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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.06.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191706036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19170603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19170603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1917
- Monat1917-06
- Tag1917-06-03
- Monat1917-06
- Jahr1917
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.06.1917
- Autor
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Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Ma-Matt sd Lchidst Mit, Nnisisfl, Mns, St. Win, Hemi-snt, Rmna, MW, MmÄnf, Msm St, Nicks, St.Wt, St. Wck, Aardns, Am, Mtmils», SMeWl M BMem Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein —-—i—Älteste Zeitung im Königlichen AmtsgerichtsbeM M » 67. IshrgiMg. 1 Nr. 125. L'WWL'W Sonntag, dm 3. Jun! L"L'WFL^ 1917. Lebensmittelverkauf in Lichtenstein -eg« Braune und gelbe Lebensmittelkarte Mo«ta«, de« 4 Juul 1017 «lchmtttags von 3 bis 5 Uhr im Erdgeschoß der Bürgerschule. Backvulver, 1 Päckchen S,1O Mk. Sttablette« 1 Päckchen 0,15 MS. Stärke-Ersatz 1 Päckchen o 25 Mk. Waschpulver „Burnus" 1 Päckchen 0,25 Mk. BoutllouWürsel, 10 Stück 0,40 Mk. Trockenmilch, 1 Pfund 3.00 Mk. Nährhefe 1 Pfand 1,50 Mk. Oel Sardinen nnd in Tomate«, Dose 130 Mk. Sardine« Dose 9,00 Mk. Nord. Fifchtlötze 2 M.-Dose 2,60 Mk. Krabbe«, Dose 3,25 Mk. Steinpilze getr. Pfund 10,00 Mk. Snppengemüle, ein Pfund 0.64 Mk. Suppengemüse Nr. 1001—Ende unter Abtrennung de8 Abschnittes 36 der Drauuen Lebensmittelkarte. Die Ausgabe der LavdeLfperrkorten für Magermilch, Quark nnd Käss er folgt Montag, den 4. Juni in derselbe» Reihenfolge wie die Kartoffelkarten -aufgerufen worden find. Lichtenstein, de» 2. Juni 1917. Der Stadtrat. Bekanntmachung die diesjährigen öffentlichen Impfungen bett. Im Jahre 1917 sind impfpflichtig: 1. Alle im Jahre 1916 geborenen Kinder, sofern sie nicht noch ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben (Erstimpfung). 2. Alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, welche in diesen« Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegsn, sofern sie nicht nach Ärztlichem Zeugnis in den letzte» 5 Jahren die natürlichen Blattern überstände» habe» oder mit Erfolg geimpft worden find (Wiederimpfung). 3. Alle diejenigen Kinder, welche im vergangenen Jahre der Impfung vor schriftswidrig entzogen blieben, ohne Erfolg geimpft oder wegen Gefahr für Leben oder Gesundheit zurückgestellt worden find- Die diesjährigen öffentlichen — unentgeltlichen — Impfungen finden im Saale des Hotels „Goldener Helm" an folgenden Tagen statt: z. Impfung der EEWhfMgs. Mittwoch, de« 6. Jv»L 1917 «achmMügs Z Uhr. » Wiederimpfung. Mittwoch, de« S.Juui 1917 nachmittags 3 Mr ab für alle Wieder impflinge männliche« Geschlechts und von ^4 Uhr ad für alle Wisderimpflinge weiblichen Geschlechts. Die Nachschau der Geimpften findet an denselben Tags» nnd zu gleicher Zett der darauffolgenden Woche im genannten Raume statt. Eltern, Pflege«Kern und Vormünder der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder werden hiermit aufgefordert, mit ihren Kiudsrn und Pflegebefohlenen zu Len onkeraumten Impf- uud Nachschauterminen pünktlich zu erscheinen. Etwaige Befreiungen von der Impfung find durch ärztliche Zeugnisse nach zuweife«, die im Impftermine vorzulege« find- Eine mündliche Bestes««- MM Erscheine» im Impftermine Urfolzt «icht. Aus einem Hause in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern Diphtherie, Kroup, Flecktyphus, rofenartige Entzündung oder die ucMttchen Pocke» herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeine» Impftermine mcht ge lbracht werden. Die Eltern des Impflings oder dessen Vertreter haben dem Jmpforzte vor Ler Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krautheiten der Kinder Mitteilung z« mache». Die Kinder müssen zum Impftermine mit reiugewaschsnem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werde». Eltern, Pfleaeelter« und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzliche» Grund der Impfung oder der ihr folgendes Nachschau entzogen «-blieben find, werden nach 8 14 Abs 2 ei. K 6 vom 8. April 1874 mit Geld Äs zu 50 Mark oder mit Haft bis zn 3 Tagen bestraft. Lichtenstein, 1. Jnni 1S17. Der Stadtrat. Bekanntmachung. In den Bezirkt fchstznugsaubschuß für dir staatliche Schlachtviehversicherung find die Herre» Laudwirt Otto Beckers , Paul Schubert, HolchSMer Emil Süß und ' N-ifchermeister Emil Gr o ß ' ' ' «f die Zett vom 1. Juni 1S17 bi» 31. Dezember 1S1S und iu den Orts- chLtzMi^anSfchnß sür di» staatliche Schlachtviehverficherung die Herre» Fleischermeister Emil Schulze, Langwirt Ernst Winter, Tierarzt Georg Zeeh als Mitglieder und Fleischermeister Reichenbach, Gutsbesitzer Theodor Hübsch, Tierarzt Lauschke in Hohenstein — E. als Stellvertreter auf die Zeit vom 1. Juni 1917 bis 31. Dezember 1S1S wiedergewählt worden. Lichtenstein, den 25. Mai 1917. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Meldung der Wehrpflichtigen sür den Hilfsdienst bctr. Nach einer Mitteilung des EinbernfuvgSausschnsfes beim Königliche« Bezirkskommando ist die Bekanntmachung über erneute Meltung aller Wehr pflichtige» — vom vollendeten 17. bis zum 45. Lebensjahre — für de» Hilfs dienst von verschiedenen Personen nicht allenthalben befolgt worden. Insbesondere wird darauf avfmerksam gemacht, daß sich auch diejenige« mit zu melden haben, die »ach der frühere» Bekanntmachung vou 30. März 1917 befreit waren. Die Meldepflicht besteht also auch für diejenigen, die selbständig oder unselbstständig im Hauptberuf tätig find: 1. im Reichsdienst, Staatsdienst, Gemeindedienst oder Kirchendienstr 2. in der öffentlichen Arbeiter-Augestelltenverficherung; 3. als Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker. 4. In der Land- oder Forstwirtschaft; 5. im Eisenbahnbetriebe, einschl. des Betriebes der Klein- und Straßenbahn i 6. in Berg- nnd Hüttenbetriebeu; 7. in der Pulver-, Spreng-, Munitions-, oder Massenfabrikation. Ausdrücklich wird noch bemerkt, daß sich auch die im Jahre 1900 gebo renen männlichen Personen, soweit sie das 17. Lebensjahr vollendet bezw, schon in dis Laudsturmrolle auszuuehmsn gewesen find, zu melden haben. Call» berg, den 1. Juni 1917. Der Bürgermeister. Milchkarten. Dis Inhaber von Callrbe:qer Milchkarten werken aufgefordert, sich nuter Vorlegung derselben Mo«t«g, de« 4. J««i 1917 an Ratsstelle zu melde« und zwar: Nr. 1-50 Vorm. 10-11 Uhr, Nr. 51-100 Vorm. 11—12 Uhr, Nr. 101—160 mittags 12—1 Uhr, Nr. 151-200 nachm 3-4 Uhr, Nr. 201 bis 250 nachm. 4-5 Uhr, Nr. 251—300 nachm. 5-6 Uhr, Nr. 301—Schluß nachm. 6—7 Uhr. Zum Bezüge dorr Milch find berechtigt: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahre — schwangere Frauen i« den letzte» 3 Monate» vor der Entbindung — stillende Frauen — Personen im Alter von über 70 Jahre« — Kranke, auf ärztliche Anordnung. Callnberg, 1. Juni 1917. Der Bürgermeister. Die Ausgabe »kl tnMMlMl W NWMW. gMk M M erfolgt in Callnberg Montag, den 4, Ju«t 1917 nnd zwar gkge« Vor» Ieg««s der BrotMarknbrzrrgSkarte« in der Reihenfolge dieser Karten. Nr. 1 bis 250 nachmittags 2 bis 3 Uhr, Nr. 251 bis 500 nachmittags F bis 4 Uhr, Nr. 501 bis 750 nachmittags 4 bis 6 Uhr, Nr. 751 bis znm Schluß nachmittags 5 bis 6 Uhr. Die Sperrkarte« werden nur sür über 14 Jahre alte Personen ausgegeben Callnberg, den 2. Jnni 1917. Der Grt«er«Sftr«»g«a«*fch«ß Mr Callnberg. Wege» Reinigung der ExpedrtwnSräume bleibt das Gemeindeamt Montag, de» 4. J««i des Mts. geschloffen. , Da» Standesamt ist für dringliche Fälle vormitags von 11. bis 12 Uhr geöffnet. Hohndorf, am 1 Juni 1917. » Der «emeiudevorstand. Bekanntmachung die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Hohndorf bett. Jmvfpfllchtig find in diesem Jahre: a alle im Jahre 1916 geborenen Kinder, die nicht bereits mit Erfolg geimpft find oder die natürlichen Blattern überstanden haben; d alle diejenigen Kinder, welche in früheren Jahren geboren, aebr der
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