung" erscheint Dienstag, Donners- tag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt Tags vorher nachm. 4 Uhr. Abonnements-Preis viertel jährlich 1.5>0 Mk., 2monatlich 1 Mk., 1 monatlich 5)0 Psg. «Einzelne Nnmmcrn 10 Psg. Alle kaiserlich. Postanstalle», Postboten, sowie die Zcitnngsträgcr nehmen stets Bestellungen ans die ^Sächsische Elbzcitnng" an. Tägliche Roman-Beilage. Sonnabends: „Illustriertes Unterhaltungöblatt". MG MKiW. AmtZblkitt >ir ibs siitti^lltt Amls^rtA, des Bchiiche SaWhellaml md st» Ziidin! >« s>d«stti, imic in st» ZisdiUMkiedtrei z» Bcrantwortlicher Redakteur: Hugo Lehmann, Schandau. — Druck und Berlag: Legler L Zeuner Nachs. Tel.-Adr.: Elbzeitung. Aiizeigen, bei der weiten Ver» breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags Mittwochs und Freitags bis spätestens vormittags 9 Uhr anfzugcbcn. Preis für die 5 gespaltene Pctitzcile oder deren Raum 15 Psg. (tabel larische und komplizierte An- zeigen nach llebcrcinkunft.) Auswärtige Anzeigen 20Pfg. „Eingesandt" und „Reklame" 50 Psg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent> sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landwirtsch. Beilage." In scratcn - A n n a bm c sie l le n: Z» Schandau: Expedition Zankcustraße 184; in Dresden und Leipzig: die Annonccn-BureauS von Haasensteiu L Vogler, Jnvaltdendank und Rudolf Mosse; in Frankfnrt a. M.: G. L. Daube Co. Nr. 83. 5?. Jahrgang. Schandau, Sonnabend, den 12. Juli 1913. zu 8k!iuui!««. Gcöffnetsür Ein- und Rückzahlungen an jedem Werk tage vormittags von 8—12 Uhr und nachm. von 2—4 Uhr. Sonnabends durchgehend von 8—8 Uhr. Liims^us» Z'/r "/». Amtlich Im hiesigen GütcrrechlSrcgistcr in verlautbart worden, daß die Eheleute Damvsscbinskavitäu Adolf Ernst Kleinert und Auguste Emilie Kleinert geb. Laurich durch M. Juni 1918 Gitter,rcmnuig vereinbart haben. ' o»ra> ertrag vom Scbandau, den 4. Zuli 1918, Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Besonderer Umstände wegen wird die Stadt- nnd Sparkasse Sonnsksnrt, 12. ^uli il. nachmittags 2 Uhr für den öffentlichen Verkehr geschlossen. Schandau, den 10. Juli 1918. Der Stadtrat. Fahr-Verkehr nach dem Natur-Theater auf dem Kiefricht. Zur Regelung des Fährverkehr» nach dem Ralur-Thcatcr auf dem kiefricht hat unser Rats- kollcginm folgendes beschlossen: 1) Für Fahrten vom Halteplatz der Geschirre auf dem hiesigen Markte nach der Sebnitzer «traßc bis znr Abzweigung des Rcnwcgcs dascibst beträgt da» Fabrgeld u) für einen Einspänner I Mk., I>) „ „ Zweispänner 1. »O Mk. Dabei darf ein Einspänner außer dein Katscher mit höchstens vier, ein Zweispänner außer dem Kutscher mit höchstens fünf Personen beseht werden. Ein kiud unter 12 Zähren wird dabei nicht, zwei kiuder werden für eine Person gerechnet. 2) 'An den Tagen, an welchen Freilicht-Anfführnnacn auf dem kiefricht stattfinden, ist cs den hiesigen Lohnftthrwerköbesihern gestattet, ans dem Marktplane vvn nachm. t Uhr ab auch mit Kremsern anfznfahrcn nnd daselbst zn halten. Bei Kremsern beträgt das Fahrgeld für eine Strcckcufalnt der mttcr Ziffer 1 gedachten Ausdehnung pro Person 30 Psg. Solche Fahrten mit Kremsern ansznführen, sind jedoch die Kutscher der aus oem Marktplatz haltenden kremier nnr dann verpflichtet, wenn sich an einer solchen Kremser-Fahrt mindestens fünf Personen beteiligen. Rehmen mehr Personen an einer solchen Kremser-Fahrt teil, so iü dafür Sorge zu tragen, daß die Fahrgäste bcgncm sitzen, und zwar muß die Lrtzbreite für jede Person mindestens 60 Zentimeter betragen. Mehr als 12 Personen, einschließlich dec« Kutschers, dürfe« in einem Kremser nicht befördert werden. 8) Ebenso ist cs auch denjenigen hiesigen Besitzern von Kraftfahrzeuge«, denen vom Stadtrate znr gewerbsmäßigen, öffentlichen Beförderung von Personen mit krast- fahrzengcn die polizeiliche Genehmigung erteilt worden ist, gestattet, an den unter Ziffer 2 genannten Tagen nnd Zeiten mit ihren Kraftfahrzeugen ans dem hiesigen Markt platze aufznfahren nnd daselbst zn halten. Bei solchen Lvhnkraftfahrzengen beträgt für eine Streckenfahrt der unter Ziffer 1) ge dachten Ausdehnung das Fahrgeld für I—4 Personen 2 Mk. 50 Pfg„ für jede weitere Person TO Psg. mehr. Mit jedem Lohnkraftfahrzcug dürfen nnr so viel Personen gleichzeitig befördert werden, alö das einzelne Kraftfahrzeug Sitzplätze hat. 4) Bei der Ausführung aller vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 gedachten Streckenfahrten ist das Befahren des NenwegeS selbst verboten. Ebenso haben alle Lohnfuhrwerke nud Lohukraftsahrzcuge zur Vermeidung von Verkehrs störungen nach Beendigung der Streckenfnhrt entweder sofort die Rückfahrt in die Stadt, bez. Weiterfahrt anzutretcn oder aber, sofern sie sich in der Nähe des Natur- Theaters bis znr Beendigung der jeweiligen Freilichl-Aufführung aufstellen wollen, dies dann ans der Sebnitzer Straße zwischen der Abzweigung des Nenwcges und dem Fröhdeschen Hansgrund- stiicke Ortslistcn-Rr. 108 o zn tnu. Dabei Hal die Aufstellung vom Renwegc ab zn be ginnen und zwar dergestalt, daß die Geschirre nnd die Kraftfahrzeuge mit der Richtung nach Altendorf zu au der Bergscite der Sebnitzer Straße «ahe der Straßeukantc in der Weise er Teil. ausgestellt werden, daß Border- und Hintcrwagcn gleich weit von der Straßenlaute abstchcn. Weiter haben sich dabei vom Ncuwcgc ab zunächst die Lohnfnhrwerke und dann erst die Lohnkraft- sahrzeugc ausznstcllen dergestalt, daß sich jedes später hinznkommcndc Geschirr, bez. Kraftfahrzeug dem letzten Geschirr, bez. Kraftfahrzeug iu der Reihenfolge auznschlicßen und, sobald ein vorstehender Wagen absährt, au dessen Stellen ciuzurückcu hat. Bei dieser Anfstellttttg sowohl, als überhaupt bei der An- und Abfahrt der Lohngeschirre und Lohnkraftfahrzeuge zum, bez. vom Natur-Theater ist de« Anordnungen der Beamten unserer Lchnhmann- schaft «nweigerlich Folge zn leisten. 5) Die vorstehenden Bestimmungen nnter Ziffer 4) gelten auch für alle Privat-Ecschirre und Privat-Kraftfahrzeuge. 6) Die Führer von Lohnfuhrwerken, sowie von Lohnkraftfahrzengen haben bei Ausführung der oben nnter Ziffer 1—8 gedachten Streckenfahrten einen Abdruck dieser Bekanntmachung bei sich zn sühren und ihn auf Verlangen den Beamten del hiesigen Schutzmannschast sowohl, als auch den Fahrgäste» »»wcigerlich vorziizcigcu. Solche Abdrucke sind beim hiesige» Stadtrate gegen Erlegung des Selbstkostenpreises zu entnehmen. 7) Im übrigen gelten für die Ausführung der unter Ziffer 1 ii. 2 gedachten Streckenfahrten die Bcstimmuugcn der Ordnung für das Lohnfuhrwcscn in der Stadt Schandau liebst Fahrpreislüte vom 22. November 1909 uud des 1. Nachtrags hierzu vom 19. August 1910. 8) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden, soweit nicht höhere Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis z» 00 Mk. oder Haftstrafc bis zn 14 Tagen geahndet. Schandau, nm 9. Juli 1913. Der Stadtrat. Dr. Voigt, Bürgermeister. Radfahrverkehr auf der Sebnitrer Strake wälmnü üer Freilicht aufführungen. Einem Beschlusse unseres Ratskollcginms gemäß machen mir hierdurch bekannt, daß an den Tagen, an welchen Frcilicht-Ausführungen im hiesigen Natur-Theater ans dem kiefricht statt- findc», von nachmittags 4 Uhr bis abends 8 Uhr auf der Sebnitzer Straße von der Zankeustraße ab bis znr Einmündung des Reuwcges das Fahren mit Fahrrädern verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Schandau, nm 9. Juli 1913. Der Stadtrat. Dr. Voigt, Bürgermeister. Naturtheater betr. Wir machen hierdurch bekannt, daß zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Nnhe nnd Ordnung bei den Frcilicht-Ausführungcn im Naturtheater auf dem Kiefricht hier von nns auch Mitglieder der Freiwilligen Turnerfcncrwehr hcrangezogcn werden uud daß den Anordnungen dieser Feuer- wchrmannschaftcn ebenso, wie denjenigen der Beamten unserer Schutzmauuschaft znr Vermeidung von Strafe unweigerlich Folge zn leisten ist. Schandau, am 9. Juli 1913. Der Stadtrat. Dr. Voigt, Bürgermeister. Geffentliche Sitzung der Stadtverordneten Montag, den 14. Juli 1i)13, abends Uhr, im Sitznngosaalc dcö Nalhanseo Tagesordnung: 1. Erhöhung der Remunerationen siir die im städtischen Krankenhausc wirkenden Diakonissinnen und Anstellung einer dritten Pslcgeschwester. 2. Anschaffung von Umdrückeu zum Stadtplane. 3. Antrag auf Abänderung der Einheitssätze zur städtischen Einkommensteuer. Der Stadtverordnoten-WovsteSev. Politische Tagesübersicht. Se. Majestät der König wird Ende Juli, mehrere Tage in Krimml Aufenthalt nehmen, um van dort aus Touren in die Hohen Tauern zu unternehmen. — Der König hat den General der Infanterie v. Heeringen bei seinem Rücktritt von der Stellung als preußischer Kriegs minister und seiner Ernennung zum Generalinspelrteur der 2. Armeeinspektion mit einem in besonders gnädigen Worten gehaltenen Handschreiben ausgezeichnet. — Dem Grasen Zeppelin hatte Se. Maj. anläßlich seines 75. Geburtstages ein in den herzlichsten Worten gehal tenes Glückwunschtelegramm übersandt. Gleichzeitig hat der König dem Grasen sein Oelbildnis in Lebensgröße in prächtigem Rahmen überreichen lassen. -j- Der Kaiser hat nach Beendigung seiner mit dem „Imperator" unternommenen Nordseesahrt, die höchst be- besriedigcnd verlaufen ist, am Mittwoch nachmittag seine norwegische Reise an Bord der „Hohenzollern" angetreten. Die „Hohenzollern" dampfte, gefolgt von dem kleinen Nichtamtlicher Teil. Kreuzer „Kolberg" und dem Depeschenboot „Sleipner", von Brunsbiittelkoog, dem westlichen Endpunkte des Kaiser Wilhelm-Kanals, aus nach Bergen ab, wo die Ankunft der Kaiserflotte am Donnerstag abend erfolgte. -j- Das italienische Königöpaar traf am Mittwoch vor mittag auf seiner Rückreise von Stockholm an Bord der „Trinacria" in Swinemünde ein. Um 1,50 Uhr nachm. setzten die Majestäten in ihrem Hossonderzug die weitere Heimreise fort. * Die Nüstiingsanswendungen der einzelnen Staaten siir die Marine. Der soeben erschienene „Nauticus für 1913", Jahrbuch sür Deutschlands Seeinteressen, gibt eine zusammenfassende Uebersicht über die gesamten Nüstungs- aufwendungen, welche die sechs Großmächte gemacht haben. Sehr überraschend ist dabei das Ergebnis, daß England, welches bisher den absolut größten Jahresbei trag auswies, jetzt von Rußland beträchtlich überflügelt worden ist. An dritter Stelle steht Deutschland mit 1476 079 000 Mk. Fast 300 Millionen weniger bringt Frankreich für seine Flotte aus, und ungesähr 60 Millionen weniger als Frankreich verausgaben die Bereinigten Staaten sür ihre Marine. An letzter Stelle steht Italien mit nur 537 100 000 Mk. Beträchtlich ist bei den meisten Staaten die Vermehrung der Marineausgaben gegenüber denjenigen des Vorjahres. Bei Rußland beträgt die Mehrausgabe 334 036 000 Mk., bei England nur 52 716 000 Mk., bei Deutschland 66 271000 Mk. und bei Italien 25 542 000 Mk., die Vereinigten Staaten dagegen rüsteten im gewissen Sinne ab, denn sie gaben gegen das Vor jahr 164 479 000 Mk. weniger sür ihre Flotte aus. Nach wie vor trägt England seine Kriegsrüstung am schwersten, denn es kommen bei 46 Millionen Bevölkerung 33,05 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung. Dann folgen Frank reich mit 29,67 Mk. pro Kopf, Deutschland mit 21,86 Mk. bei 67,5 Millionen Bevölkerung, Rußland mit 11,10 Mk. bei 157,8 Millionen Bevölkerung und die Vereinigten Staaten mit 10,50 Mk. bei 96,8 Millionen Bevölkerung. Der 3. Internationale Kongreß siir ijnftrccht findet in diesem Jahre am 25., 26. und 27. September irr
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