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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 07.02.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189302074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18930207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18930207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1893
- Monat1893-02
- Tag1893-02-07
- Monat1893-02
- Jahr1893
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 07.02.1893
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MÄlMWMWM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GksWs-AMiM für Huhndorf, MbH, Arnsdorf, Kasdorf, Ä. Egidien, Heinriihsort, Marienau«. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. — > .... —— irr. Jahrgang. — -- - —-— Nr. 31. Dienstag, den 7. Februar 1893. Diese» Blatt erscheint täglich saußer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. »MM«—'M ! —W«MMW — . ,.VM«WWWW_^. , _> 29,596 M. 95 Pf. Sa. Sa. 17,700 M. — Pf. ß. 17,700 13,600 M. — Pf. Fehlbetrag, welcher aus der Stadtkasse, bez. aus den Stadt- anlagen gedeckt wird. Der Schulausschuß zu Lichtenstein. HiBWn Ser MW z» MW!» auf das Schuljahr Ostern 18N3/SÄ. Bedarf. 31,300 M. — Pf. mutmaßlicher Bedar 17,700 „ — „ Deckungsmittel. Nach der Rechnung Vom Jahre 189492. 400 M. — Pf. 21,872 „ 14 „ 178 „ 50 „ 1,553 „ 07 „ 1,193 „ 35 „ 100 „ — ,, 256 „ 25 „ 231 „ 12 „ 62 „ 62 „ 1,716 „ 26 „ 500 „ — „ 1000 „ - „ 50 ., 21 „ Mutmaßlich im Jahre 1893!94. Zinsen 336 M. - Pf. Besoldungen 25,780 „ — „ persönliche Zulagen, Gratifikationen, Re muneration 72 „ — „ Bau- und Reparaturkosten 1,200 „ — „ Vermehrung u. Unterhaltung des Inventars 300 „ — „ für Lehrmittel und Lehrapparate 125 „ — „ Mietzinsen 250 „ — „ Vsrwaltungsaufwand 200 „ — „ Staatsabgaben 65 „ — „ Heizung, Beleuchtung und Reinigung 1,800 „ — „ Aufwand für die Fortbildungsschule 500 „ — „ zur Schuldentilgung 600 „ — „ Insgemein 72 „ — „ 29,113 M. 52 Pf. Nach der Rechnung vom Jahre 1891 j92. 1,292 M. 58 Pf. 2,338 „ 89 „ 3,324 „ 82 „ 13,083 „ 47 „ 190 „ 03 „ 7,464 „ 40 „ 7 — 4 I 87 " 1,586 „ 88 „ 304 „01 „ Sa. Sa. 31,300 M. — Pf. IS. Deckungsmittel Mutmaßlich im Jahre 1893^94. Kassenbestand — M. — Pf. aus dem Kirchenärar und anderen der Schule gewidmeten Fonds 2,338 „ 89 „ aus milden Stiftungen 3,3M „ — „ Geldunterstützungen aus Staats- und an ¬ deren Kassen 3,083 „ 47 „ Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien 245 „ — „ Schulgeld 7,OM „ — „ Strafgelder 10 „ — „ Eingegangene Reste — „ — „ Ueberwiesener Grundsteueranteil 1,585 „ — „ Insgemein 137 „ 64 „ Oeffe«tliche Stadtverorlmetenfitzung DLeus tag, den Februar L8S3, abends /s8 Uhr. Tagesordnung: 1) Beschlußfassung über einen Antrag, Nebenbeschäftigung städtischer Beamten betreffend. 2) Desgl. in Gasanstaltsangelegenheiten. 3) Desgl. über einen Antrag des Stadtrates in Steuerangelegcnheiten. 4) Desgl. über Vergebung der städtischen Fuhren. 5) Kenntnisnahme event. Beschlußfassung über Verhandlungen mit der Herr schaft behufs Flurbsrichtigungen. 6) Beschlußfassung über Aufnahme eines hiesigen Einwohners in den Sächsischen Unterlhanenverband. Ko«kursverfahreU. Ueber das Vermögen des Trikot warenfabrikanten August Gotthelf Günther in Lichtenstein wird heute am 2. Februar 1893, norm. ^412 Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Friedrich Fröhlich in Lichtenstein wird zum Konkurs verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 2. März 1893 bet dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüf ung der angemeldeten Forderungen auf de» 11. März 18SS, vorm. 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, Welchs eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 25. Februar 1893 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht Lichtenstein, den 2. Februar 1893. G e y l er. Veröffentlicht: Heilmann, Ger.-Schrbr. Sparkasserr-Expeditronstage in Lichtenstein: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Zinsfuß für Spareinlagen 3ffs °/o. Gesehaftstage der Sparkasse zu Callnberg. Montag, Donnerstag u. Sonnabende Einlage« werden mit 3^/zO/g verzinst. Lag-sg-fchichte. *— Mehrfach wird berichtet, daß es am ver gangenen Donnerstag abend kurz vor Beginn des Schneefalls gedonnert habe. Wintergewitter sind nicht gerade selten und es ist deshalb wahrscheinlich, daß diese Wahrnehmung auch anderwärts gemacht worden ist. — Rückfahrkarten vierter Klaffe. Die König!. Eisenbahn-Direktionen sind seitens des Ministers der öffentlichen Arbeiten ermächtigt worden, eine Neuer ung einzuführen, die in den beteiligten Kreisen große Befriedigung Hervorrufen wird. Bisher müssen be kanntlich die Fahrkarten IV. Klasse sowohl für Hin- als auch für die Rückfahrten besonders gelöst werden, die Rückfahrkarten schließen mit der III. Klaffe ab. Fortan können da, wo das Bedürfnis hierzu zu Tage tritt oder getreten ist, zur Vermeidung eines Ge dränges an den Fahrkartenschaltern Doppelkarten IV. Klasse für die Hin- und Rückfahrt ohne Preiser mäßigung und unter Beschränkung der Giltigkeit der selben auf einen Tag eingeführt werden. Die Ver suche, welche in dieser Beziehung einer Eisenbahn- Direktion gemacht worden sind, haben zu einem be friedigenden Ergebnis geführt. — Viele Familien, die zur Auswanderung aus Sachsen nach Amerika veranlaßt wurde», kehren gegenwärtig nach ihrer alten Heimat wieder zurück, um manche trübe Erfahrung reicher und nachdem sie bitterstes Elend gekostet haben. Auch diejenigen Ar beiter, die zur Einführung von gewissen Industrie zweigen in den letzten Jahren nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika gelockt worden sind, kommen jetzt mit Klagen zurück; ihr Verdienst wurde schlechter, die Preise für alle Lebensbedürfnisse waren allzuhohe, und das „vielgepriesene Land der Frei- heit" hat ihnen nur Unheil gebracht. Viele, so äußern sie, kamen gern zurück, wenn ihnen dies nur möglich wäre. — Die Handhabung des Submissionswesens im Königreich Sachsen hat häufig zu Klagen und Beschwerden aus den Kreisen der Gewerbetreibenden Anlaß gegeben. Kürzlich hat nun das Ministerium der Zittauer Handelskammer auf eine Angabe die Zusicherung erteilt, daß künftighin nach Möglichkeit auch in Sachsen die in Preußen geltenden Grund sätze beobachtet werden sollen. — Das Reichsgesetz vom 19. Mai 1891, be treffend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen, wird mit dem 1. April d. I. in vollem Umfange in Kraft treten. In Gemäßheit dieses Gesetzes sind sämtliche Handfeuerwaffen, be vor sie zum Verkauf gelangen, einer Prüfung zu unterwerfen, und zwar findet dieselbe für den Bezirk des Königreichs Sachsen nur durch die Kgl. Sächs. Waffenprüfungs-Anstalt in Dresden - Albertstadt (Arsenal) statt. Alle Handfeuerwaffen, die gegen wärtig im Besitz von Waffenhandlungen und -Fab riken sind, müssen bis zum 1. April d. I. mit einem Vorratsstempel versehen werden, andernfalls würde die Prüfung der Waffen in Dresden zu erfolgen haben. Mit solchen Vorratsstempeln sind versehen worden die städtischen Behörden zu Bautzen, Zittau, Dresden, Freiberg, Zwickau, Chemnitz, Plauen, Reichenbach, Glauchau, Meerane und Leipzig. Waffenhandlungen und -Fabriken, welche sich in anderen Ortschaften befinden, haben ihre Handfeuer waffen an die nächstgelegene Abstempelungsstelle einzusenden, eventuell dürfte es gestattet sein, sich einen Beamten zur Abstempelung der Vorräte zu erbitten. Im Interesse der Handlungen und Fabriken dürfte es liegen, die Abstempelung rechtzeitig vor nehmen lassen, da eine Nachprüfung in Dresden jedenfalls mit größeren Kosten verknüpft ist. — Dresden. Der vor einiger Zeit bei Losch- witz gelegentlich des Brückenbaues im Elbstrom auf gefundene große baumstammförmige Basaltstein, wel chen der Loschwitzer Ortsverein erworben hat, um denselben als Denkstein bez. Erinnerungszeichen an den Brückenbau nach Anbringung einer geeigneten Aufschrift ausstellen zu lassen, ist am Donnerstag vom Brückenbauplatz nach dem Rathaus gebracht worden, wo er bis zur Aufstellung lagern wird. Der Koloß weist ein Gewicht von 80 Zentnern auf. Dieser Stein ist jedenfalls in früheren Zeiten durch Eis massen aus dem Gebirge hergebracht und hier abge setzt worden. Wo der Block aufgestellt werden soll, ist noch nicht bestimmt; denn es kann erst nach Fertig stellung der Brückenzugangsstraße eine entgiltige Ent schließung gefaßt werden. — Zwickau, 3. Febr. Durch einen in un serer Ratsschulbibliothek gefundenen Brief des Wittenberger Diakonus LI. Georg Röder an den Zwickauer Stadtschreiber LI. Stephan Roth ist erst festgestellt worden, wann Dr. Martin Luthers kleiner Katechismus erschienen ist. Auf Grund eines neueren Fundes in unserer Ratsschulbibliothek, einer be glaubigten Abschrift eines Briefes Joseph Lewins von Rentsch nach Mylau an Dr. Luther, ist die von Ersterem gegebene, bez. von Zwickau ausgegangene Veranlassung zu der 1850 erschienenen Schrift Luther's „Von Ehesachen" nachgewiesen worden. — Johan ngeorgen st adt, 3. Februar. Ausübende und Freunde des Schneeschuhlaufens wollen hier am nächsten Sonntag eine Besprechung
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