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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus Münchens Vergangenheit und der Geschichte seines Handwerks (III)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher als Goldarbeiter und als Gehäusemacher (III)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- ArtikelCentral-Verband 145
- ArtikelPatentrevue des ersten Viertels des Jahres 1909 146
- ArtikelUhrenlieferung an Warenhäuser 147
- ArtikelDie diesjährige Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 147
- ArtikelBericht über die Lehrlingsarbeiten-Ausstellung des ... 147
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 148
- ArtikelNeue Hemmung für Uhren 149
- ArtikelUeber die Erfindung des Fernrohrs 150
- ArtikelAus Münchens Vergangenheit und der Geschichte seines Handwerks ... 153
- ArtikelRechtsauskünfte 154
- ArtikelDer Uhrmacher als Goldarbeiter und als Gehäusemacher (III) 154
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 156
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelKonkursnachrichten 160
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 10. die Kirchen- und Klosterbauten des frommen Fürsten verschlangen. Das Zeitalter der Kenaissance mit seinem wahren Kausche an Prachtliebe und Verschwendung hatte das Land dem Kuin nahe gebracht. Maximilian I. (1597 bis 1651), zwar fromm wie sein Vater, aber mit scharfem Blick die Zeitverhältnisse durchschauend und aus diesen heraus, nicht nach Vorbildern der Vergangenheit seine Entscheidungen treffend, vermochte trotz der gewaltigen Aufwendungen für das bayerische Heerwesen im 30jährigen Kriege sein Land vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruche zu retten. Die Künste ignorierte er bei aller gebotenen Sparsamkeit nicht, und auch den Uhren war er zugetan: 1610 erhält „Max Purmann, Uhr- und math. Instrument macher für Zehrung und Unkosten, dass er mit einem sonder baren khunstl. Uhrwerk gen Mailandt geschickt w. so f. G. Con- te de Juenes verehrt worden 248 fl. 54 kr.“ 1620 bis 1658 erscheint Mich. Purmann, mathematischer Instrumentenmacher, der als Keparateur (auch von Musikinstru menten) bescheidene Summen empfängt. 1624 werden an Georg Streitl, Uhrmacher für „Machung Schlagwerk zu Leonberg (bei Marktl am Inn?) 35 fl.“ ausgehändigt. 1625 hat „Caspar Gabler, Uhrmacher aus Schongau, 1 Uhr werk für Curfürsten um 65 fl. gemacht“. 1626, 1627 empfängt der französische Uhrmacher Simon Cocalies 292 fl. Besoldung. 1637, Abraham Scheyerlede (?), Uhrmacher in Augsburg gibt ein Uhrwerk um 315 fl. ab. 1638 findet sich die einzige Uhrenarbeit des lange Jahre in Hofdiensten stehenden „Eisenschneiders“ Caspar Spult ver zeichnet: „für aine Zeiguhr mit ainem Silbergehäuss und ein grossen Spiegelglass 48 fl.“. Im gleichen Jahre gibt „Hans Langenpuecher, Kleinuhr macher in Augsburg, 250 Schrauben in Eisen zur Beschlagung des... durch den Eisenschneider Spult geschnittenen Truhlein“ um 6 fl. und. „2 Schlagwerke für Curfürst“ um 12 11. Der selbe empfängt gleichzeitig auch „so seinem Bruder Cristoph Langenpuecher bei machung des künstl hängenden Pandels geholfen 18 fl.“. (Erfindung der Pendel uhr durch Huygens 1656, Galileis erster Gedanke 1641!) (Im Jahre 1655 erkauft man von diesem Christoph Langen puecher auch ein „Uhrwerk mit ein crystallin -j-“ zu 27 fl.) Ebenfalls 1638 werden an „Martin Härschl (?) Uhrmacher“ für Arbeit „zu dem Laufwerk bei dem Grodabrunnen“ (Grotten brunnen?) 9 fl. 18 kr. bezahlt. 1642, Mathias Messrer (?) Uhrmacher, bekommt „für eine Schlag-Halsuhr für den chf. jungen Prinzen 18 fl.“ 1643 werden an Handelsmann Brocho (?) in Augsburg „ für ein goldgeschmelztes für u. gn. Herrn erkauftes Halsührlein 96 fl.“ hingegeben. 1646 kommen aus Friedberg bei Augsburg 2 Uhrwerke um 60 fl. (Angabe des Herstellers fehlt.) Im ersten Jahre des 30jährigen Krieges (1618) weist das Münchener Gewerbeverzeichnis vier Gross- und einen Kleinuhr uhrmacher, in der Mitte desselben (163ö) sieben Grossuhrmacher und 1649 nur mehr drei Gross- und einen Kleinuhrmacher auf. Unser Gewerbe hat unter den Schrecknissen dieser unglückseligen Zeit verhältnismässsig doch weniger als andere gelitten. Tuch macher, Lederer und Zeugweber, vordem die wichtigsten Gewerbe Münchens, zählten nur mehr ein Drittel der früheren Mitglieder. Drei Viertel der Einwohner waren der Pest zum Opfer gefallen — auch 1704 hatte die Stadt noch nicht ganz 14000 Einwohner gegen 20000 anno 1580 —, ein Beweis, wie schwer sie sich von dem eine Generation anhaltenden Wüten der Kriegsfurie zu erholen vermochte. •—*-£"!•« Kechtsauskünfte. Verein L. Ein Uhrmacher ist in Konkurs geraten. Ein Schwager setzt sich mit dessen Gläubigern auseinander und Sie kaufen hierauf vom Schwager das Uhrenlager, das dem Gemein schuldner gehört hat. Der Verkauf ist von Ihnen jedoch nur ab geschlossen worden auf Grund der Versicherung des Verkäufers (des Schwagers), . dass der Gemeinschuldner die Uhrenbranche aufgebe und kein neues Geschäft in derselben Branche anfange. Der Gemeinschuldner hat jetzt ein Uhrengeschäft wieder an gefangen. Da somit die Voraussetzung, unter der das Geschäft abgeschlossen worden ist, in Wegfall gekommen ist, so kann der abgeschlossene Kauf von Ihnen wieder rückgängig gemacht werden. Falls Sie von dieser Rückgängigmachung Gebrauch machen wollen, ist zunächst der Kechtszustand wieder herzustellen, der vor Abschluss des Kaufes bestand, d. h. Sie müssen die Uhren, der andere das Geld zurückgeben. Da die Herstellung dieses Zustandes durch die von Ihnen bewirkte teilweise Veräusserung der Uhren nicht möglich sein dürfte, so würde eine teilweise Erfüllung des Vertrages und ein teilweiser Rücktritt durch Uebergabe der Uhren und durch Rück zahlung des Kaufpreises hierfür unzulässig sein. Wohl aber würde Ihnen das Recht zustehen, falls Sie nach- weisen können, dass Ihnen durch die Handlungsweise des Ver käufers und durch die Wiedereröffnung des Geschäfts seitens des Uhrmachers Schaden entstanden ist oder entstehen wird, Schaden ersatz zu verlangen. In Höhe dieses Schadens könnte dann die Zahlung des Kaufpreises verweigert und mit der Schadenersatz forderung hiergegen aufgerechnet werden. Der Schaden würde sich vielleicht schon dadurch begründen lassen, dass Sie mit Recht behaupten können, Sie würden für das Uhrenlager nicht den vereinbarten, sondern einen niedrigeren Preis bezahlt haben, falls Ihnen die Versprechungen bei Abschluss des Kaufes nicht gemacht worden wären. St. Hamburg. 1. Wenn Sie überhaupt die Befugnis haben, Lehrlinge anzuleiten, so können Sie selbstverständlich auch Lehr linge einstellen; es ist dabei gleichgültig, ob Sie Gehilfen be schäftigen oder nicht. — 2. Wenn nichts vereinbart ist, können Sie an jedem beliebigen Tage mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Also z. B. am 2. für den 16. Mai oder am 7. für den 21. usw. Der Tag der Kündigung ist gänzlich von dem Tage der Lohnzahlung unabhängig. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich die Anwendung der Arbeitsverträge, die Sie zum Preise von 50 Pfg. für zwölf Stück von uns beziehen können. — »SSS« Der Uhrmacher als Goldarbeiter und als Gehäusemacher. m. [Nachdruck verboten.] Wir kommen nun zu dem sonst noch an Ringen vorkommen den Arbeiten, dem Fassen oder Einsetzen von Steinen und der Ergänzung schadhaft gewordener Steinfassungen. Das Anschaffen einer kleinen Auswahl verschieden geformter und farbiger Ringsteine in abgestuften Grössen ist dringend ge boten, da ja zumeist Doubletten und Imitierungen verwendet werden, so ist die Sache nicht kostspielig. Wie oft wird auf irgendeinem alten Trauring eine Stein fassung resp. Stein gewünscht. In diesem Falle lassen wir einen Stein wählen, nehmen, da derselbe voll, also im Kasten gefasst werden soll, einen schmalen Streifen Goldblech, biegen ihn nach dem Steine passend, löten ihn zusammen und dann noch einen zweiten Ring von schmälerem Messing- oder Neusilberblech, in ersteren hineinpassend, aber nicht so hoch, so dass ein Falz für den Stein entsteht, worauf er gut lagert. Durch Ausfeilen mit einer Vogelzunge von unten feilen wir die Fassung für den Ring passend, löten sie auf, beizen ab, schleifen und polieren; sodann wird der Stein hineingelegt und mit dem Polierstahl gut und fest an gedrückt (an gerieben). Fassungen grösserer Art an Stelle schadhafter machen wir ebenso, nur muss die alte Fassung nebst deren Reste heraus gestochen oder gefeilt werden, je nach ihrer oder des Ringes Beschaffenheit. . Ist eine ä jour-Fassung zu machen, die käuflich bis zum Ein- oder Auflöten fertig zu haben ist, so wählen wir zu dem Stein eine passende, indem der Stein an ein Putzholz gekittet oder mit Wachs geklebt und so probiert wird. Ist die Fassung
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