<Z£0£N pORNO(}RA i Brunner. Ergeben sich triftigeBedenken, so werden die in Frage kommenden Stellen mobil gemacht und die straf prozessualen Möglichkeiten erschöpft. Auf jeden Fall wird das verdächtige Objekt — gleichgültig, ob es sich um ein populärwissenschaftliches oder belletristisches Werk größeren Um fangs, eine winzige Broschüre, einen Einblattdruck modernen Gepräges oder eine Zeitschriften-Nummer han delt — dem Archiv einverleibt und registriert. So hat sich denn im Faufe der Jahre in dem „Giftschrank“ des Polizeipräsidiums eine ganz stattliche Reihe von Druckschriften (an 8200) angehäuft, die sechs gewaltige Dop pelschränke einnehmen. Das Haupt kontingent bilden naturgemäß die grob-pornographischen Schriften, in denen die Technik der animalischen Diebe, mit keinem die Brutalität ver hüllenden Schleier, nach allen Regeln der Kunst abgehandelt wird. An zwei ter Stelle stehen belletristische Er zeugnisse von literarischem Niveau, deren Verfasser lediglich in der Aus malung erotischer Begebenheiten des Guten zuviel getan haben, weshalb der Bannstrahl des Gesetzes sie traf. An letzter Stelle rangieren die Schrif- l ten, denen ein gerichtliches Erkenntnis ihre Unbedenklichkeit bescheinigte. Alle diese Drucke verzeichnet ein nur für den Amtsgebrauch bestimmter und streng geheim gehaltener Katalog, der nach dieser Richtung hin genau informiert, also über das juristische Schicksal der Druckschrift Auskunft gibt. Die gleiche Aufmerksamkeit widmet die Zentralpolizeistelle den perio dischen Schriftwerken. Die Berliner Polizeiausstellung von 1926 zeigte eine ganz beträchtliche Anzahl von illu strierten Journalen und Witzblättern, 575