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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 161
- ArtikelEinladung zum Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen ... 162
- ArtikelDie Mängelrüge der Privatkundschaft 164
- ArtikelDie Schwarzwälder Uhren des Landesgewerbemuseums in Stuttgart 164
- ArtikelMegevand und die französische Uhrenindustrie 166
- ArtikelDie Luft im Laden und Arbeitslokal 168
- ArtikelAus der Werkstatt 170
- ArtikelSprechsaal 170
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 173
- ArtikelVerschiedenes 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 11. Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. 171 gegen die Innung aufzuspielen versucht! — Es wäre bedauer lich, wenn Personen, die mit der Uhrmacherzwangs innung zu Berlin auch nicht das geringste zu tun haben, in ihren Anmassungen auch noch bei unseren Berufs kollegen Gefolgschaft finden würden! Zum Schluss sei noch erwähnt, dass die gleiche Handwerks kammer, bei der sich die Verfasser des Innungsstatuts unmöglich gemacht haben sollen, das erwähnte Statut ohne Einspruch genehmigt und an die Vorgesetzte Behörde weitergegeben hat! Dieses die Wahrheit! Wegen der ehrenrührigen Anschuldigungen werden sich die Angegriffenen noch weitere Schritte Vorbehalten. Berlin, den 13. Mai 1912. A. Bätge. J. Bössenroth. W. Lehmann. A. Oelgart. Die gebührende Antwort haben unsere Kollegen der Wahl mache der „Deutschen Uhrmacherzeitung“ zuteil werden lassen, indem sie die von einem Redakteur der „Deutschen Uhrmaeher- zeitung in der konstituierenden Innungsversammlung vorge schlagenen Vorstandskandidaten glatt abgelehnt haben. Es wurden die von den Antragstellern vorgeschlagenen Kollegen mit grösser Mehrheit in den Vorstand gewählt. Dass die „Deutsche Uhr macherzeitung“ durch ihre Manipulationen und irreführenden Ver unglimpfungen selbst am meisten Schaden leiden wird, dürfte wohl jedem Eingeweihten klar sein, denn ein gut Teil ihrer Freunde sind durch die ungerechtfertigten Angriffe auf einwand freie und ehrenhafte Kollegen vor den Kopf gestossen worden und sehen es immer mehr ein, dass es sich bei dem von der „Deutschen Uhrmacherzeitung“ vom Zaune gebrochenen Streit ausschliesslich um die geschäftlichen Interessen einer Aktien gesellschaft handelt. Die fortgesetzt von der „Deutschen Uhr macherzeitung als ungesetzlich bezeichneten Statuten der vielen Uhrmacherzwangsinnungen sind noch von keiner Behörde für ungesetzlich gehalten, sonst wäre die Genehmigung nicht erteilt worden. Bei der Uhrmacherzwangsinnung zu Berlin sind gerade die bestrittenen Statutparagraphen eingehend mit der Vor gesetzten Behörde besprochen und als zu Recht bestehend erklärt und genehmigt worden! Die von der „Deutschen Uhrmacher zeitung als ungesetzlich bezeichneten Paragraphen, die den Beitritt der Innung zu einem Verbände und die Ernennung eines obligatorischen Publikationsorgans in dem Statut aussprechen, bestehen bei fast allen Berliner Zwangsinnungen der ver schiedensten Berufe. Was nach der Beicbsgewerbeordnung Gesetz ist, das erklärt die „Deutsche Uhrmacherzeitung“ irreführend immer wieder ihren Lesern als ungesetzlich. Dieses Verhalten ist doch äusserst bedenklich und sollte von den Kollegen allerorts energisch zurückgewiesen werden. — Was berechtigt einen Zeitungsverlag dazu, der nicht das geringste mit den Uhrmacherzwangsinnungen zu tun hat, mit dieser Hetze Uneinigkeit und Unruhe in die Reihen unserer Kollegen zu bringen? Wer macht unseren Kollegen den Beitritt zu einem Zeitungsleserbunde streitig? Niemand! Wer beschränkt die Innungsmitglieder in dem Halten von Fach zeitungen? Keine einzige Innung! Je mehr gegen die gesetz lichen Grundlagen der Innungen von unberufener Stelle an gerannt wird, um so mehr werden sich unsere Kollegen um die Fahne des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine scharen! Ausstellung unserer Fachschulen und -Klassen. Die für den Eisenacher Verbandstag vorgesehene Ausstellung verfolgt wohl selbstverständlich nicht den Zweck eines Wettbewerbs und einer Preisverteilung für Schülerleistungen, sondern sie möchte unseren Fachgenossen zeigen, nach welcher Methode, d. i. nach welchem Stufengange den Lehrlingen Fachzeichnen und prak tischer Unterricht gelehrt wird. Die Ausstellung bietet aber noch mehr den Fachlehrern zu Vergleichen Anlass, und keiner der selben wird Anstoss nehmen, wenn behauptet werden will, dass mit ihr zugleich ein erster, ernstlicher Anlauf genommen wird, sie zu einem Austausch ihrer Erfahrungen zu ver anlassen. Gewiss wäre es nur freudig zu begrüssen, wenn eine anerkannte Autorität diese anwesenden Herren zu einer im Programm der Tagung vorzusehenden Besprechung versammeln und das Ausgestellte einer allgemeinen fachgemässen Kritik unter ziehen würde. Eine anschliessende Debatte müsste höchst lehr reich sein und würde den Nutzen der Ausstellung multiplizieren. Es ist wohl selbstverständlich, dass um die Uebernahme dieser Funktion der von allen gleich hochverehrte verdienstvolle Direktor der Deutschen Uhrmacherschule, Herr Professor Ludwig Strasser, gebeten werden soll, der aus dem reichen Schatze einer erfolg reichen Erfahrung viel Förderliches zu schenken vermag und sich dafür des aufrichtigen Dankes aller versichert halten dürfte. Es unterliegt weiter kaum einem Zweifel, dass die Gründung einer „Vereinigung der Fachlehrer aus dem Uhrmachergewerbe“, viel leicht auch einer „Zentrale zur Beschaffung von Lehrmitteln für Uhrmacherfachklassen“ auch noch von anderer Seite (als der des Einsenders) mit Freuden begrüsst würde. Fürs erste aber möchte festzustellen sein, dass es sich, wie eingangs bemerkt, um die Ausstellung von Lehrgängen handelt, deren Zusammenstellung wohl am besten aus Schülerarbeiten der verschiedenen (auch früherer) Jahrgänge erfolgt. Es sollte auch gestattet sein, die Zeichnungen in Mappen (für jede Klasse eine solche) mit Inhaltsverzeichnis und allgemeinen Bemerkungen zu sammeln und den Stufengang der praktischen Arbeiten auf einer Schautafel an der Wand oder in einem Schrank zu vereinigen. Gewiss würde es von den Fachlehrern angenehm empfunden werden, wenn die besten Lehrgänge durch ein Prädikat aus gezeichnet und im „Journal“ detailliert zur Veröffentlichung kämen. Möchte niemand mit seinem Wissen und Können hinter dem Berge halten! Lassen wir uns von der Devise leiden: „Jeder füge als dienendes Glied dem Ganzen sich ein!“ —*— Die Meisterprüfung. (Antwort zur Frage 2023.) Die Meister prüfung hat den Zweck, dem Prüfling Gelegenheit zu geben, dem Prüfungskollegium zu beweisen, dass er sein Fach vollkommen beherrscht und sonach mit Fug und Recht den Meistertitel ver dient. Würden bei den Prüfungen stets die gleichen Arbeiten verlangt und die Fragen nach „Schema F“ gestellt, so würde diese einseitige Prüfung überhaupt keine Schwierigkeiten für den Prüfling bieten. Dieser würde sich einfach die betreffenden Arbeiten einigermassen einüben und die Antworten auf die Fragen nach Möglichkeit auswendig lernen, um sicher zu sein, die Prüfung „mit Glanz“ — vielleicht gar „Hochglanz“! —zu bestehen. Ob der Prüfling sonst im Fach tüchtig wäre oder nicht, bliebe gänzlich Nebensache. Es dürfte einleuchten, dass es gar nicht durchführbar wäre, jeden Prüfling über alle im Geschäft möglichen Vorfälle zu prüfen, sondern dass dies nur auszugsweise geschehen kann, und hierbei ist es nicht zu um gehen, dass ein Prüfling die eine oder die andere Arbeit aus zuführen hat und nur einzelne Fragen vorgelegt bekommt, während verschiedene andere Arbeiten und Fragen anderen Prüflingen zugeteilt bezw. gestellt werden müssen. Hiernach muss es dem Prüfungskollegium überlassen bleiben, irgendeine beliebige Arbeit oder Frage zu wählen, die mit der Uhrmacherei zusammenhängt, also aus dem Bereich, in dem ein Uhrmacher vollkommen sattelfest sein muss, wenn er Lehrlinge anleiten will. Solange der Prüfling nicht im stande ist, die bezüglichen Arbeiten wahllos alle sicher aus zuführen, und so lange er nicht mit dem Fach so vollkommen vertraut ist, um auf jede Frage ohne weiteres richtig antworten zu können, kann er auf den Meistertitel keinen Anspruch er heben. Es handelt sich hier nicht etwa um eine „Einjahrig- Freiwilligen “-Prüfung, bei der die Prüflinge eine Menge Fragen zu beantworten haben, die für sie im späteren Leben zumeist ganz bedeutungslos sind, sondern hier kommt die Sicherung der Ausbildung der Lehrlinge in Betracht. Ebenso, wie z. B. ein Professor der Mathematik diese Wissenschaft vollkommen be herrschen muss, wenn er hierin Unterricht erteilen will, muss auch der Uhrmacher sein Fach in vollem Umfange beherrschen, wenn er das Recht- zur Lehrlingsausbildung durch den Meistertitel erwerben will. Das wird gewiss ohne weiteres einleuchten! Dem Prüfling, der sich der Meisterprüfung unterziehen will, muss es ganz einerlei sein, welche Prüfungsarbeit ihm aufgetragen wird und welche Fragen ihm
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