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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Gefahren und Schädigungen des Leihhausunwesens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente (Fortsetzung aus Nr. 22) (Fortsetzung folgt)
- Autor
- Testorf, Friedrich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 361
- ArtikelUeber die Gefahren und Schädigungen des Leihhausunwesens 362
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 362
- ArtikelEin neuer Schraubstock "Lorch" 365
- ArtikelEtwas von der Kunst, Geschäfte zu machen (III) 365
- ArtikelEine neue Signaluhr 367
- ArtikelSprechsaal 368
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 371
- ArtikelVerschiedenes 373
- ArtikelKonkursnachrichten 375
- ArtikelVom Büchertisch 375
- ArtikelPatentbericht 375
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 375
- ArtikelInserate 376
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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362 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 23. Sache (Lieferung von Uhren an Gehilfen) wegen Fehlens der eingeladenen Leipziger selbständigen Herren nicht erledigt werden konnte, musste die Sache vertagt werden bis zum 10. Dezember. Einen guten Eindruck machte die Tatsache, dass die Leipziger Herren Gehilfen sich bemühen, im Einvernehmen mit ihren Chefs zu verbleiben. Möge dieses Bemühen den gewünschten Erfolg zeitigen. — Die Mittelstandsvereinigung, Sitz Leipzig, forderte den Vorstand auf, zwecks Stellungnahme zum Hansa-Bund einer Ver sammlung beizuwohnen. Wir haben brieflich von dem in München gefassten Beschluss, dass der Central-Verband sich ablehnend ver hält, Kenntnis gegeben und den Bestrebungen besten Erfolg ge wünscht. Die Tagesordnung der 6. Vorstandssitzung unter Vereins nachrichten an bekannter Stelle. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand des Central-Verlbandes der Deutschen Uhrmacher. Aug. Heckei, Vorsitzender. Ueber die Gefahren und Schädigungen des Leihhausunwesens entnehmen wir der „Allgemeinen Tapezierer-Ztg.“ folgendes: Unter den vielen und mannigfaltigen Auswüchsen unseres modernen Geschäftslebens nimmt das Leihhausunwesen unstreitig eine hervorragende Stellung ein und beeinträchtigt schwer und in empfindlicher Weise den Umsatz in Handel und Gewerbe. Dabei besteht die trostlose Aussicht, dass sich an den Verhält nissen auch bei einer Revision der für die Leihhäuser bestehenden Bestimmungen wenig wird ändern lassen. Gegenwärtig wird, namentlich von den Korporationen und Interessenvertretungen des Uhrmacher- und Feinmetallgewerbes, der Versuch gemacht, auf dem Petitionswege eine Beseitigung jener für die städtischen Leihhäuser geltenden Ausnahmebestimmungen herbeizuführen, nach denen diesen Anstalten das alleinige Recht zusteht, ge stohlene und bei ihnen versetzte Gegenstände nur gegen Erlegung des Leihbetrages und der etwa sonst noch entstandenen Unkosten herauszugeben. Diese Ausnahmebestimmung erschien denn auch gegenüber den übrigen beteiligten Kreisen, den Goldwarenhändlern, Uhrmachern, Gold- und Silberarbeitern, längst als ungerecht und in keiner Weise zu rechtfertigen. Die eben genannten Gewerbe treibenden müssen bekanntlich jeden erworbenen Gegenstand, der gestohlen war, und an dem der Verkäufer nicht das Eigentums recht besass, ohne jede Entschädigung wieder herausgeben. Sie werden also ungerechterweise durch den Verlust des Ankauf betrages auch dann bestraft, wenn alle Vorbedingungen eines korrekten Ankaufs erfüllt sind und ein Verdacht der Hehlerei ohne weiteres ausgeschlossen ist. Die kommunalen Leihhäuser unterliegen aber nicht allein keiner bezüglichen Strafbestimmung, im Gegenteil, sie sind durch ihren amtlichen Charakter auch noch vor jeglichem Verdacht der Hehlerei geschützt, und dies erscheint doppelt gefährlich und schädigend, wenn man sieht, dass sie das Versetzen von ge stohlenen Gegenständen durch Zulassung von Pfandvermittlern geradezu begünstigen. Solche Pfandvermittler, meist Frauen, nehmen jeden ihnen angebotenen Gegenstand ohne Nachweis, woher er kommt, an und versetzen ihn auf ihren Namen. Diese Tatsache ist so schwefwiegender Natur, dass man sie geradezu als eine offizielle Förderung des Diebstahls bezeichnen muss. Würde es dem Dieb nämlich nicht so leicht gemacht, die auf Unrechte Weise erworbenen Gegenstände schnell und ohne grosses Risiko wieder an den Mann zu bringen, so würde mancher aus Mangel an Gelegenheit zur Veräusserung des von ihm entwendeten Gutes sich vor Begehung der Tat fragen, ob er auch Absatz für die gestohlenen Gegenstände finden wird, und die zweifellose Folge davon wäre eine merkliche Abnahme der Diebstähle, namentlich in den Städten. Wie die Sache nun aber jetzt liegt, so werden die an einem Orte gestohlenen Sachen sofort auf verschiedene Nachbarplätze verteilt und dort schnell versetzt, ehe man nur die verschiedenen Leihhäuser von dem erfolgten Diebstahl ver ständigen kann. Es wird zwar geltend gemacht, die Leihhäuser seien ein gemeinnütziges Unternehmen für diejenigen, welche sich in momentaner Not befinden. Dieser scheinbare Vorteil wiegt aber den Schaden, den sie in wirtschaftlicher und moralischer Be ziehung verursachen, auch nicht annähernd auf. Man überzeuge §ich nur einmal, wie in der Karneval- und anderen Festzeiten oft das ganze Hab und Gut von Familien in das Leihhaus wandert, um einzelnen Gliedern derselben die Teilnahme an den meistens sehr zweifelhaften Vergnügen zu ermöglichen. Kritisch betrachtet, ist der positive wirtschaftliche Wert der Leihhäuser ein recht zweifelhafter, wohl aber bilden sie für den Stadtsäckel eine fette Einnahmequelle, und dort ist auch ihr effektiver Wert zu suchen. Das Leihhausunwesen ist eben un moralisch, wie die Staatslotterien, denn abgesehen davon, dass beide in hohem Masse geeignet sind, den Charakter des Menschen zu verderben, haben sie mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit auch nicht das geringste zu tun. Die ausgelieferten Pfandbeträge verzinsen sich meist bis zu 10 Proz., und ausserdem werden durch die Ueberschüsse bei den Pfandversteigerungen noch ganz er hebliche Summen erzielt. Diese Ueberschüsse, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Verpfändern erhoben werden können, verfallen meistens zugunsten der Leihhauskasse, da die Erhebungsberechtigten meistens keine Kenntnis von denselben erlangen oder sich aus Scham von der Erhebung des Ueberschusses abhalten lassen. Diese eben angeführten, ganz bedeutenden finanziellen Ueberschüsse der Leihhäuser rechtfertigen aber erst recht nicht Ausnahmevergünstigungen, vielmehr verlangen sie mit gebieterischer Notwendigkeit die Uebernahme gleicher Ver pflichtungen hinsichtlich der Herausgabe gestohlener Gegenstände ohne Entschädigung, wie sie für den Gewerbetreibenden schon jetzt bestehen. Die Leihhausfrage ist für viele Gewerbekategorien brennend geworden, und es ist endlich an der Zeit, in ihr klar und energisch Stellung zu nehmen. Hier kann und soll nicht jede einzelne Korporation und Interessenvertretung eigene Wege gehen, mehr als in den meisten anderen gewerblichen Fragen tut hier Einigkeit und gemeinsames Vorgehen not. Es gibt gemeinsame Interessen, die die Standesunterschiede vergessen machen, um alle in Frage kommenden Gewerbe zum gemeinsamen Handeln zu vereinigen, und ein solcher Fall liegt hier vor. Möge dies in den berufenen Kreisen bald und noch ehe es zu spät ist. erkannt werden, denn nur bei geschlossenem und zielbewusstem Vorgehen weiter Kreise besteht begründete Aussicht, dass der Bundesrat dem Drängen nach einer Abänderung der in Betracht kommenden Gesetzes paragraphen nachgibt. — Die Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente. Von Friedrich Testorf, München-Krailling. (Fortsetzung aus Nr. 22.) [Nachdruck verboten.] Die Richtigkeit vorstehender Tatsache erhellt ohne weiteres aus der Betrachtung der Fig. 96, 102, 103 u. 104, wenn man sich die drehenden Scheiben oder Wellen in schnelle Rotation versetzt denkt. Die Federn 1 und 2 der Fig. 103 würden — bei schneller Drehung von a und b — nicht genügend Zeit finden, um sich folgerichtig mit entsprechendem Druck auf die Stifte legen zu können. Alle federnden Teile würden abgeschleudert und der Kontakt zum mindesten unsicher werden. Die Strom schlussteile der Aufzugubren bestehen nun vorwiegend aus Hebeln mit einem bestimmten Eigengewicht, Erfolgt durch die plötz liche Bewegung des Ankers ein Druck auf den durch Feder druck in seiner Ruhestellung beharrenden Hebel, so ist hier die
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