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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuheiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageZu dem Artikel: Vom Uhrwerk aus alle 24 Stunden geschaltete ... -
- ArtikelCentral-Verband 177
- ArtikelOffener Brief 178
- ArtikelDeutsche Seewarte 178
- ArtikelDeutsche Uhrmacher aus früheren Jahrhunderten (Fortsetzung aus ... 179
- ArtikelVom Uhrwerk aus alle 24 Stunden geschaltete Kalenderuhr 179
- ArtikelNeuheiten 180
- ArtikelSprechsaal 181
- ArtikelQuittung 182
- ArtikelVereinsnachrichten 182
- ArtikelVerschiedenes 184
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 185
- ArtikelAnzeigen 185
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 18. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 181 Es sind dies Wecker-Uhren in Metallgehäusen, fein ver nickelt mit Stiftankergang, sorgfältig in der Ausführung, und zwar zunächst Fig. 2 „Mignonette“, eine Stand-Uhr, die be rufen ist, den feinen Pariser Uhren dieser Art, den sogen. Beise- Uhren, erfolgreiche Konkurrenz zu bereiten. Werk und Gehäuse sind exakte Arbeit, und ausserdem ist der Gang der hier in Abbildung befindlichen Uhr ein ziemlich leiser, im Gegensatz zu den gewöhnlicheren Amerikaner Uhren, deren Geräusch zumal im Schlafzimmer unangenehm empfunden wird. Die Platinen sind vernickelt, die Weckerglocke befindet sich frei am Boden des Gehäuses. Sämtliche Glasscheiben sind mit Facetten versehen. 1112 i\ 10 2' 9 .8 / 4.' 6 ' i iii 1 ' Fig. 1. Kronen-Wecker. Fig. 2. Reise-Uhr Mignonette. Die andere Uhr, Fig. 1, welche die Fabrik „Kronen- Wecker“ benannt hat, zeichnet sich durch schöne Form aus. Das Läuten des Weckers währt etwa 2 Minuten lang, und der Ton ist ein sehr lauter, dabei doch klangvoll und abweichend von dem Ton der viel verbreiteten und zur Verwechselung füh renden Glocken der Haustelegraphen. Das Wecken ist dadurch ein sichereres und angenehmeres gegenüber ändern Weckern, welche schrill oder in Misstönen sich bemerkbar machen. Sowohl die hier abgebildeten Uhren, als auch die ändern Neuheiten wollen wir hierdurch der Aufmerksamkeit des Uhren marktes bestens empfehlen. Reform - Zugfeder. Die Firma Bichard Hänsel, Uhrfourniturenhandlung in Dresden-A., am See 1, bringt eine recht beachtenswerte Neuheit auf den Markt: Taschenuhr-Zugfedern mit konisch ver laufendem Herz. Herr Bich. Hänsel schreibt uns über die Neuerung folgendes: Es ist mir bei vielen alten Taschcnuhr-Federhäusern, die ich gelegentlich in der Fournituren-Abteilung meines Geschäftes von meiner Kundschaft zu Gesicht bekam, eine auffällige Erscheinung gewesen, dass der innere Teil derselben, wo die Bose der Feder liegt, rauh und zerkratzt war, am Deckel sowohl, wie am Boden, ja vielfach schnittartige Vertiefungen aufwies, die eine freie Be wegung der Feder unmöglich machen mussten. Die Ursache dieser Erscheinung fand ich darin, dass die Feder in dem, wenn auch nur verschwindend kleinen, freien Baume, welcher ihr innerhalb des geschlossenen Federhauses zum Bewegen gelassen werden muss, in angespanntem Zustande das natürliche Bestreben hat, trichterförmig nach oben zu gehen. In solchen Fällen darf noch dazu kommen, dass die Feder am inneren Ende vielleicht gar ein klein wenig breiter wie im übrigen ist, Dies kommt nicht selten vor, da beim Lochen immer eine un bedeutende Verdrängung der Stahlmoleküle stattfindet, so sind alle Bedingungen gegeben, um die erwähnten Bisse und Bauh- heiten im Federhause hervorzurufen, in deren Folge sich die Feder ungleichmässig aufzieht, infolgedessen dieselbe auch un- gleichmässig arbeitet, oder auch sich ganz festreibt und gar nicht mehr aufziehen lässt. Die gleichen Uebelstände können übrigens auch noch dadurch entstehen, dass entweder die Feder nicht ganz genau in der Mitte gelocht ist, oder aber der Haken am Federkern nicht ganz in der Mitte sitzt. Nach meinen Angaben ist nun eine Feder hergestellt worden, die ich unter dem Namen „ Beform-Feder “ in den Handel bringe, bei deren Verwendung die vorerwähnten Uebelstände absolut unmöglich sind. Diese neue Feder ist am inneren Ende konisch verlaufend und sauber arrondiert, berührt also bei normaler Lage mit dem ersten Umgange weder Deckel noch Boden des Federhauses. Das Loch in der Bose dieser Feder kann nur ganz genau in die Mitte gestanzt sein, da nur wenig Fleisch vorhanden ist. Zahlreiche praktische Versuche habe ich bereits von renom mierten Fachleuten anstellon lassen, welche nur ein hoch befriedigendes Besultat ergeben haben und mir mehrfach An erkennungen einbrachten. Die Beform-Feder verkaufe ich zu gleichem Preise als sonst eine andere courante, bessere Feder marke kostet und zweifele nicht, dass dieselbe bald allseitig sieh einführen wird. Sprechsaal. Zur Aufklärung für die Lehrlinge und Gehilfen haltenden Kollegen. Im Inseratenteile mehrerer unserer Fachzeitungen ist ein „Aufruf an alle Kollegen des Deutschen Beiches“ ent halten, der vom Vorstand der Uhrmacher-Innung des Begierungs- bezirkes Magdeburg ausgeht und in dem alle Lehrlinge und Ge hilfen haltenden Kollegen, und zwar auch die nur vorübergehend solche haltenden, aufgefordert werden: Innungen zu bilden oder solchen beizutreten. Es heisst darin wörtlich: „dass sie bis zum 1. Oktober dieses Jahres einer Innung ange hören müssen. Wer sich also nicht freiwillig dazu ent- schliesst, wird einfach einer gemischten Innung von- Staats wegen zugewiesen, also zu den Metallarbeitern, Klempnern, Schlossern, Schmieden u. s. w.“ Es sind nun in Nr. 16 unseres Journales, Seite 158, unter „Tagesfragen“ alle auf das Halten von Lehrlingen Bezug habenden Gesetzesstellen angeführt, und es konnte jedermann hieraus entnehmen, dass von dem, was jene Innung behauptet, kein Wort wahr ist.. Am Schlüsse des erwähnten Artikels ist aus drücklich gesagt, dass von einem Verbot des Haltens von Lehr lingen seitens der Nichtinnungs-Mitglieder keine Spur vor handen ist. Ebenso wenig ist dies mit den Gehilfen haltenden Kollegen der Fall. Es ist sogar in den Paragraphen 121 bis 125, die von den „Verhältnissen der Gesellen oder Gehilfen“ lauten, des Innungswesens überhaupt mit keiner Silbe Erwähnung gethan, während in den von den Innungen lautenden Paragraphen an mehreren Stellen von den „bei Innungsmitgliedern beschäftigten Gehilfen“ die Bede ist, so dass sich also dasjenige, was in diesen Paragraphen in Bezug auf Gehilfen gesagt ist, entweder nur auf solche beziehen kann, die von Innungsmitgliedern gehalten werden, oder auf solche, die nicht bei ihnen sind. Nach § 95a sind sogar Gehilfen von Nichtinnungs-Mitgliedern bei der Wahl der Gesellen-Ausschüsse wählbar, doch sind nur solche von Innungsmitgliedern wahlberechtigt, es ist also hier durch den Unterschied, der gemacht wird, die Möglichkeit zU- gegeben, dass Gehilfen vorhanden sind, deren Arbeit geber nicht Innungsmitglieder sind, und diesen auch gewisse Bechte zuerkannt.
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