19 Thorsten Tonndorf Die Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung im Großraum Dresden Eine besondere Rolle im Wahlkampf der deutschen Länder vom Frühjahr 1848 spielte das Königreich Sachsen, das Land, in dem das allgemeine Wahlrecht bei der Wahl zur Paulskirche die der Demokratie günstigsten Ergebnisse gezeitigt hatte. Einen Gesamtüberblick vom Königreich Sachsen vermittelte Rolf Weber 1 ’, welcher die Wahlen unter dem Gesichtspunkt des politischen Kräfteverhältnisses zwischen Deutschem und Vaterlandsverein betrachtete. Dabei stützte er sich auf die Darstellungen von Rudolf Krauss 2 ’ und Martin Michel”. Eine umfassende Datensammlung von den Wahlen zur Paulskirchenversammlung hat erstmals Karl Obermann 41 erarbeitet, der damit seine jahrelangen Forschungen, über die er auch zahl reiche Aufsätze veröffentlichte, zusammengefaßt und weitergeführt hat. Er berücksichtigte alle Staaten des Deutschen Bundes und gab neben den verfügbaren Wahl daten, die allerdings nicht tabellarisch aufbereitet sind, auch Angaben zu den Bevölkerungs verhältnissen und zur politischen Lage. Im Abschnitt zum Königreich Sachsen betrachtete Obermann die Wahlbezirke Grimma und Leipzig. Nur von diesen beiden seien »archivalische Unterlagen über die Zahl der Wahlberechtigten und über die Wahlmänner ... vorhanden« 1 ’. Die somit vorliegende Datendichte für das Königreich Sachsen mußte bei der Existenz von insgesamt 24 Einwahlbezirken - welche nach dem Prinzip der Bevölkerungszahl aufgeteilt waren, was zum Auseinanderreißen von Gerichtsbezirken führte - als unzureichend eingestuft werden. Dem Autor gelang durch das Auffinden von Wahlakten eine vollständige Auswertung der Wahlbezirke Plauen 6 ’, Annaberg 71 , Dresden-Altstadt 8 ’, Dresden-Neustadt 91 und Pirna 10 ’. Soweit es die Quellen zuließen, wurden auch die anderen Wahlbezirke einer Analyse unter zogen. So konnten über 57 % der Städte, welche 75 % der städtischen Einwohner ausmach ten, Angaben gewonnen werden. Die sächsische Regierung erließ am 10. April 1848 eine Verordnung zwecks »Wahl deutscher Nationalvertreter für das zwischen den Regierungen und dem Volke zu Stande zu bringende deutsche Verfassungswerk« 11 ’. Die Anordnung für die Ernennung von 24 Abgeordneten und deren Ersatzmännern sah die indirekte Wahl vor. Gerade in Sachsen aber gestatteten die Ver hältnisse sehr wohl das direkte Wahlverfahren. Die Bevölkerungsdichte war ziemlich hoch, die Bezirke nicht zu ausgedehnt, und die Verkehrsmittel hätten an vielen Orten das Zusammen kommen erleichtert. 12 ’