Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- ArtikelEinladung zum Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen ... 209
- ArtikelZur Verbesserung unserer Lage 211
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 213
- Artikel40 Jahre Uhrmacherschule (1872 bis 1912) 213
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachers Hammerschlag mit seinem alten ... 214
- ArtikelEduard Eppner 215
- ArtikelUhrmacherkunst und Patentschutz 216
- ArtikelHandwerkerschutz und Erziehungspolitik 217
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 218
- ArtikelSprechsaal 219
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 220
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 1L Allgemeines iournal der Ührmacherkunst. 221 Niedersächsischer Uhrmacherunterverband, E. V. Sitz Hannover. Bericht über den 4. Unterverbandstag am 16. und 17. Juni in Hildesheim. Am Sonntag, den 16. Juni, morgens, traf eine grosse Anzahl von Kollegen in Hildesheim ein. Die Besichtigung der Stadt litt sehr darunter, dass es den ganzen Tag in Strömen regnete. Am Vormittag hielt der Vorstand mit den Vertrauensmännern eine Sitzung ab, in der die wichtigsten Fragen der Tagesordnung eingehend besprochen wurden. Namentlich wurde der Aufsatz des Herrn König in Nr. 5 des Journals eingehend besprochen, da der Ver fasser selbst anwesend war. Es wurde eine Kesolution gefasst, die der Ver sammlung am Nachmittag zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte. Nach mittags 37a Uhr eröffnete der Vorsitzende, Herr Kollege Heinrich Frisehmulh, Hannover, den Verbandstag. Er begriisste die anwesenden Kollegen. Der Schriftführer, Herr Kollege Wurm, verlas darauf das Protokoll des letzten Verbandstages, das ohne Einspruch genehmigt wurde. Herr König, Halle, überbringt die Grüsse des Zentralverbandsvorstandes. Der Vorsitzende er stattet hierauf den Jahresbericht 1911/12. Daraus ist besonders hervorzuheben: Es fanden sieben Vorstands- und zwei Vertrauensmännersitzungen statt. Der Mitgliederbestand beträgt 307 gegen 269 des Vorjahres. Die Kasse konnte noch nicht abgeschlossen werden, doch betrug der gegenwärtige Bestand 2101,06 Mk. An die Geschäftsstelle des Verbandes wurden hohe Anforderungen gestellt. Der Handwerkskammer Aurich wurde Material betreffs Zwangs innungen übersandt. In Delmenhorst zeigten sich Bestrebungen, eine Zwangs innung zu gründen. Auch in Göttingen ist versucht worden, eine Zwangs- innuBg zu errichten. Die Verhandlungen schweben noch. Ein Antrag zur Bekämpfung eines Ausverkaufs musste vom Vorstand abgelehnt werden, da der Antragsteller nicht Mitglied des Verbandes war. Versteigerungen wurden in Hannover und Bünde erfolgreich bekämpft. Gegen einen Zigarrenhändler wurde Strafantrag gestellt, doch ohne Erfolg Die Bestrafung des Betreffenden erfolgte jedoch später in Halle auf Antrag des Vereines der Zigarrenhändler in Halle. Dem Vertrauensmanne, Herrn Kollegen Hofuhrmacher Ludewig, Braunschweig, wurde anlässlich seines 25jährigen Geschäftsjubiläums ein Diplom des Verbandes überreicht. Von einer Ausstellung ist in diesem Jahre abgesehen worden, mit Rücksicht auf die Ausstellung des Zentralverbandes. An der Insertion im Festbuch haben sieh die Grossisten rege beteiligt, was auch hier anerkannt sein soll. Im übrigen fand ein reger Briefwechsel mit dem Zentralverband und den Mitgliedern statt. Den Kassenbericht gibt der Kassierer, Herr Kollege Sprengel, und be antragt Herr Kollege Beers, Hannover, im Namen der Kassenprüfer die Ent lastung, was einstimmig geschieht. Man tritt nunmehr in die Beratung der eingegangenen Anträge ein. Die Anträge sollen zum Zentralverbandstage in Eisenach gestellt werden. Von der Innung Braunsohweig ist beantragt worden: I. Der Verbandstag möge beschliessen, die Prämien für Hausier bestrafungen wieder einzuführen. Wird einstimmig angenommen. II. Antrag. Der Verband möge versuchen, gesetzliche Bestimmungen zu erreichen, dass die Inhaber oder Leiter von Gastwirtschaften, Restau rationen, Cafes usw. verantwortlich gemacht werden — ähnlich den schon bestehenden Straferlässen für Duldung von Glücksspielen — wenn sie in den ihrer Aufsicht unterstellten Räumen mit ihrem Wissen und Willen dulden, dass Gegenstände, die in § 56a der Reichsgewerbeordnung ver boten sind, im Wege des Hausierhandels vertrieben werden. Der Antrag wird vom Vorsitzenden und Herrn Obermeister Zencker, Braunschweig; begründet. Herr Völkening in Stadthagen stelit einen Zusatz antrag. Weiter schlägt Herr König, Halle, eine Erweiterung vor. Die Innung Herford kommt mit einem neuen Zusatzantrag. Es wird über die ver schiedenen Anträge abgestimmt, und werden die Anträge in die folgenden zusammengefasst: Der bevollmächtigte Delegierte zum 14. Deutschen Uhrmacherverbandstag in Eisenach wird beauftragt, dafür einzutreten, bezw. dort erneuert den An trag zu stellen, dass eine Petition an den hohen Reichstag, an die hohe Staatsregierung, erlassen wird, die bewirken soll, dass durch Reichsgesetz verboten wird: 1. Das Hausieren mit Uhren aller Art. 2. Das Ausspielen von Uhren aller Art in Spiel- und Glücksbuden auf Jahrmärkten. 3. Das Ausschiessen von Uhren aller Art in Gastwirtschaften und sonstigen öffentlichen Lokalen. Der Unterverband beantragt: Der Zentralverband möge 1. dafür wirken, dass der Hausierhandel von der Bedürfnisfrage abhängig gemacht wird; 2. geeignete Massnahmen ergreifen, um den heimlichen Uhrenhandel zu unterdrücken. Weiter ist von der Innung Braunschweig der Antrag gestellt worden: III. Gesetzliche Bestimmungen zu erstreben, dass der Aufsichtsbehörde bei Ausverkäufen von Uhrenhandlungen nicht nur die Stückzahl, sondern auch die Gehäusenummern der Taschenuhren und eventuell die Werknummern bei Wanduhren mit angegeben werden müssen, um eine bessere Kontrolle gegen Nachschübe zu haben. Ueber diesen Antrag entspinnt sich eine lebhafte Aussprache, an der sich die Herren Kollegen Zencker, Braunschweig, Pincus, Reinhard und Frischmuth, Hannover, und König, Halle, beteiligen. Der Antrag wird ein- stimmung angenommen, und zwar soll vom Zentralverband eine Eingabe für die Behörden dem Unterverbande zur Verfügung gestellt werden. Von der Uhrmacherinnung Hildesheim wird folgender Antrag gestellt: Der Verbandstag wolle über die im Aufsatze des Herrn W. König (Verbandsorgan vom l.März) angeregten neuen Wege beraten: „Eintragung einer Schutzmarke usw.“ und das Ergebnis dem Verbandstage in Eisenach unterbreiten. Kollege Hohenstein, Hildesheim, kommt in längerer Ausführung auf den Aufsatz zu sprechen und empfiehlt, die dort vorgesehlagenen Massnahmen in der richtigen Form möglichst bald zur Ausführung zu bringen. An der Aus sprache beteiligen sich noch die Kollegen Rentsch, Möhring, Reinhard, Hannover. Es wurden von diesen verschiedene Bedenken geäussert. Zum Schluss nahm deshalb Herr König, Halle, das Wort, um ausführlich auf seinen Aufsatz einzugehen und ihn in seinen einzelnen Teilen zu erläutern. Es gelangt hierauf die folgende Resolution einstimmig zur Annahme: „Der 4. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacherunterverbandes stimmt den Ausführungen des Kollegen König bedingungslos und be begeistert zu und bittet darum, dahin zu wirken, dass diese Gedanken in richtiger Form baldigst zur Ausführung kommen.“ Die Uhrmacherinnung Lippe hat folgenden Antrag gestellt: Der Verbandstag möge beschliessen, gemeinschaftlich Schilder an zuschaffen: „Reparaturen werden nur gegen bar abgegeben.“ Der Antrag wird von Herrn Obermeister Regel, Salzuflen, begründet und von den Kollegen Pincus, Sprengel, Frischmuth, Hannover, Stenzig, Hildesheim, und Lange, Oeynhausen, unterstützt. Der Antrag wird darauf ein stimmig angenommen. Der Antrag des Vorstandes, den Beginn des Geschäftsjahres auf den 1. Januar zu legen, wird ohne Debatte angenommen. Ueber den Antrag des Vorstandes, geeignete Massnahmen gegen das Zugabeunwesen zu treffen, ent spinnt sich eine längere Aussprache, in der besonders das Geschäftsgebaren der Firma Eduard Herrmann, Kraftsdorf, besprochen wird. Diese Firma macht den Konfektionsgeschäften besondere Offerte für Zugabeuhren. Es gelangte folgender Antrag zur einstimmigem Annahme: „Der Verbandstag möge dahin wirken, dass das Zugabeunwesen derart geregelt wird, dass nur Waren derselben Gattung zugegeben werden dürfen.“ Herr Völkening, Stadthagen, spricht für die Aufhebung des § lOüq und erklärt sich der Verbandstag für die Aufhebung dieses Paragraphen. Herr König verliest den vom Grossistenverband vorgeschlagenen Vertrag. Der Vertrag wird ohne Debatte abgelehnt. . Von den zum Zentralverbandstage gestellten Anträgen wird der Antrag auf Unterstützung der Schule Altona abgelehnt. Der Vorstand wird ein stimmig wiedergewählt. Die Einziehung der Beiträge soll jedoch durch die Geschäftsstelle erfolgen, um den Kassierer die Arbeit zu erleichtern. Die entstehenden Kosten sollen vom Verbände getragen werden. Als nächster Tagungsort wird Hannover gewählt, und soll der nächste Verbandstag mit einer Ausstellung verbunden werden. Unter Verschiedenes wird bekanntgegeben, dass die Firma Karl Mazeek, Hannover, Kataloge an Privatleute versendet und jede Art von Privatgeschäften macht. Von einer Engrosfirma kann keine Rede mehr sein. Die geplante Lehrwerkstätte in Hannover konnte noch nicht eingerichtet werden, da* ein geeigneter Leiter fehlt. Der Verbandstag wurde darauf um 6 1 / 2 Uhr vom Vorsitzenden geschlossen.' Am Abend fand ein Festessen mit anschliessendem Ball statt Frau Menato Margreiter sorgte in liebenswürdigster Weise durch ganz ausgezeichnete Vorträge für die Unterhaltung der Gäste. Ihr sei auch hier der Dank aller Teilnehmer ausgesprochen. Am nächsten Tage wurde die Stadt besichtigt, und fand ein Ausflug zu Wagen statt. Es nahmen etwa 40 Teilnehmer * an dieser Ausfahrt teil, und hatte diese einen ausserordentlich günstigen Verlauf. Jeder Teilnehmer wird mit grösser Befriedigung an die dort verlebten, ver gnügten Stunden zurückdenken. Den Hildesheimer Kollegen sei besonderer Dank dafür abgestattet, dass sie die ganze Veranstaltung des Verbandstages in so überaus gelungener Weise übernommen haben. Besonders verdient machte sieh Herr Kollege Ernst Haverbeck, der unermüdlich für die Unterhaltung der Gäste sorgte. —g. Ostpreussischer Unterverband. Am 9. und 10. Juni fand in Tilsit die diesjährige Tagung des ost- preussischen Uhrmacherverbandes statt. Aus dem Protokoll ist zu entnehmen, dass die Mifgliederzahl im Berichts jahre zwar von 84 auf 80 gesunken ist, durch Neuanmeldungen jedoch wieder dieselben Ziffern erreicht sein dürften. Der Kassenbericht ergab ein günstiges Resultat. Ueber Festsetzung der Mindestleistungen bei den Meisterprüfungen referierte Kollege Schubert, Königsberg, der die Anfertigung eines Laufwerkes und der Ankerhemmung eines Taschenuhrwerkes unter Benutzung käuflicher Furnituren empfahl. Nach eingehender Besprechung dieses Gegenstandes beschloss man, es bei der bis herigen Gepflogenheit, den Prüfungskommissionen die Stellung der Aufgaben nach ihrem Ermessen anheimzustelien, zu belassen. Aus der Versammlung heraus wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, nicht zu umfangreiche Arbeiten, zu denen es den Prüflingen an der erforderlichen Zeit fehlen dürfte, aufzugeben. Es lässt sich aus einfacheren, exakt ausgeführten Arbeiten der Grad der erlangten Fähigkeit erkennen. Aus dem Referate über Aenderung der §§ 67, Abs. 1 und 100q ist folgendes hervorzuheben: Der erstgenannte Paragraph behandelt das Feilhalten von Taschenuhren, Gold- und Silberwaren und Bijouterien auf Messen und Märkten. Nach dem Gesetz ist dieses dem ambulanten Händler, dessen Tätigkeit mit dem Hausier handel manche Aehnlichkeit hat, erlaubt, während im §56, Abs. 3 und 11, der Gewerbeordnung das Hausieren mit den obengenannten Artikeln verboten ist. Da beide Arten doch einen Handel im Umherziehen bedeuten, und der Gesetzgeber doch offenbar die Absicht hat, das kaufende Publikum vor Ueber- vorteilungen zu schützen, wäre es wünschenswert, wenn dieser Widerspruch, der zwischen den beiden Bestimmungen liegt, auf gesetzgeberischem Wege beseitigt .würde. Man beschloss, in dieser Angelegenheit die Stellungnahme des Verbandstages in Eisenach abzuwarten. Betreffs Aufhebung des viel-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder