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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.06.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191506067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19150606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19150606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1915
- Monat1915-06
- Tag1915-06-06
- Monat1915-06
- Jahr1915
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.06.1915
- Autor
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cken rt und Treppe barer »e« »hl» ? aller ÄU s r ^ns- z ew- LWM^WUWWM V l -G^ ns. Früher Wochen- und Nachrichlsblatt ^3 Tageblatt sir Wüns, MU NenM Mch St. Wm, ßmMÄll, Mem, MSrsel, Mmsdns, MW St. Miss, St. ZM, LIRlirk, ZiaWchs, Am MemW, Wpmel mi WUm Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Siadtrat zu Lichtenstein — Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirt «5. Jahrgang. — Rr. 128. Verbrette«»« Seit»»« im Amtegerkchtsbrzirb Sonntag, den 6. Juni Ha«pt«Inser1ionsorgan im Amlsgerichtsbezirk 1915 Düse» Matt erscheint täglich, außer Lon»- und Festtag», nachmittags fSr den folgenden Tag. — virrtrlsährlicher Srfugsprris 1 Mk. SV Psg., durch die Post bezogen l Mk. 75 Pfg Einzelne Nummern 10 Pfg. «esteUnngen nehmen außer der Geschäft«stelle in Lichtenstein, Wilhelm Tdert-Ltraßr Sd, alle Kaiserlichen Postanstaltrn, Postboten, sowie die Austräger entgegen Inserate werde» dl» sünfgespaltrnr Srundzeile mU 10, für auswärtige Lnserenten mit 15 Pfg. berechnet, Neklawezeile 30 Pfg. Lm amtlichen Teil kostet dir zweispaltige Leite 30 Pfg Fernsprech-Änschlutz vr. 7. ruseraten Annahme täglich di» spätestens vormittag» 10 illtzr. Telegramm-Adresse: Tageblatt.. Verkauf von Kohlen in Körben verboten. Das Verkaufen von Kohlen in Körben ist verboten, da letztere nicht eichfähig sind und deshalb noch § 6 Absatz 1 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30 Mai 1908 zum Messen im öffentlichen Verkehre nicht angewendet und bereit ge halten werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden nach 8 22 der Maß- und Gewichtsordnung be straft. Lichtenstein, am 4. Juni 1915. Ter Stadlrat. Die Lieferung und Herstellung zum Einbau einer Feuerlöscheinrichtung im Innern der hiesigen Kirchs soll on IkiftvNßsfähfge Bkvrrber vergeben werden. Bkdvrstzirnwvrse hierzu find in der Kirchrrerri zu entnehmen, auszu- süllen und bis spätestens den 12. Jvvi verschlossen wieder daselbst einzWrrichen. Lichtenstein, den 4. Juni 1915. Der Kirchenvorftand. Fränkel, Oberpfarrer. Kirschen-Verpachtnng. 1. In den Anässtraßenmeistereien Zwicka« und Wktda«: Freitag, de« 11. In«, 1815, Vorm. 1v Uhr in Werlers Gasthaus in Werdau. 2. In der Amtsstraßenmeisterei Glaucha«: Ml «lag, de« 14 Jv«i -915. vorm. 1« Uhr im Gasthaus Lindengarlen in Altstadt-Waldenburg, die Nutzungen der Abt. 1 und 2 der Allenburg-Oberlungwitzer Staatsstraße mit Hohe- und Falkenerstraße und Thonstraße, «achm. */,4 Uhr im Schützenhaus in Glaucha«, die Nutzungen der übrigen Staatsstraßen. 3. In der Amtsstraßenmeisterei Lichtenstein: Dienstag, den 15 Juni 1915, Vorm. LV Uhr im Gasthof zur Sonne in Hohenstein-Ernstthal die Nutzungen der Abt. 8 der Hofer Staatsstraße, der Hohenstein-ErnstLhal- Stollberger, der Abt. 3 der Altenburg-Oberlungwitzer mit Lerchenstraße und Abt. 1 der Wüstenbrand-Glauchauer Staatsstraße; «achm '/i,5 Uhr im Gasthof zum goldrnea Krim in L»chte«steLn die Nutzungen der übrigen Staatsstraßen. 4. In den Amtsstraßenmeistereien Wilkau und Kirchberg: Dovnerstag, dk« 17. Juni 1915, vorm. 1V Uhr im Gasthaus zur Stadt Kirchberg in Wilkau. Zwickau, am 4. Juni 1915. König». Strotzen- u. Wafferb auLmt. Bestandsaufnahme über Verbrauchszucker. Ueber eine Bestandsaufnahme über Verbrauchszucker ist vom Bundesrat in einer Verordnung vom 27. Mai 1915 (R. H. Bl. Nr. 66 S. 308) Folgendes bestimmt worden: 8 1- . Wer Verbrauchszucker mit Beginn des 1. Juni 1915 im Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und Eigentümern unter Nennung der Eigentümer der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Zu diesem Zwecke haben die Berechtigten, deren Zucker in fremdem Gewahrsam liegt, den Lagerhaltern nach dem 1- Juni 1915 unverzüglich die ihnen zusteher den Mengen anzuzeigen. Die Anzeigen an die Zentral-Einkaufs- Gesellschast m. b. H. sind bis zum 10. Juni 19 l 5 abzusenden. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des 1. Juni 1915 auf dem Transport befinden, sind unverzüglich nach dem Empfange von dem Empfänger zu erstatten. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht l. auf Mengen, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß-Lothringens, insbesondere im Eigentume der Heeresverwaltungen oder der MarineverWallung sowie im Eigentum eines Kummunalver-- bandes stehen, 2. auf Mengen, die insgesamt weniger als 50 Doppelzentuer betragen. Geht der Gewahrsam an den angezeigten Mengen nach dem 31. Mai 1915 auf einen anderen über, so hat der nach Abs. 1 Satz 1 Anzeigepflichtige der Zentral Eineinkaufsgescllschast m. b. H. den Verbleib der Mengen anzuzeigen. Wer nach dem 31. Mai 1915 Eigentum an Derbrauchszucker erwirbt, hat un verzüglich der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft m. b. H. anzuzeigen, welche Mengen und von wem er sie erworben hat und wo die erworbenen Mengen lagern; der Anzeige bedarf es nicht, wenn die erworbenen Mengen zusammen mit den bereits im Eigentume des Erwerbers stehenden 50 Doppelzentner nicht erreichen. Der Reichskanzler kann Wiederholungen der Anzeige anordnen nnd dabei bestimmen, daß auch kleinere Mengen anzuzeigen sind. 8 9. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehn tausend Mark wird bestraft: 1. wer die im § 1 vorgeschriebenen Anzeigen nicht erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Unter Hinweis auf vorstehende Bestimmungen werden alle Anzeigepflichtigen des Handelskammcrbezirkes (Regierungsbezirk Chemnitz und Amtshauptmann-- schaftsbezirke Borna, Döbeln, Rochlitz) hierdurch aufgefordert, die Anzeige wie vorgeschrieben zu bewirken und die Vordrucke dazu von der Handelskammer zu beziehen. Chemnitz, den 4. Juni 1915. Die HmdelSkammer. Gulden. Dr. Heubner. Vorsitzender. Syndikus. Nach Przemysl—Lemberg! Die strategischen Vorbedingungen für die Einnah me Lembergs sind bereits seit der Eroberung von Stryj gegeben, Denn der Weg von Süden her ist Dadurch geöffnet. Selbst wbnn Przemysl nicht kapi- Mliert, sondern sich noch einige Zeit verteidigt hätte, Amre» die von Westen anstürmenden deutschen Trup- Dcn ohne besondere Schwierigkeit an Przemysl vor bei nach Grodek und somit vor Lemberg gekommen, Nun aber geht der Anstoß mit Hilfe der Bahn und Leeresstraße direkt von Przemysl in Richtung gegen Lemberg. Tie Armee Lonsingen rückt unaufhaltsam Dor und gestaltet im Verein mit den Truppen des Äc-ldmarschalleutnants Hoffmann die Lage der Rus sen bedenklich. Und wenn diese auch bei Sambor Wie es heißt, eine siebenfache Verteidigungsstellung eingerichtet haben, der Siegeslauf der Soldaten, die Przemysl und Stryj beim ersten Ansturm überraunt Haben, wird nicht aufzuhaltcn sein. Gewiß, die Umgebung von Lemberg ist wie geschaffen zu einem Fähen Widerstand, aber in den Flanken gefaßt, kann sich auch die verzweifeltste Verteidigung dort kaum Halten. Und so werden wir in den nächsten Tagen tnoch herrliche Taten unserer Verbündeten Truppen fm Galizien erleben. Das rückwärts rollende russi ¬ sche Rad begräbt das Panslawistische Ideal einer Zertrümmerung des Habsburgerreiches und das van slawistisch-englisch-französische Ideal einer Erniedrig ung und Schwächung Deutschlands bis zur Ohnmacht. * * * Der deutsche Heeresbericht. Großes Hauptquartier, 4. Juni 1915. Bom östlichen Kriegsschauplatz. - Russische Abteilungen wurden durch unsere Kaval lerie aus den Ortschaften Lenen und Schrunden (60 und 70 Kilometer östlich Libau) vertrieben. In Ge gend Rawdsjany westlich Kurzchany und bei Sawdy- niki an der Dubissa scheiterten feindliche Angriffe. Südöstlicher Kriegsschauplatz Unsere Truppcn haben nach Kämpfen die Orte östlich von Przemysl besetzt und nach Nordost an schließend die Linie Bolestraßycc-Torky-Pocdciacy- Starzawa erreicht. Die Beute aus dem Fall von Przemysl ist noch nicht festgestellt. Es ergibt sich aus den Aussagen von Gefangenen verschiedener Trup penteile, daß die Russen für die Nacht vom 2. bis 3. Juni, in welcher Przemysl gestürmt wurde, gegen die ganze Front der Armee des Generalobersten von Mackensen einen allgemeinen Angriff cingeleitet hat ¬ ten. Die Offensive ist schon in ihren Anfängen voll kommen gescheitert. 22 Kilometer östlich von Prze- mvsl stürmten deutsche Truppen unter General von der Marwitz die Höhen beiderseits MySlatycze. Dio Armee des Generals vou Liusingen ist im Begrisf, den Unterlauf des Stryj nördlich des Ortes gleichen Na mens zu überschreiten. z Oberste Heeresleitung. Der österreichische Generalstabsbericht. ' Wien, 4. Juni. Amtlich wird verlautbart: Im Laufe des Tages wurde Przemysl vom Fein de gesäubert, der iu östlicher Richtung vorging und auf den Höhen südwestlich Medvka durch Nachhuten Widerstand z» leisten versucht. Dort greisen jetzt die Verbündeten Truppen an. Unterdessen ist es der Armee Bochm-Ermolli ge!- lungen, von Süden her die russische Verteidigungs stellung zu durchbrechen nnd iu Richtung ans Mo- scknslä vorznstoße», von welchem Ort unsere Trup pen nur mehr wenige Kilometer entfernt stehen. Bei diefc»r Kämpfen fielen zahlreiche Gefangene in die Hände der Sieger, Auch der Angriff der Armee Lin- singen hatte neuen Erfolg, Die Russen sind seit heute früh vor dieser Armee in vollem Rückzüge, >
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