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Sächsische Elbzeitung : 08.12.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191712086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19171208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19171208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1917
- Monat1917-12
- Tag1917-12-08
- Monat1917-12
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 08.12.1917
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Fernsprecher Nr. 28. Die ,Sächsische Ekbicitnn«" erscheint Dienstag, Donners- tag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt tags vorher nachm. 5 Uhr. AbonnementS-PreiS viertel« lährltch 1.90 Mk., 2monatlich 1.40 Mk., 1 monatlich 70 Pfg. Lurch die Post vierteljährlich A10 Mk. (ohne Bestellgeld). Einzelne Nummern 12 Pfg. Nllt kaiserlich. Postanstalten, Postboten, sowie die Zeitungsträger nehmen stet» Bestellungen ans die .Sächsische Elbzeitung" an. Tägliche Roman - Beilage: „Nnterhaltungablatt". JUisijie ÄzcitilU. AmtsöLaü siir Sis NmsUk ks MMt ßiUtzsümi M Sei Skitni u öltwki. Wt sSr dci 5k!llliMkiiiknt z« Hchußm. Tel.-Adr.: ElbzettAiig Anzeigen, bei der weiten Ber» breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag«, Mittwochs und Freitag» bi« spätesten« vormittags 9 Uhr aufzngebcn. Lokalprci« für die 5 gespaltene Petitzeile oder deren Raum 15 Pfg,, bei auswärtigen Inserate« 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach Ucbereinkunst). .Eingesandt" und .Reklame' 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen nck- sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage „Unterhaltungablatt< Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwitz, Prosser», Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischführe, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch - Böhmischen Schweiz. Im gabt HSHkrer BkwaU (grik» »der lonsUgrr irgendwelcher Ttirungkn de« Betriebe» der Leitung, der Lieteranten oder der Betbrder»ng»einrichl»ngen> hat der Bezieher keinen Anspruch ans Licserung oder NachUelerung der Zeitung oder ans iliNlt,ahlung de» BkjngZpre^dt^ Inserateu-Aunahmeftcllcn: In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zaukenstrahe 184; in Dresden und Leipzig: die Annoncen-Bureau« von Haasenstein L Vogler, Jnvaltdcndauk und Rudolf Moste. in Frankfurt a. M.: G. L. Daube K Co. — Nr. 147 Bad Schandau, Sonnabend, den 8. Dezember 1917 61. Jahrgang. " " ' Gänse. Es besteht Veranlassung, auf folgendes hinzuweisen : l. Die entgeltliche (auch tauschweise) Abgabe von lebenden oder toten Schlachtgiinscn »»mittelbar an Verbraucher ist dem Züchter oder Master verboten. Die Abgabe darf vielmehr, insoweit nicht die Ortsbehörden die Vermittlung des Absatzes vom Mästec zum Verbraucher innerhalb ihres Ortes übernommen haben, nur an die nach stehend zugelassenen Händler rrsolgen. (Bekanntmachung vom l. Oktober 1917, Sächsische Elbzeitung vom 4. Oktober 1917.) Weitere Händler werden nicht mehr zugelassen. 2. Polnische Gänse sind ausschließlich an die Sächsische Wild, und Geflügel-Handelsgesellschaft G. m. b. H. in Dresden-A., Ostra-Allee l 1, zurückzullesern Diese hat mit dem Einsammcln der geschlachteten polnischen Gänse ausschließlich die Händlerinnen Frida Lommatzsch In Pirna, Schössergasse 9, und Frau Liddy Morgenstern in Göppersdorf, letztere für die Ortschaften Ottendorf b. P., Herbergen, Göppersdorf, Friedrichswalde, Borna und Liebstadt, bestimmt. Bei Unterlassung der Rücklieferung kommt Zahlung von Strafe (10 Mark für jede nicht zurückgelieferte Gans) in Frage. Pirna, am 4. Dezember 1917. Königliche Amtshauptmannschast. Frida Lommatzsch, Pirna. Horst Ihle, Pirna. Anna Guth, Pirna. August Nixdorf, Doberzeit. Adolf Stark, Neustadt. A. Döring, E. Franze, Sebnitz. Liddy Morgenstern, Göppersdorf. Camilla Weigel, Schandau. Iugclassenc Gänschändler: Martha Bretschneider, Neundorf. Arthur Täubrich, Gottleuba. Max Stange, MUHlsdors. Otto Borisch, Kleinzschachwitz. Ida Hastmann, Kleinzschachwitz. Selma Müller, Dittersbach. August Mieth, Mügeln. Ernst Bretschneider, Copitz. Otto Röhler, Heidenau. Martha Scheumann, Dürrröhrsdorf. Lina Hesse, Copitz. Karl Franke, Stolpen. Oeffentliche Aufforderung zur Meldung zwecks Eintragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 werden die nachstehend ausgcführten Personen aufgesordert, soweit sic ihren Wohnort in Schandau haben, sich bis zum 12. Dezember 1917 bet dem unterzeichneten Stadtrat persönlich zu melden, um die für die Eintragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen er forderlichen Angaben zu machen: 1. alle männlichen Deutschen, die nach dem 3l. März 1858 geboren sind und das 17. Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht ») zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören oder b) aus Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder In der Marine zurückgestellt sind, 2. alle männlichen Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und das 17. Lebensjahr vollendet haben, soweit sie im Gebiete des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz oder ihren ge wöhnlichen Aufenthalt haben und nicht zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören. Nicht nochmals zu melden brauchen sich diejenigen Hilfsdienstpflichtigen, die sich bei der ersten Eintragung auf Grund der Verordnung vom 1. März 1917 oder aus Anlaß eines späteren Stellen- oder Wohnungswechsels bei der von der Ortsbehörde an gegebenen Stelle oder beim Einberufungsausschuß gemeldet haben und dies durch Vor legung des abgestempelten Abreißstretfens der Meldekarte Nachweisen können. Von der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis zum 12. Dezember schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Meldekarte meldet. Die schriftliche Meldung erfolgt durch Abgabe der ausgesülltcn Meldekarte bei dem unter zeichneten Stadtrate oder durch Abgabe der ausgesüllten Meldekarte in offenem, un- srankiertem, adressiertem Umschläge bei einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der ausgesülltcn und gestempelten Meldebestätigung. Diese Bestätigung ist sorgfältig aus zubewahren. Die Abgabe der ausgefüllten Meldekarten bei dem unterzeichneten Stadt rate oder bei der Postanstalt (Postagentur) kann auch durch den Arbeitgeber, bei Beamten durch die vorgesetzte Dienstbehörde erfolgen. Für die in öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf-, Bcsserungs-, Heilanstalten usw.) mit Einschluß der geschlossenen Unterrichtsanstalten (Internate) untcrgebrachten Meldepflichtigen hat der Anstaltsleiter oder der von ihm dazu bestellte Vertreter die Meldung schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der oorgeschrtebenen Meldekarte bis zum 12. Dezember entweder durch Ablieferung bei dem unterzeichneten Stadtrate oder durch Abgabe bei einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der Meldebestätigung vorzunehmen. Auf Antrag eines Anstaltsleiters kann die für seinen Wohnort zuständige Kriegsamtsstelle ihm gestatten, die Meldungen ganz oder teilweise aus Listen zu erstatten. Die Meldekarten nebst Umschlag sür die schriftliche Meldung werden hier un entgeltlich ausgegeben. Hier sind auch gegen Zahlung von 10 Pfg. für das Stück die Bekanntmachungen über Mitteilung des Stellen- und Wohnungswechsels erhältlich, zu deren Aushang nach 8 12 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, der in seinem Betriebe Hilssdienstpflichtige beschäftigt. Wer die Meldung schuldhast unterläßt, kann durch den Einberufungsausschuß mit «iner Ordnungsstrafe bis zu 100 Mark und, wenn die Geldstrafe nicht beizutreiben ist, mit Hast bis zu drei Tagen bestraft werden. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 10 000 Mark wird be- istrast, wer in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Die gleiche Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinen Vertreter, der in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sowie den Mclde- Der Stadtrat. Schandau, den 5. Dezember 1917. neue Uhr, Karten erhalten vorm. werden können am Montag und Dienstag: von Nr. 1—1800 mit Pfund, Preis M. 3.— das Pfund. Der Stadtrat. Schänd au, am 7. Dezember 1917. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. 1— 700 701—1400 1401—2100 2101-Ende nachm. pflichtigen selbst, der in einem solchen Falle dem Anstaltsleiter oder seinem Vertreter gegenüber derartige Angaben macht. nummcr wieder, deshalb Mitbrlngen der Karte unerläßlich. Nummern Lebensmittel betr. Sonnabend, den 8. Dezember: — bei Haase — aus Bezirkskartoffclmarke » —, Preis bekannt. I-vipLigvi» ^ßllenlei — In allen bekannten Geschäften — aus Lebensmittel marke Nr. 29 '/< Pfund, Preis 3,80 M. das Pfund. - 8—10 10-12 2- 4 4— 6 Montag, den 10. Dezember: findet die Ausgabe von neuen Lebensmittelkarten bei Werner statt, und zwar sind dabei die jetzt gültig gewesenen Karten vorzuzeigen. Es erhält jeder die gleiche Karten- " Die Inhaber der Karten- Ferner werden voraussichtlich beliefert — bei Klemm — auf neue Lebensmittelmarke Nr. 5 die Karten Oeffentliche HandelsschulezuAirna Höhere Abteilung. Neben einer guten, allgemeinen Bildung vermittelt diese Abteilung mit vollem TageSunterricht: eine gründliche, kaufmännische Vorbildung, sowie auch Vorbildung für die gewerblichen Berusoarten und die Beamtenlaufbahn. lMliligs-Meilung. tsaulmänmKlm Wrzur für Mäckden. Gründlicher Unterricht in einfacher und doppelter Buchhaltung, kaufmännischer .Norrcspondcnz mit lkontorarbeitcu, Handel«- und Wcchselrccht, kaufmännischem Rechnen, deutscher Sprache uud Literatur Stenographie und Handels- uud Verkehrsgeographie al« Pflichtfächer, franz. uud eugl. Sprache, sowie Maschinenschreiben al« Wahlfächer. 8MWt MMmz in Simmbit mit MMmMtüm. Anmeldungen täglich von 8—12 Uhr bei dem Unterzeichneten. Prospekic auf Wunsch. Die Handelsschuldepulation: Die Direktion: E. Schmale. H. Calletsch. keslliMSÄW mit kkskcülüe ri siiiM. Anmeldungen 2ur Ostemulnnbme 1918 worden bm /.um 22. vsremder 1917 woebentüglieb von 11 —12 Ubr im Lebulgebicude nngenvmmen. Vormdexen mnd Oeburlsurkundu, Impiscbem und die leiste Zebulriensur. Dio porsönliobo Vor stellung den Levulern ist vrwünsekt. liektor vr. Sckmorlvr. Lokaler. —* (M. I.) In einer neuerlichen Verfügung an den Viehhandelsverband sind seitens der Landesfleisch stelle auf Grund der tatsächlich erzielten durchschnittlichen Schlachtgewichte neue Anrechnungssätze für Ersatzlieferungen vorgeschrieben worden, und zwar wird künftig ein Rind — 5 Kälbern — 4 Schweinen über 50 KZ Lebend gewicht — 8 Schafen gerechnet, In der Verfügung ist auch der Grundsatz klar herausgestellt worden, daß Ersatz lieferungen erst dann in Frage kommen können, wenn" die einzelnen Diehumlagen voll gedeckt worden sind, daß also nur solche Tiere ersatzweise geliefert werden können, die nicht bereits zur Erfüllung einer Umlage ihrerseits in Anspruch genommen werden. Es können also beispiels weise anstelle eines Rindes nur solche Schweine abgegeben werden, die dem betreffenden Besitzer nach Erfüllung der Schweineumlagc noch zur Verfügung stehen. —* Schmale Weihnachten. Es wurde bereits mit geteilt, daß es zu Weihnachten Honig- und Pfefferkuchen überhaupt nicht gibt. Ebenso darf Christbaumkonsekt in keiner Form hergestellt werden; die einzigen Süßigkeiten, Opfert gern slls uboiMssiM 6alä-8oiuMvIcs!ietien fürs Vstsrlsml! die noch auf den Markt kommen, sind Bonbons und Fondants, für die die Neichszuckerstelle den notwendigen Zucker bewilligt, bisher aber noch nicht herausgegeben hat. Auch Nüsse werden nur in ganz geringen Mengen aus den Markt kommen. —* Postalisches. Vom 17. bis mit 23. Dezemb» werden Privatpakete nur dann als Wertpakete an genommen, wenn sie, von den zugehörigen Mitteilungen abgesehen, ausschließlich Geld, Wertpapiere, Urkunden, Gold, Silber, Edelsteine oder daraus gefertigte Gegen stände enthalten. Für die gleiche Zeit ist das Verlangen der Eilbestellung bei gewöhnlichen Privatpaketen unzulässig.
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