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Sächsische Elbzeitung : 17.10.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-10-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-193410178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19341017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19341017
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1934
- Monat1934-10
- Tag1934-10-17
- Monat1934-10
- Jahr1934
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 17.10.1934
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Sächsische Elbzeiiung Tageblatt für die Sächsische Elbzeiiung enthüll di*, amtlichen Bekanntmachungen vcs Stavr- rutS zu Bad Schandau, des Hauptzollcu ts Bad Schandau und des Finanzamts Sebnitz k> c' m a t z e i t u n g für Bad Schandnn und die Landgcmcindcu Altendorf, Goßdorf m Kohlmühle, Kleingießhübel, Krippen, Lichtcnhain, Miltelndors, Ostrau, Porsch« tzors, Postclwitz, Prossen, Rathmannsdorf mit Plan, Ncinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wcndischsährc. Druck und Bcrlag: Sächsische Elbzeiiung, Alma Hieke, Inh. Walter Hieke, Bad Schandau, Zaukenstr. 131. Fernsprecher 22. Postscheckkonto: Dresden Nr. 33 327 Ltmeindcgirokonto: Bäd Schandau Nr. 12. Geschäftszeit: wochentags >48—18 Uhr Sächsische Schweiz Die Sächsische Elbzeitung erscheint an jedem Wocycmag nachmittags 4 Bezugspreis: monatlich frei Haus 1.85 NM. (emschl. Boicngcld), für Selbst« abholcr monatlich 1.65 RM., durch die Post 2.00 RM. zuzügl. Bestellgeld. Einzel nummer 10 RPs., mit Illustrierter 15 NPf. Nichterscheinen einzelner Nummern und Beilagen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörung usw. berechtigt die Bezieher nicht zur Kürzung des Bezugspreises oder zum Anspruch auf Lieferung der Zeitung. Anzeigenpreise: Ter Naum von 1 nun Höhe und 16 mm Breite kostet 7 NPf., im Tcxltcil 1 mm Höhe und 90 mm Breite 22,5 NPf. Ermäßigte Grundpreise, Nach« lässe und Beilagcngcbührcn lt. Anzeigcnpreisliste. Erfüllungsort: Bad Schandau Ständige Wochenbeilagen: „Unterhaltung und Wissen", „Das Unterhaltungüblatt", „Die Frau f-k-n im IZild" und ihreWelt", „Neue deutscheZugend", Illustrierte Sonntagsbeilage: Rr. 243 Bad Schandau, Mittwoch, den 47. Oktober 4934 78. Jahrgang Beschlüsse des Reichskabinetts Vereidigung der Minister aus den Führer Berlin, 17. Oktober. In der letzten Sitzung des Neichskabinetts wurde zu nächst ein Gesetz über den Eid der Reichsminister und der Mitglieder der Landesregierungen angenommen. Danach er hält der Paragraph 3, Absatz 1 des Gesetzes über die Rechts verhältnisse des Reichskanzlers und oer Reichsminister (Reichsministergesctz) vom 27. März 1930 in der Fassung des Gesetzes vom 17. Oktober 1933 folgende Fassung: „Die Reichsminister leisten bei Uebernahme ihres Amtes vor dem Führer und Reichskanzler folgenden Lid: „Ich schwöre, ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler treu und gehorsam sein, meine Kraft für das Wohl des deutschen Volkes einsetzen, die Gesetze wahren, die mir obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und meine Geschäfte unparteiisch und gerecht gegen jedermann führen, so wahr mir Gott helfe." Die Mitglieder der Landesregierungen, soweit sie nicht gleichzeitig Reichsminister sind, leisten bei Uebernabme ihres Amtes vor dem Reichsstatthalter, in Preußen vor dem Füh- rer und Reichskanzler, denselben Eid. Die im Dienst befind lichen Reichsminister, Reichsstatthalter und Mitglieder der Landesregierungen sind unverzüglich gemäß diesem Gesetz zu vereidigen." Im Anschluß hieran nahm der Führer und Reichskanzler die Vereidigung der Reichsmini st er vor. Das Reichskabinett verabschiedete sodann eine Reihe neuer Steuergesehe. Bei diesen ist besonders aus eine Verein fachung des Steuerrechts und eine Entlastung der Verwal tung sowie aus eine starke Berücksichtigung der kinderreichen Familien Wert gelegt worden. Bei diesen Verbesserungen der bestehenden Steueroor- sHriften auf den verschiedensten Gebieten handelt cs sich noch nicht um die gplante großzügige Steuerreform, die erst im Zusammenhang mit der großen Reichsfinanzreform durchgc- fuhrt werden kann. Angenommen wurde ein Gesetz über das Ber st eigcrergemerbe, durch das gewisse Mißstände besei tigt werden und die Grundlage für die Säuberung dieses Gewerbes von unzuverlässigen Personen geschlissen wird. Das Gesetz zur Aendorung des Genossen schaftsgesetzes bringt die seit langem geplante Reform der genossenschaftlichen Prüfung. Ein Gesetz zur Aonderung von Vorschriften über die Zwangsvollstreckung bereinigt einige gesetzgeberische Fragen des Vollstreckungs rechts, die nicht bis zur GcscwUreform zurückgestellt werden konnten Insbesondere enthält das Gesetz auch eine Aenderung der Vorschriften über die Pfändung von Gehalts-, Lohn- und ähnlichen Ansprüchen. Das Gesetz zur Aenderung des Militär st raf- gesetzbuches und der Mlitärstrafgerichtsordnung bringt eine Anpassung des Militärstrafrechts an die inzwischen er lassenen Gesetze auf dem Gebiete des allgemeinen Strafrechts. Angenommen wurde ein Gesetz über die Lösung von Berlagsoerträgen, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, wo nach Verträge des Reiches, der Länder oder anderer Kör perschaften des öffentlichen Rechtes aus der Zeit vor dem 30. Januar 1933 über amtliche oder halbamtliche Veröffent lichungen sowie über die Herausgabe von Zeitungen zur Aufnahme derartiger Veröffentlichungen unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Schluffe eines Kalender- Vierteljahres spätestens jedoch zum 31. März 1935, gelöst werden können. Ein Gesetz über die Förderung der Getreide bewegung gibt der Reichsstelle für Getreide, Futtermit tel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse (RfG.) die Möglichkeit, die Aufnahme von Getreide durch die RfG. auch bei der verminderten Ernte sicherzustellen. Schließlich wurde ein Gesetz über di« Erricht»»« einer den ticken Verrechn unaskasse angenom men. das zur Durchfühnma von Abkommen mit ausländi schen Regierungen. Zentrolnotenbanken oder im Auslande amtlicherseits zugelassenen Verrechnungsstellen, welche den Zahlungsverkehr aanz oder teilweise auf der Grundlage der Verrechnung regeln, notwendig geworden war. Die neuen Steuergesetze ten io Das Gesetz zur Aenderung von Vorschriften über die Zwangsvollstreckung. Berlin. Zn dem am Dienstag beschlossenen Gesetz znr Acn- derung der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung schreibt der . .. . . .. , ege weiter. Sic beseitigen die Kapitalverkchrsstcuer für Personälgcscllschaftcn völlig nnd halten sic nur noch für Kapitalgescllschaftcn aufrecht. Zur Vereinfachung der Gesetze dient auch die Tatsache, daß die Besteuerung der verschiedenen Grundbegriffe, die für die Bc- stcncrnug maßgebend sind, nicht in jedes einzelne Stenergesetz ausgenommen wurden, sondern daß ein besonderes Steuer- anpassnngsgesctz vorgesehen ist. 8 1 dieses Gesetzes lau tet: „Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltan- schannng ausznlegen". Dies bedeutet, daß bei der Anwendung der Steuergesetze nnd im Rahmen der von diesen gegebenen Bestim mungen die Grundsätze des Nationalsozialismus ausschließlich zu gelten haben. Eigennutz der Wirtschaftenden nnd bürokratische Engherzigkeit dürfen nicht mehr zu Worte komme». Umstände ergibt sich eine große steuerliche Entlastung der Kinder reichen, und zwar ist die Entlastung »mso größer, je größer die Zahl der Kinder ist. Die Kinderermäßigungen werden bis znm 25. Lebensjahre der Kinder gewährt, wenn sie sich dann noch in einer Bcrussausbildung befinden. Bei der Vermögenssteuer tritt an die Stelle der bis herigen Freigrenze von 20 000 Mark ein Frcibctrag von je 10 000 Mark für den Steuerpflichtigen, seine. Ehefrau uud jedes seiner Kinder, für das ihm bei der Einkommensteuer Kinderermäßigung gewährt wird. Ein Lediger, welcher 50 000 Mark Vermögen hat, wird daher künftighin 10 000 Mark versteuern müssen, ein Ver heirateter mit zwei Kindern braucht bei dem gleichen Vermögen nur 10 000 Mark versteuern. Auch bei der Erbschaftssteuer werden Freibeträgc ein geführt. Sie betragen für Kinder 30 000 Mark nnd für Enkel 10 000 Mark. Berlin. Der „Völkische Beobachter" veröffentlicht zur Frage der neuen Steuergesetze eine Darstellung von sachverständiger Seite. Darin heißt cs n. a.: Dic Ziele der Steuergesetze sind im Adolf-Hitlcr-Staat im wesentlichen auf drei große Gedanken abgcstcllt: 1. Kampf um dic Verminderung der Arbeitslosigkeit, damit «m dic Gesundung der sozialen, wirtschaftlichen nnd finanzielle» Dinge unseres Volkes, im Zusammenhang damit Lösung dringen der wirtschaftlicher Fragen; 2. Förderung der Familie, im Zusammenhang damit Verwirk lichung des volkspolitischen Gedankens; 3. Betonung des Wertes der Persönlichkeit und der persön lichen Verantwortung in der Wirtschaft. Neben diesen Zielen bringen dic Stcucrgcsctzc cinc wesentliche Vereinfachung der Verwaltung. Das neue Einkommensteuergesetz erweitert das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen in verschiedener Hinsicht. Es gestattet den buchsührcndcn Gewerbetreibenden und Lanowirtcn, kurzlebige Gegenstände, das sind Gegenstände, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre nicht übersteigt, schon im Jahre der Anschaffung voll abznschrciben. Diese Äb- schrcibungsmöglichkcit wird schon für das gegenwärtig laufende Jahr gelten. Das bisherige U m s a tz st c u e r g c s c tz belastete den lager- haltcndcn Großhandel mit einer Umsatzsteuer von zwei vom Hun dert. Unterhielt der Großhändler kein Lager, so war er steuer- frei. Folglich schränkte der Binneugroßhandel seine Lagerhaltung Wwcit wie irgend möglich ein. Dem neuen Umsatzstcucrgesctz ge mäß wird, von einigen Massengütern abgesehen, ;eder Biuucu- großhandel mit einer Umsatzsteuer vou 0,5 v. H. belegt, gleich gültig, ob dieser Umsatz das Lager des Binucngroßhäudlcrs be rührt oder uicht. Der Biuncugroßhandel wird also daran gehen, seine Läger wieder anfzufüllcu. Seine Aufträge werden zur Ver minderung der Arbeitslosigkeit weitgehend beitragen. Die Förderung der Familie ist das Kcrnstiick der Steuergesetze. Dem neue» Einkommensteuergesetz gemäß werde» im D»rchschuitt die Verheirateten etwa ein Drittel weni ger Stenern zn zahlen haben als die Ledigen. Die Kinderermäßi gungen bei der Einkommensteuer und bei der Biirgcrstcuer wer de» sehr viel größer sei» als bisher. Früher war der Betrag der Kinderermäßigung für alle Einkommen gleich. Dem neue» Ein kommensteuergesetz gemäß richtet sich dic Kinderermäßigung nach der Zahl der Kinder und der wirtschaftlichen Kraft des Steuer pflichtigen. Aehnlichc Grundsätze sind für den stcncrsrcien Ein- kommenstcil maßgebend. Ans dem Zusammenwirken aller dieser Daneben bleiben die Steuerermäßigungen für Hausgehilfin nen in Kraft. Auch die Ehestandsdarlehen werden in der bis herigen Weise weiter gewährt werden. Nach nationalsozialistischer Auffassung soll in der Wirtschaft dic Persönlichkeit wieder mehr znr Geltung kommen. Dic Reichs- rcgicrung hat durch das Gcsctz übcr Stcucrcrlcichteruugcn bei der Umwandlung uud bei der Auflösung von Kapitalgesellschaften einen Anreiz geschaffen für die Umwandlung von Kapitalgesell schaften in Einzelunternehmen oder offene Handclsgcscllschc mid dergleichen. Dic Stcucrgcsctzc gchcn ans diesem Wege wc 'eitigcu dic Kapitalvcrkchrsstcucr für Pers Anordnung des Stabsleiters der PL. Begriff „Führer" einmalig. Der Stabsleiter der Obersten Leitung der PO., Dr. Ley, hat folgend« Anordnung erlassen: Die Bezeichnung „Der Führer" war für uns National sozialisten immer ein unantastbarer Begriff. Heute ist der Führer der NSDAP, der Führer des gesamten Volkes und damit ist dieser Begriff staats- und weltpolitisch eindeutig festgelegt. Ich ordne daher für die Oberste Leitung der PO. an, daß kein politischer Leiter, ganz gleich in welcher Stellung innerhalb der Partei oder einer der angeschlossenen Organi- fationen ec tätig ist, das Wort „Führer", auch nicht in Ver bindung mit einem anderen Wort für sich verwenden darf. Für die Deutsche Arbeitsfront ordne ich cm, doß ab sofort für mein« Person die Bezeichnung „Führer der Deut schen Arbeitsfront" nicht mehr gebraucht werden darf. Meine Dienstbezeichnung ist „Stabsleiter der PO.". Auch in orga nisatorischer Hinsicht ist ein« besondere Bezeichnung nicht nötig, da meine Tätigkeit für die DAF. lediglich eine Fort setzung der Arbeit für die NSDAP, ist. Das gleiche gilt für die Leiter der anderen Gliederungen der Partei und aller weiter«» Organisationen. Heil Hitler! gcz.: Dr. N. Ley. „Völkische Beobachter": Das aus der Wirtschaftskrise erwachsene V o l l st r c ck n n g s n o l r c ch I bcsindct sich, nachdem der Tief stand nunmehr überwunden ist, seit Ende v. I. im Stadiu m eines behutsamen Abbaues. So besteht z. B. beim M o b i l i a r v o l l st r c ck u u g s s ch u tz, der an sich mit dem 31. Oktober d. I. ablanfcu würde, dic NoNvcndigkcit, ciuc Ucbcr- gangsbestim m u n g zu schasfcu, da dic wirtschaftliche' Gcsun- düng dcs gcwcrblichcn Mittelstandes noch uicht weit genug fort geschritten ist, um etwa schvu jetzt den völligen Verzicht auf dic notrcchtlichcn Schutzvorschristcu rcchtfertigcu zu können, eiu wci- tcrcr Abbau audcrcrscits aber dringend erwünscht ist. Nach bis her geltendem Recht sind unpfändbar Kleidungsstücke usw., wweit sic für dcn Bcdarf dcs Schuldners und zur Erhaltung eines ange messenen Haushaltes unentbehrlich sind. Die gerichtliche Praxis hat noch vielfach daran fcstgchaltcn, das Schwergewicht auf das Wort „Unentbehrlich" im Gegensatz zu „Angemessen" zu legen uud damit der Vorschrift einen so engen Inhalt gegeben, daß sie dcn Bcdürfnisscn dcs praktischen Lcbcus uicht voll gerecht werden konutc. Nach dcm ncucn Gesetz soll vor dem Pfäudnugszugrifs der Gläubiger alles gesichert sein, dessen der Schuldner zu einer angemessenen, bescheidenen Lebens- nnd Haushaltsführung bcdarf. Weiterhin dehnt das neue Gcsctz dcn P f ä n d u n g s s chn tz f ü r D i e n st k l c i d u n g s st ü ck c, dcr bisher nur Offizieren und Sol daten zustand, auf alle zum Tragen von Dienstklei dung berechtigten Personen aus. Damit ist auch die Frage dcr Pfändbarkcit vou SA.-Uniformcn in vcrncincndcm Sinne klargestcllt. Eine wichtige Acudcrung dcr Zwangsvoll- strcckuugsvcrorduung besteht darin, daß zukünftig es nicht mehr jeder Gläubiger in dcr Hand hat, cincn zahlungsunfähigen Schuld ner zum Osscnbarungseid zu zwingen. Nach dcm ucncu Gcsctz wird dic P f ä n d n n g 8 g r c n z c von bishcr 165 Mark im Mo nat auf monatlich 150 Mark gesenkt. 150 Mark wür den unter Berücksichtigung dcr Jndcxvcrhältnissc dcm Vorkricgs« satz von 125 Mark entsprechen. Deutschland sollte «ntergehen nach dem Willen poincares Die Pariser Heilung „La Presse" veröffentlicht eine Un terredung eines ihrer Mitarbeiter, die dieser vor einigen Jahren am Vorabend des Jahrestages des Waffenstillstandes des 11. November mit Poincare hatte. Bei dieser Gelegen heit habe Poincare nachstehende Erklärungen abgegeben, dem Gewährsmann aber ausdrücklich eingeschärft, diese Er klärungen nicht zu seinen Lebzeiten zu verbreiten. „Der Tag des Waffenstillstandes sei einer der unheil vollsten Tage der französischen Vergangenheit. Er, Poincare, habe sich stets der Unterzeichnung eines Waffenstillstandes an jenem Tage widerseht. Die Feindseligkeiten seien an jenem 11. November eingestellt worden, well Clemenceau mit Wilson und Lloyd George fürchtete, Deutschland allzu sehr zu schwächen. Llemeneau habe dem Marschall Foch, oer wie poincare den Krieg habe forksehen wollen, den Waffenstillstand aufgenötigt, und zwar aus politischen Grün den. Clemenceau habe gewußt, daß jeder — in parlamenta rischen Kreisen wie im Volk überhaupt — den Frieden er sehnte. Clemenceau habe infolgedessen die erste sich bietende Gelegenheit zu einem Friedensschluß mit sicherem Vorteil benutzt. Lr habe dabei nur seine eigenen künftigen Wahl erfolge im Auge gehabt. Clemenceau habe aber damit Frankreich einen schlechten Dienst erwiesen. Denn Deutsch land habe seitdem seine Niederlage niemals mehr aner kannt. Wenn Frankreich 1818 seine Erfolge weiter ausge- baul hätte, wenn es auf feindlichem Boden die von Foch vorbereitete Schlacht gewonnen hätte, dann würde man einen für lange Zeit gültigen Friedensvertrag abgeschlossen haben. Das habe man nicht gewollt, und das sei nun der Grund allen Uebels."
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